Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen

Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr. 1 … gilt für"). Satz 2 erstreckt den Schutz der im Ausland Tätigen auf solche Versicherungstatbest...mehr

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Jung, SGB VII § 136 Beschei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Unfallversicherungsträger benötigt, um die sachlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft eines Unternehmens prüfen zu können, die entsprechenden Angaben. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 bekundet der Unfallversicherungsträger verbindlich durch Bescheid (Verwaltungsakt) den Beginn sowie das Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen. Der Aufnahmebescheid stellt i. d. R. g...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.4 Abgrenzung Beschäftigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit

Rz. 19 Ehrenamtliche Betätigungen in Vereinen, Kirchen, Wirtschaftsverbänden, Parteien usw. stellen i. d. R. keine Beschäftigung dar und sind deshalb nicht nach Nr. 1 versichert. Soweit eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht nach speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1, z. B. nach Nr. 5 Buchst. e (Ehrenamtliche in Berufsverbänden der Landwirtschaft), Nr. 9 (Ehrenamtliche im Gesun...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.14 Ehrenamtliche Helfer von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz (Nr. 12)

Rz. 119 Nach Nr. 12 sind in der GUV Personen versichert, die ehrenamtlich für Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz tätig sind. Während die Beschäftigten nach Abs. 1 Nr. 1 geschützt sind, wird der ehrenamtliche Einsatz für diese im öffentlichen Interesse wahrgenommenen Aufgaben durch Nr. 12 geschützt (zum Begriff des unentgeltlich, insbesondere ehrenam...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.1 Während des Besuchs der Schule (Alt. 1)

Rz. 81 Die Schülerunfallversicherung erstreckt sich auf den gesamten während des Schulbesuchs betroffenen Lebensbereich. Dabei sind auch der Spielbetrieb der Schüler und die mit dem Schulbesuch verbundenen gruppendynamischen Prozesse von der Versicherung umfasst (Holtastraeter, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SozialR, 6. Aufl. 2019, § 2 SGB VII Rz. 26). Dieser umfassend...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.3 Versicherung bei anlassbezogenen Untersuchungen, Prüfungen u.Ä. (Nr. 3)

Rz. 30 Versichert sind nach Nr. 3 Personen, die sich auf Veranlassung des Unternehmens oder einer Behörde einer Untersuchung, Prüfung oder ähnlichen Maßnahme unterziehen. Die veranlasste Maßnahme muss in einem qualifizierten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, d. h. der Vor- oder Nachbereitung der Tätigkeit, z. B. einer Beschäftigung oder Ausbildung, dienen. ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.17 Einsatz zum Schutz der Rechtsordnung (Nr. 13 Buchst. c)

Rz. 134 Zweck des Versicherungstatbestands Nr. 13 Buchst. c ist der Schutz der Personen, die für das Gemeinwohl – hier die Rechtsordnung – tätig werden. Die Vorschrift hat Bezug zu der Berechtigung eines jeden, gegen Straftaten einzuschreiten (§ 127 StPO). Der Schutz geht aber weiter als die dortige Berechtigung, da ein Eingreifen beim Verdacht einer aktuellen Straftat als v...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.4 Ehrenamtlich im religiösen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. b)

Rz. 109 Im religiösen Bereich sind Personen versichert, die sich ehrenamtlich im Kernbereich der Religionsausübung (Verkündigung und Pflege der Glaubenslehre) engagieren oder in gewählten Gremien ehrenamtlich mitarbeiten. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einem bestimmten umgrenzten, institutionell geordneten Wirkungskreis ausgeübt werden, wobei ein verantwortlich wahrzune...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.1 Landwirtschaftliche Unternehmer (Nr. 5 Buchst. a Alt. 1)

Rz. 47 Schutz genießen nach Nr. 5 Buchst. a zunächst die Unternehmer selbst. Nach der Definition des § 136 Abs. 3 Nr. 1 ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Das Ergebnis des Unternehmens (Gewinn und Verlust) gereicht demjenigen zum Vor- oder Nachteil, der das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens unmittel...mehr

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Jung, SGB VII 185 Gemeindeu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift basiert im Wesentlichen auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Nach dem Inkrafttreten des UVEG ist Abs. 2 Satz 2 zunächst modifiziert worden durch das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetz v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968). Die Einbeziehung der Versicherten nach § 128 Abs. 1 Nr. 11 in Abs. 2 beruht auf dem Gesetz z...mehr

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Sauer, SGB III § 421e Vorüb... / 2.1 Insolvenzgeldverfahren

Rz. 3 Ist der insolvente Arbeitgeber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig, teilt die Bundesagentur für Arbeit dem zuständigen ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 das Insolvenzereignis und die im Zusammenhang mit der Erbringung von Insolvenzgeld getroffenen Entscheidungen mit...mehr

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Jung, SGB VII § 136 Beschei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Sie ist inhaltlich zu vergleichen mit dem früheren § 658 Abs. 2, den §§ 659, 664 Abs. 3, § 667 Abs. 1, § 767 Abs. 2 Nr. 1 und § 769 Abs. 2 Nr. 1 RVO. Abs. 3 Nr. 4 wurde geändert und Nr. 5 angefügt mit Wirkung zum 1.1.2005 du...mehr

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Jung, SGB VII § 186 Aufwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift löst den früheren § 771 Abs. 2 RVO ab und basiert auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) geändert. Abs. 3 und 4 sind mit dem sel...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. Inhaltlich ist die Regelung vergleichbar mit den früheren § 658 Abs. 1, § 793 Abs. 2, § 794 Abs. 2 und 3, §§ 853, 855 RVO. Abs. 4 Satz 1 ist mit dem Dritten Wahlrechtsverbesserungsgesetz v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) modifiziert worden. Abs. 2a ist durch das Vi...mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 5 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 5.11.2008 geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130). Abs. 5a und 5b sowie Abs. 6 Satz 3 wurden durch da...mehr

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Jung, SGB VII § 138 Unterri... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine bestimmte Form der Unterrichtung gibt das Gesetz nicht vor. Darum kann der Unternehmer diejenige Art der Bekanntmachung wählen, die ihm angesichts der betrieblichen Verhältnisse am besten geeignet erscheint. Somit kommen etwa ein Aushang am Schwarzen Brett, eine schriftliche Mitteilung im – wenn vorhanden – betrieblichen Informationsdienst oder unter Umständen led...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.2 Ausländische Unternehmen ohne Sitz im Inland (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 betrifft ausländische Unternehmen auf deutschem Boden, die ihren Sitz jedoch nicht in Deutschland haben. Durch die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten, der seinen Sitz im Inland hat, soll gemäß Satz 1 sichergestellt werden, dass für das ausländische Unternehmen ein Verantwortlicher im Inland vorhanden ist. Beim Betrieb eines Seeschiffs hat der inl...mehr

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Jung, SGB VII § 131 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Abs. 1 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. In Abs. 1 wurde Satz 2 durch das Gesetz zur Änderun...mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 2.1 Zuständigkeitswechsel

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 wird die Überweisung eines Unternehmens an den materiell und formell zuständigen Unfallversicherungsträger mit Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) wirksam, in dem die Überweisung gegenüber dem Unternehmen bindend geworden ist. Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 bekundet der Unfallversicherungsträger die Verbindlichkeit durch schriftlichen Verwaltungsa...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.3 Beschäftigung im Ausland für ein Unternehmen ohne Sitz im Inland oder für sonstige Tätigkeiten im Ausland (Abs. 2a)

Rz. 10 Die Regelung hat praktische Relevanz lediglich für die regional gegliederten Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Bereich der Bundesländer (dazu Rz. 1), weil es im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers auf den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherten im deutschen Bundesgebiet ankommt. Die Regelung ist zu...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.11.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230). Abs. 3 wurde zum 1.1.2002 angefügt durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell angepasst, Abs. 3 inhaltlich und redaktionell geändert durch das Dritte...mehr

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Jung, SGB VII § 134 Berufsk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift beruht auf dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) und stellt eine Neuregelung mit Wirkung seit dem 1.1.1997 dar. Abs. 2 wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v....mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.5 Helfer in Notsituationen (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 betrifft die nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a und c versicherten Helfer in Notsituationen. Nach Satz 1 richtet sich die örtliche Zuständigkeit eines regional gegliederten Versicherungsträgers nach dem Ort der versicherten Tätigkeit, wenn diese in Deutschland erfolgt. Wird die Tätigkeit im Ausland ausgeübt, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem letzte...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.2 Ehrenamtlich im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. a)

Rz. 102 Nach Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a sind 3 Personengruppen versichert (vgl. BMAS, Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im Ehrenamt, S. 7). 1. Gruppe: Pflichtversichert sind die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ehrenamtlich Tätigen. Hierzu gehören z. B. ehrenamtliche Mit...mehr

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Jung, SGB VII § 132 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Eine Besonderheit existiert in Abweichung des in Rz. 3 genannten Grundsatzes, wonach Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht von der Bestimmung erfasst werden, im Hinblick auf die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt (HAVA) mit Sitz in Kassel. Diese gewährt den im Bereich der Landwirtschaft Tätigen auf Antrag Haftpflichtversicherungsschutz. Obwohl d...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.2 Aufrechnung gegen Beitragserstattungsansprüche

Rz. 9 Abs. 2 berechtigt zur Aufrechnung jeglicher Rückzahlungsansprüche gegen Beitragserstattungsansprüche in voller Höhe. Damit ist gesetzlich klargestellt, dass in Fällen der Rückabwicklung eines Versicherungspflichtverhältnisses ausgeschlossen ist, dass der Leistungsempfänger die gezahlten Leistungen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig behalten darf, gleichw...mehr

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Jung, SGB VII § 183a Rechen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Mitgliederzeitschrift des Verbundträgers Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist "LSV kompakt". Sie erscheint als Printmedium 4-mal im Jahr. Auch auf ihrer Homepage kann die SVLFG für den Zweig landwirtschaftliche Unfallversicherung den Rechenschaftsbericht ihrer Berufsgenossenschaft (hervorgehoben) platzieren. Rz. 4 Der Rechenschaftsber...mehr

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Jung, SGB VII § 187 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Obwohl die Vorschrift im Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung verankert ist, finden die darin niedergelegten Berechnungsgrundsätze auch für die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Berücksichtigung. Dies folgt aus § 96 Abs. 5. Danach gelten die Berechnungsgrundsätze des § 187 mit der Maßgabe, dass bei der anteiligen Ermittlung einer Monatsren...mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Kapital gedeckten hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. ...mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 2.2 Lastübergang

Rz. 5 Mit dem Übergang der Zuständigkeit für ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil auf einen anderen Unfallversicherungsträger geht i. S. v. Abs. 2 Satz 1 HS 1 auch die künftige Last aus den bisherigen Unfällen auf den nunmehr materiell und formell zuständigen Unfallversicherungsträger über. Zum Sinn und Zweck der Vorschrift vgl. BSG, Breithaupt 1996 S. 832. Auch insow...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.5 Konkurrenzen

Rz. 21 Die Begründung der Versicherteneigenschaft nach Nr. 1 ist gegenüber einer Versicherung nach Nr. 2 bis 17 vorrangig (zu den Konkurrenzen vgl. § 135). Zuständig für einen versicherten Beschäftigten nach Nr. 1 ist gemäß § 133 Abs. 1 der für das Unternehmen, für das die fragliche Person tätig geworden ist, zuständige UVT. Im Falle der Berufskrankheit ist der UVT des Unter...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20 Rehabilitanden (Nr. 15)

Rz. 147 Nach Nr. 15 sind Personen während einer medizinischen Maßnahme der Rehabilitation (Reha), bei der Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und bei der Teilnahme an einer Maßnahme zur Prävention oder Reha einer Berufskrankheit geschützt. Menschen, die durch einen der genannten Träger in Einrichtungen zur Reha usw. behandelt werden, sind durch den...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für diejenigen Unfallversicherungsträger, die regional in selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts gegliedert sind. Dies sind die für das jeweilige Bundesland oder die für eine Kommune zuständigen Unfallversicherungsträger. Für die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftliche Berufsgenoss...mehr

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Jung, SGB VII § 139a Deutsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Aufgabenerfüllung und Kostentragung der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung-Ausland bezieht auch die landwirtschaftliche Unfallversicherung mit ein, obgleich diese nicht Teil der DGUV ist. Letztere setzt sich aus den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zusammen. Die landwirtschaftliche Unfallversic...mehr

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Jung, SGB VII § 187 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geschaffen durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Aufgrund der Euro-Umstellung erfolgte eine Änderung der Abs. 3 und 6 durch das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften v. 21.12.2001 (BGBl. I S. 1983). Abs. 6 wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 aufg...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.3 Aufrechnung bei Kurzarbeitergeld und ergänzenden Leistungen

Rz. 10 Abs. 3 räumt der Bundesagentur für Arbeit zum einen Aufrechnungsmöglichkeiten ein, um Ansprüche auf die Winterbeschäftigungs-Umlage, sofern diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit und nicht an eine gemeinsame Einrichtung abgeführt wird, und auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Beitragserstattungen und Lehrgangskosten nach § 102, § 106a oder einer Rechtsverordnun...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9 Schüler (Nr. 8 Buchst. b)

Rz. 79 Nach Nr. 8 Buchst. b sind Schüler versichert. Schüler ist, wer – unabhängig vom Alter – als Lernender an einem der einbezogenen Schultypen eine Schulausbildung erhält. Versichert sind Schüler an öffentlichen oder privaten Schulen, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden schulrechtlich anerkannten Abschluss anstreben oder ihre Schulpflicht erfüllen (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.1 Überblick

Rz. 100 Sinn und Zweck der Versicherung kraft Gesetzes nach Nr. 10 ist es, Unfallversicherungsschutz für Personen zu begründen, die in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Rechtspflege, im Bereich des Bildungswesens sowie im Bereich einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit oder der Religionsgemeinschaft ehrenamtlich tä...mehr

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Jung, SGB VII § 132 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sachliche Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für ihre Verwaltung umfasst deren Arbeiter und Angestellte sowie Beamte und Beschäftigte, bei denen einzelvertraglich ein Dienstverhältnis analog beamtenrechtlicher Vorschriften begründet wird (Dienstordnungsangestellte). Rz. 3 Die sachliche Zuständigkeit umfasst zudem seitens der Unfallversicherungs...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.15 Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, Lebensretter (Nr. 13 Buchst. a)

Rz. 123 Der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. a bezieht Personen als Versicherte in den Schutz der GUV ein, die in Zusammenhang mit bei Unglücksfällen, Not und Gefahr und der Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) einer Handlungspflicht unterliegen (BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 124/75; BSG, Urteil v. 13.9.2005, B 2 U 6/05 R ). Die Vorschrift ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.2 Abgrenzung der Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit

Rz. 11 Eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann – vornehmlich bei Diensten höherer Art – eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe a...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzlichen Unfallversicherung, Stand 04/2008, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Vorauss...mehr

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Jung, SGB VII 185 Gemeindeu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verweist auf die allgemeinen Vorschriften zur Aufbringung der Mittel die – teilweise mit Modifikationen – zur Anwendung kommen. Keine Anwendung finden die Vorschriften über die Beitragshöhe (§§ 152 bis 163), über die Beitragsberechnung (§ 167) sowie über die Bildung einer Rücklage (§ 172a). Rz. 3a Satz 2 eröffnet die Möglichkeit, kraft Satzung abweichende ...mehr

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Jung, SGB VII § 186 Aufwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, welche Vorschriften hinsichtlich der Umlage der Aufwendungen Anwendung finden, soweit die Sonderbestimmungen der Abs. 2 bis 4 nichts davon Abweichendes regeln (Satz 1). In diesem Zusammenhang gewährt der Gesetzgeber der Unfallversicherung Bund und Bahn das Recht, diesbezügliche Details in ihrer Satzung bestimmen zu können (Satz 2). Die benötigten Mitt...mehr

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Jung, SGB VII § 133 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wird ein Versicherter, wenn auch nur vorübergehend, statt in seinem Hauptberuf in einem anderen Unternehmen tätig, wechselt die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers, wenn die Tätigkeit mit den Interessen und Belangen des Ausgangsbetriebes in keinem Zusammenhang steht und sich dabei Gefahren ausgesetzt wird, auf die das Stammunternehmen (unfallverhütend) keinen ...mehr

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Jung, SGB VII § 131 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Umfasst ein Unternehmen mehrere Bestandteile, so handelt es sich um ein Gesamtunternehmen (zum Begriff Gesamtunternehmen vgl. Rz. 6). Nach Abs. 1 Satz 1 teilen die Bestandteile eines Gesamtunternehmens grundsätzlich das unfallversicherungsrechtliche Schicksal des Hauptunternehmens (zum Begriff Hauptunternehmen vgl. Rz. 5a). Rz. 4a Von dem unter Rz. 3 genannten Grundsatz...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5 Unternehmer, Angehörige und ehrenamtlich Tätige in der Landwirtschaft (Nr. 5)

Rz. 42 Nach Abs. 1 Nr. 5 sind alle in der und für die Landwirtschaft tätigen Personen in weitestem Sinne in der GUV versichert. Die gesetzliche Versicherung ist in diesem Bereich weit gezogen (vgl. Nr. 5 Buchst. b und d). Für die Anwendung des Versicherungsschutzes als Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2) bleibt im Bereich der Landwirtschaft kaum ein Anwendungsfeld. Während die in...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.16 Blut-, Organ- oder Gewebespender (Nr. 13 Buchst. b)

Rz. 132 Blut-, Organ- und Gewebespender sind nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b versichert. Seit 1.8.2012 ist im Versicherungstatbestand klargestellt (Art. 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012, BGBl. I S. 1601), dass dieser sich auch auf Personen erstreckt, die sich tatsächlich Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen unterziehen, wenn dies...mehr

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Jung, SGB VII § 134 Berufsk... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat den Unfallversicherungsträgern hinsichtlich des Grundsatzes, wonach der Unfallversicherungsträger, der für das Unternehmen zuständig ist, in dem zuletzt die gefährdende Tätigkeit ausgeübt wurde, die Berufskrankheit zu entschädigen hat, die Möglichkeit eingeräumt, in einer Vereinbarung Näheres, ggf. auch davon Abweichendes zu regeln. Rz. 4 Von dieser ...mehr