Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Unterschrift; Signatur; Beschlusserlass

Rz. 48 Als räumlicher Abschluss der Beschwerdeentscheidung muss diese von den erkennenden Richtern unterzeichnet (§ 38 Abs. 3 S. 2 FamFG) bzw. bei einer elektronischen Aktenführung durch die erkennenden Richter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (zu den Einzelheiten § 73 GBO Rdn 36 ff.). Der Wechsel eines Richters nach abschließender Beratung zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Selbstablehnung

Rz. 4 Bei Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO kann der Richter/Rechtspfleger/UdG sich sowohl selbst ablehnen als auch durch einen Beteiligten mit entsprechendem Gesucht abgelehnt werden. Befangenheit liegt vor, wenn der Richter/Rechtspfleger/UdG wegen seiner Beziehung zu dem/den Beteiligten, einem Verfahrensbevollmächtigten oder zum Verfahrensgegenstand in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verletzung der Regeln über die funktionelle Zuständigkeit

Rz. 22 Es sind folgende – auch praktisch fernliegende – Möglichkeiten denkbar: 1. Der Richter wird anstelle des Rechtspflegers tätig Nach § 8 Abs. 1 RPflG wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. Allerdings dürfte es kaum bis nie vorkommen, dass ein nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht zuständiger Richter eine Eintragung vornimmt oder eine Entscheidung na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hca) Allgemeines

Rn. 564 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für (§ 1 Abs 1 des Gesetzes): die Bundesbeamten und in den Bundesdienst abgeordnete Soldaten Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Beamte und Richter nach den Spiegelstrichen 1 ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 5. Anzahl und Qualifikation der Schiedsrichter

Rz. 17 Grundsätzlich ist es den Parteien überlassen, die Zahl der Schiedsrichter festzulegen. Sie entscheiden, ob sie das Verfahren nur einem Richter übergeben wollen oder zweien oder dreien. Die verschiedenen Schiedsordnungen enthalten verschiedene Formen, wobei entweder das Ein-Mann-Schiedsgericht oder das sog. Dreier Schiedsgericht die üblichen Formen des Schiedsgerichtes...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

Rz. 94 Im Vollstreckungsverfahren ist anstatt des Richters regelmäßig der Rechtspfleger zuständig. Welche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen sind, lässt sich § 20 RPflG entnehmen. Das sind insbesondere die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO, soweit sie vom Vollstreckungsgericht (und nicht etwa vom Gerichtsvollzieher) zu erledigen sind (vgl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfahren

Rz. 13 Das Verfahren ist in den §§ 43 bis 48 ZPO geregelt. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Ablehnungsgesuchs eines Beteiligten oder von Amts wegen, wenn der Richter sich selbst ablehnt oder wenn Zweifel bestehen, ob der Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 48 ZPO). Den Richter trifft eine Amtspflicht, ihm bekannte und begründete Ausschließungs- oder Ablehnungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vorlage bei Gericht (Papiereinreichung)

Rz. 58 Der Antrag wird wirksam, wenn er einer zur Entgegennahme zuständigen Person vorgelegt wird (Abs. 2 S. 2), d.h. in deren Besitz kommt (§ 19 Abs. 2b GeschO). Jeder andere Zeitpunkt ist unbeachtlich (§ 19 GeschO),[115] z.B. das Einwerfen in den Briefkasten des Amtsgerichts, Aushändigung an den die Postsachen des Amtsgerichts von der Postanstalt abholenden Boten oder spät...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Der Grundbuchrichter

Rz. 17 Die gerichtlichen Aufgaben sind zwar nach § 22 GVG dem Richter zugewiesen; dies würde grundsätzlich auch für Grundbuchsachen gelten (§ 23a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 GVG). Da das Grundbuchverfahren, soweit nicht die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle besteht (siehe § 12c GBO), ohne jeden Vorbehalt voll dem Rechtspfleger übertragen ist, kan...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 3. Muster: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters

Rz. 48 Muster 12.5: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters Muster 12.5: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters An das Schiedsgericht _________________________ Vorsitzender Richter _________________________ In dem schiedsrichterlichen Verfahren _________________________ lehnt die Schiedsklägerin/-beklag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Das BundesreisekostenG (BRKG)

Rn. 516 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BRKG (vom 26.05.2005, BGBl I 2005, 1418) regelt die Reisekostenvergütungen für die Bundesbeamten/Bundesbeamtinnen die Richter/Richterinnen im Bundesdienst und die Soldaten/Soldatinnen sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten/Beamtinnen und Richter/Richterinnen (§ 1 Abs 1 BRKG). Auf Länderebene gelten die entsprechenden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsbehelf (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Die stattgebende oder ablehnende Entscheidung des Grundbuchamts über die Einleitung des Rangklarstellungsverfahrens ist gem. Abs. 1 S. 3 zwar unanfechtbar. Wie bei § 85 Abs. 2 GBO (siehe § 85 GBO Rdn 7) findet bei einer Entscheidung des Rechtspflegers, der im Regelfall zuständig ist (vgl. § 3 Nr. 1 lit. h RPflG), wegen der Unanfechtbarkeit jedoch die befristete Erinner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 10 Abs. 2 regelt die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Beschwerdeverfahren und erklärt (wie § 6 FamFG) die Vorschriften der ZPO, also die §§ 41 bis 49 ZPO für entsprechend anwendbar. Da bei der Entscheidung der Beschwerdegerichte Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht mitwirken, werden in der Regel nur Richter der Beschwerdegerichte bzw. des Rechtsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbd) Das BundesreisekostenG (BRKG)

Rn. 563b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BRKG (vom 26.05.2005, BGBl I 2005, 1418) regelt die Reisekostenvergütungen für die Bundesbeamten/Bundesbeamtinnen, die Richter/Richterinnen im Bundesdienst die Soldaten/Soldatinnen sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten/Beamtinnen und Richter/Richterinnen (§ 1 Abs 1 BRKG). Auf Länderebene gelten die entsprechenden Vorsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 355 Wenn das deutsche Recht auf ausländisches Recht verweist, kann der Rechtspfleger nach § 5 Abs. 2 RPflG den Antrag dem Richter vorlegen, muss dies aber nicht.[1029] Im Falle einer Rückverweisung des ausländischen Rechts auf das deutsche kann der Richter die Angelegenheit wieder dem Rechtspfleger vorlegen oder selbst bearbeiten (§ 5 Abs. 2 RPflG).[1030]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zuständigkeitsmängel

Rz. 19 Zuständigkeitsmängel[22] führen zur Unwirksamkeit der Eintragung, so bei der Unterzeichnung durch den Urkundsbeamten anstelle des zuständigen Rechtspflegers (vgl. § 1 GBO Rdn 26), bei Unterzeichnung durch einen Beamten des gehobenen Dienstes, der nicht Rechtspfleger ist (siehe § 1 GBO Rdn 27) und bei der Unterzeichnung durch einen nur zur zweiten Unterschrift ermächti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einlegung zur Niederschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 2

Rz. 11 Die Beschwerde kann nach Abs. 2 S. 1 Alt. 2 auch zur Niederschrift des zuständigen Grundbuchamts oder der Geschäftsstelle des zuständigen Beschwerdegerichts erhoben werden. Keine Regelung trifft die Vorschrift hinsichtlich der Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift eines anderen Gerichts. Die Vorschrift ist aber als abschließende So...mehr

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Vorbemerkungen / II. Tätigkeiten des Rechtspflegers

Rz. 10 Hat – was in Grundbuchsachen der Regelfall ist – der Rechtspfleger entschieden, so ist nach § 11 Abs. 1 RPflG das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften gegen die Entscheidung des Richters zulässig ist. Kann gegen die Entscheidung des Richters nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften kein Rechtsmittel eingelegt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Überschreitung der Zuständigkeit

Rz. 6 Entscheidet ein örtlich unzuständiges OLG über eine Beschwerde, so ist die Entscheidung wirksam (vgl. § 2 Abs. 3 FamFG); diese ist – im Falle der Zulassung – mit der Rechtsbeschwerde an den BGH anfechtbar. Insoweit schränkt § 72 Abs. 2 FamFG für die Rechtsbeschwerde nur die Rüge der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts, mithin in Grundbuchsachen des GBA, nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Mängel der Begründung bzw. der Unterzeichnung der Beschwerdeentscheidung

Rz. 50 § 77 GBO ist verletzt, wenn die Gründe nicht den gesetzlichen Anforderungen (s. Rdn 39 ff.) entsprechen.[114] Dies ist z.B. der Fall, wenn die Entscheidungsgründe einen wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt lassen, so, wenn das Beschwerdegericht einen Eintragungsantrag auslegt, ohne die maßgeblichen Erwägungen hierfür darzulegen.[115] Dieser Mangel kann – im Fal...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ablehnungsgründe

Rz. 12 § 42 ZPO nennt die Gründe, aus denen ein Richter abgelehnt werden kann. Eine Ablehnung kommt in Betracht, wenn ein Fall des Ausschlusses kraft Gesetzes gegeben ist oder wenn Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht wird. Wegen Besorgnis der Befangenheit findet nach § 42 Abs. 2 ZPO die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die U...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel (Abs. 2 Hs. 2)

Rz. 6 Die im Rahmen der Einleitung eines Löschungsverfahrens vom Grundbuchamt getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, da das Grundbuchamt die für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens maßgebenden Umstände am besten beurteilen kann und sich die auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Entscheidung für eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz kaum eignet. Außer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Louven, Hartz-IV-Gesetz, NWB 7/2009, 470.mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Rechtsprechung (FeV) zu Aggressionsdelikten

Das VG Münster,[11] stellt fest, dass bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis in die Würdigung der charakterlichen Eignung eines Fahrers auch eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen werden kann, wenn der Betroffene im strafrechtlichen Verfahren einen Großteil des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eingestanden hat und die Sachverhalte zudem durch umfangreiche...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edc) Weitere nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Rn. 2142 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere, dh abgesehen von s Rn 2125 –2139 und s Rn 2140 – 2141 nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (in ABC-Form): Beamtinnen: Die Krankenversicherungsbeiträge, die der ArbG nach § 5 Abs 2 ElternzeitVO oder nach entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder übernimmt (R 3.62 Abs 1 S 3 LStR 2023). Berufsständisches Ver...mehr

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Nachversicherung / 2.2 Altersgeld anstelle der Nachversicherung

Beamte, Richter und Berufssoldaten, die freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheiden, haben nach dem Altersgeldgesetz folgende Möglichkeit: Sie können anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vorherigen Dienstherrn einen Anspruch auf Gewährung von Altersgeld geltend machen. Entsprechendes gilt auch in einigen Bundesländern (z. B. Hamb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Durchführung der Mitteilung

Rz. 6 Die Mitteilung kann entweder durch Übersendung der Akten oder durch besondere Benachrichtigung geschehen. Funktionell zuständig für die Mitteilung ist der Richter oder Rechtspfleger entsprechend seiner Zuständigkeit für die Erteilung des Erbscheins, des Nachlasszeugnisses oder der Eröffnung des Testaments bzw. Erbvertrages.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Urkundensprache

Rz. 434 Gemäß § 184 GVG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Gerichtssprache deutsch. Rz. 435 Für die Bewilligung (§ 19 GBO) folgt dabei schon aus § 874 BGB, § 44 Abs. 2 GBO, dass das Original in deutscher Sprache abgefasst sein muss und deshalb auch eine Übersetzung nicht ausreicht.[1296] Andernfalls würde das Grundbuchamt wegen der Bezugnahme auf die B...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 5.1 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Am 30.11.2023 ist die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 24.11.2023 in Kraft getreten (BGBl 2023 I Nr. 320 v. 29.11.2023). Die Verordnung enthält eine Neufassung der Übergangsregelung für die Verwendung alter Zwangsvollstreckungsformulare bis zum 31.8.2024. Autor: Karsten Funke Karsten Funke, Richter am Landgericht, München zfs 1/2024, S. 2mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 80 Bei Jahresarbeitszeitkonten wird das vertragliche Arbeitsvolumen auf das Jahr bezogen. Typischerweise sind Jahresarbeitszeitkonten auf kollektivrechtlicher Ebene geregelt; in nichttarifgebundenen Betrieben ohne Betriebsrat finden sich aber auch individualrechtliche, arbeitsvertragliche Regelungen. Diese umfassen regelmäßig die Jahresarbeitszeitverpflichtung, den Zeitr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Besetzung der Rechtsmittelgerichte (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 weist die Entscheidung über Beschwerden in Grundbuchsachen bei den Oberlandesgerichten (vgl. § 119 Abs. 1 lit. 1b GVG) und Rechtsbeschwerden bei dem BGH (vgl. § 133 GVG) jeweils einem Zivilsenat in seiner geschäftsplanmäßigen vollen Besetzung (§ 122 Abs. 1 GVG) zu. Damit kommt eine Entscheidung durch den Einzelrichter nicht in Betracht; § 68 Abs. 4 FamFG der auf...mehr

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Rentensplitting / 2.2 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten

Weitere Voraussetzung für das Rentensplitting sind 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten auf dem Versicherungskonto jedes Ehepartners bzw. Lebenspartners. Hierdurch soll vermieden werden, dass Bezieher von Einkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vom Splitting bevorzugt werden. Zu den Beziehern von Einkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zählen z. B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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Autorenverzeichnis

Volker Bock Rechtsanwalt, Dresden Prof. Dr. Christian Döring Rechtsanwalt, Stuttgart Dr. Tassilo Eichberger Rechtsanwalt, München Dr. Andreas Fink Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln Prof. Dr. Peter Fischer Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg Prof. Dr. Bastian Fuchs, LL.M. Rechtsanwalt, Attorney-at-Law, Fachanwalt für Bau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 520 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, die Richter im Bundesdienst und die Soldaten. Für die Landesbeamten und Landesrichter gelten die länderrechtlichen Vorschriften, zB das Bayerische UmzugskostenG idF vom 24.06.2005, GVBl S 192.mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

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FF 01/2024, Siegfried Willutzki - 90 Jahre alt

Siegfried Willutzki Siegfried Willutzki (Direktor des AG Brühl a.D.) feierte am 22.11.2023 seinen 90. Geburtstag! Anlässlich der Verabschiedung von Prof. Dr. Isabell Götz und der Einführung von Andreas Frank besuchte er den Familiengerichtstag in Bonn. Auch wenn wir darüber nicht explizit gesprochen haben, hat es ihm sicher gut gefallen, dass ein erstinstanzlicher Richter die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Höfer, LSt-freie Übertragung der Geschäftsführerversorgung einer GmbH, DB 2003, 413; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NWB F 6, 4429; Decker/Looser, Grenzgänger in die Schweiz, NWB F 3, 14 099; Küntzel, Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge zur (ausländischen) Rentenversich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Entscheidung; Rechtsmittel (Satz 2)

Rz. 2 Die Einstellung des Verfahrens hat durch Beschluss (§ 38 FamFG) zu erfolgen. Eine Begründung des Beschlusses ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, jedoch nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen erforderlich.[1] Die Entscheidungsgründe müssen sich nicht mit der Tatsache der Einstellung, sondern auch mit den maßgeblichen Gesichtspunkten für eine Verfahrenseinstellun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zeitpunkt der Entscheidung; Aussetzung; Unterbrechung

Rz. 24 Das Beschwerdegericht hat über die Beschwerde zu entscheiden, sobald es dazu in der Lage ist. Es müssen nicht zwingend Schriftsatzfristen gesetzt werden, sofern dies nicht aus Gründen des rechtlichen Gehörs geboten ist.[61] Eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens kann der Beschwerdeführer nicht verlangen und kommt auch grundsätzlich nicht in Betracht.[62] Das Beschwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Prüfungspflicht des GBA

Rz. 41 Das GBA hat bei Vorlage des Erbscheins eine nur beschränkte Prüfungsberechtigung hinsichtlich der Zuständigkeit und des (äußeren) Inhalts. Im Übrigen entfaltet der Erbschein Tatbestandswirkung.[66] Darüber darf sich das GBA selbst dann nicht hinwegsetzen, wenn eine Betroffenenbewilligung vorgelegt wird.[67] Rz. 42 Das GBA überprüft die Erteilung durch die sachlich alle...mehr

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AGS 01/2024, Verhandeln im ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Verurteilten zunächst nur ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung. In diesem Verfahren wurde ihm auf Antrag seiner Verteidigerin diese als Pflichtverteidigerin bestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das AG dann am 15.7.2022 gegen den Verurteilten u.a. wegen des dringenden Tatverdachts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 4 Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung steht dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gleich.[1] Erhält der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte im Rahmen seiner Besoldung einen Familienzuschlag, so ist auch dessen kindbezogener Teil für die Beitragsberechnung mit heranzuziehen. Das gilt gleichermaßen für den kindbezogenen Teil des Familienzuschlags bei Ruhestandsbeamten.[2] F...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 21 Über die weitere Ausgestaltung des vom Beschwerdegericht einzuschlagenden Verfahrens enthält die GBO keine Vorschriften. Insoweit besteht für das Beschwerdegericht eine relativ freie Gestaltungsmöglichkeit, die begrenzt wird durch die Verfahrensgrundrechte.[50] Das Beschwerdeverfahren ist zwar eine zweite Tatsacheninstanz. Das Beschwerdegericht erhebt indes keine Bewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr