Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / VII. Pflichtteilsgeltendmachung gegenüber einer in Gründung befindlichen Stiftung

Rz. 112 Errichtet der Erblasser lebzeitig eine Stiftung und stattet diese mit seinem Vermögen aus, liegt mangels Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit keine Schenkung vor. Die Vorschriften zur Pflichtteilsergänzung sind in diesen Fällen jedoch analog anzuwenden.[209] Unentgeltliche Zuwendungen an eine Stiftung unterliegen nach der Entscheidung des BGH[210] unstreitig ebenf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Steuerneutraler (ideeller) Bereich

Tz. 87 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen/Spenden und Zuschüssen führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen. D. h., sie können keiner der sieben Einkunftsarten i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (Anhang 10) zugeordnet werden. Die Ausgaben dieses Bereichs können sich steuerlich auch nicht in anderen Tätigkeitsbereichen auswirken, we...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Sonstiges (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, dauernde Last etc., Stiftungen)

Rz. 189 Unbefriedigend ist die BGH-Rechtsprechung zum Genussverzicht auch, wenn Übertragungen gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Lasten (= im Gegensatz zur Leibrente regelmäßige, aber grundsätzlich vom jeweiligen Ertrag des Übertragungsgegenstandes abhängige Zahlung) zu beurteilen sind. Wird etwa Unternehmensvermögen (nur dieses kann seit dem 1.1.2008 steuerbegünstigt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Gesamtfall (bezahlter/unbezahlter Sportler, § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Anlässlich einer "sportlichen Veranstaltung" wird der Tennisspieler/Berufssportler BB engagiert und bezahlt. Es werden folgende Einnahmen erzielt und Ausgaben getätigt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umfang der Steuerpflicht

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Den Umfang der Steuerpflicht bestimmt § 1 Abs. 2 KStG (Anhang 3). Nach dieser Vorschrift erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf sämtliche Einkünfte. Welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen, regelt § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10). Von den dort genannten Einkunftsarten können für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volkshochschulen

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volkshochschulen sind Einrichtungen, die auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Bildungsziele verfolgen (Abschn. 4.22.1 UStAE). Sie sind Einrichtungen, die in Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Filmvorführungen den allgemeinen Bildungsbedürfnissen der Hörer (der Allgemeinhe...mehr

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Vereinszuschüsse – worauf i... / 3.2 Zum möglichen Anspruch auf Zuschussgewährung

Es wird stets auch von außen erwartet, dass mit genauen Zielformulierungen dargelegt werden kann, was der Verein mit seinem Projekt oder Vorhaben erreichen will und ob die Förderung dann tatsächlich auch den gemeinnützigen Zwecken nach dem Gemeinnützigkeitsstatus und den Zielen dient. Es gibt auch kaum richtig aktuelle Übersichten für Fördergelder/Zuschüsse. Auch unabhängig d...mehr

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Vereinszuschüsse – worauf i... / 1.3 Verbuchung von erhaltenen echten Zuschüssen

Würde aber der Verein von sich aus dazu übergehen, einen Teil des Holzes zu verkaufen und das Geld etwa für die Renovierung der Vereinsgaststätte zu verwenden oder aber auch mögliche, vorher gemachte Auflagen der Gemeinde zu erfüllen, für die Holzüberlassung bestimmte Sportangebote auf Dauer dann für die Kinder in der Schule im Sportheim o. Ä. zur Verfügung zu stellen, kann ...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 8.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden

Zur Kontrolle des Spendenverfahrens hat der Gesetzgeber eine besondere Verpflichtung zur Aufzeichnung von Zuwendungen eingeführt. Die Aufzeichnungen des Vereins müssen Folgendes enthalten: Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung, Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung, Doppel der Spendenbestätigung. Auch wenn keine Spendenbestätigung ausgestellt wird, sind Name und Ansc...mehr

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Spenden – was ist zu beachten?

Zusammenfassung Die Bereitschaft, Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu leisten, honoriert der Staat durch die Gewährung von Steuervergünstigungen. Für gemeinnützige Körperschaften sind Spenden/Zuwendungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich. Die Möglichkeit, Spenden steuerfrei einnehmen zu können, ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für den...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 8.1 Vereinfachter Abzug bis 300 Euro

Eine Zuwendung ist grundsätzlich steuerlich nur abzugsfähig, wenn eine vom Zuwendungsempfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorliegt. Bei Zuwendungen bis 300 Euro genügt aus Vereinfachungsgründen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn der Empfänger ein gemeinnütziger Verein ist und zusätzlich de...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / Zusammenfassung

Die Bereitschaft, Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu leisten, honoriert der Staat durch die Gewährung von Steuervergünstigungen. Für gemeinnützige Körperschaften sind Spenden/Zuwendungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich. Die Möglichkeit, Spenden steuerfrei einnehmen zu können, ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für den Verein und ein...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 7 Verzicht auf Vergütungen

Unentgeltliche Arbeitsleistungen der Mitglieder sind keine Spenden, denn die freiwillige Mitwirkung am Vereinsleben ist typisch für den Vereinsbereich. Nicht spendenbegünstigt sind Nutzungen und Leistungen, die dem Verein zugutekommen und für die kein Entgelt fällig wird. Aufwendungen, die zugunsten eines Vereins getätigt werden, sind nur dann spendenbegünstigt, wenn ein Ans...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 6 Spendenvortrag beim Spender

Abziehbare Zuwendungen, die die abzugsfähigen Höchstbeträge überschreiten und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Dabei werden zur Berechnung des Höchstbetrags die Zuwendungen des laufenden Veranlagungszeitraums zusammengefasst mit denj...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 7.2 Sachspenden

Sachspenden sind nur abzugsfähig, wenn sie für einen begünstigten Zweck des Vereins gegeben werden. Ein Fass Bier für eine Feier oder Einrichtungsgegenstände für die Vereinsgaststätte sind nicht begünstigt. Denn auch bei Sachspenden ist der Grundsatz zu beachten, dass Spenden ausschließlich für die steuerbegünstigen Bereiche zu verwenden sind, keinesfalls für den steuerpflic...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 4 Spendenbeträge – Abzugshöchstbetrag

Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften können die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke bei der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer bis zu 20 % des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Bei Kapitalgesellschaften wird auch die Gewerbesteuer bis zu 20 % des Gewerbeertrags gemindert. Für Spender mit Gewinneinkünften enthält das Gesetz e...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 8.4 Haftung wegen Spendenfehlverwendung

Der gemeinnützige Verein hat den Nachweis zu erbringen, dass eingegangene Spendenmittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wurden. Die – auch teilweise – Verwendung von erhaltenen Spendengeldern, etwa für Anschaffungen/Reparaturen im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (z. B. Vereinsgaststätte), führt zur Spendenhaftung. Dies gilt z. B. auch, we...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 5 Mitgliedsbeiträge

Grundsätzlich sind auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen steuerlich abzugsfähig. Dieses gilt jedoch nicht für Beiträge an Vereine, die auch die Freizeitgestaltung der Mitglieder fördern. Dabei handelt es sich um Vereine, die folgende Zwecke fördern: Sport kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen Heimatpflege und Heimatkunde Tierz...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 8.3 Spendenhaftung als Aussteller von Zuwendungsbestätigungen

Der Aussteller einer Zuwendungsbestätigung haftet für unrichtige Bestätigungen, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Die Haftung beträgt 30 % des zugewendeten Betrags zzgl. 15 % bei Spenden aus dem Betriebsvermögen. Wird z. B. bei Sachspenden ein unzutreffender zu hoher Spendenwert bescheinigt, wird nicht nur die rechnerische Differenz zum "richtigen" Wert als Ha...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 1 Begünstigte Zwecke

Steuerlich begünstigt sind "Zuwendungen" (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung. Begünstigt sind damit sämtliche gemeinnützigen Zwecke sowie mildtätige Zwecke, die darauf gerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 7.1 Aufwandsspenden

Bei Leistungen von Mitgliedern und Förderern des Vereins spricht nach Auffassung der Finanzverwaltung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Leistungen ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht werden und somit kein Anspruch auf die Zahlung einer Vergütung besteht. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Es muss bei Ansprüchen eine Vereinbarung zwischen Zuwendendem ...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 2 Zuwendungen

Zuwendungen ist der steuerliche Begriff für Geld- oder Sachspenden, die freiwillig, ohne Bedingung und ohne Gegenleistung an den begünstigten Verein geleistet werden. Die Zuwendungen müssen im steuerbegünstigten Bereich des Vereins verwendet werden.mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 10 Rechtsvorschriften

Kein Spendenabzug für Nutzungen und Leistungen § 10b Abs. 3 EStG Spendenabzug § 10b Abs. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG Spendenhaftung § 10 Abs. 4 EStG Vereinfachte Zuwendungsbestätigung § 50 Abs. 4 EStDVmehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 9 Fundstellen

Aufwandsspende BMF-Schreiben v. 24.08.2016, IV C 4 – S 2223/07/0010 :007 OFD Frankfurt/M. Rundverfügung v. 15.07.2015, S 2223 A – 22 – St 227 Sachspende BMF-Schreiben v. 18.03.2021, III C 2 – 7109/19/10002 :001 Spendenhaftung FG Niedersachsen v. 15.01.2015, 14 K 85/13 FG Hamburg v. 25.02.2015, 5 K 135/12mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 8 Spendenverfahren

Für die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, gilt der Feststellungsbescheid im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung, sofern er nicht älter als fünf Jahre ist. Diese fünf Jahre beziehen sich auf das Ausstellungsdatum des Freistellungsbescheids, nicht jedoch auf die dem Freistellungsbescheid zugrunde liegenden Veranlagungszeiträume. Praxis-Beispiel Der Freist...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 3 Spendenempfänger

Vereine als Zuwendungsempfänger müssen vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sein. Bei einer Neugründung des Vereins erteilt das Finanzamt eine (vorläufige) Bestätigung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. In den Folgejahren wird die Steuerbegünstigung jeweils für die veranlagten Jahre – regelmäßig alle drei Jahre – (rückwirkend) festgestellt und mittels Freistellungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 4 Familienunternehmen, Nachhaltigkeit und die Rolle der Next Gen

Rz. 22 Wer über den aktuellen Status quo in Familienunternehmen hinaus schaut und die Haltungen oder Pläne der Next Gen in den Blick nimmt, der kann für die Zukunft einen noch größeren Fokus auf Nachhaltigkeit i. A. und die ökologische Dimension im Speziellen erwarten. In der jüngsten (6.) Studie der Stiftung Familienunternehmen zu Einstellungen, Werten und Plänen der nachrü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmodells für die nichtfinanzielle E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 beschreibt den sachlichen Anwendungsbereich des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG): Das Gesetz regelt die Zahlung von Arbeitsentgelt an gesetzlichen Feiertagen sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit im Fall von Krankheit und für gesetzliche Feiertage. In § 1 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Umsetzungsfragen

Nach Gründung der gGmbH sollte der Berater im Zuge der steuerlichen Anmeldung gleichzeitig den gesonderten Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO beantragen, mit dem die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gesondert festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid berechtigt die gGmbH gem. § 63 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / IV. Einkommensteuer – Sonderausgabenabzug

Zuwendungen an eine gGmbH sind im Vergleich zu Zuwendungen an nicht gemeinnützige Empfänger insoweit privilegiert, als dass der Zuwendende diese im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgaben in Abzug bringen kann, wobei die Höchstbeträge aus § 10b Abs. 1 EStG gelten. Der sog. erweiterte Spendenabzug gem. § 10b Abs. 1a EStG, wonach Spenden in den Vermögensstock einer gemein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.1 Einkommen der Organgesellschaft

Auch wenn es durch die Organschaft letztlich zu einer Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger kommt, wird dennoch zunächst das Einkommen der Organgesellschaft selbstständig und getrennt von der Sphäre des Organträgers ermittelt. Erst im nächsten Schritt wird dieses steuerliche Einkommen dann dem Organträger zugerechnet. Für die Ermittlung ist Ausgangs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.2 Einkommen des Organträgers

Handelsrechtlich wird die Gewinnabführung der Organgesellschaft beim Organträger als Betriebseinnahme gebucht, eine Verlustübernahme als Betriebsausgabe.[1] Deshalb beginnt die steuerliche Ermittlung des (eigenen) Einkommens des Organträgers mit dem vorläufigen Ergebnis vor Ergebnisübernahme von der Organgesellschaft bzw. der Jahresüberschuss muss entsprechend korrigiert werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 7 Besonderheiten bei Kommunikationsmaßnahmen/Werbung

Ob geschäftlicher Internetauftritt oder Direktmarketingaktionen: Überall werden Daten von Nutzern erhoben, verarbeitet oder gespeichert – wenn oftmals auch nur für wenige Augenblicke. Auch hier gelten Datenschutzvorschriften. Besonders das Gebot der Datensparsamkeit (§ 71 BDSG) bzw. Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) wird häufig missachtet. Gerade das Internet mit seinen vielfä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.32 Sponsoring

Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder Sachbezügen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Die im Zusammenhang mit dem Sponsorin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungsempfängerregister... / VI. Ausländische Körperschaften

Spenden, die ausländische Körperschaften erhalten, können als Sonderausgaben abzugsfähig sein, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 AO erfüllen. Das heißt für Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum, dass sie zuallererst die Voraussetzungen erfüllen müssen, die sie haben müssten, wenn sie eine mit Sitz im Inland steuerbefreite Kör...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungsempfängerregister... / VIII. Vertrauensschutz

Im Ergebnis müsste das Zuwendungsempfängerregister alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Körperschaften mit aktuellen Daten aufführen, die eine Spende i.S.d. § 10b EStG empfangen können mit der Folge, dass diese Spende beim Zuwendenden zum Sonderausgabenabzug berechtigt. Wann und wie zeitnah die Auskünfte aus dem Zuwendungsempfängerregister in Zukunft sein werden,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungsempfängerregister... / VII. Erweiterung des Zuwendungsempfängerregisters

Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 47 Buchst. b FVG (i.d.F. des Wachstumschancengesetzes) hat das BZSt auf Antrag einen Zuwendungsempfänger in das Zuwendungsempfängerregister aufzunehmen, der noch nicht von der Finanzverwaltung als steuerbegünstigte Körperschaft gemeldet worden ist. Der Antrag muss auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übertragen werden. In di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Besonderhei... / 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken

Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Vereine bzw. Zweckvermögen. Dort kann die Satzung regeln, dass bestimmte Beträge oder Teile des Gewinns dazu verwendet werden müssen, den satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen. Dies kann z. B. die Ausschüttung eines Geldbetrags an die Gesellschafter oder an eine wohltätige Organisatio...mehr