Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Kommentar aus Personal Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.8 Krankenversicherung/Heilbehandlung/Krankengeld

Rz. 28 Der aus der Organentnahme selbst resultierende Gesundheitsschaden unterfällt dem Schutz der Krankenversicherung. Der Lebendspender von Organen oder Geweben zum Zweck der Übertragung auf Versicherte, bei einer nach §§ 8, 8a TPG erfolgenden Spende hat Anspruch auf Leistungen nach § 27 Abs. 1a SGB V durch die Krankenkasse des Empfängers (BT-Drs. 17/9773 zu Art. 2 Nr. 2, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.10 Zuständiger Unfallversicherungsträger

Rz. 30 Zuständig für die Bearbeitung und Entschädigung des Versicherungsfalles nach § 12a ist im Regelfall nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 133 Abs. 1 der Unfallversicherungsträger, der für das Unternehmen zuständig ist, mit dem die Spender in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Bei Organspenden ist dies grundsätzlich die Einrichtung, in der d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.11 Rückwirkender Versicherungsfall

Rz. 31 Für die Versicherungsfälle, die in der Zeit vom 1.12.1997 und dem 31.7.2012 eingetreten sind, ordnet die Übergangsvorschrift des § 213 Abs. 4 Satz 1 die rückwirkende Geltung des § 12a an. Der Wortlaut enthält keine Einschränkung. Er erfasst alle Gesundheitsschäden, welche in der Zeit vom 1.12.1997 und dem 31.7.2012 eingetreten sind. Der Wortlaut unterscheidet nicht, o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 4 Unfallversicherungsschutz des Spenders

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Spender von Organen, Organteilen, Gewebe oder Blutstammzellen gilt auch für Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen, die anlässlich der Spende vorgenommen werden. Als Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch der Gesundheitsschaden, der über die durch die Organ-, Organteil-, Gewebe- oder Blutstammze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende

Begriff Unter dem Begriff Organspende ist das zur Verfügung stellen von Organen des menschlichen Körpers für eine Transplantation zu verstehen. In den meisten Fällen erfolgt die Organspende von einem hirntoten Patienten. Dazu ist es erforderlich, dass der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung in die Möglichkeit der Organspende gegeben hat. Daneben besteht aber innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.1 Voraussetzungen

Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen haben gegenüber der Krankenkasse des Empfängers Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Spende im Rahmen des Transplantations- oder Transfusionsgesetzes erfolgt und sie arbeitsunfähig macht. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AURL) gilt entsprechend für die Feststellung der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.2 Voraussetzungen bei Blutspende oder ähnlich

Eine Spende von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen ist zulässig: bei Personen, die unter der Verantwortung einer ärztlichen Person nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für tauglich befunden worden sind, wenn die Tauglichkeit durch eine ärztliche Person festgestellt worden ist, wenn die spendende Person vor der Freigabe de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2.1 Voraussetzungen

Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, die nach den §§ 8, 8a oder 9 TPG erfolgt, an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / Zusammenfassung

Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Krankenbehandlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld

Für Spender von Organen, Geweben oder Blutstammzellen, die Arbeitslosengeld beziehen, wird nach § 44a Satz 4 SGB V i. V. m. § 47b SGB V das Krankengeld in Höhe des Betrags des Arbeitslosengeldes gewährt. § 146 SGB III sieht für Arbeitslose eine Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nur vor, wenn diese aufgrund einer Krankheit besteht. Das Krankengeld für Arbeitslose ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / 1.1 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Entgeltfortzahlung

Der Arbeitnehmer muss einen fälligen Anspruch auf Arbeitsentgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Anwendungsbereich des EFZG eröffnet ist, mithin der Entgeltfortzahlungsanspruchsberechtigte Arbeitnehmer i. S. d. EFZG ist. Arbeitnehmer i. S. d. EFZG sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / Zusammenfassung

Begriff Tritt Organversagen auf, kann vielen schwerkranken Menschen durch Organtransplantationen das Leben gerettet oder ein schweres Leiden gelindert werden. Die seit November 2012 eingeführte Entscheidungslösung sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre ausführliche Informationen zum Thema Organspende zugeschickt bekommen. Ferner sollen sie in dem Brief die Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.3 Aufklärung des Spenders

Außerdem ist der Spender durch einen Arzt in verständlicher Form aufzuklären über den Zweck und die Art des Eingriffs, die Untersuchungen sowie das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen unterrichtet zu werden, die Maßnahmen, die dem Schutz des Spenders dienen, sowie den Umfang und mögliche, auch mittelbare Folgen und Spätfolgen der beabsichtigten Organ- oder Gewebeentna...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 3.2 Spendenabzug

Spenden können bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, aber auch bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden[1] Bei Spenden sind jedoch u. a. die Einschränkungen des § 10b EStG, vor allem Höchstbeträge, zu berücksichtigen. Der in § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG – als Unterbegriff der "Zuwendung"- verwendete Begriff der Spende setzt Ausgaben voraus, die v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 3 Höchstbeträge

Höchstbeträge gelten nur für einzelne Sonderausgaben: 13.805 EUR beim Realsplitting. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige Beiträge zu einer Basis-Kranken- oder Pflegeversicherung des Ehegatten abziehen. Für Beiträge zu den meisten begünstigten Versicherungen sieht das Gesetz eine besondere Höchstbetragsberechnung[1] vor.[2] Unbegrenzt abziehbar sind neben Aufwendungen zur Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 3 Abzug beim Sponsor

Ertragsteuerrechtlich können die Aufwendungen des Sponsors sein Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen der §§ 10b EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG; bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 3.1 Betriebsausgabenabzug

Das Interesse des Sponsors geht regelmäßig dahin, für seine Zahlungen den vollen Betriebsausgabenabzug zu erlangen, um seine Steuerlast zu reduzieren.[1] Daher bedarf es einer Abgrenzung von Spenden und Kosten der Lebensführung bzw. bei Kapitalgesellschaften von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn durch die Zuwendungen ein Gesellschafter begünstigt wird. Mit dem Sponsoring v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Krieges gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Verlängerung der Sondermaßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzst...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsangebote – mit frisc... / 2.1 Einnahmen/Ausgaben

Die zunächst entscheidende Frage ist, ob der Verein sich das Angebot leisten kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden zunächst die Kosten (Material, Mieten, Steuern, GEMA, Versicherungen usw.) den Einnahmen (Getränkeverkauf, Imbiss, Sponsor-Leistungen) gegenübergestellt. Ergibt sich hier bereits ein Fehlbetrag, sollte man auf das Angebot verzichten. Begehen Sie auf keinen F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1 Zugelassene Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 1)

Rz. 36 Von dem Verarbeitungsverbot für sensible Daten macht Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine Ausnahme, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die betreffenden Daten von der betroffenen Person öffentlich gemacht worden sind, die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausstellung fehlerhafter Zuwendungsbestätigungen

Tz. 89 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für gemeinnützige Körperschaften können sich strafrechtlich relevante Risiken aus der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, hier vor allem im Falle von Sachzuwendungen, ergeben. Häufig hat der Spender eine gewisse "Erwartungshaltung" im Hinblick auf die Höhe seiner Sachzuwendung. Sachspenden haben regelmäßig das Risiko einer fehlerhaften ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtverwendung der Rücklagen ergeben können

Tz. 29 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erfolgt keine zeitnahe Verwendung der in eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) eingestellten Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke und wurde auch die gesetzliche Vorschrift des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) nicht beachtet, können sich folgende Rechtsfolgen ergeben: Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.14: Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 455 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, sofern nicht eine günstigere Regelung besteht.[1094] Dem Sechs-Wochen-Zeitraum entsprechen 42 Kalendertage, unabhängig davon, welche Tage in diesem Zeitraum als Arbeitstage ausgefallen sind; zu den 42 Tagen zählen demnach auch alle Sonn- und Feiertage, frei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Orkanschaden

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Unwetter; > Naturkatastrophen; ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Hagel- und Wasserschaden, Naturkatastrophen, Sturmschäden; > Spenden Rz 60; > Sturmschäden.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Weitere Einzelentscheidungen

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine offenbare Unrichtigkeit iSv § 129 AO kommt in Betracht, wenn der ArbG eine fehlerhafte > Lohnsteuerbescheinigung übermittelt hat (EFG 2011, 1220; aA EFG 2014, 1743); wenn die richtigen Zahlen eindeutig aus der > Steuererklärung zu entnehmen und der Fehler ohne weitere Prüfung erkennbar ist (EFG 2010, 1370); wenn das FA Daten aus der > S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO ( Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Möglichkeiten der Bildung von sonstigen steuerlich zulässigen Rücklagen

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wiederbeschaffungsrücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, Fahrzeugen und anderen Wirtschaftsgütern, für deren Anschaffung die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, und die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke notwendig sind i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b); Eine Wiederbeschaf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sturmschäden

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie auch im Falle anderer > Naturkatastrophen im > Inland oder > Ausland Rz 1 erlässt die FinVerw bei schweren Sturmschäden zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von einem > Katastrophenschaden betroffenen Stpfl, um unbillige Härten zu vermeiden; vgl zB FinMin SH ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Begriff Mittel

Tz. 57 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff Mittel ist allumfassend. Mittel sind sowohl Einkünfte im technischen Sinne als auch Mitgliederbeiträge, Zuwendungen (Spenden) und Zuschüsse. Auch die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – sei es ein steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) i. S. d. §§ 65–68 AO (Anhang 1b) oder ein steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die > Stiftung des öffentlichen Rechts wurde durch Gesetz vom 02.08.2000 (BGBl 2000 I, 1263) als Hilfsfonds für ehemalige > Zwangsarbeiter und andere von nationalsozialistischem Unrecht Betroffene gegründet. Träger ist das > Deutsches Historisches Museum Rz 2. Sie ist als > Juristische Person zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für erhalten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organspende

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine finanzielle Entschädigung für eine Organspende gehört zu keiner Einkunftsart. Zu Einkünften führt nur das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung; das setzt die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften voraus (§ 2 EStG). Nicht erfasst werden aber Veräußerungs- oder ähnliche Vorgänge im privaten Bereich, durch die e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Fürsorge

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff der öffentlichen Fürsorge wird in Art 74 Abs 1 Nr 7 GG verwendet, um die Gesetzgebungskompetenz zu regeln. Dieser Begriff ist nicht eng auszulegen. Öffentliche Fürsorge ist danach gegeben, wenn der Gesetzgeber auf eine besondere Situation zumindest potentieller Bedürftigkeit reagiert, um diese zu beseitigen oder zu verringern (BVe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind diejenigen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Diesen Status haben sie entweder deshalb, weil sie beim Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) bereits als solche anerkannt waren oder weil ihnen der Status später verliehen wurde, worauf sie einen Anspruch haben, wenn si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 755 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.41: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil dre Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Schenkungsanfechtung gem. § 134 InsO

Rz. 73 Gemäß § 134 Abs. 1 InsO ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Insolvenzeröffnungsantrag vorgenommen worden. Der Begriff der Leistung ist denkbar weit auszulegen.[82] Darunter ist grundsätzlich jede wie auch immer bewirkte Mehrung des Vermögens des Anfechtungsgegners aus dem Vermögen des Schuldner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö die abzb Nettozinsaufwendungen auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Betr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr