Erbschaftsteuererklärung

Bei einer fortgesetzten Gütergemeinschaft müssen auch Angaben in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser an an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligt war (Zeile 13).

Weiterhin müssen in der Zeile 14 die folgenden Angaben gemacht werden:

Name, Sterbetag und letzter Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers. Zudem auch das Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Steuernummer.

Schenkungsteuererklärung

Zeile 22 des Formulars zur Schenkungsteuererklärung (Mantelbogen) verlangt im Falle der Vereinbarung der Gütergemeinschaft von jedem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebensgefährten die Beifügung eines Vermögensverzeichnisses.

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