Herr Huber spendet seinen betrieblichen Computer an eine begünstigte Einrichtung. Der Computer ist bis auf einen Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben. Der gebrauchte und abgeschriebene Computer hat noch einen Wert von 100 EUR.
Da Herr Huber den Computer unmittelbar nach der Entnahme an eine begünstigte Einrichtung spendet, setzt er den Buchwert von 1 EUR als Entnahmewert an. Die Umsatzsteuer muss er allerdings vom tatsächlichen Wert mit (100 EUR × 19 %=) 19 EUR berechnen.
Buchungsvorschlag: Anlagenabgang
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/05 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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2315/4855 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 1 | 0420/0650 | Büroeinrichtung | 1 |
Buchungsvorschlag: Entnahme mit Umsatzsteuer
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1840/2250 | Zuwendungen, Spenden | 20 | 8935/4686 | Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen 19 % USt | 1 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 19 |
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