Rz. 25

Aufgrund der nicht einheitlichen Gesetzgebung gibt es eine große Bandbreite denkbarer Strafen. In der Regel bewegen sich Strafen bei falscher Steuerabführung mit Ausnahme von Fällen der Hinterziehung und des Betruges in einem Bereich zwischen 5 % und 25 % der Steuer. Bei Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung sind sehr hohe Geldstrafen und Haftstrafen möglich.

 

Rz. 26

Zusätzlich werden in der Regel bei verspäteter Steuerzahlung Zinsen erhoben. Die Zinsen schwanken je nach Bundesstaat. In der Regel liegen sie in einer Bandbreite zwischen 1 % und 14 %, wobei einige Bundesstaaten den Zinssatz an dem Basiszinssatz ("Prime Rate") orientieren, während andere den Zinssatz gesetzlich festlegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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