Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug (Nr. 1)

Rz. 14 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld nach der alternativen Tatbestandsvoraussetzung der Nr. 1 (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich Verletztengeld bezogen hat (BSG, Urteil v. 15.5.2012, ...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1 Änderung der Rentenhöhe nach der Erstfeststellung (Abs. 1)

Rz. 14 Abs. 1 legt für Rentenleistungen ergänzend zu § 48 SGB X fest, dass eine Änderung der Rentenhöhe nur zum Beginn des Folgemonats nach dem Wirksamwerden der Änderung der Voraussetzungen für die Rentenhöhe eintritt. Die Frage, wann eine Änderung wirksam wird, bestimmt sich nach §§ 44 bis 48 SGB X. Sie erfasst auch die bisher in § 623 Abs. 2 1. Alternative RVO (Herabsetzu...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. In Abs. 1 wurden mit dem RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung ab 1.1.1992 die Worte "ohne die darin enthaltenen Kinderzuschüsse" durch die Worte "einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung" ersetzt. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.6 Rentenende bei Tod (Abs. 6)

Rz. 49 Abs. 6 regelt das Ende von Rentenleistungen beim Tod des Berechtigten entsprechend dem zuvor geltenden Recht (§ 631 RVO; amtliche Begründung zu § 73, vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 93). Verstirbt der Berechtigte, ist die Rente unabhängig vom Todestag bis zum Ablauf des Sterbemonats zu gewähren. Kommt es aufgrund des Todes zur Gewährung von Hinterbliebenenrente, wird unabhäng...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Beginn der Renten an Versicherte und differenziert danach, ob zuvor ein Anspruch auf Verletztengeld bestand oder nicht bestand. Rz. 4 Abs. 2 regelt den Beginn der Renten an Hinterbliebene. Rz. 5 Abs. 3 enthält eine Ermächtigung für Satzungsregelungen hinsichtlich des Rentenbeginns für Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner (Let...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 11 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Vorschriften über den Beginn der Rente und das Ende des Verletztengeldes (§ 46 Abs. 3) neu strukturiert. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht; § 580 Abs. 2 bis 4, § 589 Abs. 1 Nr. 3, § 590 Abs. 4, § 592 Abs. 1 Satz 2, § 634, § 635 RVO (vgl. zur Zuordnung zum alten Recht auch BR-Drs. 263/95 ...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.3.1 Satzungsregelung (Satz 1)

Rz. 27 Der Unfallversicherungsträger (Vertreterversammlung) kann nach Satz 1 in der Satzung bestimmen, dass für diesen Personenkreis bei Eintritt eines Versicherungsfalls in den ersten 13 Wochen nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, die an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert (§ 46 Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1.2 Vergleichsgrundlage

Rz. 21 Ob eine wesentliche Änderung in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist, beurteilt sich nach dem Vergleich des Unfallfolgezustandes zum Zeitpunkt des Erlasses der Erstfeststellung mit dem Zustand zum Zeitpunkt der beabsichtigten Neufeststellung. Bei der Prüfung, ob eine Änderung der MdE vorliegt, ist als Vergleichsgutachten stets das Gutachten...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5.1 Befristung wegen Kindererziehung (Satz 1)

Rz. 39 Renten an Witwen oder Witwer wegen Kindererziehung sind bis zum Ablauf des Monats des voraussichtlichen Endes der Kindererziehung zu befristen. Grundsätzlich endet die Erziehung mit Ende der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB), die nach § 2 BGB mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Rz. 40 Sorgt die Witwe oder der Witwer für ein Kind, das wegen körperliche...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 11 Die Regelung tritt an die Stelle der Regelungen in § 580 Abs. 2, § 589 Abs. 1 Nr. 3, § 590, § 592, § 623 Abs. 2, § 631, § 634, 635 RVO a. F. Abs. 1 erfasst die bisher in § 623 Abs. 2 1. Alternative RVO (Herabsetzung der Rente) geregelten Fallgestaltungen. Abs. 2 erfasst die bisher in § 623 Abs. 2 2. Alternative RVO (Entziehung der Rente) geregelten Fallgestaltungen. D...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Benz/Bethke, Der Wirksamkeitszeitpunkt bei Änderungen in den Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1999, 344. Feddern, Verletztenrente/Minderung der Erwerbsfähigkeit/Fehlerhafte Einschätzung/Verschlimmerung – zu: BSG, Urteil vom 8.12.2021 – B 2 U 10/20 R, SGb 2022, 559. Hadré/Ricke, Entziehung und Wegfall von Renten als Dauerleistungen aus...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 12 Da § 72 die zentrale Vorschrift für die Bestimmung des Beginns der Renten im Unfallversicherungsrecht ist, enthalten alle in den vorangegangenen Vorschriften geregelten Hinterbliebenenrenten korrespondierende Regelungen, also § 65 (Witwen- und Witwerrente), § 66 (Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten), § 67 (Voraussetzungen der Waisenrente) und § 69 (Rente an V...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift regelt ganz allgemein das Wirksamwerden von Bescheiden über die Änderung der Rentenhöhe und die Entziehung von Renten. Wirksam wird eine Änderung der Rentenhöhe oder der Wegfall der tatsächlichen und/oder rechtlichen Voraussetzungen nicht unmittelbar kraft Gesetzes, sondern erst dann, wenn dies durch Bescheid festgestellt wird oder wenn es im Bewilligung...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5.4 Rentenende infolge einer auflösenden Bedingung

Rz. 46 Der Rentenbewilligungsbescheid kann mit einer auflösenden Bedingung versehen werden. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid. Deren Zulässigkeit ist in § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB X geregelt. Danach darf die Bewilligung mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn s...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.4 Verhältnis von Verletztengeld und Verletztenrente

Rz. 29 Eine Verletztenrente schließt den Anspruch auf Zahlung des Verletztengeldes nicht aus. Zwar regelt § 72 Abs. 1 Nr. 1, dass Renten von dem Tag an gezahlt werden, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. Grundsätzlich ist nach dieser Regelung die Zahlung von Verletztengeld neben einer Verletztenrente für den gleichen Versicherungsfall nicht v...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.5 Rentenbeginn ohne Antrag

Rz. 21 Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung werden von Amts wegen erbracht, soweit sich aus den Vorschriften für die gesetzliche Unfallversicherung nichts anderes ergibt, § 19 Satz 2 SGB IV. Rz. 22 In den Fällen des Abs. 1 ist daher ein Antrag nicht erforderlich. Dies ergibt sich zunächst schon aus der Regelung in Abs. 2 Satz 2, der den Beginn einer Hinterblieben...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.2.2 Hinterbliebenenrente auf Antrag (Satz 2)

Rz. 25 Wird eine Hinterbliebenenrente nach Satz 2 auf Antrag gewährt (vgl. § 65 Abs. 5, § 66 Abs. 1), beginnt die Leistung erst mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Das betrifft Witwer- und Witwenrenten nach Wiederverheiratung oder nach Auflösung der Ehe gemäß 65 Abs. 5 und für Witwer- und Witwenrenten an frühere Ehegatten gemäß § 66.mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 30 Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017, 294. ders., Beginn der Verletztenrente bei mehreren Beschäftigungen und Änderung der Verletztengeldhöhe – Anmerkung zu BSG 2. Senat, Urteil vom 23.07.2015, B 2 U 6/14 R, jurisPR-SozR 14/2016 Anm. 1. Geckeler, Verletztengeld nur bis zum erstmaligen Anspruch auf Übergangsgeld – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 16.3.20...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 12 Eine zentrale ergänzende Regelungen stellt § 48 SGB X dar.mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5.3 Mehrfachbefristung (Satz 3)

Rz. 45 Satz 3 stellt klar, dass eine Mehrfachbefristung grundsätzlich zulässig ist. Eine Befristung kann nach dieser Vorschrift wiederholt werden.mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1 Allgemeines

1.1 Übergangsregelungen Rz. 2 Die Vorschrift gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des UVEG am 1.1.1997 eingetreten sind, wenn eine Rente erstmals nach dem 31.12.1996 festzustellen ist (vgl. zur Abgrenzung die Komm. zu § 214). 1.2 Inhalt der Regelung Rz. 3 Abs. 1 regelt den Beginn der Renten an Versicherte und differenziert danach, ob zuvor ein Anspruch au...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.3 Besonderheiten für Unternehmer (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 enthält eine spezielle Regelung für versicherte Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Unternehmern im Versicherungsschutz gleichgestellte Personen. 2.3.1 Satzungsregelung (Satz 1) Rz. 27 Der Unfallversicherungsträger (Vertreterversammlung) kann nach Satz 1 in der Satzung bestimmen, dass für diesen Personenkreis bei Eintritt eines Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 1 Allgemeines

1.1 Übergangsregelungen Rz. 2 Zur Sicherstellung einer einheitlichen und gerechten Rechtsanwendung ist § 73 auch auf Versicherungsfälle anzuwenden, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2; vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 30.3.2023, B 2 U 5/21 R, Rz. 27). Das bedeutet, dass auch in diesen Fällen, sofern sich seit dem 31.12.1996 eine Änderung der Leistun...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5 Regelbefristungen (Abs. 5)

Rz. 38 Abs. 5 enthält die Regelbefristungen für die Witwen- und Witwerrente bei Kindererziehung (Satz 1) und für die Waisenrente in Anlehnung an § 102 Abs. 3 und 4 SGB VI (Satz 2). 2.5.1 Befristung wegen Kindererziehung (Satz 1) Rz. 39 Renten an Witwen oder Witwer wegen Kindererziehung sind bis zum Ablauf des Monats des voraussichtlichen Endes der Kindererziehung zu befristen....mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beginn der Renten an Versicherte (Abs. 1) 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug (Nr. 1) Rz. 14 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld nach der alternativen Tatbestandsvoraussetzung der Nr. 1 (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht ...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Änderung der Rentenhöhe nach der Erstfeststellung (Abs. 1) Rz. 14 Abs. 1 legt für Rentenleistungen ergänzend zu § 48 SGB X fest, dass eine Änderung der Rentenhöhe nur zum Beginn des Folgemonats nach dem Wirksamwerden der Änderung der Voraussetzungen für die Rentenhöhe eintritt. Die Frage, wann eine Änderung wirksam wird, bestimmt sich nach §§ 44 bis 48 SGB X. Sie erfasst ...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.3 Wesentliche Änderung (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 konkretisiert, wann eine wesentliche Änderung der Verhältnisse bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Die Regelung entspricht für die Rente auf unbestimmte Zeit der Rechtsprechung des BSG, nach der der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit sich für länger als 3 Monate und um mehr als 5 verändert haben muss, da eine MdE um 10 die untere...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt und ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 264 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 93). Abs. 4 wurde zunächst du...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 264, 265 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 93). Die Vorschrift ist seitdem (S...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 1.1 Übergangsregelungen

Rz. 2 Zur Sicherstellung einer einheitlichen und gerechten Rechtsanwendung ist § 73 auch auf Versicherungsfälle anzuwenden, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2; vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 30.3.2023, B 2 U 5/21 R, Rz. 27). Das bedeutet, dass auch in diesen Fällen, sofern sich seit dem 31.12.1996 eine Änderung der Leistungshöhe ergibt, nicht me...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5.2 Befristung bei Waisenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Abs. 5 enthält die Regelbefristungen für die Witwen- und Witwerrente bei Kindererziehung und für die Waisenrente in Anlehnung an § 102 Abs. 3 und 4 SGB VI. Waisenrenten sind zu befristen, und zwar auf das voraussichtliche Ende. Das Befristungsende ergibt sich aus § 67 Abs. 3 (Vollendung des 18. Lebensjahres oder des 27. Lebensjahres bzw. davor, wenn die Schul- oder Be...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 1.3 Normzweck

Rz. 9 § 73 stellt sicher, dass bei Änderungen während der Rentengewährung und schließlich auch beim Wegfall eines Rentenanspruchs das Monatsprinzip gilt und gewahrt wird. Damit etabliert der Gesetzgeber auch einen gewissen Bestandsschutz für die grundsätzlich auf Dauer angelegten Rentenleistungen. Dies schafft die notwendige Planungssicherheit auch im Hinblick auf die Sicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunkt ergebenden Lebensalter. Rz. 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.3 Wirkung

Rz. 50 Ein Rentenbezug vor Vollendung des 62. Lebensjahres bewirkt daher gerade keine weitere Änderung des Zugangsfaktors (mehr), i. S. eines weiteren Abschlags. Sofern daher bereits eine vor Vollendung des 62. Lebensjahres weggefallene Rente bezogen wurde, hat das für eine spätere Rente keinen Einfluss auf den Zugangsfaktor. Ist eine Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.2 Besitzschutz

Rz. 66 Es ist die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen, wonach grundsätzlich bei Folgerenten die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus einer früheren Rente – und damit ggf. ein günstigerer Zugangsfaktor – bei einer Folgerente erhalten bleiben, wenn nach § 88 Abs. 1 Satz 2 (für Hinterbliebenenrenten § 88 Abs. 2) zwischen der früheren Rente und der F...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.1 Vorzeitige Inanspruchnahme

Rz. 29 Der Begriff "vorzeitig in Anspruch genommen" ist maßgeblich für die Ermittlung des Abschlags bei Renten wegen Alters nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und für Renten wegen Erwerbsminderung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 3. Der Zugangsfaktor mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer solchen Altersrente jeweils um den Faktor 0,003 für jeden vollen Kalendermonat (vgl. instrukti...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4.3 Minderungsumfang

Rz. 33 Die Minderung um 0,003 bedeutet, dass die Rente um 0,3 % für jeden Monat des Vorziehens geringer ist. Rz. 34 Praxis-Beispielmehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1.1 Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse

Rz. 18 Eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen betrifft den Sachverhalt, der bei Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen hat. Die Änderung kann sich durch die Verbesserung oder Verschlechterung des Unfallfolgezustandes, ergeben. Eine Änderung der Verhältnisse kommt nach der Rechtsprechung des BSG in Bezug auf die MdE-Bewertung von Gebrauchshand und Hilfshand (BSG, Ur...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.2 Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Rz. 33d Zur betrieblichen Altersversorgung zählt auch die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Hier sind vor allem Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie von kommunalen Zusatzversorgungseinrichtungen (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrAVG) zu nennen. Aber auch bei Renten der VBL muss der institutionelle Zusammenhang gegeben sein. Daher handel...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 8 Abs. 1 regelt generell, wie der Zugangsfaktor zu ermitteln ist. Abs. 2 beinhaltet die Regeln zur Ermittlung des Zugangsfaktors für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren. Abs. 3 hat Erhaltungsfunktion; für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.5 Ausnahmen

Rz. 34 Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2018 der Halbsatz ergänzt worden "außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes". Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber die mit der Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlungsphase verbundenen F...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.2 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Waisenrenten (Abs. 1 Satz 2 a. F.)

Rz. 17 Für den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten Ost oder West (zur Berechnung des Zuschlages vgl. § 78) gilt – allerdings bezogen auf die Rente des/der verstorbenen Versicherten – das zuvor Gesagte entsprechend: Liegen der Rente ausschließlich Entgeltpunkte (Ost) zugrunde, ist auch der Zuschlag nur in Entgeltpunkten (Ost) zu bemessen (Abs. 1 Satz 2). Anderenfalls best...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.3 Sonderfall Rentenregress

Rz. 67 Bei einem sog. Rentenregress scheidet jedoch die Anwendung des § 73 Abs. 3 Satz 1 aus. Wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauffolgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, die der früheren Rent...mehr