Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Wendet der ArbG dem ArbN ein wertvolles Gemälde oder einen ähnlichen Kunstgegenstand zu, so führt das zu einem geldwerten Vorteil, der dem LSt-Abzug unterliegt. Der Wert des Vorteils bestimmt sich nach dem Endpreis am Abgabeort (> Sachbezüge Rz 20 ff, 38ff). Das ist aber nicht unbedingt der Ankaufspreis des ArbG; in Zweifelsfällen gibt ein Sachverständiger Aufschluss über den aktuellen Marktwert des Kunstwerks (EFG 2000, 1247). Ergänzend > Kunst im Dienstzimmer. Zur Überlassung eines Kunstwerks als > Spende Rz 18f.

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