Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000; Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 32 RVG Rn 16), sodass d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe ausländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c)

Rz. 163 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG ermöglicht auch ausländischen Religionsgesellschaften sowie ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen den erbschaft-/schenkungsteuerfreien Erwerb – unter besonderen Voraussetzungen: Rz. 164 [Autor/Stand] Satz 1 der Vorschrift benennt als begünstigte Empfänger ausländische Institutionen, di...mehr

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Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 42 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Neben der Verhängung einer Strafe oder einer Buße haben Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung weitere Folgen: Die Festsetzungsfrist wird von vier auf fünf oder zehn Jahre verlängert (> Verjährung Rz 10 ff). Wird einem Stpfl vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben (> Rz 33), ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Besteuerungsverfahren und Insolvenzeröffnung

Rn 69 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuern dürfen nicht mehr verbescheidet werden, dennoch erlassene Steuerbescheide sind nichtig (§ 125 AO). Die (Insolvenz-) Forderungen des Fiskus sind vielmehr in Form von Steuerberechnungen zur Tabelle anzumelden (§ 87).[122] Das gilt auch für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, wenn und soweit diese sich auf ...mehr

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Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung

Leitsatz 1. Überlässt ein Dritter von ihm angestellte und entlohnte Arbeitnehmer einem Fußballverein in vollem Umfang zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer und verzichtet er auf die Geltendmachung eines Vergütungsersatzanspruchs für die Überlassung, liegt in dem Verzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. 2. Bei einer Schenkung von einer Gesamthands...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Abs. 4 bzw. Nr. 3.1.4 ARB 2012

Rz. 433 Für diese Leistungsart (§ 2 e ARB) sieht § 4 Abs. 4 ARB eine dritte Voraussetzung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht vor, die zusätzlich zum Versicherungsfall i.S.d. § 4 Abs. 1 c ARB (z.B. rechtswidriger Steuerbescheid) und zur Willenserklärung/Rechtshandlung i.S.d. § 4 Abs. 3 a ARB (z.B. Abgabe der Steuererklärung) in versicherter Zeit erfüllt sein muss. Zusä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Bedeutung des Nettoeinkommens für das Krankentagegeld (§ 4 Abs. 2 MB/KT)

Rz. 720 Gemäß § 4 Abs. 2 MB/KT darf das Krankentagegeld – zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern oder Krankengeldern – das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen der versicherten Person nicht übersteigen. Dabei ist für die Berechnung des Nettoeinkommens maßgeblich der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antr...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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Bildung einer Investitionsrücklage

Leitsatz Über die Bildung einer Investitionsrücklage nach § 6b EStG ist auf der Ebene des veräußernden Betriebes zu entscheiden. Sachverhalt Der Kläger erzielte in einem Einzelunternehmen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Mit notariellem Kaufvertrag vom 18.10.2001 veräußerte er Grundvermögen. In der Bilanz des Einzelunternehmens zum 30.6.2002 bildete er eine Rücklage n...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen auf Grund einer Quantilschätzung

Leitsatz Bei einer unstreitig mangelhaften Buchhaltung kann eine Hinzuschätzung auf Grund der sog. Quantilschätzung vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige keine konkreten Einwendungen erhebt, die eine andere Schätzung begründen könnten. Sachverhalt Das Finanzamt gelangte im Rahmen einer Betriebsprüfung zu der Auffassung, dass die Buchführung der Steuerpflichtigen mange...mehr

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Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AO, § 14 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 ErbStG Sachverhalt Die Klägerin erhielt sowohl im Mai 2002 ("Vorerwerb") als auch im August 2002 ("Erwerb") Schenkun...mehr

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Zu den Grenzen der digitalen Betriebsprüfung, insbesondere der Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Leitsatz 1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abweichung vom Kurswert

Rz. 68 [Autor/Stand] Der RFH hat entschieden, dass der notierte Kurs von Aktien dann nicht als Kurswert maßgebend ist, wenn er nachweislich auf Verkäufen beruht, bei denen außergewöhnliche Verhältnisse mitgewirkt haben.[2] Im Streitfall war der Kurs von einem Konsortium künstlich hochgehalten worden. Rz. 69 [Autor/Stand] Im Urteil vom 26.7.1974[4] hat der BFH diese Rechtsauff...mehr

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Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung – Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Änderung des angefochtenen Bescheids

Leitsatz Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird. Normenkette § 169 Abs. 1 ...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. Sie war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. ErbStG unterliegt. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorbehalt der Nachprüfung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuern dürfen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) festgesetzt werden, solange das FA den Fall nicht abschließend geprüft hat (§ 164 Abs 1 AO). Das beschleunigt die Bearbeitung, weil die Steuer idR ohne nähere Prüfung nach der Steuererklärung festgesetzt wird. Das FA darf jedoch auch bei einer Steuerfestsetzung unter VdN von der Steuere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem ArbN ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/NV 2011, 7...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freistellungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ein Freistellungsbescheid – zu unterscheiden von einer > Freistellungsbescheinigung – ist ein Steuerbescheid, mit dem die FinBeh dem Stpfl verbindlich mitteilt, dass auf Grund des geprüften Sachverhalts von ihm eine Steuer dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten VZ nicht gefordert wird (§ 155 Abs 1 Satz 3 AO; > Anh 10.1). Er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs 1 Satz 2 AO)....mehr

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Rechtswidrige Genehmigung des Übergangs eines Landwirts von der Aktivierung zur Nichtaktivierung des Feldinventars in den Vorjahren kein begünstigender Dauerverwaltungsakt

Leitsatz Hat sich ein Landwirt einmal dafür entschieden, das Feldinventar zu aktivieren, so ist er daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden. Eine Billigkeitsentscheidung, die trotzdem den Übergang bewilligt, ist rechtswidrig und kann mit Wirkung für den ersten noch offenen Bilanzstichtag widerrufen werden. Sachverhalt Ein Landwirt (Kläger) verzichtete bis zum Wirtsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freistellungsbescheinigung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 In folgenden Fällen darf der ArbG vom LSt-Abzug erst absehen, wenn ihm eine Freistellungsbescheinigung vorliegt:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vordrucke

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Gestaltung amtlicher Vordruckmuster, besonders für das > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, die (regelmäßig elektronisch abzugebende) > Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Einkommen- > Steuererklärung bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (§ 51 Abs 4 Nr 1 EStG). Grundsätze für die Verwendung von Steuererklär...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minderjährige

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zu einem steuerlichen Dienstverhältnis Minderjähriger > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder Rz 1; zur Beschäftigung in einem Dienstverhältnis bei den Eltern > Arbeitnehmer Rz 110 ff. Außerdem > Waisengelder. Für Minderjährige, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt; nach Ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Die Mitwirkungspf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlrecht

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Wahl von SA-Abzug (§ 10a EStG) und der Altersvorsorgezulage (§§ 79 ff EStG) im Rahmen der > Betriebliche Altersversorgung > Private Altersvorsorge Rz 26. Zur Wahl des Stpfl, ganz oder teilweise von einem Verlustrücktrag abzusehen, > Verluste Rz 25 (vgl § 10d Abs 1 Satz 5 EStG). Zu einem Wahlrecht auf Grund eines Alternativschuldverhältnisses > ...mehr

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Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides.

Leitsatz Besteht bei der Adressierung eines Steuerbescheides eine Verwechslungsgefahr, kann der Verwaltungsakt nichtig sein, eine Heilung ist nicht möglich. Sachverhalt Klägerin war eine GmbH, die sich in der Liquidation befand. Liquidator war der ehemalige Geschäftsführer. Ein Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Seit 2006 versteuerte die GmbH ihre Umsätze nach ...mehr

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Keine unmittelbare Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten im Verlust­feststellungsbescheid

Leitsatz Die Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG ist ausgeschlossen, wenn der (nacherklärte) Verlust bei der Ermittlung der der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte in der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, eine Änderung d...mehr

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Rückerstattung von zu Unrecht gezahlter § 13b-Umsatzsteuer

Leitsatz Begehrt ein Werkunternehmer eine Änderung seiner Umsatzsteuerbescheide wegen der "Bauträger-Rechtsprechung", steht dem § 17 UStG nicht entgegen. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Malermeister einzelunternehmerisch tätig. Daneben vermietete er in seinem Alleineigentum stehende Wohnungen und erzielte insoweit steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 12 USt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.5 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 61 Die Neuregelung enthält verstreut über die Abs. 4–6 einige verfahrensrechtliche Vorschriften. Bei diesen verfahrensrechtlichen Regelungen ist zwischen dem "Betrag nach Abs. 1", d. h. dem noch vorhandenen ehemaligen EK 02, und dem Erhöhungsbetrag, der aus diesem ehemaligen EK 02 ermittelt wird, zu unterscheiden. Nach Abs. 4 S. 1 wird der zu diesem Zeitpunkt noch vorhand...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.4 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 61 Die Neuregelung enthält verstreut über die Abs. 4–6 einige verfahrensrechtliche Vorschriften. Dies führt dazu, dass die verfahrensrechtliche Behandlung nicht konsequent bzw. in Einzelbereichen unklar ist. Rz. 61a Nach Abs. 4 S. 1 wird das KSt-Guthaben auf den 31.12.2006 bzw. auf die in Abs. 4 S. 2, 3 genannten abweichenden Zeitpunkte letztmalig "ermittelt". Dieser Wort...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 4 Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens

Rz. 23 Das KSt-Guthaben war auf den Schluss jeden Wirtschaftsjahrs gesondert festzustellen. Dabei war von der Feststellung auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs auszugehen; diese vorangegangene Feststellung war Grundlagenbescheid für die Feststellung auf den Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs (Feststellungskontinuität). Festzustellen war jeweils das "verbl...mehr

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Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer tatsächlichen Verständigung

Leitsatz Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren kann nach den Grundsätzen vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen, wenn ihr eine (irrtümlich) von beiden Parteien angenommene Geschäftsgrundlage von vornherein gefehlt hat oder wenn sie nachträglich weggefallen ist und einem der Beteiligten unter Berüc...mehr

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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 83 Abs. 1 InsO, § 251 AO Sachverhalt Im Streitfall war zunächst über das Vermögen des Insolvenzschuldners ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der für Steuerbescheide geltenden Vorschriften

Rz. 94 [Autor/Stand] Über die Einheitsbewertung ergeht ein Feststellungsbescheid. Der auch in hier und in der Praxis gebrauchte Ausdruck "Einheitswertbescheid", ist der AO und dem BewG an sich fremd. Die AO spricht vielmehr vom "Feststellungsbescheid über einen Einheitswert"[2]. Beim Einheitswertbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 760 [Autor/Stand] Regelungszweck. Eine Niedrigbesteuerung i.S. von § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 soll gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 auch dann vorliegen, wenn ausländische Ertragsteuern von mindestens 25 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch tatsächlich nicht erhoben werden. Insoweit wird zunächst auf die zu § 8 Abs. 3 Satz 1 geltenden Grundsätze Bezug genommen (vgl. Anm. 706...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Das Wesen der gesonderten Feststellung

Rz. 29 [Autor/Stand] Besteuerungsgrundlagen werden grundsätzlich nicht durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt. Vielmehr bilden sie einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides.[2] Einwendungen gegen die Bewertung können deshalb insoweit nur durch einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid erhoben werden. Rz. 30 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Änderung von Grundlagenbescheiden

Rz. 228 [Autor/Stand] Grundlagenbescheide werden ungeachtet ihrer Bestandskraft mit ihrer Wirksamkeit für Folgebescheid verbindlich. Diese Bindungswirkung ergibt sich auch bei Änderungen eines Grundlagenbescheides wobei auf die Bestandskraft des Folgebescheides keine Rücksicht genommen wird. Die Korrektur des Folgebescheides wird über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ermöglicht....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorerbschaftsteuer (Abs. 4)

Rz. 7 [Autor/Stand] Mit den Regelungen zur Steuerschuldnerschaft kodifiziert,[2] ist § 20 Abs. 4 ErbStG eine steuerschuldrechtliche Vorschrift.[3] Sie ordnet ausdrücklich an, dass der Vorerbe die von ihm als Erbe (§ 2100 BGB, § 6 Abs. 1 ErbStG), d.h. kraft Erbanfalls (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), geschuldete Erbschaftsteuer "aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten (hat)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Erwerber und Schenker gleichrangig Gesamtschuldner der Schenkungsteuer, denn Steuerschuldner ist "auch" der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO).[2] Das Schenkungsteuerfinanzamt könnte daher durchaus beide gleichzeitig und – ohne Rücksicht auf ihr Innenverhältnis – sogar durch zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zum Innenverhältnis zw. Schenker und Erwerber

Rz. 23 [Autor/Stand] Ob und inwieweit der jeweils in Anspruch genommene Gesamtschuldner intern Ausgleich verlangen kann, richtet sich nach dem Innenverhältnis zwischen Schenker und Erwerber (§ 426 BGB). Ohne entsprechende – rechtlich verbindliche (§ 518 Abs. 1 BGB)[2] – Absprachen wird man dabei von einer alleinigen Zahlungspflicht des Erwerbers ausgehen dürfen; sonst wäre d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 222 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide i.S. des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begriff "F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 323 [Autor/Stand] Weil nach § 181 Abs. 1 AO auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden sind, können Feststellungsbescheide über einen Einheitswert unter denselben Voraussetzungen wie Steuerbescheide geändert werden. Das bedeutet, dass die Vorschriften des § 129 AO und die Regelungen der §§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Konkurrenzen

Rz. 68.1 [Autor/Stand] Systematische Einordnung der Rechtsfolge des § 16 Abs. 1. § 16 muss im Verhältnis zu §§ 90, 93 und 160 AO gesehen werden. Grundsätzlich hat das FA den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die §§ 90 und 93 AO begründen jedoch Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Stpfl. bei Auslandssachverhalten, weil die Ermittlungsmöglichkeiten des FA in diesen ...mehr