Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 1. Bedarf der Überführung von vorhandenen Erkenntnissen in ein weiteres Ermittlungsverfahren

In der Ermittlungspraxis entstehen wiederholt Situationen, in denen sich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zusätzliche Anhaltspunkte ergeben, die auf weitere Tatbeteiligte schließen lassen. Beispiel: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt gegen den Arzt A wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, da er zu Unrecht steuermindernde Ausgaben mit gesetzeswidrigen Steuer...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Relevanz als Voraussetzung

Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B die Buchführung für Ihre Makler...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 1. Einleitung

Unter den 20.096 im Jahr 2021 eingestellten Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO sind 5.770 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 EUR enthalten.[1] In weiteren 331 Fällen erfolgte ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse von insgesamt cir...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Weitergabe von Ermittlungsakten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden

Bei der Analyse ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach streitiger aber richtiger Rechtsansicht neben den Daten Dritter auch alle Daten und Informationen vom Anwendungsbereich des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 Abs. 1 AO einbezogen sind, die innerhalb desselben Steuerstrafverfahrens weitergeleitet werden sollen (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rz. 70 [10/2019];...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Dritter bzw. Zeuge)

Unstreitig können Durchsuchungen bei Dritten bzw. Zeugen durchgeführt werden, wenn der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Problematisch ist allein, ob und welche Daten und Informationen des Beschuldigten in einem Beschluss nach § 103 StPO zu offenbaren sind. Dies hängt von der Reichweite des Steuergeheimnisses und der damit verbundenen Durchbrechungswirkung des § 3...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 3. Prüfung durch Richter

Unkritisch ist die Preisgabe der Ermittlungserkenntnisse des Beschuldigten an den Ermittlungsrichter, wenn die vom Steuergeheimnis geschützten Daten ihn selbst betreffen, da dies der originäre Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO ist. So eindeutig das Ergebnis bei dem Beschuldigten selbst ist, so streitig wird in der Praxis der Ermittlungsbehörden und der Ministerialbür...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / d) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Mittäter

Aufgrund der vorhergehenden Wertungen und Ergebnisse sind bei gemeinschaftlich begangen Steuerhinterziehungen die Verhältnisse und Geheimnisse der jeweiligen Mittäter soweit in die Durchsuchungsbeschlüsse nach § 102 StPO als Begründung einzuführen, wie sie zur Begründung notwendig sind (vgl. Schmitz in Münchner Kommentar StGB, 4. Aufl. 2022, § 355 Rz. 64). Hierbei ist insb. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Rz. 5 Für die Energiepreispauschale gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der AO entsprechend. Rz. 6 Ein Stpfl., der falsche Angaben zur Erlangung der Energiepreispauschale macht, begeht eine Steuerstraftat. Er muss mit einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder, bei Leichtfertigkeit, mit einem Bußgeldverfahren nach § 378 AO rechne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO (Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Abs. 1 S. 3)

Rz. 17 Bei den Zinsen auf Steuernachforderungen oder Steuererstattungen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer festgesetzt, aufgehoben oder geändert worden ist. Da diese Zinsen von Steuerfestsetzungen abhängen, soll die kurze Verjährungsfrist von 1 Jahr erst nach der jeweiligen Festsetzung der Steuer beginnen. Der Zeitpunkt der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Anwendung der Vorschriften über die Steuern (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 S. 1 erklärt die für die Steuern geltenden Vorschriften allgemein für entsprechend anwendbar. Die Verjährungsfrist beträgt -abweichend von § 169 Abs. 2 AO- nunmehr einheitlich zwei Jahre. Dies entspricht der Regelung in § 171 Abs. 10 und 10a AO.; zur erstmaligen Anwendung Art. 97 § 15 Abs. 15 EGAO. Da die Zinsen steuerliche Nebenleistungen sind, finden die meiste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Gesonderte Feststellung (Abs. 3)

Rz. 33 Nach der Regelung des nach dem 31.12.2016 anzuwendenden § 239 Abs. 3 AO sind die Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO oder § 235 AO gesondert bzw. gesondert und einheitlich festzustellen, wenn solche Zinsen aufgrund von Sachverhalten entstehen, die ihrerseits Gegenstand eines Grundlagenbescheids sind. Hierdurch entfällt die Verpflichtung des FA, diese Feststellungen im Rahme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 22 Zur Absicherung der Verpflichtungen nach § 146a AO hat der Gesetzgeber verschiedene neue Tatbestände im Bereich der steuerlichen Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 AO stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig neben den bereits bisher verbotenen Tätigkeiten entgegen § 146a Abs. 1 S. 1 AO ein dort genanntes System nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Zertifizierte technische Sicherungseinrichtung

Rz. 4 § 146a Abs. 1 S. 1 AO stellt zunächst allgemein fest, dass bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems dieses so ausgestaltet sein muss, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Unter den Begriff des elektronischen Aufzeichnungssystems fallen hierbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 19 Neu eingefügt durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[1] wurde § 147a Abs. 2 AO. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der nach der Veröffentlichung der sog. Panama-Papers als besonders wichtig empfundenen Bekämpfung von sog. Basis- oder Domizilgesellschaften zur Steuerhinterziehung.[2] Die jetzt geschaffene Regelung geht allerdings erheblich weiter u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.4 Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 30 Wie im Fall des § 147a Abs. 1 AO gibt es keine direkte strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2 AO, da es auch insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt.[1] Allein aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann keinesfalls von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Rz. 31 Das Feh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 16 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 1 AO hat keine straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen[1], da eine entsprechende Gesetzesnorm nicht vorliegt.[2] Rz. 17 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 7) hat aber zur Folge, dass der steuerliche Zweck, also die Kontroll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Freiwillige Führung von Büchern und Aufzeichnungen

Rz. 31 Führt jemand Bücher und Aufzeichnungen, ohne nach den §§ 140, 141 AO hierzu verpflichtet zu sein, so hat er gleichwohl die allgemeinen Ordnungsvorschriften zu beachten.[1] Allerdings entfallen bei freiwilliger Buchführung die an das pflichtwidrige Verhalten geknüpften bußgeld- bzw. strafrechtlichen Rechtsfolgen.[2] Die unrichtige Buchung von Geschäftsvorfällen erfüllt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7 Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht

Rz. 10 Wegen der allgemeinen Folgen pflichtwidrigen Verhaltens hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Im Übrigen kann die Pflichtverletzung, z. B. die Erteilung von "Barverkaufsrechnungen" ohne Empfängerbezeichnung über aufzeichnungspflichtige Warenverkäufe, im Einzelfall als Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Abnehmers geahndet werden[1] un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.2 Bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Folgen

Rz. 28 Das Unterlassen der Buchung oder die unrichtige Buchung der buchungs- oder aufzeichnungspflichtigen Tatbestände birgt schon abstrakt die Gefahr der Steuerverkürzung, sodass das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten als Steuergefährdung nach § 379 AO geahndet werden kann.[1] Diese Vorschrift findet aber nur dann eine Anwendung, wenn im Einzelfall keine Steuerverkürzu...mehr

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Gesetzgeberischer Schutzmec... / a) EU-Korruptionswahrnehmungsindex als Gradmesser

Mit einer nationalen Umsetzung der sog. "EU-Whistleblower-Richtlinie" durch das HinSchG bekämen Hinweisgeber/-innen in Deutschland zukünftig endlich Rechtssicherheit, wenn sie Missstände oder Straftaten in Unternehmen melden – und das nicht nur bei Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Straftatbeständen wie Korruption oder Steuerhinterziehung. Ein Blick in die aktuelle G...mehr

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Gesetzgeberischer Schutzmec... / III. Fazit

Der Grundgedanke zur nationalen Umsetzung der sog. "EU-Whistleblower-Richtlinie" durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) dürfte grundlegend praktisch überzeugen. Dadurch könnten etwaige Hinweisgeber/-innen in Deutschland nunmehr zukünftig endlich Rechtssicherheit erlangen, wenn sie Missstände oder Straftaten in Unternehmen melden – und das nicht nur bei Verstößen gegen...mehr

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Gesetzgeberischer Schutzmec... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Es ist zu begrüßen, dass etwaige Hinweisgeber/-innen in Deutschland zukünftig endlich Rechtssicherheit haben könnten, wenn sie Missstände oder Straftaten in Unternehmen melden und das nicht nur bei Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Straftatbeständen wie Korruption oder Steuerhinterziehung. Dieser umfassende Schutz wäre ein wichtiger Schri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.10 Haft

Rz. 574 Eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers, die auf einer Straf- oder Untersuchungshaft beruht, kann ein Grund zur personenbedingten Kündigung sein. Wird ein Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, kann er im geschlossenen Vollzug seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Dasselbe gilt bei Anordnung der Untersuchungshaft, wobei deren grds. vorübergehender C...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 463 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. auch BAG, Urteil v. 22.10.1964, 2 AZR 515/63 [1]: Bei erkennbarem Abkehrwillen kann dann eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzkraft...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Überschrift wurde geändert und Abs. 1 und 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) neu gefasst. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 Abs. 1 und 2 geänd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Weitere Entscheidung des EuGH nach mehreren Vorabentscheidungsersuchen in Bezug auf Wissen oder Wissenmüssen von einer Steuerhinterziehung und Folgerechtsprechung

Rz. 188 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Im Jahr 2014 konnte der EuGH seine Rechtsprechung zum Umgang mit Steuerhinterziehungen weiterentwickeln. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten unionsrechtlich verpflichtet sind, einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug, auf Mehrwertsteuerbefreiung oder auf Mehr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Entscheidung des EuGH nach Vorabentscheidungsersuchen des BGH und Folgeentwicklungen der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 182 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Mit Urteil vom 07.12.2010 (Rs. C-285/09 "R", BStBl. II 2011, 846; vgl. Abschn. 6a.2 Abs. 3 S. 7 UStAE) hat der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom 07.07.2009 (Az: 1 StR 41/09, DStR 2009, 1688; vgl. nachfolgend in der Strafsache: BGH vom 20.10.2011, Az: 1 StR 41/09, BFH/NV 2012, 366) beantwortet. Die Antwort des EuGH auf ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3 Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung, Wissen oder Wissenmüssen von einer solchen

2.5.3.1 Entscheidung des EuGH nach Vorabentscheidungsersuchen des BGH und Folgeentwicklungen der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung Rz. 182 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Mit Urteil vom 07.12.2010 (Rs. C-285/09 "R", BStBl. II 2011, 846; vgl. Abschn. 6a.2 Abs. 3 S. 7 UStAE) hat der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungsfrist und Anzeigepflicht

Rz. 90 [Autor/Stand] Die Feststellungsfrist beträgt bei der Grundsteuerbewertung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO grds. vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Nachfeststellung vorzunehmen ist. Ist nach § 228 BewG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Feststell...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Strafrechtliche Relevanz/Missbrauchstatbestände

Rz. 167 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Rechtsprechung des EuGH/BFH zur Beteiligung an einem Betrugsmodell (vgl. § 6a, Rz. 203 ff.) ist auf Ausfuhrlieferungen nur in besonders gelagerten Fällen übertragbar. Der BFH entschied in zwei Urteilen (vgl. BFH vom 12.03.2020, V R 20/19, UR 2020, 718 und BFH vom 12.03.2020, V R 24/19, BFH/NV 2020, 1098), dass die Ausstellung ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 180 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Wer die Steuerbefreiung für sich in Anspruch nimmt, ohne den Buchnachweis zeitgerecht zu führen und ohne im Besitz der Ausfuhrbelege zu sein, macht sich bei Vorliegen auch der übrigen Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig (vgl. BFH vom 28.02.1980, Az: V R 118/76, BStBl II 1980, 415...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.8.1 Lieferung an Unternehmer

Rz. 71 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung muss in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d. h. der korrespondierenden Erwerbsbesteuerung, unterliegen (§ 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG). Für den liefernden Unternehmer gilt dieses Merkmal als erfüllt, wenn der Erwerber unter Angabe einer gültigen USt-IdNr. eines...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 175 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Möglichkeit der Überprüfung bietet dem Unternehmer § 18e UStG (vgl. die Kommentierung zu § 18e; vgl. Kemper in DStR 2014, 1654 f. und Bachstein, IWB 2014, 134 f.), wonach das Bundeszentralamt für Steuern auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift dessen, dem die USt-IdNr. erteilt wurde, bestätig...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.20 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 142a Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b Abs. 10 UStG enthält eine Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Umfang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter bestimmten Voraussetzungen (zunächst) zeitlich beschränkt auf weitere Umsätze zu erweitern, wenn im Zusammenhang mit diesen Umsätzen in einer Mehrzahl von Fäl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Materiell-rechtlicher Charakter der Nachweise

Rz. 181 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH vom 20.11.2008, Az: 1 StR 354/08, BFH/NV 2009, 699 unter II. 2.) wirkt sich die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27.09.2007, Rs. C-146/05 Collée, BStBl II 2009, 78) und BFH (vgl. Urteil vom 08.11.2007, Az: V R 72/05, BStBl II 2009, 55 und Urteil vom 06.12.2007, Az: V R 59/03, BStBl II 200...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Buchnachweis

Rz. 146 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach § 17d Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer einen Buchnachweis über die Voraussetzungen der Steuerbefreiung führen. Unter Buchnachweis ist ein Nachweis durch Aufzeichnungen in Verbindung mit Belegen zu verstehen. Der Buchnachweis verlangt deshalb stets mehr als den bloßen Nachweis durch Aufzeichnungen oder Belege. Belege werden dur...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns

Rz. 164 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Vertrauensschutz tritt nach bisheriger Rechtsprechung dann nicht ein, wenn der Unternehmer bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (vgl. § 347 HGB) die Unrichtigkeit der Angaben hätte erkennen können. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wird zumindest dann nicht erfüllt, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der In...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.3 Einführung des § 25f UStG

Rz. 189 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der deutsche Gesetzgeber führte den erstmals ab dem 01.01.2020 anzuwendenden § 25f UStG ein. Diese Vorschrift führt bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer Umsatzsteuerhinterziehung oder Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG) zur Versagung des Vorsteuerabzugs (§ 15 UStG), der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.1.1 Überblick

Rz. 91 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie einer Bearbeitung nach § 6 Abs. 1 S. 2 UStG sind durch den Unternehmer nachzuweisen (§ 6 Abs. 4 S. 1 UStG). Einzelheiten regelt die UStDV (§ 6 Abs. 4 S. 2 UStG/Ermächtigungsvorschrift). Nach den Vorschriften der UStDV (§§ 8–11, 13, 17) b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.2 Vertrauensschutz

Rz. 110 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der Ausfuhrnachweis kann grundsätzlich nicht durch gefälschte Belege geführt werden, der leistende Unternehmer trägt damit das Ausfallrisiko (vgl. Dziadkowski, UVR 2002, 73). Aus einem gefälschten Beleg ergibt sich nicht eindeutig und leicht nachweisbar, dass eine Beförderung oder Versendung in das Drittlandsgebiet erfolgt ist, denn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eingliederung von Personenzusammenschlüssen

Rz. 71 In ein anderes Unternehmen können nicht nur Einzelpersonen weisungsgebunden eingegliedert werden; nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann auch ein Personenzusammenschluss weisungsgebunden eingegliedert sein. Grundsätzlich können damit unter diese Vorschrift die folgenden Personenzusammenschlüsse fallen, wie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Unternehmereinheit im Umsatzsteuerrecht

Rz. 363 Die Betriebe verschiedener Unternehmer können kein einheitliches Unternehmen darstellen. So kann eine Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem einheitlichen Unternehmen nur dann infrage kommen, wenn diese Betriebe von demselben Rechtsträger unterhalten werden. Zu beachten ist dabei, dass Personengesellschaften jeweils als eigene Rechtsträger anzusehen sind, sodass ...mehr