Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / c) Gegenstandswert

Maßgebender Gegenstandswert ist der Gesamtwert der Gegenstände, über die Beweis erhoben worden ist (§ 22 Abs. 1 RVG). Dieser Wert kann hinter dem Wert der Hauptsache zurückbleiben und ist dann auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG gesondert festzusetzen. Beispiel In dem Verfahren (Wert: 200.000,00 EUR) kommt es zu einer umfangreichen Beweisaufnahme mit drei Terminen zur Vernehmung ...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / a) Überblick

Zum besonderen Umfang hinzukommen muss, dass mindestens drei gerichtliche Termine zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen stattgefunden haben. Dass die Termine in derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG stattgefunden haben müssen, also insbesondere im selben Rechtszug (siehe § 17 Nr. 1 RVG), ist selbstverständlich. Zu beachten ist allerdings, dass das selbstständige Be...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / C. Nichtanwendung des § 287 ZPO als entscheidender Unterschied

Die frühere Rechtsprechung des VI. Senats maß dem Gutachten die Bedeutung bei, Grundlage einer Schadensschätzung gem. § 287 ZPO sein zu können. Dies hat der Senat im Urteil vom 20.6.1989[14] explizit begründet. Auch wenn der Kläger das beschädigte Fahrzeug tatsächlich hat reparieren lassen, brauche er Art und Umfang der Reparatur nicht nachzuweisen. Er könne sich mit der Vor...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / d) Dieselbe Angelegenheit

Erforderlich ist, dass die drei Termine zur Vernehmung eines Zeugen oder eines Sachverständigen in derselben Angelegenheit stattfinden, da die Gebühren in jeder Angelegenheit gesondert entstehen. Es ist also je Angelegenheit gesondert zu zählen. Bedeutung haben kann dies im Falle einer Zurückverweisung. Beispiel In einem Verfahren kommt es zu zwei Beweisterminen, in denen jew...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / II. Sinngemäße oder direkte Anwendung?

Den in § 254 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken hat der BGH früher im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Schadensbeseitigungskosten nur entsprechend angewandt[42] und in der Folge stets betont, es handele sich um die sinngemäße Anwendung eines allgemeinen, letztlich aus § 242 BGB herzuleitenden Grundsatzes.[43] Dies mündet in der Formel: Wenn der Geschädigt...mehr

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zfs 10/2017, Kein Leitungsw... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Im Ergebnis zu Recht hat das Ausgangsgericht einen Versicherungsfall i.S.v. § 3 der streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen verneint. Weder liegt zur Überzeugung des Senates eine Überschwemmung i.S.v. lit. a vor, noch ließ sich ein Rückstau nach lit. b nachweisen. Den Nachteil aus der Nichterweislichkeit der Schadensursache einer Überschwemmung oder eines Rück...mehr

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AGS 10/2017, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen, wie hier, das GKG nicht anzuwenden ist, entstehen Beitragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird die Erstattung einer Rahmengebühr verlangt, so ist die vom Anwalt nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmte Gebühr die gesetzliche Gebühr. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob d...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / 3. Betragsrahmengebühren

Bei Betragsrahmengebühren entsteht keine Zusatzgebühr. Vielmehr erhöht sich die Terminsgebühr um 30 %. Die Verfahrensgebühr bleibt unberührt. Das bedeutet, dass der Mindest- und der Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 % angehoben werden. Dadurch ergibt sich dann zugleich eine um 30 % erhöhte Mittelgebühr. Beispiel Der Anwalt vertritt einen Auftraggeber. Es kommt zu einer umfa...mehr

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zfs 10/2017, Bestimmung des... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… 1. Das BG hat bei seiner Befassung mit dem unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten des SV M einen unzutreffenden, von der Senatsrechtsprechung abweichenden Maßstab zugrunde gelegt." [15] a) Dieser SV hat zunächst in seinem schriftlichen Gutachten angenommen, dass bei der Kl. ein HWS- und LWS-Syndrom vorliege, die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen aber ...mehr

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zfs 10/2017, Fehlerhafte Zu... / Leitsatz

In der Berufungsinstanz neu sind alle Angriffs- und Verteidigungsmittel, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz nicht vorgebracht worden sind oder die zunächst vorgebracht, dann aber fallen gelassen worden sind (vgl. § 399 ZPO). Hierzu gehört ein in der ersten Instanz angetretener Sachverständigen- oder Zeugenbeweis, der mangels Einzahlung des a...mehr

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zfs 10/2017, Kein Leitungsw... / 3 Anmerkung:

Aufgrund der zunehmenden Versicherungsdichte der Elementarschadenversicherung zum einen und der zunehmenden Häufung insb. von Starkregenereignissen zum anderen, gibt es mittlerweile eine gefestigte Rspr. zu diesem Versicherungszweig (grundlegend zum Überschwemmungsbegriff BGH VersR 2005, 828 mit zustimmender Anmerkung Günther r+s 2006, 155; die Rspr. des BGH zur Überschwemmu...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / E. Widerspruch zu Sinn und Zweck des Gesetzes

Die Rechtsprechung des VI. Senats seit dem VW-Urteil steht letztendlich nicht mit Sinn und Zweck des § 249 BGB im Einklang. Die frühere Rechtsprechung des Senats hat aus dem Gesetzeszweck die drei Prinzipien des Schadensersatzes hergeleitet, nämlich den Grundsatz der Totalentschädigung, die Dispositionsfreiheit des Geschädigten und das Wirtschaftlichkeitsgebot. Nachdem der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Privilegierte Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 2 und 3)

Rz. 10 [Autor/Stand] Aus kulturellem Interesse können Bibliotheken, Archive, Kunstgegenstände, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen sowie – auch aus Allgemeinwohlinteressen (i.d.R. Denkmalschutz) – Grundbesitz und Teile von Grundbesitz[2] nach § 13 Abs. 1 Nrn. 2, 3 ErbStG teilweise (Nr. 2 Satz 1 Buchst. a)[3] oder sogar völlig (Nr. 2 Satz 1 Buchst. b, Nr. 3 Satz 1) steuer...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / IV. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 500 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" unter Nr. 1010 VV RVG in Höhe von 0,3 aufgenommen. Es ist nicht recht verständlich, weshalb diese Zusatzgebühr in den Allgemeinen Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses aufgenommen worden ist, wenn die Gebühr doch nur neben Gebühren des Tei...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / VI. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 342 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" in Höhe von 0,3 unter Nr. 1010 VV RVG aufgenommen. Die Gebühr entsteht in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und neben dem Kriterium einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme mindestens drei gerichtliche ...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 1. Allgemeines

Rz. 61 Verfahrenskostenhilfe kann nach § 114 ZPO beantragen, wer Rz. 62 § 114 ZPO gilt über §§ 113 Abs. 1 u. 76 ...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / V. Bewilligungsverfahren

Rz. 124 Für den Antrag auf Bewilligung von VKH ist das Prozessgericht zuständig, § 117 ZPO. Damit das Prozessgericht überprüfen kann, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses sind, müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden:mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Teilnahme am Ortstermin

Rz. 460 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein vom Sachverständigen anberaumter Ortstermin stattfindet (...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / I. FamFG und Verweis auf ZPO

Rz. 1 Nach § 76 FamFG finden auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Verfahrenskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit in den §§ 76 bis 78 FamFG nichts anderes bestimmt ist. Rz. 2 In Ehe- und Familienstreitsachen werden jedoch die Bestimmungen der Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG für nicht anwendbar erklärt...mehr

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§ 6 Beratungshilfe / VI. Neue Erklärungspflichten des Rechtssuchenden und Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Rz. 25 Die bis zum 31.12.2013 gesetzlich geregelten Erklärungspflichten hat der Gesetzgeber als nicht mehr ausreichend empfunden, weshalb zum 1.1.2014 eine Ausdehnung dieser Pflichten einschließlich erweiterter Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts in § 4 BerHG erfolgen sollte. § 4 Abs. 2 S. 3 u. 4 BerHG a.F. wurde daher durch die folgenden Abs. 3 bis 6 ersetzt:[10] § 4 Ber...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung

Rz. 51 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, die si...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 403 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 404 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahr...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / b) Unbedingter Verfahrensauftrag erforderlich, aber auch ausreichend

Rz. 464 Dies bedeutet, dass außergerichtliche Besprechungen während eines laufenden Rechtsstreits und auch solche Besprechungen, die mit dem Gegner oder Gegenanwalt erfolgen, wenn der Rechtsanwalt bereits Verfahrensauftrag hat, erstmals mit dem RVG honoriert werden.[296] Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Rechtsanwalt Anspruch auf die Terminsgebühr hat, wenn si...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Die gesetzlichen Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 119 In der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Faktoren, die zum Überschreiten der Kappungsgrenze der Geschäftsgebühr von 1,3 gemäß der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG führen können, sind damit allein der Umfang oder die Schwierigkeit der Angelegenheit.[80] Rz. 120...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Anhebung des Wertes bei erhöhtem Aufwand

Rz. 343 Nach Otto/Klüsener/Killmann wird man in ca. 90 % der Fälle bei der Bewertung von 3.000 EUR ausgehen können.[320] Das OLG Celle[321] hat in seiner Entscheidung vom 11.2.2011 ausgeführt, dass die Anhebung des Verfahrenswerts regelmäßig angezeigt erscheint, wenn in einem Sorgerechtsverfahren die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten ist und da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Bußgeldverfahren

Rz. 40 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der IV. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Vorschriften über das Bußgeldverfahren. Außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gelten nach § 410 AO verschiedene Vorschriften über das Strafverfahren entsprechend, zB über die Zuständigkeit der FinBeh und des Gerichts, über die Verteidigung,...mehr

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zfs 09/2017, Ersatzfähigkei... / 2 Aus den Gründen:

" … Ist wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Er darf zur Schadensbeseitigung grds. den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht s...mehr

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zfs 09/2017, Wertersatzansp... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. … Zwar hat das BG zutreffend und im Revisionsverfahren nicht angegriffen dem Kl. aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. insgesamt 386,58 EUR zugesprochen, der sich aus der nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB ...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Betreuung

BGH, Beschl. v. 21. 6.2017 – XII ZB 36/17 a) Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen; eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich nicht zulässig (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 20.8.2014 – XII ZB 179/14, FamRZ 2014, 1917). b) Ist Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Be...mehr

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zfs 09/2017, Aussetzungsant... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, da die auf § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO gestützte Verfahrensrüge nicht in zulässiger Weise erhoben worden ist." 1. Der Verfahrensrüge liegt das folgende Verfahrensgeschehen zugrunde: Dem Verteidiger war im August 2015 durch die Bußgeldbehörde Akteneinsicht gewährt worden. Der Eichschein zu der verwendeten Verkehrsüberwachung...mehr

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zfs 09/2017, PoliScan Speed... / Leitsatz

Fließen in die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed Einzelmessungen ein, deren Ortskoordinaten geringfügig außerhalb des von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messbereichs liegen, begründet dies für sich genommen grds. nicht die Notwendigkeit, die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen und im Urteil über die bei Einsatz eines st...mehr

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zfs 09/2017, PoliScan Speed... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Rechtsbeschwerde kann mit der Sachrüge, die die umfassende Überprüfung des Urteils gebietet, ein – zumindest vorläufiger – Erfolg nicht versagt bleiben. Sie führt zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das AG. Angesichts dessen kommt es auf die weiter geltend gemachten Verfahrensrügen nicht mehr an." Der Fall gibt dem Senat zunächst Veranlassung, zu der über ...mehr

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zfs 09/2017, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Das BG hat das Leistungsbegehren nur für den oben genannten Zeitraum als begründet erachtet. Nach den bindenden Feststellungen des LG sei die Kl. ab dem 6.1.2011 bis zum 20.12.2011 i.S.v. Nr. 1.1.1 BB-BUZ im maßgeblichen Beruf der Verkäuferin berufsunfähig gewesen." [12] Die Leistungspflicht der Bekl. habe durch ihre Mitteilung über die Einstellung der Versicherun...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Private Sachverständige, Abs. 1 f bzw. Nr. 2.3.1.3 und 2.3.2.2 ARB 2012

Rz. 342 Grundsätzlich erstattet der Rechtsschutzversicherer die Kosten für Sachverständige nur insoweit, als es sich um Sachverständige handelt, die von einem Gericht herangezogen worden sind (§ 5 Abs. 1 c ARB). Im Bereich der Inlandsfälle macht § 5 Abs. 1 f ARB hiervon für zwei Sachverhalte eine Ausnahme: Rz. 343 Schaltet der Versicherungsnehmer einen öffentlich bestellten t...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Benennung der Sachverständigen

Rz. 248 Formelle Voraussetzung für die Durchführung eines wirksamen Sachverständigenverfahrens ist zunächst, dass beide Parteien je einen Sachverständigen und die beiden genannten Sachverständigen sodann einen dritten Sachverständigen als Obmann benennen. Die von den Parteien benannten Sachverständigen stellen keine Schiedsrichter gem. § 1025 ZPO, sondern Schiedsgutachter da...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Aufgaben der Sachverständigen

Rz. 253 Aufgabe der Sachverständigen ist es, die Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu gehört es im Einzelnen, den Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbarer vor dem Schaden und die Höhe des Schadens und den Versicherungswert nach dem Schaden zu ermitteln.[267] Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sachverständigen, Aussagen über die technische Abgrenzung des Schad...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 79 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Vers...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 80 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Ver­sicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Ver...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 81 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[159] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsverfahren, Abs. 1 e bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 338 Nach § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege zu tragen. Voraussetzung ist, dass für diese Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz zu gewähren ist. Das trifft etwa für Bußgeldverfahren und für die Verwaltungsverfahren in "sonstigen verkehrsrechtlichen Angele...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 75 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 349 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Kl...mehr