Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Riester-Rente / 6.4 Folgen der schädlichen Verwendung

6.4.1 Sparverträge Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheid...mehr

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Riester-Rente / 3.1 Grund- und Kinderzulage

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Sie wird in Abhängigkeit von den für das betreffende Beitragsjahr gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Leistet der unmittelbar Zulageberechtigte nicht den gesamten von ihm geforderten Eigenbeitrag, wird die Zulage entsprechend gekürzt. 3.1.1 Grundzulage Jeder Zulageberechtigte kann...mehr

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Riester-Rente / 7.5 Besteuerung des Wohn-Riester

Bei der Altersvorsorge in Form des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt die nachgelagerte Besteuerung nicht etwa durch die Erfassung der dem Steuerpflichtigen ersparten Mietaufwendungen. Es erfolgt keine Nutzungswertbesteuerung, sondern das in der Wohnimmobilie gebundene geförderte Kapital dient als Grundlage einer sukzessiven Versteuerung im Alter. Technisch geschieht die...mehr

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Riester-Rente / 6.3 Schädliche Verwendung

6.3.1 "Sparverträge" Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um ei...mehr

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Riester-Rente / 7.3 Steuerliche Behandlung der Beiträge in der Ansparphase

7.3.1 Geförderte Beiträge Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR nicht übersteigen. Mindestens sind die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbetr...mehr

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Riester-Rente / 2.1 Private Altersvorsorge

2.1.1 Allgemeines Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag d...mehr

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Riester-Rente / 3.3 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei Ehegatten

Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags von Ehegatten sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der Kombination der Art der Förderberechtigung und den Möglichkeiten die Zuordnung der Kinderzulage abweichend vom Kindergeldbezug vornehmen zu können. Entsprechendes gilt für eingetragene Lebenspartner. 3.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei ...mehr

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Riester-Rente / 7.4 Besteuerung in der Auszahlungsphase

7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr...mehr

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Riester-Rente / 4 Sonderausgabenabzug

4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können...mehr

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Riester-Rente / 5.2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ermöglicht die Entnahme von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen aus einem bestehenden Altersvorsorgevertrag in einem bestimmten Umfang zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (wohnungswirtschaftliche Maßnahmen), ohne dass dies die Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung auslöst. 5.2.1 Allgemeines Durch die mit dem Altersvors...mehr

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Riester-Rente / 7.1 Grundsätze

Zusammen mit der Riester-Förderung wurde der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus den begünstigten Altersvorsorgeverträgen und aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vollzogen. Während die Beiträge in der Ansparphase durch Altersvorsorgezulagen und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich unbelastet bleiben,...mehr

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Riester-Rente / 2.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Wird in einem Altersvorsorgevertrag Kapital angespart, ist dieses für eine lebenslange Altersversorgung des Anlegers einzusetzen. Dies soll durch die im AltZertG aufgestellten Kriterien sichergestellt werden. Hierzu gehören u. a.: Die Altersleistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr bzw. dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012 [1] ausgezahlt werden. Ein späterer...mehr

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Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

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Riester-Rente / 1.1.2 Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind. Hat sich der Landwirt oder sein Ehegatte von der Versicherungspflicht befreien lassen, entfällt die unmittelbare Förderberechtigung.[1] Dies gilt auch, wenn die Befreiung unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Lebensversicherung erfolgte[2] und dies...mehr

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Riester-Rente / 2.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö...mehr

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Riester-Rente / 5.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig...mehr

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Riester-Rente / 6.5 Exkurs: Das Brexit-Steuerbegleitgesetz

Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)[1] wurde der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts geregelt, der sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“) ergibt. Dies betrifft auch den Bereich der schädlichen Verwendung bei der geförderten Altersvorsorge. Die steuerliche F...mehr

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Riester-Rente / 7.3.2 Nicht geförderte Beiträge

Beiträge sind nicht gefördert, wenn sie in einem Beitragsjahr eingezahlt werden, in dem der Steuerpflichtige nicht zum begünstigten Personenkreis gehört, sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulage übersteigen, wenn es sich nicht um den Sockelbetrag handelt (sog. Überzahlungen), oder der Steuerpflichtige keine Altersvor...mehr

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Riester-Rente / 7.5.3 Zusammenfassendes Beispiel

A hat einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und diesen bespart. Am 1.1.2009 belief sich sein gefördertes Altersvorsorgevermögen auf 10.000 EUR. Diesen Betrag entnimmt er in 2009, um damit die von ihm selbst genutzte Eigentumswohnung zumindest teilweise zu finanzieren. Am 1.7.2029 beginnt seine Auszahlungsphase. A feiert an diesem Tag seinen 65. Geburtstag....mehr

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Riester-Rente / 3.5.1 Grundsatz

Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA[1] – zuständig. Die ZfA fungiert insoweit als Finanzbehörde.[2] Organisatorisch ist die ZfA Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, finanzverfassungsrechtlich ist die Aufgabe der Zulageförderung dem Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen, welches sich hierzu im Wege der so...mehr

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Riester-Rente / 5.2.1 Allgemeines

Durch die mit dem Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) vorgenommenen gesetzlichen Anpassungen ändern sich ab dem 1.1.2014 die Voraussetzungen für die Nutzung des Wohn-Riester. Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Entnahme modifiziert (absoluter Mindestentnahmebetrag und Mindestrestbetrag statt einer prozentualen Anknüpfung an das auf dem Vertrag befindliche A...mehr

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Riester-Rente / 3.2.3 Zulagenkürzung bei Unterschreiten des Mindesteigenbeitrags/Sockelbeitrags

Unterschreiten die vom Zulageberechtigten gezahlten Altersvorsorgebeiträge den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, ist die Zulage entsprechend zu kürzen. Der Kürzungsfaktor wird hierbei auf 9 Nachkommastellen gerundet und einzeln auf jede maximale Teilzulage angewendet.[1] Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Praxis-Beispiel Kürzung der Zulage bei zu geringen Ja...mehr

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Riester-Rente / 5.2.3 Entnahmeumfang

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt, den Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genos...mehr

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Riester-Rente / 6.1 Allgemeines zur schädlichen Verwendung

Die Riester-Förderung wird nur dauerhaft gewährt, wenn die Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgekapital einer lebenslangen Altersleistung entspricht. Wird das angesparte Vermögen vom Anleger anders verwendet, z. B. bei Kündigung eines Vertrags mit gleichzeitiger Auszahlung des Kapitals, müssen die auf das anders verwendete Altersvorsorgevermögen entfallenden Altersvo...mehr

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Riester-Rente / 3.5.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Jeder Riester-Anleger erhält von seinem Anbieter nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres eine Bescheinigung nach § 92 EStG, die ihn über den Stand seines Vertrags informiert. In dieser sind u. a. die im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge, die gutgeschriebenen und ggf. die zurückgeforderten Zulagen sowie die Ermittlungsergebnisse der ZfA enthalten....mehr

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Riester-Rente / 2.1.3 Altersvorsorgeverträge zum Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Ausza...mehr

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Riester-Rente / 3.2.2 Sockelbetrag

Insbesondere bei Steuerpflichtigen mit geringen maßgebenden Einnahmen und mehreren Kindern kann der in der Tabelle dargestellte Mindesteigenbeitrag 0 EUR oder weniger betragen. Der Anleger erhielte die Riester-Förderung somit ohne eine Eigenleistung. Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass es sich um eine eigenverantwortlich aufgebaute private Altersversorgung handeln s...mehr

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Riester-Rente / 7.3.1 Geförderte Beiträge

Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR nicht übersteigen. Mindestens sind die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge i. S. d. § 86 Abs. 1 ...mehr

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Riester-Rente / 1.1 Unmittelbar begünstigte Personen

Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen. Bezieher einer inländischen Besoldung bzw. von Amtsbezügen müssen für das Bestehen der Förderberechtigung allerdings im jeweiligen Beitragsj...mehr

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Riester-Rente / 7.4.3 Auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Wenn sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge gezahlt wurden, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Die Aufteilung ist regelmäßig beim erstmaligen Bezug der Leistungen vom Anbieter vorzunehmen. Dafür sind die Beiträge grundsätzlich je Vertragsinhaber getrennt aufzuzeichnen, sodass eine Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vor...mehr

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Riester-Rente / 6.3.1 "Sparverträge"

Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um eine schädliche Verwen...mehr

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Riester-Rente / 7.5.2 Einmalbesteuerung/Ratierliche Besteuerung

Zu Beginn der fiktiven Auszahlungsphase, die zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr festzulegen ist, hat die ZfA den Stand des Wohnförderkontos durch Bescheid gesondert festzustellen. Ist im Vertrag nichts anderes geregelt, gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres als Beginn der Auszahlungsphase. Dividiert man diesen Gesamtbetrag des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Beginns der...mehr

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Riester-Rente / 7.6 Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen

Die in der Praxis schwierige Aufteilung der Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder der betrieblichen Altersversorgung obliegt dem Anbieter oder der Versorgungseinrichtung. Sie muss dem Steuerpflichtigen für Zwecke der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung beim erstmaligen Bezug oder bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen eine Bescheinigung a...mehr

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Riester-Rente / 6.4.2 Wohn-Riester

Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] T...mehr

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Riester-Rente / 3.1.1 Grundzulage

Jeder Zulageberechtigte kann eine Grundzulage beanspruchen. Diese beträgt jährlich 175 EUR. Für Beitragsjahre vor 2018 betrug sie jährlich 154 EUR. Die höhere Zulage wird unabhängig vom Vertragsabschluss des zugrunde liegenden Vertrags gewährt. Alle Zulageberechtigten, die vor Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine erhö...mehr

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Riester-Rente / 2.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo...mehr

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Riester-Rente / 7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind...mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Riester-Rente / 7.2 Besteuerung von Altersleistungen

Die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung der Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen aufgrund der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte der Besteuerung. Der Umfang der Besteuerung richtet sich danach, ob die gezahlten Beiträge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaup...mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

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Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Riester-Rente / 2.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb...mehr

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Riester-Rente / 5.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines Darlehens[2], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie aufgenommen wurde...mehr

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Riester-Rente / 3.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei 2 unmittelbar berechtigten Ehegatten

Gehört jeder der Ehegatten einer begünstigten Personengruppe an, ist für jeden Ehegatten getrennt auf Basis seiner individuellen Situation die Höhe des Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Die Vergleichsberechnung zwischen Sockelbetrag und Mindesteigenbeitrag ist zweimal durchzuführen. Im Hinblick auf die Zuordnung der Kinderzulagen können sich unterschiedliche Ergebnisse ergeb...mehr

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Riester-Rente / 7.5.1 In das Wohnförderkonto eingestellte Beiträge

Im Wohnförderkonto sind nach § 92a Abs. 2 EStG rein rechnerisch aufzunehmen: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a Abs. 1 EStG Tilgungsleistungen i. S. d. § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich zur Kapitalentnahme einen zertifizierten Darlehensvertrag für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet sowie die für die Tilgungsleistungen gewäh...mehr

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Riester-Rente / 6.3.2 Wohn-Riester

Zu einer schädlichen Verwendung kommt es, wenn der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend aufgibt. Dies gilt entsprechend, wenn der Steuerpflichtige das Eigentum an der geförderten Wohnung verliert. Eine nur vorübergehende und damit unschädliche Aufgabe der Selbstnutzung kann regelmäßig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr angenomm...mehr

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Riester-Rente / 3.5.3 Verfahren

Um eine zeitnahe und kosteneffiziente Auszahlung der Zulage in einem Massenverfahren zu gewährleisten (es existieren über 16 Millionen Verträge, wovon allerdings viele nicht aktiv bespart werden), vertraut die ZfA bei der Gewährung der Altersvorsorgezulage grundsätzlich auf die Richtigkeit der Angaben im Zulageantrag bzw. dem entsprechenden Datensatz. Im Idealfall gehen die ...mehr

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Riester-Rente / 6.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte...mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Bis zum 31.12.2017 stellte der Wortlaut des Gesetzes auf die Kindergeldauszahlung ab. D. h., Anspruch auf die Kinderzulage hatte derjenige, an den das Kindergeld a...mehr