Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Funktionelle Zuständigkeit; Bindungswirkung

Rz. 18 Zuständig für die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist ausschließlich der Beschwerdesenat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung; eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht. Erlässt der – im Beschwerdeverfahren nicht vorgesehene (vgl. § 77 GBO Rdn 21) – Einzelrichter die Beschwerdeentscheidung unter Zulassung der Rechtsbeschwerde ist das Rechtsbeschwerdegeric...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Zöller Zivilprozessordnung Kommentar, 35. Aufl. 2024 3.108 Seiten, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto SchmidtISBN 978-3-504-47027-2 Ein "Must have" ist die Neuauflage des "Zöller". Damit ist eigentlich alles gesagt. Der "Zöller" gehört zum täglichen Arbeitswerkzeug eines jeden Richters und Rechtspflegers und muss deshalb auch für jeden Rechtsdienstleister die gleiche Bedeutung haben....mehr

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Vorbemerkungen / V. Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 14 Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf im Sinne einer Anregung an den Dienstvorgesetzten, die Amtsführung des Urkundsbeamten, Rechtspflegers bzw. Richters unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Sie ist nur gegen die Art des Geschäftsbetriebs, die äußere Ordnung und das persönliche Verhalten gegeben; eine Sachprüfung scheidet grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Verfahren vor dem Familiengericht

Rn. 94 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Verfahren vor dem Amtsgericht als Familiengericht richtet sich nach den Vorschriften des FamFG. Es handelt sich um eine Unterhaltsache iSd § 231 Abs 2 FamFG, die aber keine Familienstreitsache darstellt, BGH vom 29.01.2014, XII ZB 555/12, FamRZ 2014, 646. Verfahrensrechtlich handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichts...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Gesetzliche Grundlagen für Trennungsgelder

Rn. 525 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 15 BRKG: Bundesbeamte und –richter, die an einem Ort außerhalb des Dienst- und Wohnorts ohne Zusage von Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Trennungsgeld nach der TrennungsgeldVO (TGV idF der Bekanntmachung vom 29.06.1...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / f) Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 143 Bei der Prüfung der (Un-)Wirksamkeit von Klauseln anhand der §§ 307–309 BGB ist grds. auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen.[302] Rz. 144 Dies gilt zunächst jedenfalls mit Blick auf die Beurteilung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht. Spätere Veränderungen des Sachverhalts bleiben in aller Regel un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eigene Stellungnahme

Rz. 23 Die h.M. überzeugt indes in der Begründung nicht. Ein Ermessen des GBA ist richtigerweise nicht gegeben.[33] Die Entscheidung des GBA gehört zur Rechtsprechung.[34] Der Rechtsanwendung ist das Ermessen fremd; ein Ermessen könnte lediglich auf Missbrauch hin überprüft werden, was nach der gesamten Rechtsprechung offensichtlich nicht die äußerste Grenze darstellen soll. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm regelt die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (UdG) für einzelne Grundbuchgeschäfte. Die Einrichtung von Geschäftsstellen und die Tätigkeit des Urkundsbeamten regelt allgemein § 153 GVG. Dessen Zuständigkeit für Entscheidungen im Grundbuchverfahren war zunächst in der AusfVO zur (AVO v. 8.8.1935, RGBl I S. 117) geregelt und wurde durch das Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 75 GBO entspricht § 572 ZPO und § 68 Abs. 1 FamFG und verpflichtet das GBA, einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers im Sinne von § 71 GBO, die es für begründet erachtet, abzuhelfen. Dies dient der zeitnahen Selbstkontrolle und damit der Verfahrensbeschleunigung. Zudem besteht für den Beschwerdeführer die Möglichkeit, Kosten zu sparen...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 5. Bauzeitverlängerung (§ 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 4 VOB/B)

Rz. 154 Soweit die Behinderung durch die in § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B genannten Umstände verursacht ist und der Auftragnehmer durch eine Behinderungsanzeige sichergestellt hat, dass er sämtliche aus der Behinderung resultierenden Rechte geltend machen kann, steht ihm in Bezug auf die zeitlichen Auswirkungen der Behinderungen in der Regel ein Anspruch auf Verlängerung der Ausfüh...mehr

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Gefährdungsbeurteilung: Prä... / 2.2.3 Welche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren gibt es?

Nun werden systematisch alle Gefährdungen und Belastungen in den zu betrachtenden Arbeitsbereichen/Tätigkeiten erfasst. Weiterhin muss festgelegt werden, welche Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die mit der Prüfung und Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden sollen. Eine hohe Akzeptanz bei der Umsetzung der Maßnahmen kann erreicht werden, wenn die Beschäft...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.3 "Abwesender" Richter

Rz. 5 Da der Rechtsstreit aufgrund des unmittelbaren Eindrucks der Verhandlung und Beweisaufnahme entschieden werden soll, ist auch erforderlich, dass alle Richter während der gesamten Verhandlung anwesend sind, der Verhandlung folgen und nicht "schlafen". Auch eine nur vorübergehende Abwesenheit eines Richters während der der Urteilsfällung vorausgehenden mündlichen Verhandl...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfällung durch die an der Verhandlung beteiligten Richter

1 Allgemeines Rz. 1 § 129, der im Wesentlichen § 112 VwGO und § 309 ZPO entspricht, ist Ausfluss der Grundsätze der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit. Das Verfahren einschließlich der Beweisaufnahme (§ 117) soll im Grundsatz vor den Richtern stattfinden, die die Entscheidung fällen. Sichergestellt werden sollen damit vor allem sachliche Richtigkeit, Gerechtigkeit und Ausge...mehr

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Jansen, SGG Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Herausgeber für die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 ist er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in den Ruhestand...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.2 Richterwechsel

Rz. 4 Der im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Grundsatz der Einheitlichkeit der mündlichen Verhandlung, wonach die mündliche Verhandlung in der Instanz eine Einheit ist, auch wenn sie in verschiedenen Terminen stattgefunden hat (vgl. Rohwer-Kahlmann, § 124 Rn. 4) ist für § 129 ohne Relevanz. Denn "dem Urteil zugrunde liegende Verhandlung" i. S. d. Vorschrift ist bei me...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.2 Beschluss/Vermerk

Rz. 8 Über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung entscheidet das Gericht nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 139 Abs. 2 Satz 1 durch Beschluss. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist gemäß § 124 Abs. 3 freigestellt, aber unüblich (eine mündliche Verhandlung war im zivilgerichtlichen Verfahren bis 31.8.2004 obligatorisch, nach § 320 Abs. 3 ZPO in der Fassung des...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.1 Unterschrift

Rz. 2 Das sozialgerichtliche Urteil und der Gerichtsbescheid (§ 105) sind nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es wie im Verwaltungsprozess nicht (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Urteile des LSG und des BSG sind von den Mitgliedern des Senats – den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern – zu unterschreiben (§ 153 ...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 16 Über den Antrag auf Urteilsergänzung wird nicht durch Fortsetzung des alten Verfahrens, sondern in einem besonderen Verfahren entschieden (§ 140 Abs. 2). Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluss, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. dazu unten Rn. 19), im Übrigen durch Urteil, d...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1 Rubrum

Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 132). Es folgen die Bezeichnung sämtlicher Beteiligten (§§ 69, 70), ihrer gesetzlichen Ve...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.3 Tatbestandsberichtigung bei Urteilen ohne mündliche Verhandlung, Gerichtsbescheiden, Beschlüssen, Revisionsurteilen?

Rz. 5 Konsequenz aus der h. M. für den Sozialgerichtsprozess (s. o.) ist, dass im Grundsatz eine Tatbestandsberichtigung ausgeschlossen ist, wenn das Urteil nach § 124 Abs. 2 ergangen ist, ohne dass eine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 139 Rn. 2c; Zeihe, § 139 Rn. 4; Bolay, in: Lüdtke, § 139 Rn. 3). Das Gleiche gil...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.3 Frist für Übergabe

Rz. 6 Absatz 2 sieht eine Soll-Frist von einem Monat für die Urteilsübergabe an die Geschäftsstelle vor, weil davon ausgegangen wird, dass die Fertigstellung des Urteils innerhalb eines Monats i. d. R. möglich ist. Diese Frist trage, so die Begründung des Gesetzentwurfs – im Unterschied zu der bisherigen Frist von 3 Tagen – den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung. Ausnahmen...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs

Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG). Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweiserge...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996 S. 440). Berichtigt werden kann nach § 138 daher insbesondere auch die Entscheidungsformel einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung. Rz. 6a Versehentliche Unvollständ...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.2 Mängel der Ausfertigung

Rz. 3 Bei wesentlichen Zustellungsmängeln (siehe auch bei § 133) wird die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Das kann auch bei wesentlichen Mängeln der Urteilsausfertigung vorliegen, so z. B., wenn das Urteil u. a. das Aktenzeichen, unter dem das Verfahren geführt worden ist, und die Beteiligten nicht korrekt wiedergibt (vgl. BSG, Beschluss v. 28.1.2004, B 6 KA 95/03 B...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.1 Verkündung unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

Rz. 2 Verkündung ist das Verlesen der Urteilsformel (Abs. 2 Satz 1; § 136 Abs. 1 Nr. 4). Diese muss also im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt sein, weil sie sonst weder verlesen noch in Bezug genommen werden kann (vgl. § 311 Abs. 2 Satz 1 oder § 311 Abs. 4 Satz 2 ZPO; vgl. auch BGH, NJW 1985 S. 1782, 1783). Durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung sol...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 129 findet keine Anwendung auf Entscheidungen durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) oder nach Lage der Akten (§ 126), und zwar auch dann nicht, wenn in der Sache in einem früheren Termin bereits mündlich verhandelt worden war (vgl. BSG, Beschluss v. 16.2.2006, B 7a AL 246/05 B; BSG, SozSich 1989 S. 313; BVerwG, Buchholz 310 § 112 Nr. 11; BVerwG, NVwZ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 3.2.2.3 Frist

Rz. 23 Anders als § 313a Abs. 3 ZPO nennt § 136 Abs. 4 SGG keine Frist, innerhalb derer der Verzicht zu erklären ist. Der Referentenentwurf hatte einen Satz 2 vorgesehen, nach welchem § 313a Abs. 3 bis 5 ZPO entsprechend gelten sollte. Möglicherweise wegen der Kritik des Deutschen Richterbundes, der in seiner Stellungnahme die Ansicht vertreten hatte, der Verweis auf § 313a ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.1 Begriff

Rz. 4 Bei der Unrichtigkeit darf es sich nicht um einen auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruhenden Fehler in der Willensbildung des Gerichts handeln (ausführlich dazu BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82, BGHZ 127 S. 74, 76). Denn die Berichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer nachträglich als unrichtig erkannten Entscheidung (BSG, ...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist in ihrer jetzigen Fassung des Art. 1 Nr. 43 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2137) seit dem 2.1.2002 in Kraft. Absatz 1 entspricht – in vereinfachter Form – dem früheren Satz 1 des bis dahin lediglich aus einem Absatz bestehenden § 134. Die Regelung entspricht § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wonach es ebenfalls nicht der Unterschrift der ehrenamtlic...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.1 Ausfertigung

Rz. 2 Ausfertigung ist eine amtliche Abschrift, die nach dem Willen des Ausstellers an die Stelle der Urschrift treten soll (vgl. z. B. bei Engelhardt/App, § 2 Rn. 3; vgl. auch Rn. 3 zu § 135). Da die Ausfertigung die wörtliche und richtige Abschrift des Urteils ist, muss sie das Urteil vollständig, also einschließlich Tatbestand, Entscheidungsgründe, Rechtsmittelbelehrung u...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.5 Rechtsmittelbelehrung

Rz. 17 Die Rechtsmittelbelehrung ist gemäß Abs. 1 Nr. 7 Teil des Urteils. Die Rechtsmittelbelehrung hat daher vor der Unterschrift der Richter (§ 134) zu stehen; die Unterschriften schließen den gesamten Urteilstext in räumlicher und zeitlicher Hinsicht ab (vgl. BVerwGE 109 S. 336; BFHE 120 S. 7; BAGE 33 S. 63; in BSGE 6 S. 1 wurde allerdings noch angenommen, dass eine dem U...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 129, der im Wesentlichen § 112 VwGO und § 309 ZPO entspricht, ist Ausfluss der Grundsätze der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit. Das Verfahren einschließlich der Beweisaufnahme (§ 117) soll im Grundsatz vor den Richtern stattfinden, die die Entscheidung fällen. Sichergestellt werden sollen damit vor allem sachliche Richtigkeit, Gerechtigkeit und Ausgewogenheit des...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.3 Erledigung vor Klageerhebung, Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage

Rz. 26 Wie bereits ausgeführt, betrifft § 131 Abs. 1 Satz 3 nach Wortlaut und systematischer Stellung den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts zwischen Klageerhebung und Urteil. Erledigt sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung, ist eine Anfechtungsklage ausgeschlossen und ein Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, wie er in § 131 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.7 Zeit zur Beratung und zum Vortrag

Rz. 24 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch, dass hinreichend Zeit zur Äußerung zur Verfügung steht (siehe Rn. 16; BSGE 11 S. 165; BSG, SozR 3-1500 § 117 Nr. 2; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5). Feste Regeln lassen sich dazu kaum aufstellen. Wenn ein Schriftsatz eines Beteiligten erst kurz vor der Sitzung beim Gericht eingeht oder erst in der mündlichen Verhandlung übe...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.2 Zustellungsmängel

Rz. 5 Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Schriftstückes nicht nachweisen oder ist das Schriftstück unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt nach § 189 ZPO das Schriftstück in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist. D...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.3 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 8 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil nach h. M. mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BG...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.4 Verkündungsvermerk

Rz. 8 Der Abs. 3 regelt ab 2.1.2002 entsprechend § 117 Abs. 6 VwGO und § 105 Abs. 6 FGO die Beurkundung der Verkündung oder Zustellung des Urteils zur Beweissicherung (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 14/5943). Eine Änderung ergibt sich hierdurch nicht, weil bisher über § 202 SGG i. V. m. § 315 Abs. 3 ZPO zur Anwendung kam, der die gleiche Regelung beinhaltet. Beu...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.1 Normzweck

Rz. 25 Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 sind in dem Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (wegen der Möglichkeit eines Verzichts der Beteiligten siehe auch bei § 136). Dieser Begründungszwang ist das Korrelat zu der weitgehend freien Einschätzungsprärogative des Tatrichters (Kopp/Schenke, § 108 Rn. 30 mit ausführlicher Darlegung). Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Die möglichen Ermittlungshandlungen

Die Verjährung wird durch bestimmte, enumerativ in § 78c StGB aufgeführte Ermittlungshandlungen unterbrochen, was bedeutet, dass nach jeder wirksamen Unterbrechung die Verjährung von Neuem beginnt (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Die Verjährung wird insb. durch folgende Maßnahmen unterbrochen: die erste Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung (z.B. du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.3 Durchführung eines Strafverfahrens

Krankenkassen dürfen Sozialdaten übermitteln, soweit dies zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Eine Übermittlung von Sozialdaten zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer anderen Straftat ist zulässig, soweit die Übermittlung auf die in § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB X gen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 4.2 Mündlichkeiten/Unmittelbarkeit

Im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, aufgrund einer mündlichen Verhandlung. Die mündliche Verhandlung stellt ein Mittel für die Gewährung des rechtlichen Gehörs dar und dient der Klarstellung sowie der vollständigen Erörterung des Streitfalls mit den Beteiligten. Den Beteiligten ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr