Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

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Spendenakquise für den Verein / 5.5 Das "Dankeschön"

Im Crowdfunding ist es üblich, sich bei allen Unterstützern zu bedanken. Die "Dankeschöns" werden bei der Projektvorstellung auf der Internetseite genannt. Meist werden sie davon abhängig gemacht, wie viel der Einzelne an Fördersumme bereitstellt. Die "Dankeschöns" reichen von der einfachen Namensnennung innerhalb von Projektveröffentlichungen bis hin zu Auszeichnungen (Ehre...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 6 Von Geldstrafen profitieren

Gerichte können Geldstrafen verhängen, die von den Verurteilten dann an eine vom Richter festgelegte gemeinnützige Organisation gezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um eine Spende. Der Verurteilte soll nicht durch eine Spendenbescheinigung belohnt werden. Da es sich hier aber um eine interessante Einnahmequelle für Ihren Verein handelt, möchten wir Ihnen hier e...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 5.9 Misslungener Start = Ziel nicht erreichbar

Wenn Sie eine Crowdfunding-Kampagne starten wollen, ist der Start entscheidend für den Erfolg der Sammelaktion. Je mehr sich gleich zu Beginn der Aktion beteiligen, umso interessanter wird das Projekt für andere. Darum sollten Sie schon vor dem Start hinter den Kulissen die Fäden ziehen und beispielsweise Freunde und Bekannte vor dem Beginn des Crowdfundings informieren und ...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 5.8 Unterstützer locken

Um möglichst viele potenzielle Unterstützer zu erreichen, ist es nicht genug, auf der Plattform vertreten zu sein. Sie müssen die potenziellen Förderer aktiv dort hinführen. Da sich das Crowdfunding im Internet abspielt, ist klar, dass Sie hier alle Register ziehen sollten. Aber nicht nur dort sollten Sie für Ihre Aktion werben. Hier einige Vorschläge, wie man zusätzlich akt...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 5.2 Das Projekt bekannt machen

Crowdfunding lebt davon, dass man im Internet innerhalb kurzer Zeit sehr viele Menschen erreicht. Für das Geldsammeln gibt es spezielle Plattformen. Hier einige Beispiele: Wichtig: Bei der Aufzählung der Plattf...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 3 Was Spendenaktionen beeinflusst

Der Erfolg von Spendenaktionen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier unterscheidet man allgemeine und individuelle Faktoren:mehr

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Spendenakquise für den Verein / 5.7 Den Verein und das Projekt präsentieren

Da die meisten Besucher der Plattform Ihren Verein nicht kennen, müssen Sie ihn vorstellen. Da der von der Plattform zur Verfügung gestellte Platz begrenzt ist, müssen Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren. Auch hier gilt der Grundsatz "Bilder sagen mehr als 1000 Worte". Präsentieren Sie Ihren Verein mit visuellen Mitteln. Dazu gehören nicht nur Fotos. Auch Grafiken, Ze...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 5.3 Wie viel soll gesammelt werden?

Zunächst muss man eine Summe als Zielbetrag des Crowdfunding-Projektes bestimmen. Legen Sie einen realistischen, nicht zu hohen Betrag fest. Dieser Betrag muss in einer bestimmten Zeit (siehe nächstes Kapitel) erreicht werden. Wird in dieser Zeit der Betrag nicht erreicht, erhalten die Spender ihr Geld zurück. Andererseits darf der zu sammelnde Betrag auch nicht zu niedrig an...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 7.2 Steter Tropfen …

Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, um mit den Spendern in Kontakt zu bleiben: Der Spender erhält die Vereinszeitung mit einem persönlichen Anschreiben. Im Anschreiben wird ihm nochmals für seine finanzielle Unterstützung gedankt. Dabei kann man auch auf Beiträge in der Vereinszeitung verweisen und darauf hinweisen, dass die dort beschriebene Aktion nur mit der finanz...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 4.2 Online-Sammlungen

Die modernen Medien verändern auch die Wege, über die Spenden gesammelt werden. Da die Kommunikation immer stärker durch Smartphone und Co. beeinflusst wird, gewinnen Online-Sammlungen immer mehr an Bedeutung. Hier gibt es verschiedene Wege, um an die Spenden zu kommen. Praxis-Beispiel Zwei Beispiele eines Sportvereins: Während der Fußballspiele eröffnet der Verein ein "virtue...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 4.7 Spendenaufruf per Brief

Wenn es um die Spendenakquise geht, denkt mancher Verein darüber nach, den indirekten Weg zu den potenziellen Spendern (per Brief, E-Mail oder Telefon) zu wählen. Wer als Verein über eine Datenbank mit Adressen von potenziellen Spendern verfügt, könnte also überlegen, eine Mailingaktion per Brief zu starten, bei der um Spenden gebeten wird. Achtung Auch wenn die E-Mail-Adress...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 4.9 Tombola oder Lotterie

Tombola und Lotterie werden von vielen als ein und dasselbe angesehen. Doch hier gibt es juristische Unterschiede, über die man sich im Klaren sein sollte. Der Hauptunterschied besteht in den Preisen, die ausgespielt werden. Bei den meisten Vereinen geht es dabei um eine Tombola, bei der ausschließlich Sachpreise verlost werden. Gutscheine für Sachen gelten hier auch als Sach...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 3.1 Gießkanne oder Zielscheibe?

Immer wieder versuchen Vereine über Presseberichte nach dem "Gießkannenprinzip" viele Menschen zu erreichen und hoffen dabei auf möglichst viele Spender. Das Ergebnis ist aber insbesondere bei kleinen und mittleren Vereinen meist enttäuschend. Vergleichen Sie sich hier nicht mit den großen Organisationen, die mit erheblichem Kostenaufwand und professionellen Werbeagenturen i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 4.3 Sammlungen bei öffentlichen Veranstaltungen

Zur Spendenakquise lohnt es sich immer, an Veranstaltungen anderer Organisationen und Institutionen teilzunehmen. Insbesondere wenn die Kommune dazu einlädt, an einem Volksfest oder anderen Aktionen teilzunehmen, sollten Sie sich schon aus Imagegründen nicht lange bitten lassen. Wenn Sie während der Veranstaltung Spenden generieren wollen, müssen Sie das mit dem Veranstalter...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 4.8 Spendenaufrufe über die Medien

Über die Medien um Spenden zu bitten, ist kostengünstig – aber leider nur selten erfolgreich, weil hier die persönliche Ansprache des Spenders fehlt. Die Medien sind jedoch für flankierende Maßnahmen wichtig: Vorankündigungen geplanter Aktionen, Berichte über den Tag der offenen Tür usw. sind Themen, die die Medien und deren Konsumenten interessieren – hier kann auch auf Spe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / h) Spenden für den Gesellschafter

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen: Eine zur vGA führende Vorteilszuwendung kann sich nicht nur aus einem Leistungsverhältnis ergeben, das unmittelbar zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter besteht. Es reicht vielmehr aus, wenn die Kapitalgesellschaft aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen einer ihrem Gesellschafter nahe stehenden Person...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / f) Stiftung als nahestehende Person

Zuwendung an nahestehende Person: Eine vGA kann auch dann in Betracht kommen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt wird. Näheverhältnis: Ein solches Näheverhältnis kann dann bejaht werden, wenn die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2. vGA durch ersparten Aufwand

Begriff des Vorteilseignung: Vorteilseignung im Zusammenhang mit einer vGA bedeutet, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung haben muss, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 9 oder 10 EStG auszulösen[6]. Eine Vorteilseignung kann sich bei einer vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung insbesondere ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderer überzeugen / 8.1 Vorstellung des Vereins

Stellen Sie zunächst den Verein als Ganzes dar. Eine Antragstellung macht in fast allen Fällen nur Sinn, wenn es sich beim Antragsteller um einen gemeinnützigen Verein handelt. Wichtig kann auch die Zugehörigkeit in Verbänden sein. Schließlich lässt auch das Alter eines Vereins Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit und Kontinuität zu. Auch die Mitgliederzahl ist von Bedeutung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderer überzeugen / 5.2.1 Stiftungen

Eine zentrale Rolle bei der Vereinsförderung spielen die Stiftungen, die überwiegend von Privatpersonen initiiert werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen zählt rund 30.000 Stiftungen, von denen 95 % gemeinnützig sind. Rund 80 % dieser Stiftungen fördern die unterschiedlichsten Projekte. Und es werden immer mehr – 2023 wurden beispielsweise über 600 Neugründungen gezäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.6 Spenden

Die Kürzungsvorschrift zu den Spenden führt zu einer Abzugsmöglichkeit der Spenden, die im Wesentlichen dem Umfang des Sonderausgabenabzugs bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften bzw. der Einkommensminderung bei Körperschaften entspricht.[1] Dadurch greift auch im Gewerbesteuerrecht die eingefügte Regelung zur Veranlasserhaftung[2] sowie die Erweiterung des Spe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.5 Spenden bei Körperschaften

Im Gegensatz zu Einzelfirmen und Personengesellschaften bildet bei Körperschaften das zu versteuernde Einkommen den Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Um eine vergleichbare Ausgangsbasis zu schaffen, ist es im ersten Schritt erforderlich, alle bei der Ermittlung des Einkommens der Körperschaft abgezogenen Spenden dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Zweckgerechte Verwendung der Spenden erforderlich

Tz. 36 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die zweckgerechte Verwendung der Spenden gelten folgende Grundsätze: Hinweis: Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen Nach § 63 Abs 5 AO dürfen Kö iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Abs 1 EStDV nur ausstellen, wenn das Datum der Anlage zum KSt-Bescheid oder des Freistellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor

Tz. 199 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen als BA gilt Folgendes: Aufwendungen des Sponsors sind BA, wenn der Sponsor wirtsch Vorteile, die insbes in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbes der Fall, wenn der Empfänger der Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / kk) Staatspolitische Zuwendungen

Rz. 96 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht als WK abgezogen werden beruflich veranlasste Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien iSd § 10b Abs 2 EStG (§ 4 Abs 6 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Zum Abzug von Spenden und zur Gewährung einer Steuerermäßigung vgl § 10b EStG und § 34g EStG sowie > Parteibeiträge, > Spenden Rz 71 ff, > Wählervereinigungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive > Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den > Arbeitgeber, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wählervereinigungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung gehört zu den staatsbürgerlichen Rechten. Damit verbundene Aufwendungen gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung. Für Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen enthält § 34g EStG jedoch eine besondere Ermäßigung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Naturkatastrophen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Um unbillige Härten zu vermeiden oder abzumildern, erlässt die FinVerw im Falle von Naturkatastrophen (zB bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Hochwasser und Flut, Sturmschäden, Unwetter- und Starkregenereignissen) im > Inland oder > Ausland zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Juristische Person; außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Behörden als Arbeitgeber, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Öffentliche Kasse, > Religionsgemeinschaften, > Reisekostenvergütungen, > Spenden, > Umzugskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertrauensschutz

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 48 ff, > Außenprüfung Rz 88, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts, > Bindung, > Ermessen, > Haftung für Lohnsteuer Rz 213 f, > Spenden Rz 62 ff, > Treu und Glauben, > Verwirkung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Methodistengemeinde

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Evangelisch-methodistische Kirche ist eine der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, die jedoch keine > Kirchensteuer erhebt. Sie finanziert sich durch > Spenden. Vgl auch > Geistliche, > Prediger und > Missionare.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waldorfschulen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen für den Schulbetrieb als > Sonderausgaben > Schulgeld. Auf den LSt-Abzug für den im Rahmen des sog WOW-Day von den Schülern erarbeiteten und gespendeten > Arbeitslohn hat die FinVerw aus Vereinfachungsgründen verzichtet (> Arbeitslohnspende, > Spenden Rz 70/1 und OFD Frankfurt vom 01.11.2023 – S 2332 A – 00 135 – St 210, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Politische Partei

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Abgeordnete, > Bundestagsfraktionen, > Parteibeiträge und > Spenden Rz 71 ff; ergänzend > Wählervereinigungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Berücksichtigung der Werbungskosten im Lohnsteuer-Ermäßigungs- und Veranlagungsverfahren

Rz. 105 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Macht der ArbN zumindest glaubhaft (> Glaubhaftmachung), dass seine WK den ArbN-Pauschbetrag (> Rz 102) übersteigen, werden anstelle dieses Pauschbetrags die tatsächlichen (höheren) WK bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern berücksichtigt. Das Gleiche gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren unter folgender Voraussetzung: Die WK müssen, sowei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.1 Überblick

Tz. 54 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Praxishinw: Verluste aus der Vermögensverwaltung dürfen gemeinnützigkeitsrechtlich ebenfalls nicht mit Mitteln des st-begünstigten Bereichs ausgeglichen werden (vgl AEAO Nr 9 zu § 55 Abs 1 Nr 1). Danach gelten die Regelungen in Nr 4 bis 8 entspr für die Vermögensverwaltung. Im Ergebnis sind für den gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausglei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet der > Arbeitgeber auf ihm zustehende Ansprüche gegen den > Arbeitnehmer, so liegt darin nur dann kein > Arbeitslohn, wenn es sich um einen unfreiwilligen Forderungsausfall handelt (BFH 143, 332 = BStBl 1985 II, 437; > Darlehen Rz 65 ff). Ergänzend > Gehaltsverzicht und > Gehaltsumwandlung sowie BFH 171, 566 = BStBl 1993 II, 884; zu weite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlhelfer

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlhelfer sind ehrenamtlich Mitwirkende bei politischen Wahlen, die keinem Wahlorgan (zB Wahlausschuss oder Wahlvorstand) angehören. Sie sind nach den Wahlgesetzen oder Wahlordnungen von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Dabei kann es sich um Bedienstete oder Bürger der Gemeinde handeln. Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer bei politis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die mE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr