Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung

Tz. 97 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn der Zuwendungs-/Spendenempfänger die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens dem zuständigen Finanzamt angezeigt hat (s. R 10b.1 Abs. 4 EStR, Anhang 12). Mit der Anzeige ist zu bestätigen, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung

Tz. 87 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 EStDV, Anhang 11). Die Zuwendungsbestätigu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzbesteuerung

Tz. 33 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach dem EuGH ist der Tausch von Geld in Kryptowährungseinheiten sowie umgekehrt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL umsatzsteuerfrei, da die Umsätze einem herkömmlichen Währungsumtausch vergleichbar seien, EuGH vom 22.10.2015, C-264/14, BStBl II 2018, 211. Das BMF hat die Ansicht des EuGH für virtuelle Währungen mit reiner Zahlungsmit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Benefizveranstaltungen

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig werden Benefizveranstaltungen von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt, um entsprechende Mittel für andere Organisationen zu beschaffen, bzw. für die Verwirklichung eigener Zwecke Derartige Veranstaltungen zugunsten anderer Organisationen sind gegebenenfalls nicht durch die Satzung abgedeckt. Ein Sport- oder Kulturverein wird beisp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesonderte Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Satzung

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anerkennung, ob eine Körperschaft/ein Verein steuerbegünstigt ist, erfolgt (ab dem 21.03.2013) in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine formelle Prüfung der Satzung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung. Entspricht die Satzung den formalen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51–68 AO; Anhang 1b), er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 2 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2084]

Rdn 2085 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.8 Kirchliche Mitarbeiter

Rz. 54 Bei den für die Kirchen tätigen Personen ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die von einer Kirche zur Erfüllung ihrer Aufgaben in abhängiger Stellung als Arbeitnehmer beschäftigt werden, und den Personen, die in einem so engen Verhältnis zur Kirche stehen, dass sie mit der von ihnen gewählten Lebensform einen Stand der Kirche bilden.[1] Rz. 55 Die erste Gruppe vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 3.2 Anti-Korruption als Bestandteil des Compliance-Management-Systems

Eine weitere, sehr effektive Maßnahme zur Vorbeugung sowie Bekämpfung von Korruption stellen auch entsprechende Compliance-Regelungen zur Anti-Korruption dar: Derartige Regelwerke, z. B. Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Merkblätter oder Checklisten zum Umgang mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen definieren für Mitarbeitende – und potenzielle Korruptionsstraftäter – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 3.1 Prozessmanagement

Da, wie gezeigt, bereits das Anbieten eines Vorteils gegenüber einem Amtsträger eine Strafbarkeit zu einem denkmöglichst frühen Zeitpunkt begründet und der erforderliche Verdachtsgrad zur Einleitung eines Strafverfahrens (Anfangsverdacht) sehr niedrigschwellig ist, sollte Korruptionsprävention im Unternehmen an einem sehr frühen Punkt ansetzen, nämlich mit der Sicherstellung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.3.1 Bonusprogramme und -karten/Payback-Systeme

Grundsätzlich erhält ein Kunde bei sog. Bonusprogrammen oder -karten bzw. Payback-Programmen mit jedem seiner zu einem regulären Preis erfolgten Einkäufe Bonuspunkte gutgeschrieben. Es bestehen sowohl übergreifende Kartensysteme, die von anderen Gesellschaften betrieben werden (z. B. Payback-Systeme), als auch Systeme, die Händler selbst herausgeben. Nach Ansicht der Finanzve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.1 Stifter

Rz. 31 Die Stiftereigenschaft ist funktional, d. h. steuerlich zu verstehen und nicht unter Verengung auf die ursprüngliche Errichtung der Stiftung. Somit ist als Stifter nicht nur die Person zu verstehen, für deren Rechnung das Stiftungsgeschäft abgeschlossen worden ist, sondern auch solche, die in der Art des Stifters Vermögen auf die Stiftung überträgt, bzw. der das Stift...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musikschule

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Musiklehrer an Musikschulen können als > Arbeitnehmer oder selbständig tätig sein (> Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit). Bei einer Musikschule, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB der Gemeinde) getragen wird, kann der Freibetrag des § 3 Nr 26 EStG in Betracht kommen; zu Einzelheiten > Freibeträge für nebenb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mildtätige Zwecke

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Missionare

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Geistliche, > Kindergeld Rz 95 ff, > Ordensangehörige, > Prediger und > Spenden. Zum > Arbeitszimmer: Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG eines Missionars befindet sich nicht im Arbeitszimmer, weil das missionarische Wirken außerhalb bei seinen Auftritten in der Öffentlichkeit stattfindet (EF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Geschäfte, die den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 17 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nicht zu den begünstigten Tätigkeiten gehören die Vermietung von Wohnungen sowie von Räumen in Wohnheimen, soweit sie an Nichtmitglieder erfolgen. Ebenfalls nicht begünstigte Tätigkeiten sind die Herstellung, der Erwerb und der Betrieb der Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen dann, wenn die Anlagen und Einrichtungen nicht überwiegend f...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.2 Vereinfachungsvorgaben für Spenden

Hinweis Bei bestimmten Sachverhalten oder Ereignissen, etwa nach Unwettern bis hin zur Unterstützung und Hilfe bei Katstrophenfällen oder Kriegsereignissen, gibt es Vereinfachungsregelungen und Erleichterungen beim sonst strengen Spendenrecht. Innerhalb eines bestimmten Zeitfensters werden bei Spenden an öffentliche Dienststellen/Körperschaften oder anerkannte Verbände der W...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2.2 Verein-an-Verein-Spenden möglich?

Eine relativ neue Regelung in der Abgabenordnung (§ 58 AO) ermöglicht es auch, dass aktive gemeinnützige Vereine und Organisationen rechtsformunabhängig auch anderen gemeinnützigen juristischen Personen Spenden und Zuschüsse zukommen lassen können, ohne damit gleich gegen die meist genau beschriebenen Satzungszwecke zu verstoßen. Mit dieser Erweiterung des Handlungsrahmens i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2 Der Spenden-Schnelleinstieg

2.1 Voraussetzungen Nur die vielen als gemeinnützig anerkannten Vereine, natürlich auch gemeinnützige Fördervereine bis hin zu Gesellschaften, z. B. die bekannte gGmbH und gemeinnützige Stiftungen, sind berechtigt, für erhaltene finanzielle Unterstützungen sog. Zuwendungsbestätigungen, also Spendenquittungen, ausstellen zu dürfen. Damit kann der Spender seine Leistungen bei d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 5 Das Spenden-Haftungsthema

Gemeinnützige Vereine sollten auf der Führungsebene auf die Haftungsrisiken achten, denn wenn fehlerhafte oder unrichtige Spendenbescheinigungen ausgestellt oder die erhaltene Spende später für falsche (nichtbegünstigte) Zwecke verwendet werden, kommt auf den Verein direkt eine mögliche Spendenhaftung in Höhe von 30 % des Gesamtspendenbetrages zu, zudem ggf. auch noch Gewerb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3 Die Wirkung von erhaltenen Spenden

Finanzielle Zuwendungen beim gemeinnützigen Verein sind optimal, egal wie hoch die eingehenden Spenden sind – dies bleibt alles für den gemeinnützigen Verein völlig steuerfrei, bei Verbuchung im ideellen Bereich. Die Ausgaben, die als Spenden geleistet werden, müssen für einen der in §§ 52–54 AO genannten Zwecke bestimmt sein (Sportverein: § 52 Nr. 21 AO). Grundlage ist somit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.3 Was will das Finanzamt wissen?

Meist genügt dem Finanzamt als Nachweis bei der Steuererklärung des Spenders die Buchungsbestätigung der Bank oder Sparkasse, wobei für den Spendennachweis eine Angabe zum steuerbegünstigten Zweck in der Überweisung enthalten sein sollte wie auch die kleine Erklärung, dass eine Spende und eben kein Mitgliedsbeitrag vorliegt. Kommt man über diese Vereinfachungsgrenze, wird ei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2.1 Voraussetzungen

Nur die vielen als gemeinnützig anerkannten Vereine, natürlich auch gemeinnützige Fördervereine bis hin zu Gesellschaften, z. B. die bekannte gGmbH und gemeinnützige Stiftungen, sind berechtigt, für erhaltene finanzielle Unterstützungen sog. Zuwendungsbestätigungen, also Spendenquittungen, ausstellen zu dürfen. Damit kann der Spender seine Leistungen bei der eigenen Steuerer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.1 Und Mitgliedsbeiträge?

Gemeinnützige Vereine sollten somit daran denken, dass auch der laufende jährliche übliche Mitgliedsbeitrag oder auch gezahlte Aufnahmegebühren leider nicht immer als berücksichtigungsfähige Sonderausgaben bei den eigenen Steuererklärungen der Spender anerkannt werden und dann auch nicht teilweise in Spendenbescheinigungen mitberücksichtigt werden dürfen (so § 10b Abs. 1 S. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / Zusammenfassung

Spendeneinnahmen sind nach wie vor wichtig für jede gemeinnützige Organisation, egal in welcher Rechtsform, um die Vereinszwecke nach den Satzungsvorgaben realisieren zu können. Denn Spenden sind völlig steuerfrei, auch unabhängig von der Höhe des jeweiligen Spendenbetrags. Jeder gemeinnützige e. V. kann dem Grunde nach mit drei verschiedenen Spendenformen in der Vereinsprax...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 6.3 Weitere Vorgaben für Aufwandsverzichtsspenden

Wird auf fällige Vergütungen verzichtet, muss diese Verzichtserklärung bei einmaligen Ansprüchen innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Bei dauerhafter Mitarbeit in einem Verein und z. B. regelmäßiger monatlicher Abrechnung muss dem Verein die Verzichtserklärung nach jeweiliger Fälligkeit innerhalb eines Jahres mit Datumsangabe und Hinweis zum Verzicht vorliegen. Neben der zutreff...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 1 Spendenleistung und Bedeutung für die Vereinspraxis

Spendeneinnahmen sind eine wertvolle und finanziell auch spürbare Unterstützung für den jeweiligen Vereines-Etat. Viele anstehenden Aufgaben lassen sich oft nur mit diesen finanziellen Unterstützungsleistungen realisieren, obwohl es sich nicht nur um freiwillige Leistungen von den eigenen Mitgliedern, sondern oft insbesondere um Spenden von Dritten/Außenstehenden handelt. Das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 15 Die tarifliche ESt mindert sich um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, höchstens jeweils um 825 EUR, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern,[1] höchstens um 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte oder Lebenspartner die Mitgliedsbeiträge und Spenden geleistet hat;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 2 Die Steuerermäßigung des § 34g EStG gilt seit Vz 1984 für Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien. Sie ist später rückwirkend ebenfalls ab Vz 1984 auf Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter ausgedehnt worden. Die Einfügung erfolgte im Rahmen der Neuordnung des Parteispendenabzugs ab 1984.[1] Die Begünstigung für Vereine ohne Parteicharak...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Entsprechende Anwendung des § 10b Abs. 3 und 4

Rz. 14 Nach § 34g S. 3 EStG gilt § 10b Abs. 3 und 4 EStG entsprechend. § 10b Abs. 3 EStG regelt die Begünstigung von Sachspenden und ihre Bewertung sowie den Verzicht auf eine etwaige Erstattung (§ 10b EStG Rz. 32). Das bedeutet, dass auch Sachspenden an kommunale Wählervereinigungen nach § 34g EStG berücksichtigt werden können. Nach § 10b Abs. 4 S. 1 EStG kann der gutgläubig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.6 Organ-/Blutspende

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er infolge einer Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8, 8a TPG erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. d. § 9 TFG arbeitsunfähig ist.[1] Die Arbeitsverhinderung gilt als unverschuldet. Eine Wartezeit wie bei "jungen" Arbeitsverhältnissen[2] ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 4 Rechtsvorschriften

Gesellige Zusammenkünfte § 58 Nr. 7 AO Spenden sind unentgeltliche Zuwendungen § 10b EStG Steuern und Steuerfreiheit (Umsatzsteuer) bei Vereinen § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG § 4 UStG Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Vorsteuerpauschalierung § 23a UStG Satzungsvorgabe zur Gemeinnützigkeit § 60 AO, Anlage 1mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1.2 Steuerliche Zuordnung von Nebenleistungen

Verkauf von Speisen und Getränken Der Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen wird immer gesondert abgerechnet und ist in jedem Fall dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die Kosten der Bewirtung der Ehrengäste fallen in den ideellen Bereich. Jubiläumsbroschüren Die Kosten für Jubiläumsbroschüren ohne Werbeseiten, die unentgeltlich an die Tei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / Zusammenfassung

Einem Verein steht ein runder Geburtstag bevor. Ob es sich um das 25., das 50. oder sogar das 100. Gründungsjahr handelt: Dieser Anlass soll gebührend und groß begangen werden. Ein Festausschuss ist gebildet worden und hat bereits eine Vielzahl von Aktivitäten geplant. Im Mittelpunkt steht die offizielle Jubiläumsveranstaltung, daran sollen möglichst viele Mitglieder teilneh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr