Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervoraus­zahlungen und hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 767 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 836 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 839). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Sachliche und persönliche Wirkung

Rz. 53 [Autor/Stand] Die vorstehend unter Rz. 51 und 52 genannten Rechtswirkungen treten aber nur ein, wenn die Bekanntgabe in sachlicher und persönlicher Hinsicht hinreichend konkret bestimmt ist. Die näheren Einzelheiten sind bei § 371 dargestellt. So unterbricht in sachlicher Hinsicht z.B. die Einleitung des Strafverfahrens auf hektografiertem Schreiben mit allgemeinem fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Doppeldeutige Maßnahmen

Rz. 24 [Autor/Stand] Wann eine doppeldeutige, äußerlich neutrale Maßnahme objektiv erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen, lässt sich allgemein verbindlich kaum sagen. Bei zweifelhaften Sachgestaltungen kommt es maßgeblich auf die objektive Deutung von Sinn und Zweck der Maßnahme aus der Sicht eines außenstehenden Dritte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter müssen die an sie gerichtete Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung erfüllen (§ 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO)[2]; allerdings nur im Umfang ihres durchaus beschränkbaren Aufgabenbereichs (§ 34 Abs. 3 AO – s. § 32 ErbStG Rz. 9–22).[3] Fraglich war, ob sie, die unstreitig kein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO als Verfahrenshindernis

Rz. 22 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH in Sachen Fransson[2] und Kretzinger[3] wird zukünftig fraglich sein, ob und ggf. inwieweit auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO (vgl. hierzu § 398a Rz. 12, 13) als rechtskräftige Aburteilung in Betracht kommt und damit als Verfahrenshindernis bereits der Einleitung eines Stra...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen

Leitsatz 1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. 2. Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Ki...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in das SGB IV durch das Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) eingefügt. Sie wurde im Laufe der Zeit durch zahlreiche Gesetze geändert, wobei überwiegend Änderungen der Verweisungsvorschriften Rechnung getragen wurde. Zuletzt wurden folgende Änderungen vorgenomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei Steuerhinterziehung

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuerfahndung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs 5 Satz 1 AO; BFH 198, 303 = BStBl 2002 II, 586; BFH 262, 198 = BStBl 2019 II, 122; BFH 252, 5 = BStBl 2016 II, 574;...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten

Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und auf zehn Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs 2 Satz 2 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren). Dies gilt auch für die > Kirchensteuer (EFG 1999, 362) und den > Solidaritätszuschlag. Zum > Kindergeld vgl BFH/NV 2016, 534. Für die Verlängerung der Festsetzungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsatz

Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre nach ihr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zahlungsverjährung

Rz. 45 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zum Anwendungsbereich im Einzelnen > Rz 2) erlöschen durch Zahlungsverjährung (§ 232 AO). Die Frist beträgt fünf Jahre, im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 228 AO). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche erstmals fällig geworden sind (§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Spontanauskunft, Abs. 3

Rz. 9 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung eigeninitiativ Spontanauskünfte an einen Mitgliedstaat erteilen. Die Auskunft darf sich beziehen auf die in Abs. 1 genannten personenbezogenen Daten. Die Übermittlung darf sowohl zum Zweck der Strafverfolgung als auch zur Verhütung von Straftaten erfolgen.[1] Voraussetzung ist, dass eine Spontanauskunft nach dem Inlan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.5 Besonderheiten für Haftungsschuldner

Rz. 56 § 44 Abs. 2 S. 3 AO gilt zwar auch für das Verhältnis zwischen Haftungsschuld und Steuerschuld. Aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergeben sich aber Besonderheiten. Gegen die Höhe der dem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Steuerschuld kann sich der Haftungsschuldner auch dann wehren, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist.[1] Drittwirkung gegenüber dem Haftung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / II. Nicht berücksichtigungsfähige Einkünfte

Rz. 21 Problematisch kann sein, ob Einkünfte Berücksichtigung finden dürfen, die auf rechtlich oder sittlich missbilligten Tätigkeiten beruhen. Grundsätzlich kann ein unsittlicher oder verbotener Erwerb keinen Schadensersatzanspruch begründen.[30] Entgegen einem gesetzlichen Verbot sind Einkünfte dann erzielt, wenn das einschlägige Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Re...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen

Leitsatz Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuer­ermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch ke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.5 Verhältnis zum Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 26 Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten stellt als solcher weder eine Steuerstraftat noch eine Steuerordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertigen Steuerverkürzung[2] kann aber dadurch erfüllt werden, dass der Stpfl. im Zusammenhang mit der Gestaltung vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige oder unvollständige Tatsachenanga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.2.2 Verhältnis zum sekundären Unionsrecht

Rz. 20 Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie[1], durch die das Umsatzsteuerrecht innerhalb der EU weitgehend harmonisiert worden ist, ermächtigt die Mitgliedsstaaten in mehreren Vorschriften[2], die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen sowie Missbrauch zu verhindern. Dementsprechend ist § 42 AO auch im Umsatzsteuerrecht anwendbar.[3] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält keine Definition der in der Überschrift verwendeten Begriffe "Steuerschuldner" und "Steuervergütungsgläubiger", sondern setzt deren Bedeutung voraus. Ebenso wenig trifft sie selbst eine Bestimmung darüber, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist oder ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Sonstiges

Rz. 6 Daneben enthält die StIdV Regelungen zu Form und Verfahren der Datenübermittlungen[1], zu Löschungsfristen[2] sowie zu Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses.[3] Rz. 7 Die beim BZSt gespeicherten Daten sind nach § 4 StIdV zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderja...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.4 Ermessen der Finanzbehörde

Rz. 34 Die Finanzbehörde kann nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO das Steuerstrafverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. Die Abgabe steht im pflichtgemäßen Ermessen. Auf die Entscheidung haben weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte rechtlichen Einfluss. Der Beschuldigte kann die Abgabe zwar anregen, hat aber, anders als nach § 421 Abs. 4 S. 4 RAO, kein eigenes Antrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Verdacht eines Abgabenbetrugs (Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 20 Die besondere Rechtsstellung mit staatsanwaltschaftlicher Rechtsqualität wird für die Finanzbehörde in Abweichung von § 386 Abs. 2 Nr. 1 AO nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ausnahmsweise auch dann begründet, wenn durch den die Tat bildenden Lebenssachverhalt sowohl eine Steuerstraftat als auch zugleich eine allgemeine Straftat gegeben sind, sofern diese Verletzung des allge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung / 7 Beteiligung an einer Steuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG) Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung / 7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs i. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Organschaft: Eingliederung einer Personengesellschaft

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Berlin-Brandenburg[1], ging es um die Organschaft und zwar um die Frage einer möglichen finanziellen Eingliederung von Personengesellschaften, bei der neben dem Organträger nicht nur Personen Gesellschafter sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Das FG hielt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.3 Vorschriftswidriges Verbringen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 153 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wird oder aus einer Freizone vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union verbracht wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.6 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 213 Die Zollvorschriften über die Versandverfahren gelten auch für die EUSt sinngemäß (§ 21 Abs. 2 UStG). Insbesondere erstreckt sich die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf die EUSt; dies gilt auch für die internationalen Versandverfahren. Von einer Sicherheitsleistung für EUSt wird jedoch abgesehen, wenn der Versand für ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigtes Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen nämlich Durchbrechungen und Ausn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.4 Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 164 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass die EUSt mit dem Entzug von eustpflichtigen Gegenständen aus der zollamtlichen Überwachung entsteht. Rz. 165 Die zollamtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Teilnahme an einer Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO)

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des Teilnehmers verjährt entsprechend der Strafbarkeit des Täters. Unterschiede ergeben sich, wenn der Teilnehmer wegen Teilnahme an einem anderen Delikt als der Täter bestraft werden muss, bspw. weil sein Vorsatz nicht die vom Täter begangene Tat umfasst hat. Dann bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Haupttat, die der Bestrafung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verjährungsbeginn bei der Steuerhinterziehung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) ist als Erfolgsdelikt ausgestaltet (s. Erl. zu § 370 Rz. 12, 57 ff.). Überträgt man die in Rz. 66 f. dargelegten allgemeinen Regeln zum Verjährungsbeginn auf die Steuerhinterziehung, käme es für die Beendigung nicht auf die tatbestandliche Vollendung an, sondern auf den tatsächlichen Abschluss, den das Tatunrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung durch pflichtwidriges Unterlassen

Rz. 87 [Autor/Stand] Steuerverkürzungen können auch durch pflichtwidriges Unterlassen, z.B. durch Nichtabgabe von Steuererklärungen oder -voranmeldungen, bewirkt werden, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. zu den Tatmodalitäten § 370 Rz. 271; zur Rechtsnatur § 370 Rz. 272; zur Unterlassungsvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO s. § 370 Rz. 360). Rz. 88 [Autor/Stand] Die heute ganz überw. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verjährung beim Versuch einer besonders schweren Steuerhinterziehung

Rz. 108 [Autor/Stand] § 376 AO statuiert insoweit keine besonderen vom Vollendungsfall abweichenden Regeln für den Versuch. Auch hier ist entgegen der allgemeinen Regel des § 78 Abs. 3, 4 StGB die Strafschärfung für benannte besonders schwere Fälle (Rz. 18) verjährungsrechtlich relevant (15 Jahre, § 376 Abs. 1 und 3 AO), für unbenannte (fünf Jahre, Rz. 17) hingegen nicht. Da...mehr