Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.5 Eigenkapital im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41a Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten. 2. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende hande...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.4.4 Schweigepflicht (§ 4 Abs. 4 DRK-TV)

Die Schweigepflicht war im DRK-TV a. F. in § 8 Abs. 1-3 geregelt und wurde wortgleich in § 4 Abs. 4 übernommen. Ein Anliegen der in der Bundestarifgemeinschaft vertretenen Arbeitgeber war es, den DRK-TV mit 67 Paragrafen und 24 Sonderregelungen zu straffen; daher wurde auf Regelungen entweder ganz verzichtet, wenn sie materiell der Gesetzeslage entsprachen oder aber Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Niedrigere Entgelte (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 79 Als zweite objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung regelt § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG, dass die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Die Steuerbefreiung kommt daher insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Entgelte nach kaufmännis...mehr

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ZErb 07/2022, Die Reform de... / 2. Die Neuregelungen zum Stiftungsvermögen

In § 83b BGB n.F. wird zukünftig erstmals eine bundeseinheitliche Definition des Stiftungsvermögens enthalten sein, die bei vielen bestehenden Stiftungen eine Anpassung ihrer Satzungen notwendig werden lassen dürfte. Denn während das BGB bisher zum Begriff des Stiftungsvermögens schweigt,[48] finden sich unterschiedliche Regelungen des Stiftungsvermögens in den Landesstiftun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14 Hinzurechnung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen (§ 8 Nr. 9 GewStG)

14.1 Rechtsentwicklung Rz. 383 § 8 Nr. 9 GewStG regelt die Hinzurechnung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 27.12.1950[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen. 14.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 384 Nach § 8 Nr. 9 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.1 Rechtsentwicklung

Rz. 383 § 8 Nr. 9 GewStG regelt die Hinzurechnung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 27.12.1950[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 384 Nach § 8 Nr. 9 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Ausgaben i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Hierunter fallen Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 bis 54 AO. Rz. 385 § 8 Nr. 9 GewStG gilt für Körperschaften sowie für Perso...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Bestattungsverfügung

Rz. 35 Muster 24.18: Bestattungsverfügung Muster 24.18: Bestattungsverfügung Bestattungsverfügung des Herrn/Frau _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________ I. Zuständigkeit – Totenfürsorgerecht Für meine Bestattung soll mein/meine _________________________, Herr/Frau __________...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.3 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

Rz. 387 Wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach den Vorschriften des EStG ermittelt, können Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nur im Rahmen von § 10b EStG als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die entsprechenden Zuwendungen aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet worden sind. Dagegen m...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 388 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 9 GewStG alle bei der Ermittlung des Gewinns nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abgezogenen Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Werden hinzugerechnete Zuwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG in einem späteren Wj. zurückgezahlt, ist der Gewerbeertrag zur Vermeidung einer Doppelerfassung um die Rückzahlung zu kürzen, soweit ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 3. Lösungsansatz

Rz. 37 Das Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung kann hier seine gesamten Vorzüge ausspielen. Zwar kann der Erblasser gem. § 2065 Abs. 2 BGB keinem Dritten die Bestimmung derjenigen Person überlassen, die eine Zuwendung erhalten soll. Auch kann er eine rechtlich nicht existierende juristische Person nicht zum Empfänger des Nachlasses machen. § 84 BGB macht hiervon jedoc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckun... / 2. Problembeschreibung

Rz. 26 Beschrieben wird hier eine sehr typische Konstellation: Den Erblasser verbindet bereits zu Lebzeiten ein gutes Verhältnis zu seiner Stiftung. Immer, wenn es ihm finanziell machbar erscheint, wendet er der Stiftung Geldbeträge zu. Sogar die Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung sollte kraft ausdrücklicher Anweisung an die Versicherungsgesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / VI. Sonderausgaben

Die Angaben zu den Sonderausgaben sind auf mehreren Anlagen zu machen. Altersvorsorgebeiträge für zertifizierte Anlagen sind auf der Anlage AV, Altersvorsorgebeiträge werden auf der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Auf der Anlage Sonderausgaben werden übrige Sonderausgaben (z.B. KiSt, Spenden), welche nicht von den anderen Anlagen erfasst werden, berücksichtigt. Darüber hinau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4.3 Vorläufige Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO

Rz. 150 Nach § 153a Abs. 1 S. 1, 2 StPO kann mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Erhebung der Anklage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen (§ 153a Abs. 1 S. 2 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 23 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle (beschränkt oder unbeschränkt) Einkommensteuerpflichtigen. Keine Anwendung findet § 12 Nr. 1 EStG auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtssubjekte, da diese steuerlich gesehen keine außerbetriebliche Sphäre haben. Für körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen enthält das KStG (§§ 8 bis 22 KStG) auf diese Rechtssubjekte zugeschnitten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.9 Neutrale Aufwendungen

Betriebswirtschaftlich werden Ausgaben, Aufwendungen und Kosten abgegrenzt: Ausgaben werden als Verminderung des Nettogeldvermögens verstanden. Nettogeldvermögen sind die liquiden Mittel zuzüglich der Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten. Unter Kosten wird der leistungsbedingte bewertete Verzehr an Gütern und Diensten verstanden. Aufwendungen stellen die auf eine Abr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen, wie auch die Ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen wie auch die Ermit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2020:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2021:mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2020 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2021 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Tz. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Haftungsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 Satz 1f. AktG sind Vorstandseigenschaft, Handlung oder Unterlassung, Pflichtverletzung, Verschulden, Zurechnung und Schaden. Nach dem allg. Grundsatz des Beweisrechts, wonach jeder die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, träfe grds. die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung

Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG mit dem Bw erfolg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.4 Formale Aspekte / Das Bescheinigungsverfahren

Rz. 247 Der Spender kann seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er seinem FA eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorlegt. Die Zuwendungsbestätigung ist eine unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug. Rz. 248 Bei Sachspenden muss die Zuwendungsbestätigung den Wert und die genaue Bezeichnung jeder einzelnen Sache e...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.2 Stiftungsvermögen

Rz. 12 Die Satzung hat ferner eine Regelung über das von dem Stifter zur Verfügung gestellte Stiftungsvermögen und die Art der Mittelverwendung zu enthalten. Das Gesetz bestimmt den Begriff des Stiftungsvermögens nicht näher. Jedoch ist zwischen dem Grundstockvermögen, das unter dem Grundsatz der Vermögenserhaltung zum dauerhaften Verbleib bei der Stiftung bestimmt ist, und ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.2 Zuwendungen

Rz. 241 Zuwendungen zugunsten gemeinnütziger Körperschaften lassen sich allgemein – wie folgt – erfassen: Spenden, Mitgliedsbeiträge (Umlagen und Aufnahmegebühr), Umlagen zum Ausgleich von Verlusten eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes oder von Verlusten aus einer Vermögensverwaltung, Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten wie z. B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Verhältnis zum Spendenabzug

Tz. 88 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 10 Abs 1 Nr 1 S 2 KStG bleibt die Anwendung der Regelungen zum Spendenabzug – trotz der Regelung des § 10 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG – unberührt (s § 10 KStG Tz 21). Jedoch ist eine Leistung an eine st-begünstigte Kö nicht zwangsläufig eine abzb Spende nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG. Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG ist die...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Besteuerung der Stiftungserrichtung, Zustiftung und sonstigen Zuwendung

Tz. 171 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Grundsatz ist die Erstausstattung der Stiftung eine Zuwendung, die der außerstlichen (privaten) Sphäre des Stifters zuzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Dotation einer Stiftung auch im betrieblichen Interesse sein, zB wenn die Förderung eines bestimmten Berufsstandes Zweck der Stiftung ist. Ist eine Kap-Ges Stifterin, kann die Errich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.3 Höhe des Spendenabzugs

Rz. 244 Der Spendenabzug beträgt 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Dieser Grundbetrag gilt für alle von § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG erfassten steuerbegünstigten Zwecke. Rz. 245 Einen zusätzlichen Abzugsbetrag für die Förderung von Stiftungen schafft § 10b Abs. 1a EStG. Er beträg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 80 Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den rückwirkenden Wegfall der Steuerlast zu erlangen: Rz. 81 Die durch Schenkung oder Erbschaft erworbenen Vermögensgegenstände müssen weitergegeben werden. Streitig ist, ob auch die Weitergabe eines Surrogats ausreichend ist (befürwortend: Lüdicke, ZEV 2007, 254; Moench in M/W, § 29 ErbStG Rn. 16; Hannes/Ho...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 116 Die Stiftung bürgerlichen Rechts ist als sonstige juristische Person öffentlichen Rechts grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Für Stiftungen existieren mit Ausnahme der Einkünftequalifikation keine Sondervorschriften für die laufende Ertragsbesteuerung. Für einzelne Stiftungstypen sind Besonderheiten zu beachten. Bei der Ermittlung des E...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.2 Abgrenzungsfragen

Rz. 269 Art. 1 Abs. 2 Buchst. h EUErbVO (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO)) nimmt das Recht der juristischen Personen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung aus. Damit gilt vor allem für die Rechtsfähigkeit und auch für den Errichtungszeitpunkt einer Stiftung das Stiftungsstatut analog dem Gesellschaftsstatut. Die Frage der Erbfähigkeit, also ob eine jur. Per...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.6.2 Pflichtteilsergänzung

Rz. 79 Schließlich sind bei der Konzeption einer Vermögensnachfolgegestaltung unter Beteiligung einer Stiftung auch familienrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Daneben unterliegen lebzeitige Schenkungen des späteren EL der Pflichtteilsergänzung gem. § 2325 BGB. Der Wortlaut des Gesetzes erfasst nur Schenkungen, also zweiseitige Rechtsgeschäfte. Allerdings besteht in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Stiftung und Nahestehen zum Stifter, Destinatär & Anfallsberechtigten

Tz. 215 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das ErtragStR knüpft vereinzelt in vd Normen die Rechtsfolgen auch an Handlungen anderer Pers, sofern diese andere Pers dem Stpfl nahe stehen. Dies können insbes sein: vGA an / verdeckte Einlage durch nahestehende Pers (insbes auch § 8 Abs 3 S 5 KStG) nahestehende Pers gem § 8c Abs 1 S 1 KStG Erwerbergr iSd § 8c Abs 1 S 2 KStG Schachtelprivileg...mehr