Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.8.1 Grundlagen

Rz. 116 Wenn ein Tatbeteiligter durch sein Gesamtverhalten, das aus einer oder mehreren einzelnen Handlungen (s. Rz. 12) besteht, mehrere Straftatbestände oder denselben Straftatbestand mehrmals rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hat, stellt sich die Frage, welcher Straftatbestand bzw. welche Straftatbestände der Verurteilung zugrunde gelegt und wie der Strafrahmen (s. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO erklärt die sog. "sachliche" Begünstigung, die in § 257 StGB geregelt ist, zur Steuerstraftat, sofern die Vortat eine Steuerstraftat i. S. v. § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO ist. Die "persönliche" Begünstigung hingegen, die in den §§ 258, 258a StGB tatbestandlich verselbständigt als Strafvereitelung geregelt ist, ist keine Steuerstraftat.[1] Auch andere ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.4 Wahndelikt

Rz. 115 Ein Wahndelikt ist der "umgekehrte Verbotsirrtum", der vorliegt, wenn der Tatbeteiligte irrtümlich sein Verhalten (z. B. die Nichtzahlung der Steuer) für strafbar hält.[1] Ebenso handelt es sich bei dem "umgekehrten Subsumtionsirrtum" um ein Wahndelikt, bei dem sich der Täter über eine für ihn ungünstige Auslegung eines Tatbestandsmerkmals irrt. Der Täter hat also d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.2.2 Formen

Rz. 91 Die Täterschaft tritt in verschiedenen Formen in Erscheinung: Alleintäter ist nach § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB eine Person, die selbst sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Hierbei ist es unerheblich, ob der Alleintäter zu der Tat durch einen anderen angestiftet worden ist oder ob er Hilfe durch eine andere Person erhält, die keinen Täterwillen und keinen Anteil an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.2 Tatbestandsirrtum

Rz. 107 Der Vorsatz muss sich auf alle Tatbestandsmerkmale erstrecken (vgl. Rz. 27ff.). Kennt der Täter bei Begehung der Tat die tatsächlichen Umstände nicht, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, so handelt er nicht vorsätzlich[1] und kann allenfalls wegen fahrlässiger bzw. leichtfertiger Begehung (vgl. Rz. 38f.) der Tat belangt werden.[2] Ein den Vorsatz ausschließender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.7 Strafzumessung

Rz. 161 Das Strafgesetz gibt für die Ahndung der Tat einen Strafrahmen vor. Dieser Strafrahmen wird in bestimmten Fällen strafschärfend[1] bzw. strafmildernd (s. z. B. zur Beihilfe Rz. 99ff., zum Versuch Rz. 75ff.) modifiziert. Rz. 162 Innerhalb des Strafrahmens hat das Gericht die für die Tat angemessene Strafe festzusetzen. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 1 § 369 Abs. 1 AO enthält eine Legaldefinition der Begriffe Steuer- und Zollstraftat. Steuerstraftaten sind Straftaten (s. Rz. 11), mit denen ein durch Steuergesetz (s. Rz. 7) bestimmtes steuerliches Fehlverhalten geahndet wird (s. Rz. 5, 9). Da Zölle unter den Begriff der Steuer i. S. v. § 3 AO fallen, sind Zollstraftaten zugleich auch Steuerstraftaten. Der Klammerzusat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.3.3 Beihilfe

Rz. 99 Beihilfe ist die wissentliche Hilfeleistung zu einer vorsätzlich rechtswidrigen fremden Straftat.[1] Die Beihilfe erfordert einen Willen zur Förderung einer fremden Straftat ohne eigenen Täterwillen. Der Gehilfe unterscheidet sich dadurch vom Täter bzw. Mittäter, der mit Täterwillen die Tatherrschaft hat (s. Rz. 90). Nicht erforderlich ist ein Zusammenwirken mit dem T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.1 Objektiver Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 223 § 26b UStG stellt im Verhältnis zu § 26c UStG den Grundtatbestand dar, der immer dann eingreift, wenn die Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG nicht erfüllt sind. § 26c UStG setzt hingegen das Vorliegen einer vollendeten Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26b UStG voraus. Rz. 224 Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer die in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.5 Verfolgbarkeit und Strafrahmen

Rz. 267 Teilweise wird die analoge Anwendbarkeit des persönlichen Strafaufhebungsgrunds des § 371 AO auf § 26c UStG damit begründet, dass es anderenfalls zu Wertungswidersprüchen käme.[1] Dies dürfte jedoch im Hinblick auf den klaren Wortlaut des § 371 AO abzulehnen sein. Rz. 268 Schon der Grundtatbestand des § 26b UStG enthält keine Möglichkeit einer Selbstanzeige nach dem V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.3 Verbotsirrtum

Rz. 111 Der Verbotsirrtum betrifft hingegen die Frage, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte, ob er mithin davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig oder rechtswidrig. Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, also das Fehlen des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit, schließt den Vorsatz grundsätzlich nicht aus. Er kommt vielmehr nur in Betracht, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Taten, die nach Steuergesetzen strafbar sind – § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 6 Für die Definition der Steuerstraftat enthält § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Generalklausel, wonach eine Steuerstraftat dann gegeben ist, wenn die Tat nach den Steuergesetzen strafbar ist. Die Vorschrift stellt damit nicht auf die bloße Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze ab, sondern auf das Vorhandensein einer strafrechtlichen Vorschrift (s. Rz. 13f.) in einem Steuergeset...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einkünfte aus Vermietung un... / 2 Ermittlung der Einkünfte

Einkünfte sind nicht gleichbedeutend mit Einnahmen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben (Werbungskosten) wie folgt ermittelt: Einnahmen-Überschussrechnung Einnahmen ./. Werbungskosten = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Diese Ermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung) ist für unbebaute und bebaute Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die verbilligte Vermietung ... / Zusammenfassung

Überblick Bis einschließlich 2020 konnten bei einer verbilligten Vermietung einer Wohnung die Werbungskosten nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betrug. Lag die Miete unter 66 %, wurden die Aufwendungen im Verhältnis zu einem entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Aufgrund einer Änderung des § 21 Abs. 2 ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.1 Diskrepanz zwischen Anfangsverdacht und Nachweis

Anzahl und Entwicklung der Verurteilungen verdeutlichen den großen Unterschied zwischen dem Anfangsverdacht eines Steuerdelikts einerseits, der für eine Durchsuchungsmaßnahme ausreicht und in vielen Fällen angenommen werden kann und wird, sowie dem letztlich möglichen Nachweis andererseits, der zudem meist erst am Ende jahrelanger Ermittlungen steht (bzw. nicht steht). Bei d...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.3 Mängel von Strafbefehlen

In der Praxis genügen Strafbefehls-Anträge in Steuerstrafsachen häufig nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Ein Strafbefehl muss einerseits den Prozessgegenstand hinsichtlich des Umfangs der möglichen Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung festlegen (Umgrenzungsfunktion) und andererseits dem Angeklagten ein Bild von der Berechtigung des gegen ihn erhobenen Vorw...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 13 Bemessung der Freiheitsstrafe

Vereinfachend kann gesagt werden, dass von Strafgerichten pro ca. 65.000 EUR verkürzter Steuer ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird. Es bestehen allerdings in der Spruchpraxis der Strafgerichte erhebliche Unterschiede, wobei selbstverständlich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls letztlich entscheidend sind. Kurze Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) verhängt das Gericht ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 7.2 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Geldbußen können gegen juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften verhängt werden. Dies kann dann geschehen, wenn Organe der juristischen Person oder vertretungsberechtigte Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Generalbevollmächtigte oder Prokuristen Zuwiderhandlungen gegen betriebliche Pflichten begehen, z. B. ihren Aufsichtspflichten nicht genügen od...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 3 Absehen von der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Nach § 47 Abs. 1 OWiG können Ermittlungsbehörden Steuerordnungswidrigkeitenverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen einstellen. Trotz Vorliegens eines Anfangsverdachts kann von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgesehen werden, wenn der verkürzte Betrag oder der gefährdete Abzugssteuerbetrag insgesamt weniger als 5.000 EUR beträgt, sofern nicht ein besonders vorwerfbare...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 12 Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Die BuStra-Stelle kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben und die Staatsanwaltschaft kann eine Sache jederzeit an sich ziehen. An die Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Fälle abgegeben: (Versuchte) Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Verfahren gegen Finanzbeamte, Abgeordnete, Diplomaten, Jugendliche/Heranwachsende.[1] Na...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.1 Voraussetzungen

Hinweis Einstellung eines Strafverfahrens Die für den Beschuldigten günstigste Form der Beendigung eines Steuerstrafverfahrens ist die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Über § 46 Abs. 1 OWiG kann auch ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Diesem Verfahrensabschluss liegt folgende Unterscheidung...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Der Unterschied in den tatbestandlichen Voraussetzungen zwischen § 370(Steuerhinterziehung) und § 378 besteht somit darin, dass § 370 Vorsatz, § 378 Leichtfertigkeit voraussetzt; § 370 ist e...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 2.3 Werbungskostenabzug

Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit insbesondere bei zwei Fallkonstellationen nicht abziehbar: Die Tat fällt aus dem Rahmen der üblichen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen heraus (z. B. Verwahrungsbruch, falsche uneidliche Aussage und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch eine Kriminalbeamtin...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2020

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 hat die Finanzverwaltung in den Zeilen 73 und 74 zusätzliche Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsetuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge vorgesehen. Entgegen dem Wortlaut des Formulars sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuteru...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 25–26 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile 26) anzugeben. [1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vorsteuerabzug von damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Änderung der Anzeige- und Mitteilungspflichten

Rz. 3 Die Anzeige- und Meldepflichten sind an geänderte Bedingungen angepasst worden: Seit Jahrzehnten wurde von der Möglichkeit einer Personenstands- und Betriebsaufnahme gem. §§ 134-136 AO a. F. kaum mehr Gebrauch gemacht. Die Regelungen waren weitgehend aus der Reichsabgabenordnung in die AO 1977 übernommen worden. Demnach waren Gemeinden grundsätzlich befugt, für die Fin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung; Festsetzungs­verjährung; Treu und Glauben

Leitsatz 1. Zur Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts ist zwar der erklärte Wille der Behörde zu erfassen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften; allerdings ist ein in seinem Ausspruch eindeutig an einen bestimmten Adressaten gerichteter Bescheid insofern keiner Auslegung zugänglich. 2. Eine Außenprüfung, die aufgrund einer gegenüber dem Steuerpflichtigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6 Einzelfälle

Rz. 13 Eine doppelte Haushaltsführung durch einen Ausländer kann auch dann beruflich veranlasst sein, wenn er zwar einen rechtsmissbräuchlichen Asylantrag als politisch Verfolgter stellt, durch diesen und das sich anschließende Asylverfahren aber nur die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Dauer dieses Verfahrens erreichen will.[1] Der Ansatz eines Wirtschaftsgutes als n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haus- und Grundstückskauf / 1.2 Formfehler und ihre Folgen

Der schuldrechtliche Kaufvertrag über ein Haus oder Grundstück unterliegt mit allen diesen Vertrag betreffenden Vereinbarungen und Anlagen der Beurkundungspflicht durch einen Notar. Fehlt es an einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages über ein im Inland gelegenes Grundstück, ist der Vertrag nichtig, weil der Verstoß gegen zwingende Formvorschriften, zu denen § 311 b B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Selbstanzeigen korrekt abrechnen

Selbstanzeigen nach § 371 AO sind ein Dauerbrenner. Viele Steuerberater haben sich jedoch wenig mit der gesetzlichen Vergütung im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige auseinandergesetzt. Dies hat zur Folge, dass häufig auf Vergütungsvereinbarungen nach § 4 StBVV zurückgegriffen wird, die im schlimmsten Fall der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Dabei werden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beweislast

Rz. Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Finanzamt ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen (§ 88 Abs 1 Satz 1...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Strom und Wärme (zu § 10 Abs. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 10.7 Abs. 6 UStAE . Führt ein Unternehmer an eine nahestehende Person oder an sein Personal einen entgeltlichen Umsatz aus, muss die sog. Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG geprüft werden. Danach muss mindestens das der Umsatzbesteuerung unterworfen werden, was als Bemessungsgrundlage bei einem unentgeltlichen Ums...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung nach § 71 AO als Gehilfe zur Steuerhinterziehung

Leitsatz Eine haftungsauslösende Gehilfentätigkeit kann vorliegen, wenn der Außendienstmitarbeiter eines Großhändlers einem bestimmten Kunden das auf seinen Namen lautende Barverkaufskonto als "zweite Einkaufsmöglichkeit" für den Bedarf der von diesem betriebenen Gaststätte zur Verfügung gestellt hat, der Kunde diese Möglichkeit mehrfach nutzt und diesen Wareneinkauf unverbu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert insbesondere Abschn. 6.5 und 6.6 UStAE . Gelangt der Gegenstand einer Lieferung aus dem Gemeinschaftsgebiet in das Drittlandsgebiet, kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen. Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen muss von dem leistenden Unterneh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner nach § 71 AO sein

Leitsatz 1. Im Haftungsrecht nach der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. 2. Wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, kann für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nachforderung bei Änderung bestimmter Voraussetzungen für einen Freibetrag (§ 39a Abs 5 EStG)

Rz. 19 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erkennt der ArbN nachträglich, dass er im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren in seinem Antrag von vornherein unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat und dass dadurch zu wenig LSt einbehalten worden ist oder es dazu noch kommen kann, ist er verpflichtet, dies dem > Wohnsitz-Finanzamt unverzüglich anzuzeigen (§ 153 Abs 1 AO; > Anzeig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei Einbeziehung des Erwerbs in eine Mehrwertsteuerhinterziehung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug setzt die Identität zwischen Leistendem und Rechnungsaussteller voraus. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, wenn der Erwerber wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war. Wissen oder Wissen müssen setzt (zumindest) Fahrlässigkeit voraus. Sachverhalt Nach einer Steuerfahndung vers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei Beteiligung an Karussellbetrug

Leitsatz Der Vorsteuerabzug ist aus materiellen Gründen zu versagen, wenn "feststeht", dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Warenbezug an einem Umsatzsteuerkarussell "beteiligt" hat. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin im Streitjahr 2012 ein Recht zum Vorsteuerabzug zusteht. Die Klägerin i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Grundzüge der Steuerberaterhaftung

Unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten stellt die unzureichende steuerliche Beratung eine Verletzung der sich aus dem Mandatsvertrag ergebenden Pflichten dar. Anspruchsgrundlage für Schadensersatzforderungen ist daher regelmäßig, neben weiteren zivilrechtlichen Normen, § 280 Abs. 1 BGB. Die Haftung setzt die schuldhafte Verletzung einer sich aus dem Mandat ergebenden Pflicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.3 Gutschriften und andere Abrechnungspapiere

Rz. 40 Die im letzten Kapitel benannte Grundregel führt dazu, dass alle sonstigen Abrechnungsdokumente, welche den Rechnungsanforderungen für die Inanspruchnahme eines Vorsteueranspruchs nicht entsprechen, auch nicht dazu geeignet sind, den Tatbestand des § 26b UStG zu begründen, dennoch sind hier aber Zweifelsfälle bei der Anwendung des § 26b UStG denkbar, die nachfolgend b...mehr