Rz. 170
Hinweis
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM.
Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.
§ 1 Versicherte Gefahren und Schäden
1. | Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden. Jeder der in a bis d genannten Gefahren ist nur versichert, wenn dies vereinbart ist, Vandalismus nach einem Einbruch jedoch nur in Verbindung mit Einbruchdiebstahl. |
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2. | Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
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3. | Raub liegt vor, wenn
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4. | Für Raub auf Transportwegen gilt abweichend von Nr. 3:
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