Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Faktische Geschäftsführer und Strohleute als Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Werturteile und Rechtsauffassungen als Tatsachen?

Rz. 237 [Autor/Stand] Von den Tatsachen abzugrenzen sind Werturteile, d.h. Äußerungen, bei denen Tatsachen einer Wertung unterzogen werden, wie z.B. Schlussfolgerungen, Schätzungen, rechtliche Beurteilungen oder Prognosen über eine zukünftige Entwicklung (s. aber zur inneren Tatsache Rz. 228). Werturteile sind nicht dem Beweis zugängliche Ereignisse und keine Tatsachen. Somi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG)

Rz. 1199.2 [Autor/Stand] Erfolgt die Nichtzahlung der Umsatzsteuer in den Fällen des § 26b UStG gewerbs- oder bandenmäßig (s. dazu Rz. 1194, 1198), handelt es sich um einen Straftatbestand, der wie folgt lautet:[2] § 26c UStG [3] Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1005 [Autor/Stand] Strafe ist "missbilligende hoheitliche Reaktion"[2], welche an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft[3]. Sie dient den Zwecken der Spezialprävention (erzieherische Einwirkung auf den Täter) und der Generalprävention (Abschreckung der Allgemeinheit)[4]. Im Steuerstrafrecht kommt der Generalprävention aus fiskalischen Gründen besondere Bedeutung zu[5...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 386 [Autor/Stand] Keine Steuern sind die eigens in § 3 Abs. 3 AO aufgeführten und definierten steuerlichen Nebenleistungen, also Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO) Verspätungszuschläge (§ 152 AO) oder -gelder (§ 22a Abs. 5 EStG)[2], Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233–237 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO), Kosten (§§ 89, 178, 178a un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. Bei der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt, denn für die Zahlung und ordnungsgemäße Anmeldung und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu den Urteilsfeststellungen

Rz. 1071 [Autor/Stand] Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO müssen im Urteil nicht alle Strafzumessungsgründe angeführt werden, sondern nur die bestimmenden. Eine erschöpfende Aufzählung ist weder möglich, noch erforderlich[2]. Für die Darstellung der Strafzumessung im Urteil reicht es jedoch nicht aus, die im Einzelfall festgestellten Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Rz. 676 [Autor/Stand] Erfasst der Stpfl. die steuerlichen Folgen seines Verhaltens voll, meint er aber zu Unrecht, dieses Verhalten sei gleichwohl grundsätzlich nicht verboten oder ausnahmsweise erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor. Die fälschliche Annahme, das eigene Verhalten sei zwar Unrecht, aber straffrei, ist gänzlich unbeachtlich (s. Rz. 646). Beispiel K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herrschaft über den Inhalt der Erklärung

Rz. 107.2 [Autor/Stand] Für die Annahme unmittelbarer Täterschaft ist entscheidend, dass der Täter die Angaben inhaltlich bestimmt, die in den Rechtsverkehr gelangen, so dass sie ihm als Urheber zugerechnet werden können. Für das Bejahen der Tathandlung reicht es deshalb nicht aus, dass jemand die falsche Erklärung nur tatsächlich dem Empfänger (körperlich) überbringt oder i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbegehung "durch einen anderen"

Rz. 110 [Autor/Stand] Sind die steuerlich erheblichen Erklärungen einer Person nicht nach den gerade genannten Grundsätzen (s. Rz. 105 ff.) als eigene Erklärung zuzurechnen, kommt eine Zurechnung fremder Erklärungen infrage, wenn die Tat durch einen anderen begangen wird[2]. Die fremde Erklärung wird dann nach § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB wie eine eigene behandelt. Das ist i.d.R....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss also schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Verhältnis zu verwandten Rechtsinstituten

Rz. 1130.16 [Autor/Stand] Liegt der entscheidende Gedanke der Einziehung von Taterträgen in der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die dem Täter oder Teilnehmer aus oder für die Tat zugeflossen sind, erfasst die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB, § 375 Abs. 2 AO) die Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht wur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Zweck und Rechtsnatur

Rz. 1131 [Autor/Stand] Die Rechtsordnung kann sich bei der Ahndung von Straftaten nicht damit begnügen, entsprechend der individuellen Schuld des Tatbeteiligten Strafen festzusetzen. Strafe allein erfüllt nicht die Sicherungsfunktion, die von der staatlichen Reaktion auf strafwürdiges Verhalten erwartet wird. Aus diesem Grund kennt unser Recht nicht nur das System der sog. "...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1562 [Autor/Stand] Eine Verkürzung ist ohne Steuerfestsetzung sowie auch nach einer Steuerfestsetzung möglich. Rz. 1563 [Autor/Stand] Bei einer falschen Erklärung kann es zu einer vollendeten Steuerverkürzung auch dann kommen, wenn die FinB ohne Bekanntgabe eines Bescheids das steuerliche Ermittlungsverfahren einstellt[3]. Bei Veranlagungs- und Fälligkeitssteuern ist eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach den Beweisgrundsätzen des Strafprozessrechts[2]. Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG (s. § 396 Rz. 10 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, agieren im Gegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Schmier- und Bestechungsgelder – Abgrenzung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG

Rz. 1222 [Autor/Stand] Erhebliche Bedeutung entfaltete die Vorschrift des § 160 AO bislang in Fällen der steuerlichen Anerkennung von Schmier- oder Bestechungsgeldern. Bis 1995 waren diese Zuwendungen abzugsfähig, wenn der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sichergestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen konnt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnutzung der Mithilfe eines seine Befugnisse oder Stellung missbrauchenden Amtsträgers/Europäischen Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 3 AO)

Rz. 1111 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO stellt die Ausnutzung der Mithilfe eines Amtsträgers oder eines Europäischen Amtsträgers, der seine Befugnisse oder seine Stellung i.S.d. § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO missbraucht, unter eine erhöhte Strafdrohung. Wie auch hinsichtlich § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO (s. Rz. 1100) wurde durch Art. 6 des Gesetzes zur Bekämpfung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafprozessuale Aspekte/Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden

a) Einleitung Rz. 1892 [Autor/Stand] Kernprobleme für die Anwendbarkeit klassischer Ermittlungsmethoden auf Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen erwachsen zum einen aus der Dezentralität und der Pseudnoymität/Anonymität sowie aus der unklaren Rechtsnatur von Kryptowährungen.[2] Zwar lassen sich Transaktionen bei den meisten Coins bis zur Entstehung des Coins durch das Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben (s. dazu insb. Rz. 244) gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und ein Hinterziehungserfolg eintritt[2]. Beispiel 2 A errichtet eine Wohnung und vermietet sie an eine GmbH, die die Wohnung anschließe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und – so nunmehr ausdrücklich – der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbunden Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzA...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO als Sonderdelikt

Rz. 87 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die unterschiedlichen Tatbestandsalternativen des § 370 AO sind die allgemeinen Regeln (s. Rz. 80 ff.) zu ergänzen. Denn bei den Unterlassungsvarianten (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO) kann nur derjenige täterschaftlich verantwortlich sein, der durch pflichtwidriges Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen bzw. durch pflichtwidriges Unterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1420 [Autor/Stand] Das Körperschaftsteuerrecht und damit zusammenhängend das Problemfeld der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellen eine äußerst schwierige Materie dar, die zudem durch den Gesetzgeber und die höchstrichterliche Steuer-Rspr. einem stetigen Wandel unterworfen ist[2]. Hinzu kamen Widersprüchlichkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen BGH und BFH,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vorsatz und Irrtum

Rz. 1542 [Autor/Stand] Nach st. Rspr. des BGH[2] gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will oder dessen Verkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. Wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass kein Steueranspruch entstanden ist, liegt ein Tat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Nichtverfolgung von Steuerstraftaten/Beitragsvorenthaltung bei geringfügiger Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 1271 [Autor/Stand] Gemäß § 50e EStG [2] ist die Nichtanmeldung von solchen geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt (zu den sog. Mini-Jobs s. Rz. 1276) von der steuerstrafrechtlichen Verfolgung ausgenommen, bei denen der Steueranspruch des Staates pauschal befriedigt wird (§ 40a Abs. 2 EStG)[3]. Die Nichtanmeldung wird nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ungereimtheiten zwischen § 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und 3 AO

Rz. 94 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO Allgemeindelikt ist, Abs. 1 Nr. 2, 3 dagegen Sonderdelikte sind, werden die Fälle als problematisch angesehen, in denen der steuerlich zur Erklärung Verpflichtete von einem Dritten durch eine den Tatbestandsvorsatz ausschließende Täuschung an der Abgabe einer wahrheitsgemäßen Steuererklärung gehindert wird[2]. Der Getäuschte erfü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Das sog. "Fünf-plus-sieben-Modell"

Rz. 1669 [Autor/Stand] In der Praxis von ausländischen Lebensversicherungen, die mittels der Anlage in eine ausländische Lebensversicherung aus "Schwarzgeld" vor dem Hintergrund der strafrechtlichen und der steuerrechtlichen Verjährungsfristen "Weißgeld" schaffen wollten, erfolgte meist der Abschluss eines sog. "Fünf-plus-sieben-Modells". Rz. 1670 [Autor/Stand] Schließt ein V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Irrtum und Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 673 [Autor/Stand] Wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO war nach inzwischen zu Recht aufgegebener Auffassung des BGH der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung selbst dann erfüllt, wenn der Täter Umsätze nicht anmeldete, obwohl ihm im Ergebnis ein Steuererstattungsanspruch zustand (s. Rz. 528, 529.1)[2]. Meinte der Stpfl. in solchen Fällen, wege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. zur Tathandlung Rz. 361 ff., 317) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG; für die Einfuhr s. § 21 Abs. 1 TabStG; für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strafzumessung und Konkurrenzen

Rz. 1353 [Autor/Stand] Im Rahmen der Strafzumessung ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Zweck, Bedeutung und Rechtsnatur

Rz. 1130 [Autor/Stand] Zweck des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist, dem Täter die Früchte des deliktischen Tuns zu entziehen. Die Einziehung von Taterträgen (vormals: Verfall) zielt darauf ab, das durch eine rechtswidrige Tat Erlangte, bei Tätern und Teilnehmern sowie unter den Voraussetzungen des § 73b StGB bei anderen einzuziehen. Deliktisch erlangte Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Formelle Voraussetzungen des steuerlichen Vorteils

Rz. 444 [Autor/Stand] Die Gewährung von Steuervergünstigungen wird gesetzlich teilweise an die Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen geknüpft. So müssen nach dem Verbrauchsteuerrecht besondere Aufzeichnungs-, Kennzeichnungs- oder Verpackungspflichten erfüllt werden (s. näher § 381 Rz. 23 ff.). Aufzeichnungen oder Verzeichnisse sind z.B. nach § 6c Abs. 2, § 7a Abs. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 370 Abs. 1 AO als Blankettvorschrift?

Rz. 20 [Autor/Stand] Als Tathandlung setzt § 370 AO voraus, dass der Täter der FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), sie pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder aber pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt (Abs. 1 Nr. 3). Als Taterfolg m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 1131.5 [Autor/Stand] Im Steuerstrafecht sind gem. § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Bestimmungen des StGB über die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) heranzuziehen, sofern die AO und andere Gesetze als Spezialregelungen nicht Vorrang haben. § 375 Abs. 2 AO geht als Sonderregelung den allgemeinen Einziehungsvorschriften der §§ 74 ff. StGB vor, lässt deren sonstige Anwendbarkeit je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Mitwirkungs- und Erklärungspflichten

Rz. 1697 [Autor/Stand] Bei einer steuerlich anzuerkennenden Lebensversicherung fallen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten keine einkommensteuerpflichtigen Erträge an. Es besteht daher keine steuerliche Erklärungspflicht des Stpfl. Auch die Frage nach auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Der von der Einziehung betroffene Personenkreis

Rz. 1131.11 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, und zwar grds. als Alleineigentümer oder -berechtigtem. Man spricht hier auch von einer täterbezogenen Einziehung [2]. Für diesen Einziehungsgrund ist im Wesentlichen der Strafgedanke bestimmend. Durch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fehlende Empfängerbenennung

Schrifttum: Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Dannecker, Die Bedeutung der Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO, wistra 2001, 241; Gehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfäng...mehr