Rz. 91

Das sloMwStG sieht in bestimmten Fällen die solidarische Haftung für MwSt-Schulden vor (vgl. Art. 76 b i. V. m. Art. 205 MwSt-RL). Die Haftung tritt ein, wenn ein in Slowenien umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Transaktion, die der Steuerhinterziehung diente, beteiligt war. In diesem Fall ist für die Zahlung der MwSt neben dem Lieferanten auch der Empfänger, an den die Ware geliefert bzw. die Leistungen erbracht wurden, haftbar.

 

Rz. 92

Betroffene Unternehmer werden in solchen Fällen nachweisen müssen, dass sie auf dem Markt sorgfältig gehandelt haben und den Lieferanten entsprechend geprüft haben. Eine Überprüfungsmöglichkeit besteht seit 01.01.2010 dadurch, dass jeder Unternehmer vom Finanzamt die Information anfordern kann, ob sein Lieferant die MwSt-Erklärung abgegeben hat.

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