Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Anzeige- und Berichtigungsplicht nach § 153 Abs. 4 AO

Rz. 350.1 [Autor/Stand] Die im Dezember 2022 verabschiedete Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten des § 153 AO um den neuen Abs. 4[2] soll nach Art. 97 § 37 Abs. 2 und 3 EGAO erstmals für Veranlagungszeiträume gelten, für die nach dem 31.12.2024 mit einer Außenprüfung begonnen wird. Ziel der Neuregelung ist es, Außenprüfungen zu beschleunigen, indem der Stpfl. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Verwendung von Steuerzeichen

Rz. 361 [Autor/Stand] Nach ihrem Wortlaut findet die Vorschrift nur Anwendung auf die pflichtwidrige Nichtverwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern (s. auch Rz. 1548 ff.). Pflichtwidriges Handeln liegt vor, wenn entgegen den gesetzlichen Pflichten Steuerzeichen oder Steuerstempler überhaupt nicht, nicht zur rechten Zeit oder nicht in der geschuldeten Höhe verwendet we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Unvollständige Angaben

Rz. 248 [Autor/Stand] Auch unvollständige Angaben sind regelmäßig unrichtige Angaben, weil die Erwartung der Vollständigkeit geschützt wird (s. Rz. 215). Ihre besondere Erwähnung im Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dient aber zumindest der Klarstellung. Eine unvollständige Angabe liegt vor, wenn eine Erklärung im Rechtsverkehr so gewertet wird, dass sie in einem bestimmt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1717 [Autor/Stand] Wenn der Stpfl. (oder sein Rechtsnachfolger) seiner Verpflichtung nach § 153 AO nicht nachkommt, so begeht er – einen entsprechenden Vorsatz unterstellt[2] – nach ganz h.M.[3] (Ransiek oben Rz. 350) eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO [4]. Teilweise[5] wird eine Strafbarkeit dagegen verneint. Die Vertreter der Mindermei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nicht tatbestandsmäßig handelndes Werkzeug

Rz. 111 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt nicht tatbestandsmäßig, was der Hintermann vorsätzlich ausnutzt. Denkbar ist das bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur, wenn derjenige, der die eigene Erklärung abgibt, nicht vorsätzlich handelt, insb. nicht weiß, dass die von ihm gemachten Angaben falsch sind. Praxis-Beispiel Beispiel[2] Der Angeklagte ließ – un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umsatzsteuerhinterziehung und Urkundenfälschung

Rz. 1378 [Autor/Stand] Legt der Täter zum Nachweis angeblicher Vorsteuererstattungsansprüche im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung von ihm selbst gefälschte Einkaufsrechnungen, Lieferscheine und Verkaufsrechnungen vor, steht einer Verurteilung wegen der tateinheitlich mit der Steuerhinterziehung begangenen Urkundenfälschung nach § 267 StGB nach Ansicht des BGH auch nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinan- Haftungsinanspruchnahme 75. Lieferung 05.2022, Seite 536.2spruch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens spielt bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO dann eine Rolle, wenn sich der Unterlassungstäter bei pflichtgemäßer Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen der Gefahr der Selbstbezichtigung und Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder anderer Delikte aussetzen würde[2]. Denn es ist allgemein anerkannt, dass nie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Wirksame Selbstanzeige

Rz. 307 [Autor/Stand] Keinen Grund für eine Einschränkung der strafbewehrten Steuererklärungspflicht gibt es für die Fälle, in denen die pflichtgemäße Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen für eine bereits begangene Steuerstraftat gleichzeitig eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO ist (zu Bedenken s. § 393 Rz. 91)[2]. Führt die pflichtgemäße Offenbarung als Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten (§ 370 Abs. 6 Satz 2 AO)

Rz. 556 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 2 AO gilt § 370 Abs. 1–5 AO, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Art. 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008[2] genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der EU verwaltet werden. Dazu gehören bspw. die (französische) Biersteuer [3] oder die (niederländische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (§ 73a StGB)

Rz. 1130.20 [Autor/Stand] Mit dem OrgKG vom 15.7.1992[2], welches im materiellen Strafrecht schwerpunktmäßig die Verbesserung der Zugriffsmöglichkeiten auf Verbrechensgewinne anstrebte, wurde der erweiterte Verfall (§ 73d StGB a.F.) eingeführt, der die Gewinnabschöpfung – bei besonders schwerwiegenden, für die organisierte Kriminalität typischen Taten – erleichtern sollte. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG),[2] s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strafverfahren bei verspäteter Abgabe von Lohnsteueranmeldungen

Rz. 1346 [Autor/Stand] Im Zuge der Verschärfungen zur Selbstanzeige durch das SchwarzGBekG vom 28.4.2011 (s. dazu § 371 Rz. 14 ff.) war es auch zu Anpassungen der Nr. 132 AStBV (St) 2012 [2] und damit zu einer unverschuldeten Kriminalisierung der Stpfl. bei Steueranmeldungen gekommen. Während die frühere Version der genannten Anweisung ausdrücklich auf die automatische Einsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Alkoholsteuer

Rz. 1549 [Autor/Stand] Mit Gesetz vom 21.6.2013[2] ist das Branntweinmonopol in Deutschland differenziert in zwei Stufen zum 30.9.2013 bzw. vollständig zum 31.12.2017 abgeschafft. Damit wurde eine 2010 gegenüber der EU eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt. Für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien endete die Alkoholerzeugung im Rahme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtige oder unvollständige Erklärung und Verkürzungserfolg

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Anzeigepflicht des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unterliegt, wer nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe unrichtig oder unvollständig war und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Dazu gehören auch die Fälle, in denen der Stpfl. nachträglich erkennt, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Schuld

Rz. 639 [Autor/Stand] Die Verhängung von Strafe setzt zwingend Schuld voraus.[2] Über das Vorliegen des subjektiven Tatbestands hinaus muss dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden können, dass er die Tat begangen hat. "Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. [...] Das Schuldprinzip gehö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, DStZ 1990, 424; Bordewin, Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 25.7.1984, FR 1984, 411; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Unrichtige Angaben

Rz. 246 [Autor/Stand] Objektiv unrichtig ist eine Angabe, wenn zwischen Erklärung und Wirklichkeit ein Widerspruch besteht[2]. Die Feststellung, dass eine Angabe unrichtig ist, setzt voraus, dass der objektive Erklärungswert der ausdrücklich gemachten Angabe oder – bei Erklärung durch schlüssiges Verhalten – des gesamten Verhaltens des Täters ermittelt wird. Entscheidend ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem. § 45 Abs. 1 StGB ist i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB zu verstehen, d.h. unter Verbrechen sind hier recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Strafzumessung bei Kompensationsverbot

Rz. 1033 [Autor/Stand] Bleiben im Hinblick auf das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (s. Rz. 506 ff.) Ermäßigungsgründe außer Betracht, so sind die Steuerbeträge, die auf nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe oder Steuervorteile entfallen, strafmildernd zu berücksichtigen, denn das Kompensationsverbot gilt nicht auf Ebene der Strafzumessung[2]. Unter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 1128.16 [Autor/Stand] Im Unterschied zum Fahrverbot nach § 44 StGB, das als kurzfristige Warnung für die Täter dienen soll, die zwar schuldhaft gehandelt haben, sich aber noch nicht als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen haben, be zweckt die Entziehung der Fahrerlaubnis, ungeeignete Kraftfahrer aus dem Straßenverkehr zu nehmen[2]. Eine Entziehung der Fahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Handlungsmöglichkeit

Rz. 301 [Autor/Stand] Die Unterlassungstat ist nach allgemeinen Regeln nur dann strafbar, wenn die Vornahme der erwarteten Handlung dem Täter tatsächlich möglich war[2]. Ansonsten hätte er keine Möglichkeit, den tatbestandlichen Erfolg abzuwenden (s. Rz. 571 f.). Die nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gebotene Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen wird dem Täter, ggf. unter I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Versagung des Vorsteuerabzugs (§ 15 UStG) in Missbrauchsfällen

Rz. 1401 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die EuGH-Urteile vom 12.1.2006[2] und vom 6.7.2006[3] entschied der BFH mit Urteil vom 19.4.2007[4] zur Frage nach dem Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Vor-Vorlieferanten des Unternehmers zum Zweck der Umsatzsteuerhinterziehung gegründet worden sind und auch die unmittelbaren Vorlieferanten des Unternehmers in den Plan eingebunde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund)[2], wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zur Zeit der Tat geltendes Gesetz (§ 2 Abs. 1 StGB)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO richten sich die Strafe und die Nebenfolgen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat (§ 8 StGB) gilt (Tatzeitprinzip). Das darin liegende Rückwirkungsverbot ist verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 2 GG und durch Art. 7 Abs. 1 EMRK abgesichert, wodurch dem Gesetzgeber der Erlass rückwirkender Strafgesetze zu L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesetzgeberische Maßnahmen

Rz. 1263 [Autor/Stand] Mit dem am 1.8.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung [2] wurden die bislang in verschiedenen Gesetzen, insb. im Sozialgesetzbuch, verstreut enthaltenen Regelungen gegen Schwarzarbeit weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst und wesentlich ergänzt. Zudem sind den Behörden der Zollverwaltung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / mm) Berücksichtigung im Rahmen der Strafrahmenwahl

Rz. 1068 [Autor/Stand] Ändert sich der Strafrahmen (s. Rz. 1026), z.B. durch Vorliegen eines Milderungsgrundes nach § 49 StGB oder eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall i.S.d. § 370 Abs. 3 AO , so ist innerhalb des ermäßigten bzw. erhöhten Strafrahmens wiederum die Frage der Strafzumessung zu prüfen. Innerhalb eines Strafrahmens, der wegen Versuchs gemildert w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eintragungen in das Strafregister

Rz. 1082 [Autor/Stand] Eine rechtskräftige Verurteilung i.S.d. § 4 BZRG (sei es durch Strafurteil oder Strafbefehl, Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB, Schuldfeststellung nach § 27 JGG) hat die Eintragung in das Zentralregister zur Folge. Die Eintragung rechtskräftiger Verurteilungen durch ausländische Gerichte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzesänderung bei Begehung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB)

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 StGB ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt, wenn die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert wird. Diese Vorschrift ist nur für die sog. Dauerdelikte (bspw. die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB) von Bedeutung, da ansonsten praktisch nicht vorstellbar ist, dass sich die Gesetzeslage ändert, während der Tät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafbarkeit weiterer Personen

Rz. 1794 [Autor/Stand] Schließlich kommt eine Strafbarkeit bspw. der Initiatoren von Leerverkaufsgestaltungen oder von Bankmitarbeitern, die in den Vertrieb solcher Produkte einbezogen waren, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu Steuerhinterziehungen der Kunden in Betracht. Zudem sind Konstellationen der Beihilfe durch Unterlassen durch die jeweiligen Vorgesetzten denkbar.[2] A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Umsatzsteuer

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter vereinnahmte Schw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einziehung und Vermögensabschöpfung

Rz. 1554 [Autor/Stand] Gem. § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern oder Zoll, ein Bannbruch oder eine Steuerhehlerei beziehen (Nr. 1)[2], sowie die zu einer derartigen Steuerstraftat benutzten Beförderungsmittel (Nr. 2) eingezogen werden. Taterträge können seit der Neuregelung der strafrechtlichen Verm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kriterien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Problem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1026 [Autor/Stand] Die Strafzumessung im Steuerstrafrecht folgt den gleichen Regeln und Grundsätzen wie im allgemeinen Strafrecht. Im Rahmen der Strafzumessung sind daher folgende drei Schritte durchzuführen: Bestimmung des Strafrahmens; Bestimmung des "Spielraums" (Spielraumtheorie, s. Rz. 1005) innerhalb der äußeren Grenzen des Strafrahmens, der für die Festsetzung der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Milderes Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB)

Rz. 65 [Autor/Stand] Ob ein milderes Gesetz vorliegt, ist nach h.M. unter Berücksichtigung des gesamten Rechtszustandes zu bestimmen. Zu prüfen ist jeweils das Gesetz als Ganzes. Es ist damit nicht zulässig, dem Angeklagten günstige Elemente aus Gesetzen verschiedener Gültigkeit zu kombinieren[2]. Der Günstigkeitsvergleich des § 2 Abs. 3 StGB hat damit nicht nur Bedeutung fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 860 [Autor/Stand] §§ 52, 53 StGB regeln, wie die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen vorzunehmen ist. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals (§ 52 Abs. 1 StGB), ist nur auf eine Strafe zu erkennen. Diese Strafe wird bei unterschiedlichen Strafgesetzen nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr