Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vollstreckung

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wird eine nach den Steuergesetzen von Verbänden/Vereinen geschuldete Leistung bis zum angegebenen Fälligkeitstag in den Steuerbescheiden nicht entrichtet, kann die Leistung von den Vollstreckungsbehörden der Finanzämter beigetrieben werden. In der Regel erfolgt eine zusätzliche Mahnung, diese ist jedoch nicht Voraussetzung der Vollstreckung (§ 259 ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Rundungs- und Kumulierungseffekte bei der Zeittaktklausel

Die StBVV sieht überwiegend Wertgebühren vor. Die Zeitgebühr ist von untergeordneter Bedeutung und nach § 13 Satz 1 Nr. 1 und 2 StBVV (nur) zu berechnen, in Fällen, in denen die StBVV dies ausdrücklich vorsieht, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen. Die Zeitgebühr beträgt 30 –70 EUR je angefangene halbe Stunde (§ 13 Satz 2 StBVV)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verjährung

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Eine Korrektur der Anrechnungsverfügung ist nur innerhalb der durch die Anrechnungsverfügung in Lauf gebrachten Zahlungsverjährungsfrist zulässig (BFH vom 12.02.2008, VII R 33/06, BStBl II 2008, 504; vom 27.10.2009, VII R 51/08, BStBl II 2010, 382). Die Verjährungsfrist des § 228 AO (Anhang 1b) beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Bekan...mehr

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Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG: Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch

Leitsatz 1. Als Nachweis für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG sind nur Beweismittel geeignet, aus denen sich ergibt, dass für den betreffenden Anspruchszeitraum bereits eine entsprechende steuerliche Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG durch das zuständige Finanzamt vorgenommen wurde. Bescheinigungen des Finanzamts, die schon vor Beginn des m...mehr

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Nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten wegen eines früheren Investitionsabzugsbetrags

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige wegen der künftigen Anschaffung eines begünstigten Wirtschaftsguts einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen, räumt ihm § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG ein Wahlrecht ein, die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts um den Investitionsabzugsbetrag zu kürzen. Ist diese Kürzung versehentlich vergessen worden, ist eine Änderung der eingereichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.2.3 Nachweis

Rz. 35 Die Ausnahme vom Abzugsverbot nach § 4i S. 2 EStG verlangt schließlich, dass der Stpfl. (d. h. der Mitunternehmer) die tatsächliche Besteuerung im anderen Staat nachweist. Dieser Nachweis ist Tatbestandsvoraussetzung für die Ausnahme vom Abzugsverbot und entfaltet damit materielle Wirkung. In welcher Form der Nachweis zu erbringen ist, regelt das Gesetz nicht. Die Vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.6 Umdeutung

Rz. 25a Die Wesensverschiedenheit von Schuld und Haftung[1] hat zur Folge, dass bei eindeutiger Formulierung eine Umdeutung eines fehlerhaften Haftungsbescheids in einen Steuerbescheid bzw. umgekehrt eines fehlerhaften Steuerbescheids in einen Haftungsbescheid nicht zulässig ist.[2] Die falsche Bezeichnung des materiellen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis führt zur Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Form des Haftungsbescheids (§ 191 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 15 Für den Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO die Schriftform vorgeschrieben.[1] Das Fehlen der Unterschrift bzw. der Namenswiedergabe des erlassenden Amtsträgers hat weder die Nichtigkeit noch unter Beachtung von § 127 AO die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.[2] Der Haftungsbescheid ist jedoch nach § 119 Abs. 3 AO und § 125 Abs. 2 Nr. 1 AO ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.3.2 Entstehung des Primäranspruchs

Rz. 10a Der Haftungsanspruch selbst kann nur entstehen, wenn der Primäranspruch[1] entstanden ist.[2] Er kann auch grundsätzlich erst mit Entstehung des Primäranspruchs geltend gemacht werden, sofern die übrigen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind[3]; ausgenommen § 76 Abs. 2 AO für die Sachhaftung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren, was damit zusammenhängt, dass es hier n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.4 Haftungsfestsetzungsfrist (§ 191 Abs. 3 AO)

Rz. 56 Außer durch die absolute Grenze für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 5 S. 1 AO [1] kann dieser auch nach § 191 Abs. 3 AO ausgeschlossen sein.[2] Hieraus ergibt sich eine Befristung der Festsetzung des Haftungsanspruchs. Nach Ablauf dieser Haftungsfestsetzungsfrist können Haftungsbescheide weder erlassen noch zulasten des Haftungsschuldners geän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.1 Allgemeines

Rz. 29 Gegen den Haftungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Haftungsbescheid andere Verwaltungsakte verbunden sein können[2], die trotz der äußeren Verbindung rechtlich selbstständig sind. Bei der Einspruchseinlegung gem. § 357 AO muss zweifelsfrei bestimmt werden, welche Regelung angefochten wird.[3] Wenn s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.3.1 Existenz des Primäranspruchs

Rz. 10 Zweite Voraussetzung ist die Existenz eines einzelnen, bestimmten Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis [1], für den gehaftet wird.[2] Der Haftungsanspruch setzt zwingend die Existenz des Primäranspruchs voraus.[3] Er ist abhängig von diesem "Primäranspruch". Aus dieser regelmäßigen Akzessorietät des Haftungsanspruchs zu dem Primäranspruch[4] ergeben sich für die Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.5.1 Allgemeines

Rz. 64i Erfolgt bei unzutreffender LSt-Anmeldung keine Nachmeldung[1] oder kein Anerkenntnis[2] oder will die Finanzbehörde von der Anmeldung abweichen[3] , so muss sie, soweit der Arbeitgeber die LSt schuldet, einen Steuerbescheid[4] , soweit für die LSt gehaftet wird[5] , einen Haftungsbescheid nach § 191 AO erlassen. Des Weiteren kann auch im Fall der Nichtanmeldung der L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.2 Lohnsteueranmeldung

Rz. 64c Nach § 41a EStG hat der Arbeitgeber eine LSt-Anmeldung abzugeben, in der die einzubehaltende und die zu übernehmende LSt auszuweisen sind.[1] Kraft Gesetzes sind also ggf. eine Steuerschuld und eine Haftungsschuld anzumelden .[2] Beide Beträge sind zwingend getrennt zu erklären[3], da sie aus unterschiedlichen Steuerpflichtverhältnissen resultieren und in der verfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2.1 Rechtsnatur der Haftung

Rz. 4 Die Geltendmachung des materiellen Haftungs- bzw. Duldungsanspruchs durch die Finanzbehörde ist abhängig von dessen Rechtsnatur: Wird die Einstandspflicht des Haftenden durch einen Vertrag zwischen ihm und der Finanzbehörde nach § 48 Abs. 2 AO begründet, so entsteht hier ein zivilrechtliches Schuldverhältnis.[1] Aus diesem Rechtsverhältnis erlangt die Finanzbehörde kein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.2 Inhalt

Rz. 22 Zur Begründung des Haftungsbescheids gehört vornehmlich: die Angabe der Haftungsnorm [1] ; die Beschreibung des die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm erfüllenden Lebenssachverhalts.[2] Die Tatsachen müssen festgestellt und dargelegt werden[3] , die bloße Annahme ihres Vorliegens ist grundsätzlich nicht ausreichend.[4] Hinsichtlich der Bestimmung der Haftungquote ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.2 Inhalt der Einwendungen

Rz. 29a Im Einspruchsverfahren kann der Beteiligte alle Einwendungen gegen den festgesetzten Haftungsanspruch bzw. dessen Geltendmachung erheben. Er kann z. B. einwenden, dass die haftungsbegründenden Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm[1] nicht erfüllt seien[2]; der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, für den gehaftet werden soll[3], nicht entstanden[4]. , zu hoch festg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.7 Korrektur des Haftungsbescheids

Rz. 30 Die Korrektur eines Haftungsbescheids erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO . Die speziellen Korrekturbestimmungen der §§ 172ff. AO für Steuerbescheide können für Haftungsbescheide auch nicht entsprechend angewendet werden.[1] Durch die Anwendung der allgemeinen Korrekturvorschriften wird dem Gesichtspunkt besser Rechnung getragen, dass die Gelten...mehr

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zfs 2/2018, Erforderliche d... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Revision hat Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts kann ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden (§§ 842, 249 Abs. 1, 252 S. 2, 253 Abs. 2 BGB, 287 Abs. 1 ZPO)." [12] 1. Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5....mehr

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Nichterfassung eines Veräußerungsgewinns als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Die Nichterfassung eines in einer auf Papier eingereichten Einkommensteuererklärung erklärten Veräußerungsgewinns bei der Veranlagung stellt eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. § 129 AO dar, wenn der Bearbeiter davon ausgegangen ist, alle Kennzahlen zur Berücksichtigung sämtlicher erklärter Einkünfte eingegeben zu haben. Sachverhalt Der Kläger erklärte in der Anlag...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenberechnung: Betreuung einer Betriebsprüfung abrechnen

Grundsätzlich ergeben sich die Abrechnungsmodalitäten für die Betreuung einer beim Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung aus § 29 StBVV. Dieser findet Anwendung bei "normalen" Außenprüfungen i. S. v. § 193 AO. Er findet zudem Anwendung im Rahmen sog. Zollprüfungen. Daneben findet § 29 StBVV auch Anwendung auf alle Tätigkeiten des Steuerberaters, die in den §§ 208 –217 AO ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 44 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ist der im Ausland ansässige ArbN vom FA zur ESt zu veranlagen, weil er unbeschränkt steuerpflichtig ist oder so behandelt wird (vgl § 1 Abs 2 und 3 EStG), ist die > Steuererklärung beim Betriebsstätten-FA des ArbG einzureichen, wenn der ArbN im Inland keinen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (> Zuständigkeit Rz 3). Zu wei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der ArbN, wenn er hier steuerpflichtig ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur ESt veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 30). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN oder durch Haft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Belastung des Steuerpflichtigen

Rz. 19 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Stpfl muss durch Aufwendungen (> Rz 16 ff) belastet sein, die ihm unvermeidbar entstehen (> Rz 40 ff). In der persönlichen Lebenssphäre des Stpfl muss ein Ereignis eintreten, das ihn zwingt, Ausgaben selbst zu tragen (> R 33.1 Satz 1–3 EStR). Rz. 20 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es ist unerheblich, ob der Stpfl die Ausgaben aus den im VZ erz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.7 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 207 Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist die verfahrensrechtliche Situation. Die tatsächliche Verständigung erfolgt außerhalb des eigentlichen Steuerfestsetzungsverfahrens. Ihr Ergebnis muss also im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens noch umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Ergebnis der (wirksamen) tatsächlichen Verständigung in einer Steuerfestsetzung erfa...mehr

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Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn

Leitsatz 1. Gleicht das FA bei einer Papiererklärung den elektronisch übermittelten und der Steuererklärung beigestellten Arbeitslohn generell nicht mit dem vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung erklärten Arbeitslohn ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen unzutreffend erfasst, liegt darin keine offen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.5 Rechtswidrigkeit der Schätzung

Rz. 153 Die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Schätzung ist nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. In allen Schätzungsfällen entspricht die festgesetzte Steuer allenfalls zufällig derjenigen Steuer, die bei vollständiger Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen festgesetzt worden wäre. Abweichungen von den tatsäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.6 Verfahrensregeln

Rz. 154 Der Schätzungsbescheid ist ein Steuerbescheid, auf den die §§ 118ff. AO sowie alle Vorschriften der §§ 155ff. AO anwendbar sind. Dem Stpfl. ist im Schätzungsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Vor der Durchführung der Schätzung muss er darauf hingewiesen werden, dass eine Schätzung erfolgen kann und ihm Gelegenheit gegeben werden, Besteuerungsgrundlagen mitzutei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.5 Zeitpunkt und zeitliche Bindung

Rz. 193 Eine tatsächliche Verständigung kann in jedem Stadium des Verfahrens erzielt werden. Sie ist einerseits möglich im Rahmen einer Außenprüfung, etwa in der Schlussbesprechung[1], ist aber andererseits nicht an eine Außenprüfung gebunden.[2] Sie ist daher auch möglich im Steuerfestsetzungsverfahren, im Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren.[3] Straf- und Bußgeldverf...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.3 Einkommensermittlung und Vermögensverwertung

Die Einkommens- und Vermögensermittlung gehört zu den in der Praxis schwierigsten und streitträchtigsten Fragen des Unterhaltsrechts. Dies betrifft die Fragen, was zum Einkommen gehört, welche Abzüge von ihm gemacht werden dürfen, welches Vermögen einsatzpflichtig ist und welche Schulden zu berücksichtigen sind. Auch wenn diese Einkünfte der Abgeltungssteuer und nicht mehr d...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.2 Auskunfts- und Beleganspruch

Die ihrem Kind unterhaltspflichtigen Eltern sind verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zur Feststellung des Bestehens eines Unterhaltsanspruchs Auskunft zu erteilen.[115] Auskunftspflichtig ist nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, nicht der betreuende Elternteil. Keine Auskunft schuldet ferner der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Elterntei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.2 Solidaritätszuschlagsbescheid als Folgebescheid (§ 1 Abs. 5 SolZG)

Rz. 30 Der Bescheid über den SolZ ist nicht nur inhaltlich (Rz. 8), sondern auch verfahrensmäßig an den Bescheid über die Maßstabsteuer gebunden. Für die Festsetzung des SolZ ist die Steuerfestsetzung der Maßstabsteuer (ESt, KSt) bindend (§ 1 Abs. 5 S. 2 SolZG):[1] Der Steuerbescheid der Maßstabsteuer ist also Grundlagenbescheid, der Steuerbescheid über den SolZ ist Folgebes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.1 Allgemeine Verfahrensregelungen

Rz. 21 Das Solidaritätszuschlaggesetz enthält keine eigenständigen Verfahrensregelungen für den SolZ. Es gelten daher die Verfahrensregelungen der AO. Rz. 22 Da das Solidaritätszuschlaggesetz keine diesbezüglichen Regelungen enthält, gibt es keine eigenständige Steuererklärungspflicht. Steuererklärungen sind nur für ESt und KSt als die Maßstabsteuern abzugeben, die dann auch ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 207 Finanzielle Lasten können im Rahmen der Trennung entstehen, wenn die steuerliche Veranlagung des Einkommens von der Zusammenveranlagung in die Einzelveranlagung geändert wird. Denn in der Regel lassen sich Ehegatten hinsichtlich ihrer Einkommen steuerrechtlich gemeinsam veranlagen. Das ist gemäß § 26 Abs. 1 EStG möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommenste...mehr

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Zur Regulierung materieller... / VI. Steuern auf Verdienstausfallschaden

Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens wird üblicherweise der Nettoverdienst zugrunde gelegt. Die Entschädigungsleistungen basieren deshalb auf dem Nettoversdienstausfallschaden. Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1a EStG sind diese Einnahmen vom Geschädigten zu versteuern. Die Steuern wiederum sind Teil des Schadenersatzanspruches und deshalb vom Schädiger zu erstatten.[49] H...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 221 Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – gegen Herrn _________________________, wohnhaft ______________________...mehr

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§ 4 Ehe / i) Schadenersatz wegen Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung

Rz. 222 Wenn ein Anspruch gegen den Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, beispielsweise wegen Bestandskraft des an den Anspruchsberechtigten ergangenen Steuerbescheides, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden sein. Es muss diesbezüglich ein Ausschlussverhältnis vorliegen. Denn solange die Zustimmung zur Zusammenveranlagung noch aus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen

Leitsatz 1. Verzichtet das FA gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Ermittlung des für die Grundbesitzbewertung maßgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen st...mehr

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Schätzung bei einem Restaurationsbetrieb

Leitsatz Weist die Buch- und Kassenführung erhebliche Mängel auf, darf das Finanzamt eine Hinzuschätzung vornehmen. Diese Schätzung ist durch das Finanzgericht in vollem Umfang nachprüfbar. Sachverhalt Klägerin war eine GbR, die einen Gastronomiebetrieb unterhielt. Anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung, die auch mit einer Steuerfahndungsprüfung einherging, wurden erhebli...mehr

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Festsetzungsverjährung bei dreistufigem Verfahren der Grundsteuer

Leitsatz Die Grundsteuerfestsetzung vollzieht sich in drei Stufen. Auf der ersten Stufe stellt das Finanzamt den Einheitswert und auf der zweiten Stufe den Steuermessbetrag fest. Auf der dritten Stufe schließlich setzen die Gemeinden - bzw. in Berlin die Finanzämter - die Grundsteuer fest. Sachverhalt Die Klägerin errichtete auf einem ihr gehörenden Grundstück im Jahr 1996 ei...mehr

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Allgemeinverfügung zu Umlagen an Zusatzversorgungseinrichtungen

Kommentar Mit einer neuen Allgemeinverfügung weisen die Finanzbehörden alle Einsprüche zurück, die sich gegen die Steuerpflicht von Zuwendungen an Zusatzversorgungseinrichtungen richten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2017 alle Einsprüche allgemein zurückgewiesen, die an diesem Tage anhängig und zulässig waren und mit denen Steuerb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit.

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO scheidet aus, wenn das Finanzamt im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid erklärte Renteneinkünfte nicht berücksichtigt, weil die Einkünfte vom Versicherungsträger noch nicht mitgeteilt worden sind. Sachverhalt Der Kläger erklärte in seinen elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen 2011 und 2012 neben anderen Einkünften au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Veräußerung oder Entnahme vor dem 30.6.2013

Rz. 95 [Autor/Stand] Keine Anwendung von § 50 i. § 50 i ist nach § 52 Abs. 48 Satz 1 EStG nicht anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter und Anteile i.S. des § 17 EStG vor dem 30.6.2013 aus dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG bzw. des Besitzunternehmens i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 4 verkauft oder entnommen wurden.[2] In diesen Fällen ist zu pr...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / 2. Einzelunternehmen

Handelsgeschäfte und auch sonstige gewerbliche Unternehmen, die kein Handelsgeschäft im Sinne des HGB sind (z. B. kleinere Handwerksbetriebe), gehören zum Nachlass und sind frei vererblich. Gleiches gilt für freiberufliche Praxen, soweit dem nicht berufsspezifische Sonderregelungen entgegenstehen.[15] Soll das Unternehmen aber durch einen Testamentsvollstrecker weitergeführt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge

Rz. 159 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, soweit sie sich auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte bezieht. Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 besteht in der Anordnung, dass § 20 Abs. 2 durch die DBA nicht ber...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts bei der Geltendmachung des begrenzten Realsplittings bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen. Ausschlaggebend ist das Interesse des Antragstellers an der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, sodass einerseits auf den steuerlichen Vorteil, der durch die Geltendmachung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr