Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Auszahlungsphase. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Minderung der monatlichen Miete für die Genossenschaftswohnung. Alternativ ist auch eine zeitlich befristete Minderung des Nutzungsentgelts zulässig, wenn diese mit einer Restkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr verbunden wird. Anstelle von monatlichen Geldleistungen erhält der Steuerbürger die Altersversorgung als verbilligte Nutzung einer Genossenschaftswohnung.

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