Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 10 Besonderheiten bei Verfahren gegen Beamte und sonstige Mitarbeiter von Finanzbehörden

Bei den flächendeckenden Bankdurchsuchungen sind auch insbesondere auf der Ebene der Kapitalanleger Beamte in das Visier der Steuerfahndung gekommen. Hier ist vor allem zu beachten, dass die Verwaltung eine zulässige Durchbrechung des Steuergeheimnisses annimmt und zwar in den folgenden Fällen: Bei Steuerstraftaten einschließlich solcher, in denen durch Selbstanzeige nach § 3...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 1 Kreditinstitute im Visier der Steuerfahndung

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer 10 %igen Quellensteuer wurde zur vermeintlichen Beruhigung von Kapitalanlegern in Deutschland das Bankgeheimnis verankert. Damit sollte sichergestellt werden, dass lediglich 10 % der Quellensteuer einbehalten wird und darüber hinaus der Anleger auf das deutsche Bankgeheimnis vermeintlich vertrauen kann. Parallel wurde eine Steueram...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 3 "Conto pro Diverse" als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Der Ansatzpunkt der Suche nach dem im Ausland liegenden Guthaben war ursprünglich die normale Betriebsprüfung. Dort müssen zwar keine Kundenkonten offengelegt werden, aber die Betriebskonten, auf die die Steuerfahndung direkt Zugriff hat, eröffnen ihnen mehrere Wege. Auf dem "Conto pro Diverse" (CpD) und den anderen betrieblichen Konten sind die Kunden und ihre Konten nicht ...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.3.2 Schätzungsbefugnis

In einem weiteren Fall betr. den Ankauf einer Steuer-CD betr. Liechtensteinische Landesbank hatte der Steuerpflichtige sowohl im Besteuerungs- als auch im Steuerstrafverfahren dezidiert bestritten, dass er überhaupt Inhaber dieses Kontos ist. Hier hat ein Finanzgericht klargestellt, dass es die ausschließliche Beweislast des Finanzamts trifft, ob der Steuerpflichtige ein Aus...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.2 Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle

Wenn Post mit dem Absender BuStra-Stelle kommt, ist ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Mandanten eingeleitet worden. Dann ist keine Selbstanzeige mehr möglich. Jetzt hat der Bankkunde als Beschuldigter jedoch das Recht, die Aussage zu verweigern. Macht er davon keinen Gebrauch und legt er sogar die von der Behörde gewünschten Bank-Bescheinigungen vor, wir...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 3 Strafprozessualer Arrest als Zwischenlösung

Da die Entscheidung zur Durchführung eines Arrests anlässlich der zeitlich eng begrenzten Durchsuchungsmaßnahme zu treffen ist, die Ausfertigung einer Arrestanordnung den Finanzämtern in dieser Zeit aber kaum möglich ist, kann von der BuStra-Stelle des Finanzamts zunächst der strafrechtliche Arrest, sog. Zurückgewinnhilfe, angeordnet werden.[1] Von der Steuerfahndung ist hier...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Im Zusammenhang mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten gehört die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zu den Aufgaben der Fahndung. Nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO fällt ferner die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle in den Aufgabenbereich der Steuerfahndung, sog. Vorfeldermittlungen. Ein "unbekannter Steuerfall" i. S. v. § 208 Abs....mehr

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Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand

Leitsatz Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert. Normenkette § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 19 Abs. 2...mehr

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Vermögen einer unselbstständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters

Leitsatz Das einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragene, jedoch weiter dem Stifter zuzurechnende Vermögen gehört beim Tode des Stifters zum Erbanfall, wenn die Herrschaftsbefugnisse des Stifters vererblich sind. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 ErbStG, § 1922, § 1942 BGB, Art. 25 Abs. 1 EGBGB, Art. 83 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts mit der Aufdeckung von systematischer grenzüberschreitender Steuerhinterziehung, die ua durch die angekauften Steuer-CDs immer offensichtlicher wurde, haben den öffentlichen Druck zu einer Regelung des verstärkt. Der Bericht des Finanzausschusses des BT spricht in diesem Zusammenhang von "einer erheblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abschließende Bemerkungen

Rn. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Nur bei der Geldanlage im Inl braucht der StPfl seine privaten KapErtr grds nicht in der Steuererklärung zu deklarieren, weil die inl AbgSt – anders als die EU-Quellensteuer (s Rn 21) – abgeltende Wirkung hat. Die Geldanlage im Ausl führt dagegen zur Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG. Damit findet in allen Fällen der besondere Steuersa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offen legen

Rz. 36 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei § 26c UStG handelt es sich um Steuerstraftaten i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO, d. h. um Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Es gelten damit nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Rz. 6 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Begehungsform...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Haftung bei Nichtabgabe

Rz. 38 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Da die pflichtwidrige Nichtabgabe einer USt-Voranmeldung sowie einer vorgeschriebenen USt-Erklärung den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) erfüllen kann (vgl. Rn. 34), trifft den Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerhehlerei gem. § 71 AO eine Haftung für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gew...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 133 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 10 Abs. 5 UStG in der ab 2014 geltenden Fassung sind die Bemessungsgrundlagen des Abs. 4 bzw. höchstens das "marktübliche Entgelt" entsprechend für Lieferungen und sonstige Leistungen, die Körperschaften und Personenvereinigungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des KStG, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften i. R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Strafen

Rz. 25 Aufgrund der nicht einheitlichen Gesetzgebung gibt es eine große Bandbreite denkbarer Strafen. In der Regel bewegen sich Strafen bei falscher Steuerabführung mit Ausnahme von Fällen der Hinterziehung und des Betruges in einem Bereich zwischen 5 % und 25 % der Steuer. Bei Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung sind sehr hohe Geldstrafen und Haftstrafen möglich. Rz. 26 Zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Bei entgeltlichen Transaktionen zwischen nahestehenden Personen (Definition nach dem Ertr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 83 Die Straf- und Bußgeldvorschriften in Italien wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 umfassend neu gestaltet. Seitdem gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerjahreserklärung Wird die Umsatzsteuerjahreserklärung verspätet abgegeben, kann ein Strafzuschlag zwischen 60 % und 120 % der Umsatzsteuerschuld festgesetzt werden, mindestens jedoch 200 EUR. Verspätete ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bislang diente die Ahndung der Verstöße gegen die in § 26a UStG genannten Mitwirkungspflichten eigens dazu, einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten (Art. 1 RegE USt-Binnenmarktgesetz, BT-Drucks. 12/2463, Begründung zu Nr. 32). Die Gesetzesbegründung zur Einführung des § 26a Abs. 1 Nr. 1–3 UStG nennt als Zweck nunmehr auch die wirks...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Solidarhaftung

Rz. 91 Das sloMwStG sieht in bestimmten Fällen die solidarische Haftung für MwSt-Schulden vor (vgl. Art. 76 b i. V. m. Art. 205 MwSt-RL). Die Haftung tritt ein, wenn ein in Slowenien umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Transaktion, die der Steuerhinterziehung diente, beteiligt war. In diesem Fall ist für die Zahlung de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Erfassung

Rz. 47 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Einfuhrabgabenbescheid ist die "Mitteilung der Zollschuld" (Art. 101, 102 UZK). Bei einer korrekten Selbstanmeldung des Einfuhrabgabenbetrages gilt die Überlassung der Waren durch die Zollbehörden als Mitteilung (Art. 102 Abs. 2 UZK). Rz. 48 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Mitteilung muss unterbleiben, wenn eine Frist von drei Jahren seit En...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.4 Straf- und bußrechtliche Folgen

Rz. 34 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Schuldhaftes Verhalten des Unternehmers in Form der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen USt-Voranmeldung kann als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) bestraft oder als leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) mit Geldbuße geahndet werden, wobei die verspätete Abgabe einer USt-Voranmeldung u. U. als S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 67 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Abgabe von Erklärungen oder verspätete Zahlung In Spanien wird unterschieden, ob die Behörden bereits die Erklärung bzw. Zahlung eingefordert haben. Haben die Behörden sich noch nicht gemeldet, beträgt die Strafe zwischen 5 % und 20 % der fälligen Steuer, je nachdem mit welcher Verspätung die Abgabe oder Zahlung erfolgt. W...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die slowakische MwSt ist eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Anpassung des slowakischen MwStG an die 6. EG-RL (jetzt: MwStSystRL) erfolgte im Zusammenhang mit dem Beitritt der Slowakei zur EU mit 01.05.2004. Das slowakische MwStG wird darüber hinaus jedes Jahr durch zahlreiche Ge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei den in § 26b UStG genannten Pflichtverletzungen handelt es sich um Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 Abs. 1 AO). Für diese gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), d. h. die §§ 1 bis 34 OWiG , soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Darüber hinaus finden nach § 4...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 2 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach der Einführung der Norm zum 01.01.2004 durch das StÄndG 2003 wurde § 14b Abs. 1 S. 5 UStG durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (SchwarzArbBekG, Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) mit Wirkung ab 01.08.2004 angefügt. Durch Art. 7 Nr. 9 des JStG 2009 (Gese...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei den in § 26a UStG genannten Pflichtverletzungen handelt es sich um Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 Abs. 1 AO). Für diese gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), d. h. die §§ 1 bis 34 OWiG , soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Darüber hinaus finden nach § 4...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 73 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, kann ein Strafzuschlag von 100 EUR pro Monat der Verspätung, begrenzt auf maximal 1.000 EUR, festgesetzt werden. Verspätete Jahresmeldung oder Nichtabgabe Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Jahresmeldung der Umsätze führt zu Strafen zwischen 200 EUR ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 Personengesellschaften als Organgesellschaften?

Rz. 118 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt umsatzsteuerlich v. a. immer dann zu echten ("geldwerten") Vorteilen, wenn Unternehmen(steile) gem. § 15 Abs. 2 bis 4 UStG nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge auf konzerninterne Leistungsbeziehungen werden dann zu einem Kost...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Rechtsentwicklung

Rz. 75 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Durch die Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003 wurden die Pflichtangaben in einer Rechnung in § 14 Abs. 4 UStG zusammengefasst. Durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung ( Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbBekG, Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 18...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, BB 2002, 759. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bosche, Berichtigung von Rechnungen durch den Abrechungsempfänger, UR 18/2015, 693 ff. Eckert, Umsatzsteuerschuld auch bei unvollständiger Rechnung, BBK 2011, 1103. Endert/Sepetauz, Unrichtiger Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c UStG, BBK 2012, 1068. Frye, Steuerschuld des Rechnungsausstellers – Anforderungen an eine Rechnung i. S. d. § 14c UStG, UR 2011, 1. Grambeck, Berichtigung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Missbräuchliche Gestaltungen zur Erlangung des Vorsteuerabzugs

Rz. 163 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Unternehmer, die steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsverbot tätigen, versuchen oftmals, durch besondere Sachverhaltsgestaltungen in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen. Diese Sachverhaltsgestaltungen unterliegen der Prüfung des Rechtsmissbrauchs gemäß § 42 AO. Eine rechtsmissbräuchliche Sachverhaltsgestaltung, die zum Ausschluss de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteile "Senatex" und "Barlis 06", NWB 45/2016, 3374 ff. Becker, Rechnungsanforderungen und Vorsteuerabzug – Geht der Formalismus in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Bedeutung des Bestätigungsverfahrens

Rz. 4 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Mit Urteil vom 18.07.2002, BStBl II 2003, 616 führt der BFH aus, dass in § 17a Abs. 1 UStDV geregelt ist, dass bei i. g. Lieferungen (§ 6a Abs. 1 des Gesetzes) der Unternehmer im Geltungsbereich dieser Verordnung durch Belege nachweisen muss, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert ode...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.5 Missbrauchsfälle, Beweislast

Rz. 107 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vergütungsanspruch setzt gem. § 18 Abs. 9 S. 1 UStG zunächst voraus, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 3 S. 1 UStDV). Als nicht im Inland ansässiger Unternehmer gilt nach Art. 1 der RL 79/1072/EWG derjenige Steuerpflichtige, der im Inland weder den Sitz seiner wirtschaftlichen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. auf Grund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1 Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 10 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 4 Nr. 4 UStG betrifft die Inlandslieferung von Gold an Zentralbanken. Gelangt das Gold im Rahmen der Lieferung hingegen in das üGG (vgl. § 1 Abs. 2a S. 1 UStG) oder das Drittlandsgebiet (vgl. § 1 Abs. 2a S. 3 UStG), liegt entweder eine Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG vor, die nach den dort genannten Voraussetzungen steuerbefreit ist (§ 4 Nr....mehr

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AGS 12/2018, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt das beklagte Land nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Anspruch, die im Zusammenhang mit dem Vollzug eines dinglichen Arrests entstanden sind. Der Kläger war Beschuldigter in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterzie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Umstritten ist der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein Vorsteuerabz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Scheinsitz des Leistungsgebers und Vertrauensschutzüberlegungen

Rz. 85 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist für den Rechnungsempfänger grundsätzlich nur möglich, wenn die in der Rechnung angegebene Anschrift (Sitz) des Rechnungsausstellers richtig ist, da das für den Vorsteuerabzug erforderliche Tatbestandsmerkmal der Leistung eines anderen Unternehmers für die Verwaltung leicht und eindeutig nachprüfbar sein m...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren

Rz. 68 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ein deutscher Unternehmer, der vor einer i. g. Lieferung die USt-IdNr. abfragt und dabei die Antwort "gültig" erhält, darf auf die Seriosität seines ausländischen Geschäftspartners vertrauen (EuGH vom 14.03.2013, Rs. C-527/11, Ablessio SIA, BFA/NV 2013, 889). Rz. 69 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL regelt den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend. Hiernach befreien die EU-Mitgliedstaaten die Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden. Darüber hinausgehende Befreiunge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.2 Vergütungsverfahren, Bescheinigung, Belegnachweis

Rz. 99 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Zum Vergütungsverfahren bestimmt § 61 Abs. 3 UStDV, dass der (im Ausland ansässige) Unternehmer der zuständigen Finanzbehörde durch behördliche Bescheinigung des Staates, in dem er ansässig ist, nachweisen muss, dass er als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist. Diese Bescheinigung muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken...mehr

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Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG

Leitsatz Liegt keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG vor, kann der vermeintliche Steuerschuldner die Aufhebung einer mit der Abgabe der strafbefreienden Erklärung bewirkten Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG beantragen. Normenkette § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StraBEG Sachverhalt Di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendungsbereich

Rz. 38 [Autor/Stand] Die in § 375 Abs. 2 AO vorgesehene Einziehung von Gegenständen und Beförderungsmitteln erlangt vor allem im Bereich der Zollstraftaten Bedeutung. Die Vorschrift geht einerseits über § 74 Abs. 1 StGB [2] insoweit hinaus, als sie die Einziehung von Gegenständen ermöglicht, die keine Tatprodukte (sog. producta sceleris) oder Tatmittel (sog. instrumenta scele...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363. Zu § 375 Abs. 1 AO: Jekewitz, Der Ausschluss vom aktiven und passiven Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und zu den Volksvertretungen der Länder auf Grund richterlicher Entscheidung, GA 1974, 161; Lohmeyer, Begünstigung und Strafvereitelung bei Zollstraftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Ein Ausspruch nach § 375 Abs. 1 AO kommt nur bei einem der in Rdnr. 11 genannten Steuervergehen in Betracht, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Rz. 17 [Autor/Stand] Unschädlich ist, dass das betreffende Vergehen in Tateinheit zu einem anderen Straftatbestand steht, der nicht unter die Vorschrift des § 375 Abs. 1 AO fä...mehr