Rn. 300

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Die mit Verabschiedung des sog. Steuermodernisierungsgesetzes vom 18.07.2016 nunmehr hergestellte Rechtssituation hat dazu geführt, dass zwischen handels- und steuerrechtlichem HK-Begriff fortan keinerlei Unterschiede mehr auszumachen sind (vgl. auch Velte, StuB 2016, S. 407ff.; überdies Meyering/Gröne, DStR 2016, S. 1696ff., m. w. N.). Zwar darf gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG im Grundsatz auch weiterhin die "Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts" unabhängig von der handelsbilanziellen RL erfolgen (vgl. auch HdR-E, Kap. 3, Rn. 95ff., 251ff.). Allerdings statuiert § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG, dass angemessene Teile der Kosten der allg. Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen sowie die betriebliche Altersversorgung i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 3 nicht einbezogen zu werden brauchen, soweit

  • diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, und
  • dieses Einbeziehungswahlrecht in Übereinstimmung mit der HB ausgeübt wird.

M.a.W.: Ebenso wie im Falle von FK-Kosten (vgl. R 6.3 Abs. 5 EStR (2012); kritisch HdR-E, Kap. 3, Rn. 254; überdies HdR-E, HGB § 255, Rn. 302ff.) wird schließlich auch die steuerrechtliche Behandlung von Verwaltungs- und Sozial-GK, für die Döllerer (BB 1965, S. 1405 (1413)) bereits im Jahre 1965 prognostizierte, dass "hier eher die Aktivierung als die Nichtaktivierung auf Bedenken stoßen" sollte, an eine simultane handelsrechtliche Vorgehensweise geknüpft. Wahlrechtsbedingt ist damit nur noch dann eine Divergenz im HK-Ansatz möglich, sofern handelsrechtlich der Werteverzehr (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 243ff.) aktivierter selbst geschaffener immaterieller VG (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 388ff.) in die HK einbezogen wird, was steuerlich mangels Aktivierungsfähigkeit ausscheidet (vgl. § 5 Abs. 2 EStG; bezüglich der Notwendigkeit, in diesem Falle passive latente Steuern bilden zu müssen, BilMoG-HB (2009), Kap. XXI, S. 499 (513f.)).

 

Rn. 301

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Nachstehende (synoptische) Übersicht dokumentiert noch einmal den nunmehr erreichten Gleichklang betreffend Einbeziehungspflichten, -wahlrechte und -verbote für HK-Bestandteile nach Handels- und Steuerrecht (vgl. überdies Freidank/Velte, StuW 2010, S. 356ff.):

Übersicht: Einbeziehungspflichten, -wahlrechte und -verbote für HK-Bestandteile nach Handels- und Steuerrecht

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