Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Umgang mit Richtern

Rz. 56 Richter haben sowohl bei der Handhabung als auch bei der Entscheidung eines Rechtstreites fast immer einen erheblichen Ermessensspielraum. Wie dieses Ermessen ausgeübt wird, hängt wesentlich von den interagierenden Personen ab. Niemand wird bestreiten, dass auch Sympathie/Antipathie bei der Ausübung des Ermessens eine Rolle spielen kann. Ein freundlicher, aber nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Hamburg Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. Daniel Faulenbach Einigungsstellenvorsitzender, Schlichter und Mediator, Bonn Frank-Michael Goebel Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Christof Kleinmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

20 Jahre Handbuch Kündigungsrecht – dem im Vorwort zur 1. Auflage formulierten Anspruch, in einem ausschließlich auf das kündigungsschutzrechtliche Mandat bezogenen Gesamtwerk die in diesem Rahmen interessierenden rechtlichen Aspekte umfassend zu behandeln und eine Brücke zu schlagen zwischen der Vollständigkeit der Informationsvermittlung in den vorhandenen Kommentierungen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Güteverhandlung / D. Beweisbeschluss vor der streitigen Verhandlung, § 55 Abs. 4 ArbGG

Rz. 30 Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung kann der Vorsitzende vor der streitigen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen, soweit er eine Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter oder eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage nach § 377 Abs. 3 ZPO oder die Einholung amtlicher Auskünfte oder eine Parteivernehmung oder die Einholung eines schriftlichen Sachver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 2. Zusammenhangszuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ArbGG

Rz. 79 Hier ist äußerste Vorsicht geboten: Gem. § 2 Abs. 3 ArbGG können vor die Arbeitsgerichte auch nicht unter die Absätze eins und zwei fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Absätzen eins und zwei bezeichneten Art in rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht

Rz. 7 Zuständig für die Berufung in Kündigungsschutzsachen ist das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk das Arbeitsgericht angesiedelt ist, das die anzugreifende Entscheidung erlassen hat. Obwohl der Ebene der Oberlandesgerichte vergleichbar, entscheidet das LAG nicht in Senatsbesetzung, sondern durch Kammern, die wie beim erstinstanzlichen Gericht mit einem Berufsrichter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Gerichtskosten im Künd... / A. Einführung

Rz. 1 Die bei arbeitsgerichtlichen Verfahren anfallenden Gerichtskosten (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 GKG) sind seit dem 1.7.2004 nicht mehr im ArbGG,[1] sondern im GKG geregelt, denn dieses ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auch für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem ArbGG anwendbar. Für die Inanspruchnahme der Gerichte werden Gebühren erhoben, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters zum Abschluss von Verträgen zulasten der künftigen Insolvenzmasse

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________ um _________________________ Uhr,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / V. Eröffnungsbeschluss

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.5: Eröffnungsbeschluss Amtsgericht _________________________ Insolvenzabteilung Eröffnungsbeschluss Über das Vermögen der _________________________ – Schuldnerin – wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am _________________________ um _________________________ Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Bestellung eines sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.2: Bestellung eines sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________ vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kündigung und Unterneh... / 1. Grundsätze

Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich auf den Übergang der Arbeitsverhältnisse und deren i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Übertragung der Entscheidung auf den Vorsitzenden

Rz. 132 Während im Zivilprozess die Berufungskammer die Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen kann – vgl. § 523 Abs. 1 ZPO – werden aufgrund mündlicher Verhandlung zu treffende streitige Endentscheidungen im Urteilsverfahren vor dem LAG grundsätzlich immer von der Kammer getroffen. § 64 Abs. 6 S. 2 ArbGG besagt ausdrücklich, dass die Vorschriften der ZPO über das Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / V. Rechtswegzuständigkeit und Verweisung des Rechtsstreits

Rz. 6 Die Zuständigkeitsprüfung erfolgt von Amts wegen. Ein Verweisungsantrag ist nicht erforderlich. Wirksame Zuständigkeitsvereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen. Stellt das Arbeitsgericht seine Unzuständigkeit fest, verweist es nach Anhörung der Parteien das Verfahren an das zuständige Gericht durch Beschluss (§ 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 GVG). Der Beschluss kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / IV. Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Kammertermin / III. Zurückweisung verspäteten Vortrags

Rz. 11 Die Zurückweisung setzt – neben der wirksamen Fristsetzung – zunächst voraus, dass die Partei über die Folge der Fristversäumung belehrt worden ist, § 61a Abs. 6 ArbGG. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, muss ein Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung als ausreichend erachtet werden.[10] Sind die Parteien hingegen nicht anwaltlich vertreten, sind sie konkret zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / B. Kündigungsrecht in der Eröffnungsphase

Rz. 32 In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtslage besonders unsicher. Viele Beteiligte, selbst Richter, Gerichtsvollzieher und Anwälte lassen sich durch den Gerichtsbeschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (siehe Muster unter Rdn 145) fälschlicherweise zu der Annahme verleiten, es handele sich um den Eröffnungsbeschluss und der (vorläufige) Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Bestellung eines sog. "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Bestellung eines sog. "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um _____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Wirkung der Entscheidung

Rz. 13 Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akte bei dem Adressatgericht anhängig, § 17b Abs. 1 S. 1 GVG. Die Versendung der Akte darf allerdings erst nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen, § 17b Abs. 1 S. 2 GVG. Der Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 GVG stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Güteverhandlung / II. Alleinentscheidung auf Antrag beider Parteien

Rz. 24 Gem. § 55 Abs. 3 ArbGG entscheidet der Vorsitzende allein, wenn in der Verhandlung, die sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließt, eine das Verfahren beendende Entscheidung ergehen kann und die Parteien übereinstimmend eine Entscheidung durch den Vorsitzenden beantragen; der Antrag ist in die Niederschrift aufzunehmen. Rz. 25 Die Güteverhandlung muss beendet s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / IV. Gütliche Einigung im Berufungsverfahren

Rz. 140 Die gütliche Einigung des Rechtsstreits, die während des ganzen Verfahrens und somit auch in der Berufungsinstanz angestrebt werden soll (§§ 64 Abs. 7, 57 Abs. 2 ArbGG), erscheint als das probateste Mittel, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen; denn ein durch Vergleich beendeter Rechtsstreit hinterlässt keine Sieger und Besiegten und eröffnet den Parteien überdies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / H. Rechtsschutzhinweise

Rz. 35 Bei Problemen mit der Rechtsschutzversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Sitz in Bonn wenden. Die BAFin ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die vorrangigen Aufgaben der BAFin sind, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Taktik und Fallstricke... / D. Taktik in der Güteverhandlung

Rz. 29 Die Güteverhandlung bietet die Möglichkeit einer zügigen und sowohl für den Arbeitgeber als auch für seinen Vertreter mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Beendigung des Verfahrens. Sie sollte deshalb nicht durch leichtfertiges Handeln vorschnell zum Scheitern gebracht werden. Für die in der Güteverhandlung einzuschlagende Taktik bildet die Intensität des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Kündigungsschutzmandat

Rz. 11 Im Kündigungsschutzmandat kommt die bereits genannte Obergrenze des § 42 Abs. 2 GKG zum Tragen, die als Höchstwert den Vierteljahresverdienst [17] ansetzt, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anstrebt. In der Rechtsprechung wurde zuvor zum Teil nach der Länge des Arbeitsverhältnisses differenziert: So sollten nach Auffassung des BAG[18] bei A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Berufung gegen ein "Urteil ohne Gründe"

Rz. 57 Richtet sich die Berufung gegen die seltenen Fälle eines "Urteils ohne Gründe", also eines solchen, bei dem auch nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung Tatbestand und Entscheidungsgründe noch nicht vom Richter unterschrieben zur Geschäftsstelle gelangt sind (zur Berufungsfrist in solchen Fällen siehe Rdn 29), kann eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / D. Umgang mit den Beteiligten des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 28 Neben allen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen ist es für die erfolgreiche Tätigkeit in Kündigungsschutzprozessen unerlässlich, den Umgang mit Mandanten, Gegnern, Gegnervertretern und Richtern möglichst professionell zu gestalten. Welchen Ausgang ein Verfahren nimmt, hängt auch von diesen "weichen Faktoren" ab. I. Umgang mit den Mandanten Rz. 29 Die anwaltlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Berufungsurteil

Rz. 149 Das mit Tatbestand und Entscheidungsgründen vollständig ausgefertigte Urteil des Berufungsgerichts ist – anders als das erstinstanzliche Urteil – auch von den ehrenamtlichen Richtern zu unterschreiben. Näheres über die Urteilsgestaltung regelt § 69 ArbGG. Auch ein Berufungsurteil, das nach Ablauf von fünf Monaten noch nicht vollständig abgefasst und unterschrieben zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuertabelle / 5 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.1 Bauliche Veränderung oder noch Erhaltung?

In dem durch das WEMoG reformierten Recht bestimmt § 20 Abs. 1 WEG, dass alles, was über die bloße Erhaltung hinausgeht, eine bauliche Veränderung darstellt. Nach der Gesetzesbegründung gilt dies auch für Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung.[1] Diese Auffassung teilt auch die herrschende Meinung.[2] Andere sind der Auffassung, Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung st...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2 Bauliche Veränderung

Wie dargestellt, handelt es sich nach h. M. auch bei den Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung um bauliche Veränderungen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Amortisieren sich die Kosten, sind sie von allen Wohnungseigentümern zu tragen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Exkurs: Kostentragung bei baulichen Veränderungen Die Kosten baulicher Veränderungen rege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke , KSc... / 5.2.1 Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)

Rz. 28 Die Rechtswahl nach Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB) kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.[1] In der Annahme einer konkludenten Rechtswahl ist die Rechtsprechung bislang recht großzügig verfahren. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines deutschen Tarifvertrags etwa wurde mehrfach als Wahl des deutschen Rechts gewertet[2] und auch eine Gerichtsklausel i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke , KSc... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Besondere Maßregelungsverbote

Rz. 8 Der in § 612a BGB zum Ausdruck kommende allgemeine Gedanke des Maßregelungsverbots findet sich, bezogen auf besondere Situationen oder Personengruppen, in verschiedenen Vorschriften, die sich deshalb als spezielle Maßregelungsverbote einordnen lassen und zumeist nicht ausschließlich, aber zumindest auch einen Schutz vor Kündigungen bieten. Rz. 9 Nach schließlich erfolgt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Erträge innerhalb oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.1 Beamte, Richter und Soldaten (Nr. 1)

Rz. 14 Für die Personen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Beamte – auch im Vorbereitungsdienst –, Richter, Soldaten; hierzu zählen auch kommunale Wahlbeamte auf Zeit, z. B. hauptamtliche Bürgermeister; vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 20.3.2023, Anm. 4.1) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und betrifft nur die Beschäftigung, für die Versicherungsfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr