Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Zweckgebundene Spenden

Tz. 10a Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei zweckgebundenen Spenden handelt es sich um Zuwendungen, bei denen der Spender der empfangenden Körperschaft die Zuwendung mit einer Verwendungsauflage verknüpft, wie die erhaltenen Mittel einzusetzen sind. Damit eine zweckgebundene Spende steuerlich als Zuwendung nach § 10b EStG (Anhang 10) anerkannt werden kann, ist besonders sorgfälti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verwendung der Zuwendungen/Spenden

1. Allgemeines Tz. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unentgeltlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Unentgeltlichkeit ist für die Spende und damit für den Spendenabzug konstitutives Merkmal. Die steuerliche Entlastung der Spende ist nur gerechtfertigt, wenn sie weder privat- noch gruppennützig, sondern ausschließlich fremdnützig, d. h. zur Förderung des Gemeinwohls verwendet wird (BFH vom 02.08.2006, BStBl II 2007, 8). Die Zuwendung/Spe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Zuwendungs-/Spendenbestätigungen in der Form von Sammelbestätigungen

Tz. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 An Stelle von Einzelzuwendungsbestätigungen können auch Sammelbestätigungen für Geldzuwendungen/-spenden (Mitgliedsbeiträgen, Geldzuwendungen/-spenden) ausgestellt werden. In der Sammelbestätigung werden mehrere Zuwendungen/Spenden einer Person in einem Kalenderjahr in einer Zuwendungs-/Spendenbestätigung zusammengefasst. Das bietet sich ins...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2019 für die Jahre 2015–2017 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2020 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spenden/Zuwendungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Ber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer

Tz. 124 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der körperschaftsteuerliche Spendenabzug ist bis auf kleine Abweichungen inhaltsgleich zu § 10b EStG in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 KStG (Anhang 3) geregelt. So tritt bei der Berechnung des Abzugshöchstbetrags an Stelle des Gesamtbetrages der Einkünfte das Einkommen (§ 8 KStG, Anhang 3). Als Einkommen i. S. dieser Vorschrift gilt das Eink...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausstellerhaftung

Tz. 135 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungs-/Spendenbestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gem. § 10b EStG wesentlich sind,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Haftung

Tz. 132 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als Kompensation für den Steuerausfall, der aufgrund des gewährten Vertrauensschutzes beim Spender eintritt, wurde für die Körperschaften, die die Zuwendungsbestätigungen ausstellen, eine pauschalierte Spendenhaftungsregelung geschaffen (§ 10b Abs. 4 Satz 2ff. EStG, Anhang 10). Danach haftet für die entgangene Steuer, wer vorsätzlich oder gr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Besonderheiten bei ausländischen Zuwendungsempfängern

Tz. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei einem ausländischen Zuwendungsempfänger innerhalb der EU/des EWR, der nicht beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, kann aus unionsrechtlichen Gründen (bis zum 31.12.2023) nicht verlangt werden, dass die von ihr ausgestellten Bescheinigung dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck i. S. d. § 50 EStDV (Anhang 11) entspricht. Wenn die Besc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zuwendungen und Vereinsgründung in 2021

Tz. 154 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Praxis-Beispiel Der Naturschutzverein Grüne Lunge e. V., Waldweg 14, 36 275 Kirchheim, wurde am 06.01.2021 gegründet. Lt. Satzung fördert der Verein den Naturschutz. Am 23.06.2021 spendet Ernst Eichbaum dem Verein 2 000 EUR. Mit Feststellungsbescheid vom 17.08.2021 stellte das Finanzamt Bad Hersfeld die formell ordnungsgemäße Satzung nach § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Sachzuwendungen

Tz. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Sachzuwendungen/-spenden sind in einen Geldwert umzurechnen. Für die Bewertung einer Sachzuwendung/-spende aus dem Privatvermögen ist als Bewertungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert (Einzelveräußerungspreis) anzusetzen (§ 9 Abs. 2 BewG, Anhang 9a; BFH vom 23.05.1989, BStBl II 1989, 879). Wird ein Wirtschaftsgut eines Betriebsvermögens u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 126 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Übersteigen die Zuwendungen an steuerbegünstigte Einrichtungen innerhalb eines Kalenderjahrs die Höchstbeträge nach § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), geht der den Höchstbetrag übersteigende Betrag nicht unter, sondern kann in den darauffolgenden Kalenderjahren, im Rahmen der Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), steuerlich abgezogen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz für den gutgläubigen Zuwendenden/Spender

Tz. 128 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein Steuerpflichtiger genießt grundsätzlich einen Vertrauensschutz in die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet, dass der Spendenabzug nicht rückgängig gemacht wird, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuwendungsbestätigung unrichtig ist. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt hinsichtlich derjenig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Endgültige wirtschaftliche Belastung

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) sind alle Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders zur Förderung des begünstigten Zwecks abfließen und bei dem Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Eine Ausgabe ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Parteispenden

Tz. 81 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen an politische Parteien sind bei der Einkommensteuer nach § 34 g EStG (Anhang 10) und § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich begünstigt. Zu den Zuwendungen zählen sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden. Bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer sind Parteispenden nicht abzugsfähig. Tz. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Parteien...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zuwendungen

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter den Begriff Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen der Mitglieder (R 10b.1 Abs. 1 EStR, Anhang 12). 1. Spenden Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sachzuwendungen/-spenden

Tz. 42 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben Geldzuwendungen ist auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern nach § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG (Anhang 10) begünstigt. Bei der Zuwendung von Wirtschaftsgütern ist beim Wertansatz zwischen Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen zu unterscheiden. So bemisst sich der Wert der Zuwendung eines Wirtschaftsguts aus dem ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Arbeitslohnspende

Tz. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig verzichten – insbesondere bei Katastrophen oder aktuell im Rahmen der Hilfe im Ukraine-Krieg – Arbeitnehmer eines Unternehmens auf Teile ihres Arbeitslohns, der dann von dem Unternehmen einer steuerbegünstigten Einrichtung zugeführt wird. Der Verzicht auf Arbeitslohn zugunsten einer steuerbegünstigten Einrichtung ist grundsätzlich ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10). Die ausländische Zuwendungsempfänge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vergütungsspenden

Tz. 26 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Grundsätzlich ist die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen nicht spendenfähig (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG, s. Anhang 10). Tz. 27 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aus dem Ausschluss von "Nutzungen und Leistungen" folgt nicht, dass Aufwendungen, z. B. anlässlich erbrachter Arbeitsleistungen des Zuwendenden/Spenders, die aus dessen Vermögen effektiv a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Aufwandsspenden

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 10b Abs. 3 Satz 5 und 6 EStG (Anhang 10) kann der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen zugunsten einer spendenempfangsberechtigten Körperschaft im Rahmen des Spendenabzugs abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung der Aufwendungen verzic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Höhe des Spendenabzugs

1. Ermittlung des Abzugsbetrags Tz. 118 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Spendenhaftung

1. Vertrauensschutz für den gutgläubigen Zuwendenden/Spender Tz. 128 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein Steuerpflichtiger genießt grundsätzlich einen Vertrauensschutz in die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet, dass der Spendenabzug nicht rückgängig gemacht wird, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuwendungsbestätigung unrichtig ist. Unrichtig ist ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Zuwendungsbestätigung über Sachzuwendungen

Tz. 94 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Handelt es sich um eine Sachzuwendung/-spende (s. "Sachzuwendungen/Sachspenden"), sind zusätzlich noch die nachfolgenden weiteren Angaben erforderlich: Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung/-spende mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Angabe über die Herkunft der Sachzuwendung, wie Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Diese Angaben sind wichtig ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufbewahrungspflichten

Tz. 111 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte Vereine haben die Vereinnahmung von Zuwendungen (Spenden, Beiträge usw.) und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Auch müssen sie ein Doppel der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen aufbewahren (§ 50 Abs. 4 EStDV, Anhang 11). Bei Sachzuwendungen und Verzicht auf Erstattungsansprüche müssen sich a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Weitere Folgen einer Spendenhaftung

Tz. 149 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) umfassen nicht nur die ordnungsgemäße Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, sondern auch der ordnungsgemäße Umgang mit Zuwendungen und das Ausstellen steuerlicher Zuwendungs-/Spendenbestätigungen. Bei Missbräuchen auf diesem Gebiet, z. B. Aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsatz

Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben den Spenden sind grundsätzlich auch die lt. Satzung, Gebührenordnung oder Beschluss der Mitgliederversammlung geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen der Mitglieder i. R.d. § 10b EStG (Anhang 10) abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Umlagen und Aufnahmegebühren, die dem Ausgleich von Verlusten in einem steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei der Gewerbesteuer

Tz. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Auch der gewerbesteuerliche Spendenabzug nach § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) ist nahezu inhaltsgleich zu § 10b EStG (Anhang 10) geregelt. Abweichend zur einkommensteuerlichen Regelung erfolgt die Ermittlung des Abzugshöchstbetrags jedoch nicht vom Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern um den um die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG (Anhang 7) e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Förderungswürdige Zwecke

Tz. 48 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Geld- und Sachzuwendungen müssen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–53 AO geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Hierzu gehören: die Förderung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 1–25 AO, Anhang 1b), die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b), die Förderung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 152 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Peter Punker spendet dem TSV Grün Weiß e. V., Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2020 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v. 2 000 EUR zzgl. 19 % Umsatz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Beispielsfälle zu den Zuwendungs-/Spendenbestätigungen

1. Geldzuwendungen an einen Sportverein Tz. 151 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

2.1 Grundsatz Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben den Spenden sind grundsätzlich auch die lt. Satzung, Gebührenordnung oder Beschluss der Mitgliederversammlung geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen der Mitglieder i. R.d. § 10b EStG (Anhang 10) abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Umlagen und Aufnahmegebühren, die dem Ausgleich von Verlusten i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Vereinfachter Zuwendungs-/Spendennachweis

5.1 Katastrophenfälle Tz. 101 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 In Katastrophenfällen können Zuwendungen/Spenden auch ohne die Vorlage formeller Zuwendungsbestätigungen geltend gemacht werden, wenn der vereinfachte Zuwendungsabzug durch ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder in Abstimmung mit dem BMF (sog. "Katastrophenerlass") zugelassen wird. Weitere Voraussetzungen f...mehr