Rz. 1

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die slowakische MwSt ist eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Anpassung des slowakischen MwStG an die 6. EG-RL (jetzt: MwStSystRL) erfolgte im Zusammenhang mit dem Beitritt der Slowakei zur EU mit 01.05.2004. Das slowakische MwStG wird darüber hinaus jedes Jahr durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen abgeändert bzw. ergänzt. Im Jahr 2012 wurde eine umfangreiche Novelle des MwStG verabschiedet, deren Hauptziel die Bekämpfung der Steuerhinterziehung im MwSt-Bereich ist. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Einführung der Sicherheit bei einer MwSt-Registrierung, Aufhebung der MwSt-Registrierung infolge Nichterfüllung von Pflichten, Haftung für Steuer aus der Vorstufe und Verschärfung der Bedingungen für die Geltendmachung der Befreiung bei grenzüberschreitenden Lieferungen.

 

Rz. 2

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die aktuell geltende Fassung des MwStG Nr. 222/2004 Slg. ist im Internet unter www.finance.gov.sk bzw. www.financnasprava.sk in slowakischer und in englischer Sprache veröffentlicht. Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Gültigkeit werden in den Erlässen des Ministeriums für Finanzen und der Obersten Finanzbehörde behandelt, welche im Internet unter www.financnasprava.sk bzw. www.drsr.sk abrufbar sind. Für individuelle Sachverhalte können die Steuerpflichtigen eine unverbindliche Anfrage an das Ministerium für Finanzen und an die Oberste Finanzbehörde stellen. Mit dem 01.09.2014 können in bestimmten Fällen (bestimmte Sachverhalte) auch verbindliche Anfragen gestellt werden. Die Antwort ist gebührenpflichtig und ausschließlich für die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rechtlich verbindlich. Der Steuerpflichtige kann bei Zweifeln die Antwort beim Gericht in Frage stellen. Seit dem 01.01.2018 sind alle im Handelsregister bzw. Gewerberegister registrierten Personen oder deren Vertreter verpflichtet, mit der Finanzverwaltung ausschließlich auf elektronischem Wege zu kommunizieren. Das Finanzamt kommuniziert mit den Steuerzahlern weiterhin in Papierform.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge