Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck der Regelung

Rz. 10 § 26b UStG beinhaltet ein Unterlassungsdelikt als Ordnungswidrigkeit. Durch die Schaffung der Vorschrift sollte eine Regelungslücke für den Fall (eines tatsächlich eingetretenen Umsatzsteuerausfalls) geschlossen werden, dass eine Bestrafung nach § 370 AO [1] deshalb ausscheidet, weil die Tatbestandsmerkmale der "normalen" Steuerhinterziehung nicht vorliegen. Gerade bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.2 Begriff der Rechnung im Anwendungsbereich des §26b UStG

Rz. 30 Die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung sind aufgrund der Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003[1] konkretisiert und verschärft worden. Zu ergänzen ist, dass seit dem Jahr 2011 gemäß § 14 Abs. 1 S. 7, Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Rechnungen im Umsatzsteuerrecht zugelassen sind, zudem sind Gutschriften [2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26b UStG wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorgehoben sei bereits an dieser Stelle, dass § 26b UStG eine Ausnahmeerscheinung im deutschen Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht darstellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Konkurrenzen

Rz. 85 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26b UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Erst dann,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Zuständigkeit und die Rechtsfolgen der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG

Rz. 92 Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26b UStG ist gemäß § 409 S. 1 AO i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die sachlich zuständige Finanzbehörde. Das ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. § 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, welche die betreffende Steuer verwaltet; für die USt ist dies das FA (§ 17 Abs. 2 S. 1 FVG). Wegen der bundesweit gelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der subjektive Tatbestand und Rechtfertigungsgründe

Rz. 75 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26b UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26b UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausreichen dürfte[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht.[1] Ein Prüfungsbericht wird nach Abschluss einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht gefertigt. Sollen aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau Besteuerungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Republik Albanien liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an Montenegro, den Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland; von Italien ist sie durch die Adria getrennt. Es gilt das Abkommen vom 06.04.2010 (BGBl 2011 II, 1186 = BStBl 2012 I, 292), das am 23.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 145 = BStBl 2012 I, 305). Das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Demokratische Volksrepublik Algerien ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer und grenzt an Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara, an Mauretanien, Mali, Niger, Libyen und Tunesien. Es gilt das Abkommen vom 12.11.2007 (BGBl 2008 II, 1188 = BStBl 2009 I, 382), das am 23.12.2008 in Kraft getreten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1.1 Steuerhinterziehung (Täterschaft, Teilnahme)

Rz. 8 Eine Steuerhinterziehung[1] muss tatbestandsmäßig[2], rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden sein. Die Person nach §§ 34, 35 AO muss entweder ihr Täter (Allein-, Mit- oder Nebentäter) gewesen sein oder an ihr als Anstifter oder Gehilfe teilgenommen haben. Der Vorteil der Hinterziehung kann einer anderen Person zugekommen sein und sich sogar für den Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 3.1 Steuerhinterziehung – Steuerhehlerei

Rz. 5 Die Steuerhinterziehung bzw. die Steuerhehlerei muss tatbestandsmäßig, rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden sein.[1] Die Tat kann durch Handeln oder Unterlassung (unechtes Unterlassungsdelikt bei Rechtspflicht zum Handeln) getätigt worden sein. Zur Tatbestandsmäßigkeit gehört zwar die Verkürzung der Steuer. Diese erfordert jedoch nicht, dass der hint...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 4 Haftungsumfang

Rz. 8 Eine Haftung tritt für die verkürzten Steuern bzw. die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, beide gem. § 370 Abs. 4 AO, sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 und ab 1.1.2017 auch für die Zinsen nach § 233a AO ein, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] ein. Für andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[2] ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 4 Haftungsschuldner kann mit Ausnahme des Steuerschuldners[1] jeder sein, der eine Steuerhinterziehung[2] oder Steuerhehlerei[3] begeht. Im Fall der Aufteilung der Steuerschuld von zusammen veranlagten Gesamtschuldnern nach §§ 268, 278 AO kommt eine Haftung nach § 71 AO insoweit in Betracht, als gegen den Steuerschuldner nicht vollstreckt werden kann.[4] Haftungsschuldn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid gemäß § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[2] Die Haftungsinanspruchnahme selbst liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden soll. Der Vertretene kann als einer von mehreren Haftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1.3 Ermittlungen und Entscheidung über die Voraussetzungen

Rz. 10 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung sowie der Täterschaft oder Beteiligung der unter §§ 34, 35 AO fallenden Person entscheidet die für den Erlass des Haftungsbescheids zuständige Finanzbehörde.[1] Da die Haftungsvorschrift steuerlicher Art ist, muss das Delikt nicht geahndet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 5 Haftungsumfang

Rz. 20 Die Haftung betrifft die durch die Tat verkürzten Steuern[1] und die durch sie zu Unrecht gewährten Steuervorteile.[2] Steuervorteile sind vor allem Steuererstattungen und Steuervergütungen. Eine Haftung für Hinterziehungszinsen[3], andere steuerliche Nebenleistungen und überhaupt für andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[4] scheidet also grundsätzlich aus. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 5 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 10 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid[2] geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[3] Der Erlass eines Haftungsbescheids liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung der Frage, welcher bzw. welche von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden sollen. Haftet von mehreren Haftungsschuldnern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Täterschaft oder Teilnahme an einer Steuerhinterziehung[1] oder einer Steuerhehlerei[2] führt nicht nur zur Strafbarkeit, sondern kann auch bewirken, dass der Täter oder Teilnehmer für die durch sein Verhalten eingetretene Minderung des Steueraufkommens haften muss. Die Vorschrift, die durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Modernisierung des Steuerverfahrens v. 18.7....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3 Haftungsvoraussetzungen

Rz. 6 Eine der in §§ 34, 35 AO bezeichneten Personen muss bei Ausübung ihrer Obliegenheiten Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung (vgl. Rz. 8) gewesen sein oder eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen haben (vgl. Rz. 9) und muss hierdurch Steuerschuldner oder Haftender geworden sein (vgl. Rz. 12). Die in § 34 AO oder § 35 AO bezeichnete Person muss also selbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.3 Steuer- oder Haftungsschuld der Person i. S. v. §§ 34, 35 als Folge

Rz. 12 Die Haftung des Vertretenen nach § 70 AO ist davon abhängig, dass die unter §§ 34, 35 AO fallende Person aufgrund ihrer Tat Steuerschuldner oder Haftender geworden ist. Die Haftung soll also nur ein Einstehenmüssen neben einem anderen bedeuten. Nur wenn auch gegen die veranlassende Person ein Steuer- oder Haftungsanspruch besteht, soll eine Haftung des Vertretenen ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1.2 Leichtfertige Steuerverkürzung

Rz. 9 Eine leichtfertige Steuerverkürzung[1] ist gegeben, wenn jemand als Stpfl. oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl. den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und subjektiv bei ihm insofern Leichtfertigkeit gegeben ist. Da Stpfl. nach § 33 Abs. 1 AO jeder ist, der in eigener Angelegenheit steuerliche Pflichten zu erfüllen hat, fallen hierunt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1 Steuerliches Delikt

Rz. 7 Als Delikt der Personen nach §§ 34, 35 AO kommen nur die Steuerhinterziehung[1] in Täterschaft oder Teilnahme und die leichtfertige Steuerverkürzung[2] in Betracht. Auf andere Steuerstraftaten[3] und Steuerordnungswidrigkeiten lässt sich die Vorschrift auch nicht durch Analogie ausdehnen.[4] 3.1.1 Steuerhinterziehung (Täterschaft, Teilnahme) Rz. 8 Eine Steuerhinterziehun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 3.2 Ermittlungen und Entscheidung über die Voraussetzungen

Rz. 6 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Straftat entscheidet die für den Erlass des Haftungsbescheids zuständige Finanzbehörde.[1] Da es sich bei § 71 AO um eine steuerliche Haftungsbestimmung handelt, die dies nicht selbst fordert, ist für die Haftung auch nicht Voraussetzung, dass der Haftungsschuldner wegen des Delikts bestraft worden i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung

Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen muss. Handelt der Stpfl. bei der Antragstellung leichtfertig, riskiert er eine Geldbuße. Auch die Vorschrift über eine Selbstanzeige (§ 371 AO) is...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung

Leitsatz Das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung führt nicht dazu, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zu Lasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen. Normenkette § 6a, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG, Art. 138, Art. 146 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin lie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Anwendungsbereich der §§ 369–412 AO

Rz. 7 Das Steuerstrafrecht erfasst ausschließlich die Hinterziehung von Steuern i. S. von § 3 Abs. 1 bis 3 AO und die Erschleichung von Steuervorteilen (Erlass, Stundung usw.), so dass Manipulationen von steuerlichen Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO nicht tatbestandsmäßig ist.[1] Insoweit handelt es sich auch nicht um einen strafbaren Betrug.[2] Das Erschleichen von Su...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.3 Der Gleichheitsgrundsatz im Steuerstrafrecht

Rz. 21 Auch dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG kommt im Rahmen des Steuerstrafrechts Bedeutung zu. Aus ihm ergibt sich, dass die Stpfl. nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu belasten sind. Damit dies der Fall ist, bedarf es – neben der Gleichheit der Rechtsanwendung – einer Gleichheit der normativen Steuerpflicht. Der Gesetzgeber ist somit verpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Überblick über die Gesetzessystematik

Rz. 3 Der 8. Teil der AO enthält mit den materiellen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie den Vorschriften über das Straf- und Bußgeldverfahren die in der AO vorhandenen Regelungen für die Ahndung steuerlichen Fehlverhaltens. Der 8. Teil der AO gliedert sich in vier Abschnitte. Geregelt werden in: §§ 369–376 AO die materiellen Strafvorschriften für Steuerstraftaten, §§ 377–384 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Art. 103 Abs. 2 GG im Steuerstrafrecht

Rz. 12 Aus Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 49 Abs. 1 EU-GrCh ergibt sich das sog. Gesetzlichkeitsgebot. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz) kann eine Tat einerseits nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diese Garantie findet sich ferner in Art. 7 EMRK. Andererseits muss gem. Art. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ergibt, ist die Finanzbehörde gem. § 85 S. 1 AO verpflichtet, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, sodass nicht sachlich gerechtfertigte Unterschiede in der Steuerfestsetzung oder -erhebung zu vermeiden sind. Die Feststellung der für die Festsetzung und Erhebung wesentlichen rechtlichen und tatsächlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Versagung Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg hat dem EuGH die Frage zur Auslegung des Begriffs "Lieferkette" im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzugs in Missbrauchsfällen bei Kenntnis bzw. Kennenmüssen von einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Steuerhinterziehung vorgelegt. Sachverhalt Die klagende Getränkegroßhändlerin machte für die Streitjahre 2009 und 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Polen: Elektronische Datenübermittlung und Split-Payment-Verfahren

Im deutschen Nachbarland Polen ist bereist seit Januar 2018 die elektronische Übermittlung von umsatzsteuerrelevanten Daten ans Finanzamt Pflicht. Monatlich müssen Unternehmen Informationen zu Einkäufen und Verkäufen auf digitalem Weg im SAF-T-Format ("Standard Audit File for Tax") dem Fiskus digital zur Verfügung stellen. Die Regelung schließt auch ausländische Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage

Rz. 8a Es gibt keine ausdrückliche Vorgabe im Unionsrecht für die Vorschrift. Die Art. 205 und 273 MwStSystRL, wonach auch andere Personen als der eigentliche Steuerschuldner in bestimmten Fällen die Steuer gesamtschuldnerisch schulden und die Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen geeignete Maßnahmen ergreifen können, decken aber den Inhalt der Norm unio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG dahingehend auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat gestatten, anstelle der Mehrwertsteuergruppe (des Organkreises) ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe (den Organträger) zum Steuerpflichtigen zu ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 4.2 Umsätze mit Vorsteuerabzugsbeschränkungen

Da sich bei der Umsatzsteuer eigentlich die meisten Vorschriften auf den Umsatz und nicht auf den Unternehmer beziehen, gibt es auch Einschränkungen beim Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die normalerweise voll vorsteuerabzugsberechtigt wären. Bei nachfolgenden Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen bzw. eingeschränkt: Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei bestimmten Repr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Teilweise neue USt-IdNrn. in den Niederlanden (zu § 3a und § 6a UStG)

Kommentar Die Niederlande haben mitgeteilt, dass in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmen zum 1.1.2020 neue USt-IdNrn. erhalten. Deutsche Unternehmen müssen bei Leistungen an diese Unternehmer in den Niederlanden ab dem 1.1.2020 ausschließlich die neue USt-IdNr. verwenden. Die rechtliche Problematik Bei grenzüberschreitenden Leistungen in der Europäischen Union kommt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Beim Vorliegen der Voraussetzungen jedes der drei Haftungstatbestände des § 72a Abs. 1, 2 u. 4 AO wird die Haftung nach Anhörung des Haftungsschuldners gem. § 91 AO durch Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist gem. § 121 AO zu begründen. Die Haftungsinanspruchnahme liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.3 Erhebung

Rz. 34 Von der Geltendmachung des Haftungsanspruchs durch Haftungsbescheid ist die Aufforderung des Haftungsschuldners zur Leistung zu unterscheiden. Mit diesem Leistungsgebot (vgl. § 254 Abs. 1) beginnt das Erhebungsverfahren.[1] Während beim Steuerbescheid stets von der Verknüpfung der Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) mit der Steuerfestsetzung ausgegangen wird, sieht d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.3 Fortbestand des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 27 Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der zugrunde liegende Anspruch durch Zahlung[1] oder Aufrechnung[2] erlischt. Dies ergibt sich aus dem Gesamtschuldverhältnis zwischen Schuld und Haftung nach § 44 AO. Die Frage, ob sich dieselbe Folge für die anderen Erlöschensgründe[3] aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergibt, scheint von BFH v. 18.5.1983, I R 193/79, BStBl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.1.2 Auswahlermessen zwischen Schuldner und Haftungsschuldner

Rz. 29 Besteht die Möglichkeit, den Schuldner des zugrunde liegenden Anspruchs heranzuziehen, so hat die Finanzbehörde neben dem Handlungsermessen auch noch das Auswahlermessen zwischen Schuldner und Haftungsschuldner auszuüben. Hier ist zu beachten, dass grundsätzlich die Haftung subsidiär ist[1] , zunächst also der eigentliche Schuldner in Anspruch zu nehmen ist. Das gilt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / VI. Darlegungs- und Beweislast des Rechtsberaters

Rz. 34 Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will.[162] Dies gilt auch für den Mitverschuldenseinwand in der Haftung des Anwalts[163] und des Steuerberaters.[164] Danach hat der Berater die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ein Mitversch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 9 Nach § 3 Abs. 1a UStG liegt eine (fiktive) Lieferung vor, wenn ein Unternehmer einen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand aus dem Inland zu seiner Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat verbringt. Der Verbringenstatbestand setzt voraus, dass der Gegenstand zur eigenen Verfügung in den anderen Mitgliedstaat gelangt, also nicht im Zusammenhang mit der Übertragung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und Vorsteuerabzug

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, welche Anforderungen an die Steuerbefreiung für die Ausfuhr (Art. 146 MwStSystRL) zu stellen sind. Auch musste der EuGH entscheiden, ob sich der Umstand, dass ein möglicher Betrug in einem Drittland begangen wird, Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug im Mitgliedstaat der Ausfuhrlieferung hat. Die K...mehr