Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Steuergeheimnis und offenku... / ff) Zeugenbefragung

Gemäß §§ 161 f., 163, 48 ff. StPO ist es den ermittelnden Behörden freigestellt, die richtige und sachgerechte Ermittlungsmaßnahme zu wählen. Wie bereits oben eingeführt, ist die Steuerfahndung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren nicht an die Restriktionen des § 93 AO gebunden. Strafprozessual ist damit die Zeugenbefragung ebenfalls 1. Wahl. Der strafprozessuale Zeuge e...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / bb) Notwendiger Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

Bereits die Vorgaben der §§ 102, 103 StPO sehen vor, dass steuerlich vorgeworfene Sachverhalte im Zuge einer offenen Ermittlungsmaßnahme – in Form der Durchsuchung – den betroffenen Personen zur Kenntnis gegeben werden. Durch § 105 StPO hat der Gesetzgeber normiert, dass in den Durchsuchungsbeschlüssen hinreichende Informationen zum Durchsuchungsgrund enthalten sein müssen (...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / aa) Steuerfahndung als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Der Gesetzgeber hat mit § 404 S. 1 AO entschieden, dass die Steuerfahndung polizeiliche Befugnisse erhält, um ihren vom Gesetzgeber in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO gegeben Auftrag der steuerstrafrechtlichen Ermittlung erfüllen zu können. Die Steuerfahndung arbeitet hierbei nicht im luftleeren Raum, sondern ist Teil der Strafverfolgung (vgl. ausf. Wenzel, StBp 2021, 310, 314 f....mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 5. Teleologie des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO

Das zuvor gesetzessystematisch gefundene Ergebnis wird im Übrigen durch die Teleologie der Vorschrift gestützt. Denn die abschließende gesetzliche Regelung des § 30 Abs. 4 AO hat die Funktion, das Steuergeheimnis immer dann zu durchbrechen, wenn es u.a. der Durchführung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entgegensteht (vgl. Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / c) Gleichlauf von Vollstreckungsrecht und Strafprozessrecht

Dieses gesamtsystematische Ergebnis unter Einbezug der StPO spiegelt sich auch in der Systematik der engeren Anwendung der AO bestätigend wider. Ohne auf sämtliche rechtliche Details des Vollstreckungsrechts hier eingehen zu können, zeigt exemplarisch die Sachpfändung bereits die weitreichende Durchbrechung des Steuergeheimnisses. Bei einer vom Vollziehungsbeamten durchgefüh...mehr

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EuGH erinnert die Finanzbeh... / 1. Sachverhalt und Entscheidung des EuGH

Das vorliegende Urteil betrifft grenzüberschreitende Reihengeschäfte, in die das ungarische Unternehmen Aquila Part Prod Com S.A. ("Aquila") involviert war. Die Sachverhaltsdarstellung ist insofern ein wenig unglücklich, als dass die Aquila dort als "Vermittlerin für den Großhandel mit Lebensmitteln" bezeichnet wird, die "mit einer anderen Gesellschaft einen Auftragsvertrag ...mehr

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EuGH erinnert die Finanzbeh... / 2. Erörterung des Urteils im Einzelnen

Insgesamt fügt sich das Urteil "Aquila" in eine Reihe von früheren Urteilen des EuGH ein, der in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Notwendigkeit der Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehungen und den weiten Anwendungsbereich des Verlustes des Vorsteuerabzugs bei einer möglichen Kenntnis des beteiligten Unternehmers bestätigt hat. Diese Rechtsprechung wurde vom deut...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / a) Ausgangslage

In seiner aktuellen Fassung sieht die MwStSystRL keine verpflichtende elektronische Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen vor.[12] Darüber hinaus ist grundsätzlich nur vorgesehen, dass in den Mehrwertsteuererklärungen jeweils nur ein Gesamtbetrag pro Umsatzart und Meldezeitraum zu deklarieren ist.[13] Gleiches gilt für die ZM, in welcher ebenso nur aggregierte Werte pro...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz

Zusammenfassung Nun ist es offiziell: Beschäftigungsgeber müssen in Kürze interne Meldestellen einrichten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches bald verkündet und voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird. Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Im Bundesrat erzielte der z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Tatbestandsverwirklichung durch Mitarbeiter

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wesentlich ist die Frage, wer von den Mitarbeitern eines (gemeinnützigen) Vereins überhaupt Täter einer Steuerhinterziehung sein kann. In Betracht kommen hier stets der (zuständige) (Bereichs-)Vorstand, derjenige, der die Steuererklärung erstellt und abgibt, sowie derjenige, der die Informationen zur Erstellung der Steuererklärung zur Verfüg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Strafrecht sieht weder eine Vergünstigung für Gemeinnützige vor, noch wird darauf Rücksicht genommen, wenn die Handelnden ehrenamtlich tätig werden. Dies kann allenfalls im Rahmen der Festsetzung des Strafmaßes Berücksichtigung finden. Aus der Praxis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen auch gegen ehrenamtlich handelnde Vereinsvorstän...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Voraussetzungen von Aufwandsspenden

Tz. 33 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Regelmäßig existieren bei gemeinnützigen Vereinen Problematiken im Zusammenhang mit der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen im Falle von Sachspenden sowie bei Aufwandsspenden. Im Falle von Sachspenden ist darauf zu achten, dass stets der gemeine Wert der Spende in der Zuwendungsbestätigung angegeben wird. Wird ein zu hoher Wert angegeben u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anstößiger Erwerb.

Rn 19 Dass ein entgangener Erwerb nicht zu ersetzen ist, der nur unter Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten hätte erzielt werden können, bildet eine alte Rechtsregel (Mot II 18). Das gilt unzweifelhaft bei Hehlerei, Rauschgifthandel und Steuerhinterziehung, auch für unzulässige Werbemaßnahmen (BGH NJW 64, 1181, 1183), für Wettbewerbsverstöße (BGH NJW 05, 1789, 1790 [BGH 24....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mutwillige Verletzung von Vermögensinteressen des Verpflichteten gem Nr 5.

Rn 17 Der Berechtigte muss sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt haben. Objektiv muss das Verhalten des Berechtigten eine besondere Intensität erreicht haben, subjektiv muss er mutwillig handeln. S.o. Rn 9. Zu erwähnen ist ein betrügerisches Verhalten im Unterhaltsprozess (BGH FamRZ 90, 1095), Anschwärzen beim Arbeitgeber mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 54 Im Rahmen der 1. Stufe hat der VN lediglich darzulegen und ggf zu beweisen, dass er oder eine andere Person das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach seiner Rückkehr nicht mehr vorgefunden hat (BGH NJW-RR 02, 671; KG NJW 11, 1975, 1976; Köln NJW 14, 345, 346). Dieser Beweis kann sich im Einzelfall auch durch die Verwertung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gegen den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 10...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Was bewirkt ein Tax CMS?

Tz. 74 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Gesetzliche Vorschriften, die auf das Vorhandensein eines wirksamen Tax CMS Bezug nehmen oder die dessen Einrichtung verbindlich vorschreiben, existieren nicht. Die Abgabenordnung enthält lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten, aus denen sich Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation ergeben. So bestimmt etwa § 150 Abs. 2 AO (Anha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei rechtsfähigen Stiftungen

Rz. 283 [Autor/Stand] Diese Erstausstattung (Dotation) einer rechtsfähigen Stiftung unterliegt der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Erfasst wird der Vermögensübergang als Erwerb vom Erblasser bei letztwillig angeordneter Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff.) und als fiktive Schenkung des Stifters bei lebzeitigem Stiftungsgeschäft nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / VI. Fazit

Ausgaben, deren Empfänger nicht benannt werden, dürfen nach § 160 Abs. 1 AO die ESt und GewSt nicht mindern – weder als BA oder WK noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Insofern ist die Regelung des § 160 Abs. 1 AO ebenso effektiv wie z.B. die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Die steuermindernde Wirkung der Lasten und Ausgaben ist nach § 160 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gegenstand und Verfahren der Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen

Rz. 17 In der USt werden die Steuern i. d. R. durch sog. Steueranmeldungen[1] bei der Finanzbehörde angemeldet. Solche Steueranmeldungen stehen gem. § 168 S. 1 AO grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, solange sie nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung führen. In den zuletzt gena...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Pflichtgemäßes Ermessen bei Forderung einer Sicherheitsleistung

Rz. 37 Der Wortlaut des Gesetzes "… kann die Zustimmung … von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden" stellt die Entscheidung über die Auszahlung von Vorsteuerüberhängen gegen Sicherheitsleistung in das (pflichtgemäße) Ermessen der Finanzbehörde, was vor allem eine nur beschränkte Überprüfungsmöglichkeit durch das Finanzgericht zur Folge hat.[1] Ist die Finanzbehö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen und Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 12 § 18f UStG hat als rein verfahrensrechtliche Regelung keine unmittelbare Korrespondenzvorschrift im Unionsrecht, insbesondere in der bei Einführung des § 18f UStG noch geltenden 6. EG-Richtlinie fanden sich lediglich allgemeine Bestimmungen zum Recht auf Vorsteuerabzug; von daher ist die Regelung des § 18f UStG m. E. unionsrechtlich unbedenklich[1], denn sie dient – n...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 8. Bericht der KOM zum Programm "Fiscalis 2020"

Die Kommission hat am 14.12.2022 einen Bericht an das EP und den Rat über die abschließende Bewertung des Programm "Fiscalis 2020" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16066-2022-INIT/de/pdf). Das Programm "Fiscalis 2020" wurde durch die VO (EU) Nr. 1286/2013 vom 11.12.2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung des reibungslosen F...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 7. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 6.12.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15506-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verjährungsfrist (S. 2)

Rz. 16 Die Verjährungsfrist betrug ursprünglich einheitlich für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis fünf Jahre. Anders als bei der Festsetzungsverjährung trat keine Verlängerung der Frist bei hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern ein.[1] Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[2] hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Durch Änderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 205 Durch Gesetz v. 22.12.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 ein neuer Abs. 10 in § 13b UStG eingeführt, um die kurzfristige Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu ermöglichen (sog. Schnellreaktionsmechanismus). Dieses – zuletzt bis 30.6.2022 befristete – Instrument beruht auf Art. 199b MwStSystRL i. d. F. der Richtlinie 2013/42/EU v. 22.7.2013, der die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die MwSt gesch...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahren) bzw. ob sich der...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.6.1 Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 14 Die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung der in § 154 Abs. 1 AO normierten Wahrheitspflicht durch den Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigten (Rz. 5) stellt i. d. R. eine Vorbereitungshandlung zur Steuerhinterziehung nach § 370 AO dar[1] und ist als solche gem. § 379 Abs. 2 S. 2 AO eine Steuerordnungswidrigkeit[2], die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahnd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 19 Nach § 90 Abs. 1 AO hat der Beteiligte die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. § 150 Abs. 2 AO überträgt dieses Gebot auf die Steuererklärungspflicht.[1] Das Vollständigkeitsgebot und die Wahrheitspflicht treffen den Erklärungspflichtigen auch dann, wenn er sich bei der Erstellung der Steuererklärung eines Erfüllungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.6 Pflichtverletzung durch Nichtabgabe oder verspätete Abgabe

Rz. 18 Die Rechtsfolgen der Verletzung der Erklärungspflicht treten unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Erklärungspflichtigen ein. So ist es für die Schätzungsbefugnis nicht entscheidend, aus welchen Gründen der Stpfl. die Steuererklärungen nicht abgegeben hat.[1] Rz. 19 Die verspätete Abgabe bzw. die Nichtabgabe der Steuererklärung kann die Festsetzung eines Verspä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.2 Folgen der Pflichtverletzung

Rz. 22 Der Verstoß gegen das Vollständigkeitsgebot und die Wahrheitspflicht kann insbesondere straf- bzw. bußgeldrechtliche steuerliche Folgen haben, wenn hierdurch eine Steuerverkürzung[1] eintritt. Der vorsätzliche Verstoß erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung[2] bzw. bei leichtfertigem Verhalten kann eine Steuerordnungswidrigkeit nach § 378 AO gegeben sein. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.7 Korrektur fehlerhafter Angaben

Rz. 25 Der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht bei Abgabe der Steuererklärung kann unterschiedliche Folgen haben. Hat der Erklärungspflichtige in der Steuererklärung wissentlich falsche Angaben gemacht, die sich auf die Höhe der Steuerfestsetzung auswirken, so erfüllt dies den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.[1] Bei Leichtfertigkeit kann eine leichtfertige Steuerverkü...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / c) Mittelbare Täterschaft

Bei der mittelbaren Täterschaft i.S.d. § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB nutzt der mittelbare Täter als Hintermann seinen Tatmittler bzw. sein Tatwerkzeug, um die Steuerhinterziehung zu begehen. Bei der Steuerhinterziehung kommt ganz überwiegend die Fallkonstellation vor, in der der Tatmittler zwar objektiv tatbestandlich jedoch undolos also unvorsätzlich handelt, wohingegen der Hinte...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Mittäterschaft

Bei der zumeist vorliegenden Mittäterschaft i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB erfüllen nicht alle Mittäter die tatbestandlichen Voraussetzungen in eigener Person, weshalb ihnen das objektive Verhalten der weiteren Mittäter zugerechnet wird. Dafür ist ein kollusives Zusammenwirken im Zuge eines gemeinsamen Tatplanes der Mittäter notwendig, wobei jeder einzelne eine eigene Tatherrschaft...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / f) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Teilnehmer

In Hinblick auf § 30 AO sind die Beihilfe (gem. § 27 StGB) und Anstiftung (gem. § 26 StGB) mit der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO gleichgestellt (vgl. Baum in eKomm, § 30 AO Rz. 33 [5/2018]). Wegen der Akzessorietät der Teilnahme zur Haupttat steht diese in einem engen inneren Zusammenhang zur vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat, weshalb der Teilnehmer (insb. bei der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / d) Teilnahme

Bei der Teilnahme findet entgegen der Täterschaft keine Zurechnung statt. Stattdessen ist die Teilnahme mit der Tat akzessorisch verbunden (vgl. ausf. Schmidt, StrafR AT, 21. Aufl. 2019, Rz. 1037 ff.). Beispiel: Die Photografin A hat sich auf Hochzeitsfotos spezialisiert. Sie hat in ihrer Steuererklärung eine doppelte Verkürzung von 50 % durchgeführt. Gegen Sie wird steuerstr...mehr