Fließen in die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed Einzelmessungen ein, deren Ortskoordinaten geringfügig außerhalb des von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messbereichs liegen, begründet dies für sich genommen grds. nicht die Notwendigkeit, die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen und im Urteil über die bei Einsatz eines standardisierten Messverfahrens erforderlichen Angaben hinaus Feststellungen zu Funktionsweise und Ablauf der Messung zu treffen.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.5.2017 – 2 Rb 8 Ss 246/17

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