Rn. 152

Stand: EL 30 – ET: 5/2020

Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der Abschreibungsausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu reduzieren. Der jährliche Abschreibungsbetrag (a) lässt sich durch Division einfach ermitteln: a = (A – R)/n.

Vorteilhaft an der Verwendung der linearen Methode sind insbesondere ihre einfache Rechensystematik sowie die universelle Anwendbarkeit auf grds. alle abnutzbaren VG. Sie führt – bei isolierter Betrachtung – zu einer gleich bleibenden Aufwandsbelastung der einzelnen Perioden und unterstellt damit einen kontinuierlichen Abnutzungsverlauf.

Die bei der linearen Methode über die Zeit gleich bleibenden Abschreibungsbeträge entsprechen aber häufig nur dem tatsächlichen Wertminderungsverlauf, wenn eine gleichmäßige Abnutzung durch entsprechende Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen gelingt. Zudem können lineare Abschreibungen bei Anlagen, die einer schnellen technischen Überholung unterliegen, im Vergleich zu degressiven Abschreibungsbeträgen v.a. in der Anlaufphase die schnelle Entwertung der Anlage nicht zutreffend abbilden (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2018), S. 163f.). Diesem Problem kann aber durch eine vorsichtige Schät­zung der ND entgegengewirkt werden (vgl. ADS (1995) § 253, Rn. 391).

 

Rn. 153

Stand: EL 30 – ET: 5/2020

Im Steuerrecht stellt die lineare AfA (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) die im Regelfall anzuwendende Abschreibungsmethode dar.

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