Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.3 Vertrauensschutz des Zuwendenden in die Zuwendungsbestätigung

Rz. 54 Nach § 9 Abs. 3 S. 1 KStG darf der Zuwendende auf die Richtigkeit der ihm erteilten Bestätigung vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt oder (nur) infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. Rz. 54a Handlungen eines Erfüllungsgehilfen sind dem Steuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des Abs. 2 das Einkommen vor Abzug der Zuwendungen und des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Gleichstellung mit natürlichen Personen erreicht, bei denen der Höchst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.4 Zuwendungen in Fällen der Organschaft

Rz. 77 Besteht ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag, sind die Einkommen des Organträgers und der Organgesellschaft vor der Zusammenrechnung bei dem Organträger zunächst selbstständig so zu ermitteln, als ob kein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag bestünde. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung ist bei jedem zum Organkreis gehörenden Unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.3 Beitreibung

Rz. 41 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG setzt die Abziehbarkeit von Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger voraus, dass der betreffende Ansässigkeitsstaat Unterstützung bei der Beitreibung leistet. Unter dem Begriff "Beitreibung" ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 5 KStG die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Sinne oder entsprechend der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Zuwendungen sind alternativ abziehbar bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift gehören neben den steuerpflichtigen Umsätzen au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen kommen nur alternativ zur Anwendung. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" in § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Beträge bei der Ermittlung des Einkommens abziehbar sind. Entsprechende Regelungen waren vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Die früher auch in § 11 KStG 1975 normierte Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen ist nunmehr modifiziert in den §§ 20-21a KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.4 Haftung

Rz. 55 Die Vertrauensregelung in § 9 Abs. 3 S. 1 KStG wird durch eine entsprechende Haftungsregelung in § 9 Abs. 3 S. 2 KStG ergänzt, die jedoch nur dann zur Anwendung kommt, wenn einem gutgläubigen Zuwendenden der Abzug zu belassen ist. § 9 Abs. 3 S. 2 KStG unterscheidet zwischen zwei Haftungstatbeständen: der Ausstellerhaftung (Alt. 1) und der Veranlasserhaftung (Alt. 2): D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.6 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Rz. 47 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b) KStG grds. dann abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Infolge der Stauffer-Entscheidung des EuGH[1] und der anschließenden Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. ...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe (§ 3 Nr 43 EStG Fall 2)

Rn. 1622 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur für diese Alternative des § 3 Nr 43 EStG dürfte es erforderlich sein, dass die Bezüge aus öffentlichen, also nicht aus privaten Mitteln gezahlt werden (da der Gesetzgeber nicht von "und", sondern von "sowie" spricht). Der Zahlungsgrund (Kausalität) muss die Bedürftigkeit des Künstlers sein ("wegen"). Der Fonds für den Ehrensold der Kün...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Unentgeltliche Zuwendung

Rz. 47 Als Zuwendung ist bereits das Verpflichtungsgeschäft mit dem Versprechen einer Leistung anzusehen. Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Verminderung des Vermögens des Zuwendenden keine Gegenleistung gegenübersteht.[83] Hierbei handelt es sich v.a. um Schenkungen, Ausstattungen, vorweggenommene Erbfolgen, Spenden und Stiftungen.[84] Umstritten ist, ob Abfindungsaussch...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.4 Steuerfreiheit von Arbeitslohnspenden

Vom 1.3.2020 bis Ende 2023 galten Sonderregelungen für Arbeitslohnspenden zur Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene. Verzichteten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung, blieben diese Lohnteile b...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustverrechnung

Rz. 263 Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung unternehmerischer Aktivitäten in Einzelunternehmen/Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits bestehen auch im Hinblick auf die Verlustverrechnung. Verluste, die eine natürliche Person im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielt, können mit positiven Einkünften der natürlichen Person aus a...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Auszubildende nach dem BBiG (§ 22 Abs. 3)

Rz. 19 Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und daher von vornherein nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Der Begriff der zu ihrer "Berufsausbildung" ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Erfasste Geschäftsarten

Rz. 125 Mitteilungspflichtige Geschäfte sind beispielhaft u.a. in Art. 19 Abs. 7 MMVO bestimmt. Danach gehören zu den meldepflichtigen Geschäften auch das Verpfänden und Verleihen von Finanzinstrumenten, Art. 19 Abs. 7 lit. a) MMVO.[280] Erfasst sind auch Geschäfte von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen oder Geschäfte einer anderen Person im Auftrag ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungszweck

Rz. 617 Der Stiftungszweck ist das zentrale Element des Stiftungsbegriffs. Er definiert maßgeblich, was mit den Mitteln der Stiftung getan werden soll und darf. Die Stiftung existiert nur um der Zweckerfüllung willen und nicht um Willen des Selbsterhalts. So sind die Organe der Stiftung auch nicht zu autonomer Willensbildung, sondern allein zur Erfüllung des Stiftungszwecks ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorlage von Urkunden ist eine spezielle Mitwirkungspflicht des Beteiligten und stellt eine Konkretisierung des § 90 AO dar. Sie dient der Beibringung von Beweismitteln i. S. d. § 92 S 2. Nr. 3 AO. Beteiligte und andere Personen sind gem. § 97 Abs. 1 AO auf Verlangen der Finanzbehörde hin zur Vorlage von Urkunden verpflichtet.[1] Bis zur Aufhebung des § 97 Abs. 2 AO...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 5. Umfang der Feststellung

Gegenstand der Feststellung ist die Entscheidung über folgende Fragestellungen: Haben mehrere Steuerpflichtige aus einer bestimmten Einkunftsquelle gemeinsame Einkünfte erzielt, wie ist die Höhe diese Einkünfte und wie ist der Gesamtbetrag zwischen den einzelnen Beteiligten aufzuteilen? Damit sind einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte sowie mit ihnen im Zusammenh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kostenanalyse: Weg zwischen... / 2 Die Situation

Allem Engagement zum Trotz hat sich schon in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die finanzielle Decke immer dünner wird. Mit dem Auslaufen von Anschubfinanzierungen in Form von zeitlich begrenzten Projektförderungen mussten neue Formen der Kostendeckung gefunden werden. In den letzten zwei bis drei Jahren waren kleine Defizite an der Tagesordnung, nach der Corona-Phase mit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kostenanalyse: Weg zwischen... / 3.5 Ermittlung der Veranstaltungs- bzw. Projektkosten

Veranstaltungen und Projekte sind durch ihre begrenzte Laufzeit speziell zu betrachten. Aus den ermittelten Kostengrößen für z. B. Mitarbeit oder Raumnutzung einschließlich Energiekosten kann der Kostenanteil ermittelt werden. Welche Kosten für Mitarbeiter:innen sind für die Veranstaltung bzw. das Projekt anzurechnen? Vorbereitung Durchführung Nachbereitung Kosten für die Raumnut...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zuschüsse und öffentliche F... / 1 Förderung vom Anfang bis zum Ende denken

Förderprogramme gibt es zu verschiedenen Themen, gerade auch wenn sich neue gesellschaftliche Anforderungen auftun. Manche Themen passen für einen Verein, manche weniger oder gar nicht. Bevor man einen Förderantrag auf den Weg bringt, ist es sinnvoll, sich einige Gedanken zu dem gesamten Projekt zu machen. Für diesen Beitrag stehen insbesondere die Förderungen aus öffentliche...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kostenanalyse: Weg zwischen... / 1 Szenario

Stellen wir uns einen Stadtteilverein vor, er existiert seit gut 15 Jahren. Sein Leistungsspektrum hat sich über die Jahre gut entwickelt. Da ist einerseits die Kinderbetreuung am Nachmittag, mittlerweile ergänzt um eine Hausaufgabenbetreuung. Eine Kleider- und Spielzeugbörse stellt Gesammeltes für Bedürftige bereit. Ein Stadtteilcafé als offenes Angebot erfreut sich schon s...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zuschüsse und öffentliche F... / 2.5 Stiftungen

Stiftungen sind Organisationen, mit denen spezielle gesellschaftliche Anliegen gezielt gefördert werden sollen. Der Stiftungszweck ergibt sich aus dem mit der Gründung der Stiftung formulierten Stifterwillen. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks wird ein Stiftungskapital eingebracht. Die mit dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge kommen wiederum für die Realisation ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 9. Stiftungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.9.7 Abwicklung der Kostenerstattung

Die Personalvertretung hat ihren voraussichtlichen Finanzbedarf rechtzeitig vor Aufstellung des Haushaltsplans bei der Dienststelle geltend zu machen. Stellt eine Seite im Verlauf des Haushaltsjahres fest, dass die Mittel nicht ausreichen, hat sie dies dem Partner (Personalrat bzw. Dienststelle) rechtzeitig anzuzeigen; die Dienststelle hat sich sodann um die Nachbewilligung ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Allgemeiner Spendenabzug

Rz. 201 Unter dem Begriff "Zuwendungen" sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zu verstehen, vgl. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG. Spenden sind Ausgaben, die unentgeltlich und freiwillig erfolgen, keine Mitgliedsbeiträge sind und der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Ausgeschlossen ist ein Spendenabzug immer dann, wenn die Zuwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Zuwendung aufgrund einer letztwilligen Verfügung

Rz. 197 Erfolgt eine Zustiftung oder die Erstausstattung einer gemeinnützigen Stiftung aufgrund einer letztwilligen Verfügung, die den Erben zu einer entsprechenden Leistung an die Stiftung verpflichtet, kommt ein Sonderausgabenabzug weder beim Erblasser noch beim Erben in Betracht.[319] Bei der Einkommensteuerveranlagung des Erblassers für das Todesjahr scheidet ein Abzug a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 5. Besteuerung des Stifters

Rz. 302 Die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung – ob als Erstausstattung, Zustiftung, Spende oder sonstige Zuwendung – kann beim Zuwendenden grundsätzlich dieselben ertragsteuerlichen Rechtsfolgen auslösen wie eine Veräußerung. Dieser realisiert u.U. durch die Entnahme des Vermögensgegenstandes etwaige bestehende stille Reserven, wenn nicht das G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Sonderfall: Stiftung von Todes wegen

Rz. 234 Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen unterliegt unstreitig den allgemeinen Regeln des Pflichtteilsrechts, sodass insoweit ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Betracht kommt.[695] Rz. 235 Die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden stellt aber i.d.R. keine Schenkung dar. Dogmatisch betrachtet mangelt es am Willen der Beteiligten zur Unentgel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Abstimmen der Eigenkapital(unter)konten

Einzelunternehmen haben im Gegensatz zu Personen- oder Kapitalgesellschaften keine feste Stammeinlage oder kein festes Stammkapital. Das Eigenkapital beim bilanzierenden Einzelunternehmen wird als Gesamtposten in der Bilanz ausgewiesen. Unterjährige Veränderungen durch Entnahmen und Einlagen werden nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto verbucht, sondern auf Privatkonten, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / II. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 11 Europarechtlich wird das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht zunehmend diskutiert: Im Zusammenhang mit der Kapitalverkehrs-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten wird vor allem die bislang bevorzugte Stellung inländischer gemeinnütziger Körperschaften im Vergleich zu ausländischen gemeinnützigen Einrichtungen problematisiert. Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Ideeller Bereich

Rz. 170 Einnahmen aus dem ideellen Bereich unterliegen nicht der Besteuerung, da diese gerade nicht durch eine Tätigkeit der steuerbegünstigten Körperschaft erzielt werden. Im ideellen Bereich fehlen jede Einnahmeerzielungsabsicht sowie die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile aus dem Austausch von Leistungen. Einnahmen, die dem ideellen Bereich zuzuordnen sind, sind insbeson...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nichtkapitalgesellschaften

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zu vGA bei Nicht-Kap-Ges s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 17ff. Eine vGA ist auch bei einem BgA möglich; s § 4 KStG Tz 235ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Betrieb gewerblicher Art". Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Inkongruente Gewinnverteilung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Konzessionsabgaben" Tz 16ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Spenden"; s § 8 Abs 3 KStG Tei...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Rechtsfolgen der Gemeinnützigkeit

Rz. 108 Rechtsfolge der Gemeinnützigkeit sind verschiedene Steuervergünstigungen, die für die Errichtung und die laufende Tätigkeit der gemeinnützigen Körperschaft greifen. Rz. 109 Bei der Errichtung einer gemeinnützigen Körperschaft ebenso wie bei Spenden oder Zustiftungen liegt die Steuervergünstigung in der Befreiung des Vermögensübergangs von der Erbschaft- und Schenkungs...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 140 Die Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 AO. Dadurch soll vermieden werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel lediglich mit dem Ziel der Mehrung des eigenen Vermögens ansammeln.[235] Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel spätestens in den auf de...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Ausnahmen zum Grundsatz der Unmittelbarkeit

Rz. 150 Das Gesetz nimmt eine Anzahl von Fällen ausdrücklich vom Grundsatz der Unmittelbarkeit aus. Die wichtigsten Ausnahmen betreffen vor allem die Überlassung von Mitteln, Arbeitskräften und Räumen als zulässige Nebentätigkeiten, vgl. § 58 Nr. 1 bis 5 AO.[253] Derartige Zuwendungen müssen zu steuerbegünstigten Zwecken erfolgen und es muss sichergestellt werden, dass sie n...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Überblick

Rz. 167 Liegt bei einer steuerbegünstigten Körperschaft die subjektive Steuerfreiheit aufgrund der Gemeinnützigkeit im engeren Sinne vor, weil ihre Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, so muss die Körperschaft ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Vorläufige Bescheinigung und Feststellungsverfahren

Rz. 184 Ein besonderes Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht nicht vorgesehen. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren spätestens alle drei Jahre. Das Finanzamt ermittelt von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Wenn nach dieser Prüfung die Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / bb) Erweiterter Abzugsbetrag für Vermögensstockspenden an Stiftungen

Rz. 206 Um die Bereitschaft zur Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen zu fördern sowie eine Erhöhung der durchschnittlichen Vermögen von Stiftungen zu erreichen, ist die Vermögensausstattung von steuerbefreiten Stiftungen des öffentlichen und des privaten Rechts besonders begünstigt. Stiftungen des privaten Rechts sind alle rechtsfähigen und auch nichtrechtsfähigen (unsel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Struktureller Inlandsbezug

Rz. 115 Eine Auslandsverwirklichung, wie sie regelmäßig im Rahmen der Entwicklungshilfe stattfindet, ist grundsätzlich weder für die Steuerbefreiung noch für den Spendenabzug schädlich.[184] Bei der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Ausland setzt die Gewährung von Steuervergünstigungen jedoch einen sog. strukturellen Inlandsbezug [185] voraus. Dieser kann entwed...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Abs. 1 AO erfolgt eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Diese Formulierung schließt somit ein gewisses wirtschaftliches oder Eigeninteresse ni...mehr