Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2.1 Voraussetzungen

Nur die vielen als gemeinnützig anerkannten Vereine, natürlich auch gemeinnützige Fördervereine bis hin zu Gesellschaften, z. B. die bekannte gGmbH und gemeinnützige Stiftungen, sind berechtigt, für erhaltene finanzielle Unterstützungen sog. Zuwendungsbestätigungen, also Spendenquittungen, ausstellen zu dürfen. Damit kann der Spender seine Leistungen bei der eigenen Steuerer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / Zusammenfassung

Spendeneinnahmen sind nach wie vor wichtig für jede gemeinnützige Organisation, egal in welcher Rechtsform, um die Vereinszwecke nach den Satzungsvorgaben realisieren zu können. Denn Spenden sind völlig steuerfrei, auch unabhängig von der Höhe des jeweiligen Spendenbetrags. Jeder gemeinnützige e. V. kann dem Grunde nach mit drei verschiedenen Spendenformen in der Vereinsprax...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 6.3 Weitere Vorgaben für Aufwandsverzichtsspenden

Wird auf fällige Vergütungen verzichtet, muss diese Verzichtserklärung bei einmaligen Ansprüchen innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Bei dauerhafter Mitarbeit in einem Verein und z. B. regelmäßiger monatlicher Abrechnung muss dem Verein die Verzichtserklärung nach jeweiliger Fälligkeit innerhalb eines Jahres mit Datumsangabe und Hinweis zum Verzicht vorliegen. Neben der zutreff...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 1 Spendenleistung und Bedeutung für die Vereinspraxis

Spendeneinnahmen sind eine wertvolle und finanziell auch spürbare Unterstützung für den jeweiligen Vereines-Etat. Viele anstehenden Aufgaben lassen sich oft nur mit diesen finanziellen Unterstützungsleistungen realisieren, obwohl es sich nicht nur um freiwillige Leistungen von den eigenen Mitgliedern, sondern oft insbesondere um Spenden von Dritten/Außenstehenden handelt. Das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.6 Organ-/Blutspende

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er infolge einer Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8, 8a TPG erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. d. § 9 TFG arbeitsunfähig ist.[1] Die Arbeitsverhinderung gilt als unverschuldet. Eine Wartezeit wie bei "jungen" Arbeitsverhältnissen[2] ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 4 Rechtsvorschriften

Gesellige Zusammenkünfte § 58 Nr. 7 AO Spenden sind unentgeltliche Zuwendungen § 10b EStG Steuern und Steuerfreiheit (Umsatzsteuer) bei Vereinen § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG § 4 UStG Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Vorsteuerpauschalierung § 23a UStG Satzungsvorgabe zur Gemeinnützigkeit § 60 AO, Anlage 1mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1.2 Steuerliche Zuordnung von Nebenleistungen

Verkauf von Speisen und Getränken Der Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen wird immer gesondert abgerechnet und ist in jedem Fall dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die Kosten der Bewirtung der Ehrengäste fallen in den ideellen Bereich. Jubiläumsbroschüren Die Kosten für Jubiläumsbroschüren ohne Werbeseiten, die unentgeltlich an die Tei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / Zusammenfassung

Einem Verein steht ein runder Geburtstag bevor. Ob es sich um das 25., das 50. oder sogar das 100. Gründungsjahr handelt: Dieser Anlass soll gebührend und groß begangen werden. Ein Festausschuss ist gebildet worden und hat bereits eine Vielzahl von Aktivitäten geplant. Im Mittelpunkt steht die offizielle Jubiläumsveranstaltung, daran sollen möglichst viele Mitglieder teilneh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im P... / 5 Aufzeichnungspflichten für Spendenabzug

Im Bereich der Spenden gibt es folgende Aufzeichnungspflichten:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 1. Gemeinnützigkeit und die Unterstützung der Geschädigten des Ukraine-Krieges

Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 engagieren sich Bürger wie Unternehmen, um den Geflüchteten persönliche und finanzielle Unterstützung zu leisten und Hilfsmaßnahmen vor Ort zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben die Finanzbehörden von Bund und Ländern erhebliche Billigkeitsmaßnahmen vereinbart und mit BMF-Schreiben v. 17.3.2022 veröffentlicht (IV C 4 - S 2223/19/10...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.2 Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie dürfen der Körperschaft nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen (s. § 8 Abs. 5 KS...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zuwendungen/Spenden, die die Körperschaft tätigt, sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine steuerbegünstigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / gg) Stiftungen

Rz. 91 Die Errichtung einer Stiftung durch Verfügung von Todes wegen und die damit erfolgende Vermögensdotierung unterliegt unstrittig dem ordentlichen Pflichtteil. Bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden (§ 81 BGB) erfolgt die Vermögenszuwendung aufgrund des Ausstattungsversprechens, die jedoch nur eine einseitige Willenserklärung ist,[297] so dass es an sich an de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verlustausgleich/-abzug

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit partieller Steuerpflicht unterhalten, gelten diese als einheitlicher (ein) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). D. h., die Ergebnisse (Gewinne/Verluste) sind zu saldieren (Saldierungsgebot). Auch s. AEAO zu § 64 Abs. 2 AO TZ 14ff., Anhang 2. Für den Verlustabzug...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / VII. Pflichtteilsgeltendmachung gegenüber einer in Gründung befindlichen Stiftung

Rz. 112 Errichtet der Erblasser lebzeitig eine Stiftung und stattet diese mit seinem Vermögen aus, liegt mangels Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit keine Schenkung vor. Die Vorschriften zur Pflichtteilsergänzung sind in diesen Fällen jedoch analog anzuwenden.[209] Unentgeltliche Zuwendungen an eine Stiftung unterliegen nach der Entscheidung des BGH[210] unstreitig ebenf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Steuerneutraler (ideeller) Bereich

Tz. 87 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen/Spenden und Zuschüssen führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen. D. h., sie können keiner der sieben Einkunftsarten i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (Anhang 10) zugeordnet werden. Die Ausgaben dieses Bereichs können sich steuerlich auch nicht in anderen Tätigkeitsbereichen auswirken, we...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Gesamtfall (bezahlter/unbezahlter Sportler, § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Anlässlich einer "sportlichen Veranstaltung" wird der Tennisspieler/Berufssportler BB engagiert und bezahlt. Es werden folgende Einnahmen erzielt und Ausgaben getätigt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Sonstiges (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, dauernde Last etc., Stiftungen)

Rz. 189 Unbefriedigend ist die BGH-Rechtsprechung zum Genussverzicht auch, wenn Übertragungen gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Lasten (= im Gegensatz zur Leibrente regelmäßige, aber grundsätzlich vom jeweiligen Ertrag des Übertragungsgegenstandes abhängige Zahlung) zu beurteilen sind. Wird etwa Unternehmensvermögen (nur dieses kann seit dem 1.1.2008 steuerbegünstigt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umfang der Steuerpflicht

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Den Umfang der Steuerpflicht bestimmt § 1 Abs. 2 KStG (Anhang 3). Nach dieser Vorschrift erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf sämtliche Einkünfte. Welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen, regelt § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10). Von den dort genannten Einkunftsarten können für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperscha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volkshochschulen

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volkshochschulen sind Einrichtungen, die auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Bildungsziele verfolgen (Abschn. 4.22.1 UStAE). Sie sind Einrichtungen, die in Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Filmvorführungen den allgemeinen Bildungsbedürfnissen der Hörer (der Allgemeinhe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 3.2 Zum möglichen Anspruch auf Zuschussgewährung

Es wird stets auch von außen erwartet, dass mit genauen Zielformulierungen dargelegt werden kann, was der Verein mit seinem Projekt oder Vorhaben erreichen will und ob die Förderung dann tatsächlich auch den gemeinnützigen Zwecken nach dem Gemeinnützigkeitsstatus und den Zielen dient. Es gibt auch kaum richtig aktuelle Übersichten für Fördergelder/Zuschüsse. Auch unabhängig d...mehr

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Vereinszuschüsse – worauf i... / 1.3 Verbuchung von erhaltenen echten Zuschüssen

Würde aber der Verein von sich aus dazu übergehen, einen Teil des Holzes zu verkaufen und das Geld etwa für die Renovierung der Vereinsgaststätte zu verwenden oder aber auch mögliche, vorher gemachte Auflagen der Gemeinde zu erfüllen, für die Holzüberlassung bestimmte Sportangebote auf Dauer dann für die Kinder in der Schule im Sportheim o. Ä. zur Verfügung zu stellen, kann ...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 8.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden

Zur Kontrolle des Spendenverfahrens hat der Gesetzgeber eine besondere Verpflichtung zur Aufzeichnung von Zuwendungen eingeführt. Die Aufzeichnungen des Vereins müssen Folgendes enthalten: Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung, Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung, Doppel der Spendenbestätigung. Auch wenn keine Spendenbestätigung ausgestellt wird, sind Name und Ansc...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten?

Zusammenfassung Die Bereitschaft, Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu leisten, honoriert der Staat durch die Gewährung von Steuervergünstigungen. Für gemeinnützige Körperschaften sind Spenden/Zuwendungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich. Die Möglichkeit, Spenden steuerfrei einnehmen zu können, ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für den...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 8.1 Vereinfachter Abzug bis 300 Euro

Eine Zuwendung ist grundsätzlich steuerlich nur abzugsfähig, wenn eine vom Zuwendungsempfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorliegt. Bei Zuwendungen bis 300 Euro genügt aus Vereinfachungsgründen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn der Empfänger ein gemeinnütziger Verein ist und zusätzlich de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / Zusammenfassung

Die Bereitschaft, Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu leisten, honoriert der Staat durch die Gewährung von Steuervergünstigungen. Für gemeinnützige Körperschaften sind Spenden/Zuwendungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich. Die Möglichkeit, Spenden steuerfrei einnehmen zu können, ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für den Verein und ein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 7 Verzicht auf Vergütungen

Unentgeltliche Arbeitsleistungen der Mitglieder sind keine Spenden, denn die freiwillige Mitwirkung am Vereinsleben ist typisch für den Vereinsbereich. Nicht spendenbegünstigt sind Nutzungen und Leistungen, die dem Verein zugutekommen und für die kein Entgelt fällig wird. Aufwendungen, die zugunsten eines Vereins getätigt werden, sind nur dann spendenbegünstigt, wenn ein Ans...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 6 Spendenvortrag beim Spender

Abziehbare Zuwendungen, die die abzugsfähigen Höchstbeträge überschreiten und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Dabei werden zur Berechnung des Höchstbetrags die Zuwendungen des laufenden Veranlagungszeitraums zusammengefasst mit denj...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 7.2 Sachspenden

Sachspenden sind nur abzugsfähig, wenn sie für einen begünstigten Zweck des Vereins gegeben werden. Ein Fass Bier für eine Feier oder Einrichtungsgegenstände für die Vereinsgaststätte sind nicht begünstigt. Denn auch bei Sachspenden ist der Grundsatz zu beachten, dass Spenden ausschließlich für die steuerbegünstigen Bereiche zu verwenden sind, keinesfalls für den steuerpflic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 5 Mitgliedsbeiträge

Grundsätzlich sind auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen steuerlich abzugsfähig. Dieses gilt jedoch nicht für Beiträge an Vereine, die auch die Freizeitgestaltung der Mitglieder fördern. Dabei handelt es sich um Vereine, die folgende Zwecke fördern: Sport kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen Heimatpflege und Heimatkunde Tierz...mehr

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Spenden – was ist zu beachten? / 8.3 Spendenhaftung als Aussteller von Zuwendungsbestätigungen

Der Aussteller einer Zuwendungsbestätigung haftet für unrichtige Bestätigungen, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Die Haftung beträgt 30 % des zugewendeten Betrags zzgl. 15 % bei Spenden aus dem Betriebsvermögen. Wird z. B. bei Sachspenden ein unzutreffender zu hoher Spendenwert bescheinigt, wird nicht nur die rechnerische Differenz zum "richtigen" Wert als Ha...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 1 Begünstigte Zwecke

Steuerlich begünstigt sind "Zuwendungen" (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung. Begünstigt sind damit sämtliche gemeinnützigen Zwecke sowie mildtätige Zwecke, die darauf gerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 4 Spendenbeträge – Abzugshöchstbetrag

Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften können die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke bei der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer bis zu 20 % des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Bei Kapitalgesellschaften wird auch die Gewerbesteuer bis zu 20 % des Gewerbeertrags gemindert. Für Spender mit Gewinneinkünften enthält das Gesetz e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 8.4 Haftung wegen Spendenfehlverwendung

Der gemeinnützige Verein hat den Nachweis zu erbringen, dass eingegangene Spendenmittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wurden. Die – auch teilweise – Verwendung von erhaltenen Spendengeldern, etwa für Anschaffungen/Reparaturen im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (z. B. Vereinsgaststätte), führt zur Spendenhaftung. Dies gilt z. B. auch, we...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 7.1 Aufwandsspenden

Bei Leistungen von Mitgliedern und Förderern des Vereins spricht nach Auffassung der Finanzverwaltung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Leistungen ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht werden und somit kein Anspruch auf die Zahlung einer Vergütung besteht. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Es muss bei Ansprüchen eine Vereinbarung zwischen Zuwendendem ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 2 Zuwendungen

Zuwendungen ist der steuerliche Begriff für Geld- oder Sachspenden, die freiwillig, ohne Bedingung und ohne Gegenleistung an den begünstigten Verein geleistet werden. Die Zuwendungen müssen im steuerbegünstigten Bereich des Vereins verwendet werden.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 9 Fundstellen

Aufwandsspende BMF-Schreiben v. 24.08.2016, IV C 4 – S 2223/07/0010 :007 OFD Frankfurt/M. Rundverfügung v. 15.07.2015, S 2223 A – 22 – St 227 Sachspende BMF-Schreiben v. 18.03.2021, III C 2 – 7109/19/10002 :001 Spendenhaftung FG Niedersachsen v. 15.01.2015, 14 K 85/13 FG Hamburg v. 25.02.2015, 5 K 135/12mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 10 Rechtsvorschriften

Kein Spendenabzug für Nutzungen und Leistungen § 10b Abs. 3 EStG Spendenabzug § 10b Abs. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG Spendenhaftung § 10 Abs. 4 EStG Vereinfachte Zuwendungsbestätigung § 50 Abs. 4 EStDVmehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 3 Spendenempfänger

Vereine als Zuwendungsempfänger müssen vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sein. Bei einer Neugründung des Vereins erteilt das Finanzamt eine (vorläufige) Bestätigung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. In den Folgejahren wird die Steuerbegünstigung jeweils für die veranlagten Jahre – regelmäßig alle drei Jahre – (rückwirkend) festgestellt und mittels Freistellungs...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 8 Spendenverfahren

Für die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, gilt der Feststellungsbescheid im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung, sofern er nicht älter als fünf Jahre ist. Diese fünf Jahre beziehen sich auf das Ausstellungsdatum des Freistellungsbescheids, nicht jedoch auf die dem Freistellungsbescheid zugrunde liegenden Veranlagungszeiträume. Praxis-Beispiel Der Freist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmodells für die nichtfinanzielle E...mehr