Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz 1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. 2. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberic...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

Leitsatz Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Normenkette § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 101 AO, § 84 FGO Sachverhalt Der Kläg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutreten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 Die Vorschrift begründet als Folge der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine öffentlich-rechtliche Haftung. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Haftungsschuldner und dem von ihm Vertretenen haben auf ihren Bestand und ihren Umfang keinen Einfluss.[1] Es handelt sich um eine unbeschränkt persönliche Haftung, die neben der Schuld besteht, also eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Würdigkeit

Rz. 182 Würdigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die Bedürftigkeit nicht selbst schuldhaft herbeiführt und in seinem ganzen steuerlichen Verhalten nicht grob gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat. Unwürdigkeit liegt etwa vor, wenn der Stpfl. hohe Investitionen vorgenommen hat, ohne dass die Finanzierung gesichert war. Würdigkeit ist demgegenüber stets gegeben, we...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. 2. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen FA durchschnittlich erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / b) Behauptung einer Treuhandschaft

Häufig "jongliert" ein Steuerhinterzieher (beim Verstecken von Kapitalvermögen im Ausland) im Familienkreis mit "Einbeziehung" von Ehegatten, Kindern u. Ä., ohne dass diese genau davon wissen. Werden die Sachverhalte später entdeckt, wird von Seiten des Steuerhinterziehers bzw. der "formal" Bedachten gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingewandt, dass die einbezog...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Schuldnerschaft von Hinterziehungszinsen bei Schenkungen und Erbfällen

In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des BFH v. 28.3.2012[38] hinzuweisen. Ein Steuerpflichtiger kann auch Schuldner von Hinterziehungszinsen sein/werden, wenn der Steuerpflichtige persönlich keine Steuerhinterziehung begeht/begangen hat und ein Dritter für ihn eine unrichtige Steuererklärung abgibt und daraufhin gegen ihn als den Schuldner der hinterzogenen Steuer kein...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / a) Stiftungen

Im Zusammenhang mit (insb. ausländischen) Stiftungen zeichnet sich ein Trend in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ab, eine Durchbrechung des Trennungsprinzips anzunehmen.[6] Nach dem Trennungsprinzip ist das Vermögen einer intransparenten, wirksam gegründeten und rechtlich selbständigen Stiftung dem Stifter nicht mehr zuzurechnen und kann schon deshalb nach inländisch...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Voraussetzung für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Hinterziehungszinsen entstehen nach § 235 Abs. 2 AO mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils und werden durch Zinsbescheid festgesetzt (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO iVm § 155 Abs. 1 AO). Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen ist gem. § 235 AO erforderlich, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 Abs. 1 AO (Steuerh...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Formelle Rechtmäßigkeit

Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind verfahrensrechtlich Steuerbescheide, die Formvorschriften für Steuerbescheide gelten entsprechend. Es gilt eine besondere Festsetzungsfrist; sie beträgt nach § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ein Jahr. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist vom Ablauf des Jahres abhängig, in dem die hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden si...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1

Im Fall einer Steuerhinterziehung können Hinterziehungszinsen eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung bewirken. Da insb. Schenkung- und Erbschaftsteuerhinterziehungen oft relativ spät entdeckt werden, kann z. B. Kapitalvermögen in Fällen von hinterzogenem Vermögen – ggf. zu einem erheblichen Teil – zusätzlich durch Hinterziehungszinsen aufgezehrt werden. In dem Beitrag w...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / I. Vorliegen einer Schenkung-/Erbschaftsteuerhinterziehung

Die Hinterziehung von Schenkung-/Erbschaftsteuer kann in vielfältiger Weise vorkommen. "Klassiker" sind "Schwarzgeld" im Ausland[1], "Verstecken" von Kapital in (ausländischen) Stiftungen[2] u. ä., "Nichterklären" ausländischer Vermögenswerte/-gegenstände bei der Erbschaftsteuererklärung[3], oder schlicht die Nichtangabe von Vorschenkungen (BGH 1 StR 405/14). 1. Voraussetzung...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / II. Berechnung der Hinterziehungszinsen in Erbschaft-/Schenkungsteuerfällen

Die Höhe der Hinterziehungszinsen hängt prinzipiell von dem Zeitraum zwischen dem Eintritt der Verkürzung oder Erlangung des Steuervorteils und dem Zeitpunkt der Zahlung der hinterzogenen Steuer ab.[25] Dabei kommt es auf den tatsächlich hinterzogenen und nicht auf den ggf. festgesetzten Steuerbetrag an. Die in § 235 Abs. 4 AO vorgeschriebene Anrechnung von Nachzahlungszinse...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / IV. Hinterziehungszinsen als Nachlassverbindlichkeit?

Vom Erblasser hinterzogene Steuern können nach dem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangenen Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2002[41] als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich festgesetzt worden sind oder werden. Das gilt auch dann, wenn die Steuerhin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Sammelbeförderung / 2.2 "Verbilligte" Beförderung

Verlangt der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern für die Beförderung eine Bezahlung, die aber nicht seine Ausgaben deckt, ist zu prüfen, ob statt des "verbilligten" Entgelts die sog. Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 UStG (Bemessungsgrundlage, Tz. 3.3.) eingreift – d. h. die Bemessung nach Grundsätzen des "Eigenverbrauchs" gem. § 10 Abs. 4 UStG, also d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk

Leitsatz 1. Für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung kommt es darauf an, dass der Gegenstand der späteren Lieferung aus Sicht des Anzahlenden genau bestimmt ist und die Lieferung daher aus seiner Sicht sicher erscheint. 2. Es ist unionsrechtskonform, dass die Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 1 Satz 2 UStG eine Rückzahlung voraussetzt. Normen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten. 2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen. 3. An d...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 15.6.1989 (BT-Drucks. 11/4803)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 11/4688, 11/4712 – Bericht der Abgeordneten Dr. Faltlhauser und Poß I. Allgemeines [...] 1. Inhalt de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Das Bußgeldverfahren ist ein spezielles förmliches Verwaltungsverfahren. Diesbezüglich sind die Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden und der Justizorgane (Gericht, Staatsanwaltschaft) für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten voneinander abzugrenzen. Aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ergibt sich, dass die sachliche Zuständigkeit bei der durch Gesetz bestimmte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich wird über die Anordnung der Einziehung bereits im Rahmen des Strafverfahrens mit dessen Abschlussentscheidung, insbesondere bei Strafbefehl oder -urteil, entschieden. In Ausnahmefällen kommt es nicht zu einer abschließenden Bestrafung des Täters, obwohl es ein Bedürfnis für die Anordnung der Einziehung gibt. Kann aber wegen der Straftat aus tatsächlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 7 Mitteilung nach dem Steuerberatungsgesetz

Rz. 13 Gemäß § 10 Abs. 1 StBerG muss die Finanzverwaltung auch außerhalb von Bußgeldverfahren den Steuerberaterkammern Pflichtverletzungen mitteilen, die eine nach §§ 3, 3a, 4 Nr. 1 und 2 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigte Person begangen hat. Ein Ermessensspielraum besteht nach Ansicht der Verwaltung insoweit nicht.[1] Da diese Regelung unabhängig von der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.4 Folgen für die Besteuerung

Rz. 7 Erlangt der Täter durch die Steuerhinterziehung einen Vermögensvorteil, so ist dieser regelmäßig der Besteuerung zu Grunde zu legen, unbeschadet der Frage, ob er aus inkriminiertem Verhalten stammt. Daneben soll die Einziehung – auch bei Steuerstraftaten – regelmäßig bei Vorliegen der Voraussetzungen angeordnet werden.[1] Dies kann zu einer Doppelbelastung führen, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.1 Formale Voraussetzungen

Rz. 4 Die Finanzbehörde darf einen Antrag nach § 401 AO nur im Falle einer Steuerstraftat i. S. d. § 369 AO stellen, da sie nur in diesen Fällen zuständig ist. Ferner darf wegen dieser Tat aus tatsächlichen Gründen keine Person verfolgt oder verurteilt werden.[1] Die selbständige Anordnung der Einziehung kommt demnach bei Einstellung aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Verstreichen der Frist bei Nachfragen der Erstattungsbehörde

Sachverhalt Bei dem französischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob eine nationale Präklusionsregelung mit der Richtlinie 2008/9/EG (Vorsteuervergütung gegenüber EU-Unternehmern) vereinbar ist, nach der eine Vergütung ausgeschlossen ist, wenn der Steuerpflichtige nicht binnen eines Monats auf ein per E-Mail übersandtes Auskunftsersuchen der Finanzbehörde re...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Berichtigung von Erklärungen profitabel abrechnen

Eine allgemeine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO besteht, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter, sein Gesamtrechtsnachfolger oder eine andere in § 153 Abs. 1 Satz 2 AO genannte Person (vgl. AEAO zu § 153, Nr. 4) nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung (vgl. AEAO zu § 153, Nr. 3) objektiv unr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.1 Korrektur der Steuerfestsetzung

Rz. 5 Stellt sich nach der Veranlagung heraus, dass die Amnestieerklärung unwirksam war, weil z. B. ein Ausschlussgrund des § 7 StraBEG eingreift[1], lediglich eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt[2] oder keine der in § 1 Abs. 1 S. 1 StraBEG bzw. § 6 StraBEG bezeichneten Taten[3], in der Erklärung die Einnahmen nicht spezifiziert wurden, die Erklärung nicht eigenhänd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 8 Anwendbarkeit des § 89 AO

Rz. 15 Es ist fraglich, ob § 89 AO auch auf die strafbefreiende Erklärung anwendbar ist. Dies könnte sich aus dem Sinn und Zweck dieser Norm ergeben: Durch § 89 AO soll verhindert werden, dass der Bürger aufgrund seiner Unkenntnis, Unerfahrenheit oder Unbeholfenheit seiner Rechte verlustig geht, obwohl die Verwaltung dies bereits erkannt hat.[1] Dies könnte für die Fälle, in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 9 Aufgaben der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, unter Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen die Erklärung z. B. auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Dies folgt schon daraus, dass sich anderenfalls aus § 89 AO eine Hinweispflicht der Verwaltung ergeben würde, wenn bei Überprüfung einer unvollständigen Amnestieerklärung eine Steuerhinterziehung festgestellt werden würd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.2 Keine Korrektur

Rz. 7 Eine Korrektur unterbleibt nach § 10 Abs. 3 S. 2 StraBEG für solche Taten i. S. d. § 1 Abs. 1 StraBEG oder Handlungen i. S. d. § 6 StraBEG, die z. B. wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden können. Die Vorschrift greift jedoch nur ein, wenn der Eintritt der Straf- oder Bußgeldfreiheit allein daran scheitert, dass die in der strafbefreiende...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 2 Gemeinwohlgefährdung aufgrund gesetzwidrigen Verhaltens

Rz. 2 Das gesetzwidrige Verhalten muss von den Organwaltern der eG ausgehen. Hinzutreten muss, dass weder die Generalversammlung noch der Aufsichtsrat für eine Abberufung der pflichtwidrig handelnden Organwalter Sorge tragen. Gesetzwidriges Verhalten i. S. d. § 81 Abs. 1 GenG meint jegliche Verstöße gegen Rechtsnormen. Neben strafbewehrten Bestimmungen kann es sich auch um N...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.4 Abhängigkeit der Sachentscheidung

Rz. 14 Die Einspruchsentscheidung muss ganz oder zum Teil von der im anhängigen Verfahren zutreffenden Regelung abhängig sein. Teilweise wird dann von einem "vorgreiflichen Verfahren" oder einer "vorgreiflichen Entscheidung" gesprochen.[1] Rz. 14a Abhängigkeit ist stets gegeben, wenn die Finanzbehörde an die Entscheidung in dem anderen Verfahren rechtlich gebunden ist. Abhäng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 7 Die Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch setzt ferner voraus, dass die der Einspruchsentscheidung vorgreifende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses befindet. Rechtsverhältnisse i. d. S. sind die aus einem konkreten Sachverhalt resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten oder zwischen Rechtssub...mehr

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zfs 03/2019, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hat das beklagte Land nach dem StrEG auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen, die im Zusammenhang mit dem Vollzug eines dinglichen Arrests entstanden sind. Er war Beschuldigter in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mit Beschl. v. 8.4.2010 ordnete das AG zur Sicherung der de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus europarechtlicher Sicht muss sich der länderbezogene Bericht am europäischen Primärrecht in Form der EU-Grundrechtecharta (GRC) messen lassen.[2] Insoweit sind einerseits der in Art. 7 GRC und Art. 8 GRC geregelte Datenschutz und andererseits das in Art. 16 GRC geregelte Grundrecht der unternehmerischen Freiheit von Bedeutung. Rz. 27 [Aut...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Einkommensteuerverkürzung bei fehlender Angabe schweizerischer Einkünfte

Der Taterfolg der Steuerhinterziehung setzt die Steuerverkürzung oder die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile (§ 370 Abs. 1 AO) voraus. Lassen die von den Erben erhaltenen Informationen auf bislang nicht ermittelte Steueransprüche des deutschen Fiskus schließen, sollte eine Anzeige und Berichtigung deutscher Steuererklärungen des Erblassers erfolgen. Andernfalls ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / I. Steuerstrafrechtliche Fallstricke im deutsch-schweizerischen Erbfall

Lebte ein Erblasser bis zu seinem Tode ausschließlich in Deutschland und stellen seine in Deutschland wohnhaften Erben im Zuge der Auskunftsbegehren Vermögenswerte in der Schweiz fest, so bewirkt der Erbanfall und zum Nachlass gehörendes Auslandsvermögen grundsätzlich das Entstehen einer Anzeigepflicht für die Erben gem. § 30 Abs. 1, 3 S. 1, 2. Halbs. ErbStG.[1] Aufgrund des...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 3 Vorwurf der Steuerhinterziehung

3.1 Vorwurf gegen den Steuerpflichtigen Meist sind die Ermittlungen des Finanzamts mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung[1] verbunden, der sich zunächst gegen beide Eheleute richtet, da sie die entsprechenden Steuererklärungen unterschrieben haben. Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Finanzbehörde gegenüber vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht o...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.1 Vorwurf gegen den Steuerpflichtigen

Meist sind die Ermittlungen des Finanzamts mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung[1] verbunden, der sich zunächst gegen beide Eheleute richtet, da sie die entsprechenden Steuererklärungen unterschrieben haben. Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Finanzbehörde gegenüber vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder diese pflichtwidrig über steuerlich...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.2 Vorwurf gegen den Steuerberater

Ein steuerstrafrechtliches Risiko kann sich für einen Steuerberater ergeben, wenn er – was häufig der Fall sein wird – über die Lebensumstände der Eheleute informiert ist. Regelmäßig werden die Steuererklärungen im Steuerbüro erstellt und – auch in Bezug auf die o. g. kritischen Punkte (Zusammenveranlagung, doppelte Haushaltsführung, etwaige VuV-Einkünfte) – ausgefüllt; die ...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / Zusammenfassung

Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, ko...mehr

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Steuerhinterziehung bei Inanspruchnahme des Ehegattensplittings

Zusammenfassung Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschrä...mehr