Rz. 1

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Zu einem steuerlichen Dienstverhältnis Minderjähriger > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder Rz 1; zur Beschäftigung in einem Dienstverhältnis bei den Eltern > Arbeitnehmer Rz 110 ff. Außerdem > Waisengelder. Für Minderjährige, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt; nach Ablauf des Jahres sind sie selbst berechtigt, eine > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 108 ff zu beantragen (vgl § 79 Abs 1 Nr 2 AO). Bezieht der Minderjährige andere Einkünfte, muss die Steuererklärung vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden (vgl § 25 Abs 3 Satz 1 EStG iVm § 34 Abs 1 Satz 1 AO). Zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden vgl § 122 Abs 1 Satz 1 AO sowie den AEAO.

 

Rz. 2

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Zur staatlichen Förderung vgl den Überblick bei > Eltern sowie > Kinderadditive.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge