Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2228 Akteneinsicht

Gesetzestext Das Nachlassgericht hat die Einsicht der nach § 2198 Abs. 1 Satz 2, § 2199 Abs. 3, § 2202 Abs. 2, § 2226 Satz 2 abgegebenen Erklärungen jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rz. 1 I.R.d. Nachlassabwicklung und der Testamentsvollstreckung müssen bestimmte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden, so die Bestimmung de...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 So haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu führen. Fügt der Geschäftsführer dem Gesellschaftsvermögen durch schuldhaftes Verhalten Schaden zu, muss er diesen Schaden ersetzen. Die Haftung wird von der Gesellschafterversammlung per Beschluss geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich für die GmbH durc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Andeutung im Testament

Rz. 86 In einem vierten Schritt ist wiederum zu prüfen, ob der durch Auslegung ermittelte Wille, d.h. das Ziel des Erblassers bzw. seine allg. Motivation, in der Urkunde wenigstens andeutungsweise enthalten ist.[267] Hierbei ist davon auszugehen, dass dies umso eher der Fall ist, je mehr das vom Erblasser erstrebte Ziel aus dem Wortlaut der Urkunde erkennbar ist. Im Allg. is...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. § 670 BGB – Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 55 Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. § 670 BGB, wenn er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Im Unterschied zur Fälligkeit der Vergütung nach § 2221 BGB muss der Testamentsvollstrecker nicht bis zur Amtsbeendigung warten, denn sein Aufwendungsersatzanspruch ist wegen § 271 BGB sofort fällig. Da sie als Nachlas...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Inhalt des Antrags

Rz. 24 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist für das Nachlassgericht nach h.M. bindend. Eine Abweichung inhaltlicher Art ist bei der Erteilung nicht zulässig. Der Antrag muss grundsätzlich die notwendigen Angaben enthalten nach §§§ 23 Abs. 1, 352 FamFG.[53] Bei differenzierter Betrachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 2353 BGB ist es durchaus notwendig, zu überlege...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kernrechtsbereichtheorie

Rz. 53 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichtheorie entwickelt worden.[80] Diese ist nicht ohne weiteres auf das Testamentsvollstreckerrecht anwendbar und zu differenzieren.[81] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugän...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

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Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt und Wirkung der Vermutung

Rz. 3 Die Vermutung hat allein den in § 2009 BGB angegebenen Inhalt. Sie gilt also nur hinsichtlich der Aktiva des Nachlasses, erstreckt sich nicht auf etwaige Angaben über deren Wert und/oder auf die Bezeichnung von Nachlassverbindlichkeiten.[10] Sie bezieht sich nur auf die zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden gewesenen Nachlassgegenstände, nicht auf einen etwaigen Zuwachs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Entsprechende Anwendung von § 753 BGB

Rz. 36 § 753 BGB Teilung durch Verkauf (1) Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den T...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Sittenwidrigkeit

Rz. 19 Die Grenze zur Sittenwidrigkeit wird leicht überschritten. Daher ist im Wege der Auslegung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Bedingung vorliegt oder ob es sich lediglich um einen Wunsch des Erblassers handelt. Die Grenze der Zulässigkeit ist in § 138 BGB zu sehen. Durch seine Anordnungen will der Erblasser auf das Verhalten des Zuwendungsempfängers nach dem Erbfal...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 30 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[97] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 31 Maßgeblich ist der Wortlaut.[98] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bestimmung durch Dritte contra Auslegung

Rz. 2 Die Vorschrift des § 2065 BGB betrifft nur Verfügungen, bei denen der Erblasser einem Dritten die Entscheidung überlässt. Der allgemeine Bestimmtheitsgrundsatz ist hiervon jedoch zu unterscheiden. Der Erblasser hat seine Verfügungen so zu formulieren, dass Zuwendungsgegenstand, Zuwendungsempfänger und Geltungsanordnung aus den getroffenen Verfügungen entnommen werden k...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Da die Anordnung der Wechselbezüglichkeit allein dem Willen der Ehegatten überlassen ist, erfolgt die Feststellung derselben durch Auslegung nach den allg. Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 2084 BGB).[23] Wie stets bei der Auslegung von gemeinschaftlichen Testamenten ist darauf zu achten, ob die nach dem Willen des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des an...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Zu Abs. 2: Anspruch auf Regelung der Verwaltung und Benutzung

Rz. 43 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[137] Eine gerichtliche Entscheidung ist nur dann zulässig, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen worden ist, die billigem Ermessen entsprec...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 42 Steht zwischen den Parteien das Vorliegen eine Teilungsanordnung im Streit, so gibt es keine Zweifelsregelung in der einen oder anderen Richtung: Es gelten die Grundsätze zur Pflicht der Testamentsauslegung durch das Gericht nach §§ 133, 2084 BGB mit dem Ziel, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln.[144] Anhaltspunkte jenseits des reinen Wortlauts der letztwill...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.4.3 Maßgeblicher Wahrscheinlichkeitsgrad

Rz. 280 Ob das Tatbestandsmerkmal der Negativprognose im Einzelfall erfüllt ist oder nicht, ist entscheidend davon abhängig, welche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Trotz der herausragenden Bedeutung dieser Frage für die Anwendung des Prognoseprinzips im Kündigungsrecht wird diese Frage verhältnismäßig se...mehr

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Einfühlungsverhältnis / 4.1 Grundsätzlich keine Anwendung

"Beschäftigte" i. S. d. Vorschriften sind gem. § 2 Abs. 2 ArbSchG Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Soldaten und Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Grundsätzlich findet das ArbSchG für das echte Einfühlungsverhältnis unmittelbar keine Anwendung. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

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GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.30 Equity-Bewertung

Rogler/Richter, Geplante Neuregelungen zur Equity-Methode bei Änderung der Beteiligungsquote nach I...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.54 Informationstechnik

Brösel/Freichel/Wasmuth, Neue Impulse bei der Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen durch den „EU Data Act“ – Zugleich Anmerkungen zum Beitrag von Bach, StuB 2025 S. 426, StuB 16/2025, S. 601; Buchberger/Richter, Bilanzierung von Cloudsoftware bei Hosting durch einen Subunternehmer nach IFRS – Der Fall – die Lösung, IRZ 7-8/2025, S. 279; Blattert, Strate...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.27 Eigene Anteile

Richter, Behandlung indirekter eigener Anteile, IRZ 5/2024, S. 193; Stölzel, Der unentgeltliche oder teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile, DB 21/2024, S. 1307; Riepolt, Bilanzierung eigener Geschäftsanteile bei einer GmbH-Nachfolgegestaltung, BBK 9/2023, S. 394; Deubert/Lewe, Erwerb eigener Anteile durch das assoziierte Unternehmen nach HGB – Gedanken zur Fortentwicklung d...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungsabgrenzung

Cremer, Disagio – Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz – Beispielsfälle zur Buchung und Bilanzierung eines Fälligkeits-, Raten- und Annuitätendarlehens, NWB 13/2024, S. 14 – Beilage; Richter/Meyering, Geringwertige Rechnungsabgrenzungsposten in der handels- und steuerrechtli...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.59 IT-Bilanzierung

Bach, Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen – Aktivierung oder Aufwand?, StuB 11/2025, S. 426; Freiberg/Niebuhr, Restriktionen aus dem EU Data Act für die Erlösrealisation von As-a-Service-Anbietern nach IFRS, BB 19/2025, S. 1067; Freichel/Wasmuth, HGB-Bilanzierung von IT-Implementierungskosten für Cloudlösungen vor dem Hintergrund des EU Data Act, BB 1...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

Diener, Offenlegung von Treibhausgasemissionen – Änderungen zu IFRS S2, NaRP 8/2025, S. 247; Fischer, ISSB: Hilfestellung zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen, PiR 7/2025, S. 226; Fischer/Griffin/Habermann, Wirksamkeit von ESG-Maßnahmen – Gezielte ESG-bezoge...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 289 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.40: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, den Vorsitzenden Richter _________________________ wegen der B...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 211 Die Zivilprozessordnung sowie alle anderen Verfahrensordnungen setzen die Unparteilichkeit des Gerichts voraus, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewähren. Zur Durchsetzung der Unparteilichkeit ist einem Richter gem. § 41 ZPO in den dort aufgeführten Fällen die Befugnis zur Ausübung des Richteramtes entzogen. Darüber hinaus gibt § 42 ZPO...mehr

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§ 41 Strafrecht / 8. Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen bzw. Sachleitungsverfügungen des Vorsitzenden Richters

a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen Rz. 293 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[126] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vors...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 211 Die Zivilprozessordnung sowie alle anderen Verfahrensordnungen setzen die Unparteilichkeit des Gerichts voraus, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewähren. Zur Durchsetzung der Unparteilichkeit ist einem Richter gem. § 41 ZPO in den dort aufgeführten Fällen die Befugnis zur Ausübung des Richteramtes entzogen. Darüber hinaus gibt § 42 ZPO den Parteien die Möglic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensrechtsverletzung

Rz. 816 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.84: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensrechtsverletzung An das BAG 99113 Erfurt Nichtzulassungsbeschwerde (Rubrum wie Muster Rdn 815) wegen Besetzungsrüge. Namens und im Auftrage des Klägers legen wir wegen der Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichtes _________________________ vom __...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.8: Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit In vorbezeichneter Angelegenheit lehne ich für den Angeklagten den Richter am Amtsgericht _________________________ wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung am _________________________ zu de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blut-/Blutserumsbestimmung

Rz. 41 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) durch eine Blutprobe. Auch der Blutserumsgehalt an THC wird mittels Blutabnahme bestimmt. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blute...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Begriff der Befangenheit

Rz. 286 Die Ablehnung einer Gerichtsperson kommt in Betracht, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht, § 24 Abs. 1 StPO . Nach der Legaldefinition des § 24 Abs. 2 StPO ist diese Besorgnis dann gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der betroffenen Person – meist des Richters – zu rechtfertigen. Dabei ist Misstrauen gegen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Verfahrensrechtsverletzungsbeschwerde

Rz. 799 Die Nichtzulassungsbeschwerde kann auch auf die Verletzung des Verfahrensrechts gestützt werden, wenn absolute Revisionsgründe gem. § 547 ZPO gegeben sind, weil einer der in § 547 ZPO enumerativ aufgeführten Verfahrensverstöße vorliegt. Im Arbeitsgerichtsprozess ist § 547 ZPO i.V.m. §§ 72 Abs. 2 Nr. 3, 92 Abs. 1 S. 2 ArbGG anwendbar.[1341] Auf die Literatur und Recht...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

Rz. 90 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwa...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Unselbstständige Stiftung

Rz. 117 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[139] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[140] sondern eine Rechtsbeziehung des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 178 Die Würdigung des Einzelfalles[80] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 179 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG

Rz. 908 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.102: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einleitung des Einigungsverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahren...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 287 Das Institut der Ablehnung sollte nur gezielt eingesetzt werden. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der großen Erfolglosigkeit der Ablehnungsanträge. Dabei sollten auch die Nachteile sowohl der erfolglosen als auch der erfolgreichen Ablehnung im Auge behalten werden: Scheitert der Ablehnungsantrag, verbleibt es beim abgelehnten Richter. Ob er weiterhin dieselbe Offen...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO ist ein Rechtsbehelf, der für das Verfahren der Zwangsvollstreckung vorgesehen ist. Rz. 25 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann nur die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren angegriffen werden. Insoweit ist sie abzugrenzen von der Vollstreckungsentscheidung, ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Ablehnungsgesuch

Rz. 215 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.52: Ablehnungsgesuch An das Landgericht _________________________ Ablehnungsgesuch In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird der Beisitzer _________________________ wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Begründung: Der Beklagten ist bekannt geworden, dass die Ehefrau ...mehr