Rz. 1

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Bei Kulturförderung aus öffentlichen Mitteln weisen einige DBA das Besteuerungsrecht – abweichend vom Regelfall – dem Ansässigkeitsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 217 sowie die Länderstichworte). Werden > Ausländische Kulturorchester im > Inland tätig, wird auf Antrag bei > Beschränkte Steuerpflicht vom Steuerabzug nach § 50a Abs 1 Nr 1 EStG abgesehen.

 

Rz. 2

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Spenden zur Förderung von Kunst und Kultur sind als > Sonderausgaben abziehbar (vgl § 10b EStG iVm § 52 Abs 2 Satz 1 Nr 5 AO). Das gilt in begrenztem Umfang auch für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine (> Spenden Rz 10, 34 ff); nicht jedoch, wenn kulturelle Betätigungen gefördert werden, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (BFH 278, 254 = BStBl 2023 II, 178).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge