Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungs-/Spendenempfänger

1. Allgemeines Tz. 49 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen: 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen Tz. 50 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Zuwendungsnachweis/Zuwendungsbestätigung

1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung Tz. 87 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 49 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Katastrophenfälle

Tz. 101 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 In Katastrophenfällen können Zuwendungen/Spenden auch ohne die Vorlage formeller Zuwendungsbestätigungen geltend gemacht werden, wenn der vereinfachte Zuwendungsabzug durch ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder in Abstimmung mit dem BMF (sog. "Katastrophenerlass") zugelassen wird. Weitere Voraussetzungen für den vereinfachten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung

Tz. 97 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn der Zuwendungs-/Spendenempfänger die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens dem zuständigen Finanzamt angezeigt hat (s. R 10b.1 Abs. 4 EStR, Anhang 12). Mit der Anzeige ist zu bestätigen, d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Zuwendungsbestätigung

Tz. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungsbestätigungen können auch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzung für die Übermittlung ist, dass der Zuwendende (Spender) den Zuwendungsempfänger hierzu bevollmächtigt und diesem seine Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) mitteilt (§ 50 Abs. 2 EStDV, A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwands- bzw. Vergütungsspenden

Tz. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter dem Begriff der Aufwandsspende werden regelmäßig zwei unterschiedliche Sachverhalte gefasst. Zum einen gibt es den Verzicht auf einen Aufwandsersatzanspruch (§ 10b Abs. 3 Satz 5 EStG, Anhang 10). Zum anderen den Verzicht auf einen Vergütungsanspruch ("Vergütungsspende"). Die Vergütungsspende fällt dem Grunde nach nicht unter § 10b Abs. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Aufwandsspenden

Tz. 155 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Rudi Roller ist als Übungsleiter und Trainer bei dem steuerbegünstigtem Sportverein TSV Blau Gelb e. V. für einige Jugendmannschaften verantwortlich. Der Sportverein wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.03.2021 für die Jahre 2017–2019 wegen Förderung des Sports als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Am 26.10.2021 reicht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.09.2018 für die Jahre 2015–2017 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen j...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensausstattung einer Stiftung

Tz. 157 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Am 02.03.2021 wird die rechtsfähige steuerbegünstigte Kunst- und Kulturstiftung in Köln anerkannt. Der Stifter, Albrecht Dürer, stattet die Stiftung am 04.03.2021 mit einem Gründungskapital von 1 Mio. EUR aus. Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO am 04.05.2021. Die Sti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt der Zuwendungsbestätigung

Tz. 89 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Durch das BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I 2013, 1333) mit Ergänzung durch das BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I 2014, 791) wurden die ab dem 01.01.2014 zu verwendenden verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht (Anhang 13). Soweit eine steuerbegünstigte Einrichtung ihre Zuwendungsbestätigungen nicht selber anfer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung

Tz. 87 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 EStDV, Anhang 11). Die Zuwendungsbestätigu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzbesteuerung

Tz. 33 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach dem EuGH ist der Tausch von Geld in Kryptowährungseinheiten sowie umgekehrt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL umsatzsteuerfrei, da die Umsätze einem herkömmlichen Währungsumtausch vergleichbar seien, EuGH vom 22.10.2015, C-264/14, BStBl II 2018, 211. Das BMF hat die Ansicht des EuGH für virtuelle Währungen mit reiner Zahlungsmit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Benefizveranstaltungen

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig werden Benefizveranstaltungen von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt, um entsprechende Mittel für andere Organisationen zu beschaffen, bzw. für die Verwirklichung eigener Zwecke Derartige Veranstaltungen zugunsten anderer Organisationen sind gegebenenfalls nicht durch die Satzung abgedeckt. Ein Sport- oder Kulturverein wird beisp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesonderte Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Satzung

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anerkennung, ob eine Körperschaft/ein Verein steuerbegünstigt ist, erfolgt (ab dem 21.03.2013) in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine formelle Prüfung der Satzung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung. Entspricht die Satzung den formalen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51–68 AO; Anhang 1b), er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.8 Kirchliche Mitarbeiter

Rz. 54 Bei den für die Kirchen tätigen Personen ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die von einer Kirche zur Erfüllung ihrer Aufgaben in abhängiger Stellung als Arbeitnehmer beschäftigt werden, und den Personen, die in einem so engen Verhältnis zur Kirche stehen, dass sie mit der von ihnen gewählten Lebensform einen Stand der Kirche bilden.[1] Rz. 55 Die erste Gruppe vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 3.2 Anti-Korruption als Bestandteil des Compliance-Management-Systems

Eine weitere, sehr effektive Maßnahme zur Vorbeugung sowie Bekämpfung von Korruption stellen auch entsprechende Compliance-Regelungen zur Anti-Korruption dar: Derartige Regelwerke, z. B. Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Merkblätter oder Checklisten zum Umgang mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen definieren für Mitarbeitende – und potenzielle Korruptionsstraftäter – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 3.1 Prozessmanagement

Da, wie gezeigt, bereits das Anbieten eines Vorteils gegenüber einem Amtsträger eine Strafbarkeit zu einem denkmöglichst frühen Zeitpunkt begründet und der erforderliche Verdachtsgrad zur Einleitung eines Strafverfahrens (Anfangsverdacht) sehr niedrigschwellig ist, sollte Korruptionsprävention im Unternehmen an einem sehr frühen Punkt ansetzen, nämlich mit der Sicherstellung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.3.1 Bonusprogramme und -karten/Payback-Systeme

Grundsätzlich erhält ein Kunde bei sog. Bonusprogrammen oder -karten bzw. Payback-Programmen mit jedem seiner zu einem regulären Preis erfolgten Einkäufe Bonuspunkte gutgeschrieben. Es bestehen sowohl übergreifende Kartensysteme, die von anderen Gesellschaften betrieben werden (z. B. Payback-Systeme), als auch Systeme, die Händler selbst herausgeben. Nach Ansicht der Finanzve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Spenden

Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Politische Beiträge/Spenden

Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer direkt um 50 % der entsprechenden Aufwendungen. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 825 EUR bei einer Einzelveranlagung und 1.650 EUR im Falle einer Zusammenveranlagung.[1] Etwaige übersteigende Zahlungen an politische Parteien oberhalb der Höchstbeträge des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge können als Spenden zum Abzug gebracht werden, wenn es sich um Beiträge an gemeinnützige Körperschaften handelt, deren Zweck als besonders förderungswürdig i. S. d. Spendenrechts gilt.[1] Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften können Werbungskosten darstellen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Kirchensteuer

Zu den abziehbaren Kirchensteuern gehören die Geldleistungen, die eine steuerberechtigte Religionsgemeinschaft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von ihren Mitgliedern erhebt. Zusätzliche freiwillige Zahlungen an die Religionsgemeinschaft können nicht im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag) abgezogen werden, sondern allenfalls im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.1 Stifter

Rz. 31 Die Stiftereigenschaft ist funktional, d. h. steuerlich zu verstehen und nicht unter Verengung auf die ursprüngliche Errichtung der Stiftung. Somit ist als Stifter nicht nur die Person zu verstehen, für deren Rechnung das Stiftungsgeschäft abgeschlossen worden ist, sondern auch solche, die in der Art des Stifters Vermögen auf die Stiftung überträgt, bzw. der das Stift...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musikschule

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Musiklehrer an Musikschulen können als > Arbeitnehmer oder selbständig tätig sein (> Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit). Bei einer Musikschule, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB der Gemeinde) getragen wird, kann der Freibetrag des § 3 Nr 26 EStG in Betracht kommen; zu Einzelheiten > Freibeträge für nebenb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mildtätige Zwecke

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Missionare

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Geistliche, > Kindergeld Rz 95 ff, > Ordensangehörige, > Prediger und > Spenden. Zum > Arbeitszimmer: Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG eines Missionars befindet sich nicht im Arbeitszimmer, weil das missionarische Wirken außerhalb bei seinen Auftritten in der Öffentlichkeit stattfindet (EF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Geschäfte, die den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 17 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nicht zu den begünstigten Tätigkeiten gehören die Vermietung von Wohnungen sowie von Räumen in Wohnheimen, soweit sie an Nichtmitglieder erfolgen. Ebenfalls nicht begünstigte Tätigkeiten sind die Herstellung, der Erwerb und der Betrieb der Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen dann, wenn die Anlagen und Einrichtungen nicht überwiegend f...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2.2 Verein-an-Verein-Spenden möglich?

Eine relativ neue Regelung in der Abgabenordnung (§ 58 AO) ermöglicht es auch, dass aktive gemeinnützige Vereine und Organisationen rechtsformunabhängig auch anderen gemeinnützigen juristischen Personen Spenden und Zuschüsse zukommen lassen können, ohne damit gleich gegen die meist genau beschriebenen Satzungszwecke zu verstoßen. Mit dieser Erweiterung des Handlungsrahmens i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.2 Vereinfachungsvorgaben für Spenden

Hinweis Bei bestimmten Sachverhalten oder Ereignissen, etwa nach Unwettern bis hin zur Unterstützung und Hilfe bei Katstrophenfällen oder Kriegsereignissen, gibt es Vereinfachungsregelungen und Erleichterungen beim sonst strengen Spendenrecht. Innerhalb eines bestimmten Zeitfensters werden bei Spenden an öffentliche Dienststellen/Körperschaften oder anerkannte Verbände der W...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2 Der Spenden-Schnelleinstieg

2.1 Voraussetzungen Nur die vielen als gemeinnützig anerkannten Vereine, natürlich auch gemeinnützige Fördervereine bis hin zu Gesellschaften, z. B. die bekannte gGmbH und gemeinnützige Stiftungen, sind berechtigt, für erhaltene finanzielle Unterstützungen sog. Zuwendungsbestätigungen, also Spendenquittungen, ausstellen zu dürfen. Damit kann der Spender seine Leistungen bei d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 5 Das Spenden-Haftungsthema

Gemeinnützige Vereine sollten auf der Führungsebene auf die Haftungsrisiken achten, denn wenn fehlerhafte oder unrichtige Spendenbescheinigungen ausgestellt oder die erhaltene Spende später für falsche (nichtbegünstigte) Zwecke verwendet werden, kommt auf den Verein direkt eine mögliche Spendenhaftung in Höhe von 30 % des Gesamtspendenbetrages zu, zudem ggf. auch noch Gewerb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3 Die Wirkung von erhaltenen Spenden

Finanzielle Zuwendungen beim gemeinnützigen Verein sind optimal, egal wie hoch die eingehenden Spenden sind – dies bleibt alles für den gemeinnützigen Verein völlig steuerfrei, bei Verbuchung im ideellen Bereich. Die Ausgaben, die als Spenden geleistet werden, müssen für einen der in §§ 52–54 AO genannten Zwecke bestimmt sein (Sportverein: § 52 Nr. 21 AO). Grundlage ist somit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.3 Was will das Finanzamt wissen?

Meist genügt dem Finanzamt als Nachweis bei der Steuererklärung des Spenders die Buchungsbestätigung der Bank oder Sparkasse, wobei für den Spendennachweis eine Angabe zum steuerbegünstigten Zweck in der Überweisung enthalten sein sollte wie auch die kleine Erklärung, dass eine Spende und eben kein Mitgliedsbeitrag vorliegt. Kommt man über diese Vereinfachungsgrenze, wird ei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.1 Und Mitgliedsbeiträge?

Gemeinnützige Vereine sollten somit daran denken, dass auch der laufende jährliche übliche Mitgliedsbeitrag oder auch gezahlte Aufnahmegebühren leider nicht immer als berücksichtigungsfähige Sonderausgaben bei den eigenen Steuererklärungen der Spender anerkannt werden und dann auch nicht teilweise in Spendenbescheinigungen mitberücksichtigt werden dürfen (so § 10b Abs. 1 S. ...mehr