Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus der verein wissen
Förderer überzeugen / 8.1 Vorstellung des Vereins

Stellen Sie zunächst den Verein als Ganzes dar. Eine Antragstellung macht in fast allen Fällen nur Sinn, wenn es sich beim Antragsteller um einen gemeinnützigen Verein handelt. Wichtig kann auch die Zugehörigkeit in Verbänden sein. Schließlich lässt auch das Alter eines Vereins Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit und Kontinuität zu. Auch die Mitgliederzahl ist von Bedeutung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderer überzeugen / 5.2.1 Stiftungen

Eine zentrale Rolle bei der Vereinsförderung spielen die Stiftungen, die überwiegend von Privatpersonen initiiert werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen zählt rund 30.000 Stiftungen, von denen 95 % gemeinnützig sind. Rund 80 % dieser Stiftungen fördern die unterschiedlichsten Projekte. Und es werden immer mehr – 2023 wurden beispielsweise über 600 Neugründungen gezäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.6 Spenden

Die Kürzungsvorschrift zu den Spenden führt zu einer Abzugsmöglichkeit der Spenden, die im Wesentlichen dem Umfang des Sonderausgabenabzugs bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften bzw. der Einkommensminderung bei Körperschaften entspricht.[1] Dadurch greift auch im Gewerbesteuerrecht die eingefügte Regelung zur Veranlasserhaftung[2] sowie die Erweiterung des Spe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.5 Spenden bei Körperschaften

Im Gegensatz zu Einzelfirmen und Personengesellschaften bildet bei Körperschaften das zu versteuernde Einkommen den Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Um eine vergleichbare Ausgangsbasis zu schaffen, ist es im ersten Schritt erforderlich, alle bei der Ermittlung des Einkommens der Körperschaft abgezogenen Spenden dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Zweckgerechte Verwendung der Spenden erforderlich

Tz. 36 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die zweckgerechte Verwendung der Spenden gelten folgende Grundsätze: Hinweis: Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen Nach § 63 Abs 5 AO dürfen Kö iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Abs 1 EStDV nur ausstellen, wenn das Datum der Anlage zum KSt-Bescheid oder des Freistellun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor

Tz. 199 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen als BA gilt Folgendes: Aufwendungen des Sponsors sind BA, wenn der Sponsor wirtsch Vorteile, die insbes in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbes der Fall, wenn der Empfänger der Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / kk) Staatspolitische Zuwendungen

Rz. 96 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht als WK abgezogen werden beruflich veranlasste Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien iSd § 10b Abs 2 EStG (§ 4 Abs 6 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Zum Abzug von Spenden und zur Gewährung einer Steuerermäßigung vgl § 10b EStG und § 34g EStG sowie > Parteibeiträge, > Spenden Rz 71 ff, > Wählervereinigungen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive > Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den > Arbeitgeber, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss eine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wählervereinigungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung gehört zu den staatsbürgerlichen Rechten. Damit verbundene Aufwendungen gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung. Für Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen enthält § 34g EStG jedoch eine besondere Ermäßigung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Naturkatastrophen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Um unbillige Härten zu vermeiden oder abzumildern, erlässt die FinVerw im Falle von Naturkatastrophen (zB bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Hochwasser und Flut, Sturmschäden, Unwetter- und Starkregenereignissen) im > Inland oder > Ausland zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Politische Partei

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Abgeordnete, > Bundestagsfraktionen, > Parteibeiträge und > Spenden Rz 71 ff; ergänzend > Wählervereinigungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Methodistengemeinde

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Evangelisch-methodistische Kirche ist eine der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, die jedoch keine > Kirchensteuer erhebt. Sie finanziert sich durch > Spenden. Vgl auch > Geistliche, > Prediger und > Missionare.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waldorfschulen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen für den Schulbetrieb als > Sonderausgaben > Schulgeld. Auf den LSt-Abzug für den im Rahmen des sog WOW-Day von den Schülern erarbeiteten und gespendeten > Arbeitslohn hat die FinVerw aus Vereinfachungsgründen verzichtet (> Arbeitslohnspende, > Spenden Rz 70/1 und OFD Frankfurt vom 01.11.2023 – S 2332 A – 00 135 – St 210, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Juristische Person; außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Behörden als Arbeitgeber, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Öffentliche Kasse, > Religionsgemeinschaften, > Reisekostenvergütungen, > Spenden, > Umzugskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertrauensschutz

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 48 ff, > Außenprüfung Rz 88, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts, > Bindung, > Ermessen, > Haftung für Lohnsteuer Rz 213 f, > Spenden Rz 62 ff, > Treu und Glauben, > Verwirkung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.1 Überblick

Tz. 54 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Praxishinw: Verluste aus der Vermögensverwaltung dürfen gemeinnützigkeitsrechtlich ebenfalls nicht mit Mitteln des st-begünstigten Bereichs ausgeglichen werden (vgl AEAO Nr 9 zu § 55 Abs 1 Nr 1). Danach gelten die Regelungen in Nr 4 bis 8 entspr für die Vermögensverwaltung. Im Ergebnis sind für den gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5 Ausgleich von Verlusten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall des Ausgleichs der Verluste eines wG aus anderen Mitteln der Kö (Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus ZwB, Vermögen, Erträge aus Vermögensverwaltung, auch Gewinne aus anderen wG) sind durch eine Anwendungsregelung der FinVerw (s Schr des BMF v 19.10.1998, BStBl I 1998, 1423) wes Änderungen eingetreten. Die aktuelle Verw-Auff...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Berücksichtigung der Werbungskosten im Lohnsteuer-Ermäßigungs- und Veranlagungsverfahren

Rz. 105 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Macht der ArbN zumindest glaubhaft (> Glaubhaftmachung), dass seine WK den ArbN-Pauschbetrag (> Rz 102) übersteigen, werden anstelle dieses Pauschbetrags die tatsächlichen (höheren) WK bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern berücksichtigt. Das Gleiche gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren unter folgender Voraussetzung: Die WK müssen, sowei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet der > Arbeitgeber auf ihm zustehende Ansprüche gegen den > Arbeitnehmer, so liegt darin nur dann kein > Arbeitslohn, wenn es sich um einen unfreiwilligen Forderungsausfall handelt (BFH 143, 332 = BStBl 1985 II, 437; > Darlehen Rz 65 ff). Ergänzend > Gehaltsverzicht und > Gehaltsumwandlung sowie BFH 171, 566 = BStBl 1993 II, 884; zu weite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlhelfer

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlhelfer sind ehrenamtlich Mitwirkende bei politischen Wahlen, die keinem Wahlorgan (zB Wahlausschuss oder Wahlvorstand) angehören. Sie sind nach den Wahlgesetzen oder Wahlordnungen von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Dabei kann es sich um Bedienstete oder Bürger der Gemeinde handeln. Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer bei politis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 1900...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Pflegegeld wird gezahlt von der > Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen (vgl § 28 SGB XI iVm § 37 SGB XI); von Trägern der > Sozialhilfe an pflegebedürftige Personen, sofern kein Anspruch auf Leistungen aus einer Pflegeversicherung besteht (vgl § 64a SGB XII); von der > Unfallversicherung , solange Versicherte infolge eines Versicherung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Nutzen zum allgemeinen Besten

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Nutzen zum allg Besten kann auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet liegen. Zu beurteilen ist dies nach objektiven Kriterien (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1979, 482, "Schnellbahntrassen"-Urt). Dabei ist an eine Vielzahl von Kriterien anzuknüpfen, insbes an die herrschende Staatsverfassung, die geistige und kulturelle Or...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stpfl, die zur > Einkommensteuer veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 1 AO)

Tz. 136 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Bescheid gem § 60a Abs 1 AO ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-FÄ der Kö wie gegenüber den Wohnsitz-FÄ der Spender und Mitglieder entfaltet. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf alle St-Arten und knüpft an alle Vorschriften an, die die St-Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit als Tatbestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr