Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Riester-Rente / 3.5.5 Neuregelung des Zulageverfahrens ab dem 1.1.2024

Ab dem Beitragsjahr 2024 wird das Zulageverfahren grundlegend geändert. Bisher wird die Zulage – ohne gesonderte Prüfung – auf Basis der Angaben aus dem Zulageantrag gewährt. Über die Höhe der Zulage hat die ZfA keinen Bescheid erlassen. Dann werden die Angaben des Zulageberechtigten im Rahmen eines nachträglichen Datenabgleichs überprüft. Ergibt sich danach, dass kein Zulag...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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Riester-Rente / 3.4 Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge

Der unmittelbar Zulageberechtigte kann Einzahlungen auf mehrere begünstigte Verträge vornehmen. Für die Mindesteigenbeitragsberechnung werden allerdings nur Beiträge zugunsten zweier Verträge berücksichtigt. Der Zulageberechtigte kann im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll bzw. welche Beiträge im Zulageverfahren berücksicht...mehr

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Riester-Rente / 4.5 Nachträgliche Überprüfung

Für die Durchführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG stellt das Finanzamt auf die vom Anbieter übermittelten Daten und die Angaben des Steuerpflichtigen ab. Es stellt hierzu insbesondere auf die vom Anbieter übermittelten Daten sowie die Angaben des Steuerpflichtigen im Rahmen der Anlage AV ab. Ergibt sich im Rahmen der Günstigerprüfung ein zusätzlicher Steuervortei...mehr

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Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

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Riester-Rente / 1 Begünstigter Personenkreis

Der Kreis der begünstigten Personengruppen wird in § 10a Abs. 1 EStG definiert. Da die Altersvorsorgezulage eine Vorauszahlung auf die Wirkung des Sonderausgabenabzugs darstellt, verweist § 79 Satz 1 EStG zur Bestimmung der Zulageberechtigung auf die nach § 10a EStG begünstigten Personengruppen. Diese werden als "unmittelbar" Begünstigte bezeichnet. Im Zulageverfahren wird d...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

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Riester-Rente / 1.1.5 Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung

Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Beitragsjahr 2010 nur diejenigen, die einem inländischen Alterssicherungssystem angehören. Der Wohnsitz des Förderberechtigten ist seitdem ohne Bedeutung. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat der Gesetzgeber für Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Übergangsregelung vorgesehen.[1] Diese ...mehr

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Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

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Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträgen (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zu...mehr

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Riester-Rente / 5.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun...mehr

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Riester-Rente / 4.2 Umfang des Sonderausgabenabzugs

Ungeachtet der sonstigen steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen gewährt das EStG für Altersvorsorgebeiträge einschließlich der auf dem Vertrag gutgeschriebenen Altersvorsorgezulage[1] einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Dieser steht jedoch nur demjenigen zu, der zu dem nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigten Personenkreis gehört.[2] Kein eigenständiges Abzugsv...mehr

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Riester-Rente / 3.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ...mehr

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Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann aus, wenn er bei der Einkommensteuerfestsetzung einen höheren Steuervorteil bewirkt, als die hierfür gewährte Altersvorsorgezu...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4.2 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen

Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds in der Auszahlungsphase hängt davon ab, ob und inwieweit die Beiträge in der Ansparphase vorgelagert oder nachgelagert besteuert worden sind. Außerdem ist von Bedeutung, inwieweit bei der vorgelagerten Besteuerung für die Ansparleistungen eine staatliche Förderung durch da...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.1 Beiträge für Direktzusagen und an Unterstützungskassen

Die Erteilung einer Direkt-(Pensions-)Zusage bzw. die Beitragsleistungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die späteren Versorgungsleistungen unterliegen ggf. nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG der Lohnbesteuerung. Durch die Abschmelzung der beiden F...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.6 Vereinfachte Übergangsregelung für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F.

Die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse wird für einen Übergangszeitraum fortgeführt. Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen und Pensionskassen, die auf nac...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.1 Steuerbefreiung für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen

Für laufende Umlagezahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen, wie die VBL oder kommunale Versorgungsverbände, regelt § 3 Nr. 56 EStG eine betragsmäßig begrenzte Steuerfreiheit. Änderungen durch das BRSG ergeben sich nicht. Voraussetzungen des § 3 Nr. 56 EStG Die Anforderungen an die neue Steuerbefreiung decken sich weitgehend mit den für die Steuerfreiheit von Beitragsleis...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 2 Gemeinsame Anforderungen an alle 5 Durchführungswege

Das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sämtlicher möglicher 5 Durchführungswege, also sowohl für die Pensionszusage als auch die Unterstützungskasse, den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Die Kriterien für die betriebliche Altersversorgung sind im Zuge der Neuregelungen des AltEinkG deut...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / Zusammenfassung

Überblick Für sämtliche Altersvorsorgesysteme gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als einheitlicher Besteuerungsgrundsatz. Für die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird dies dadurch erreicht, dass seit 2005 die Pauschalbesteuerung für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgeschlossen wird (§ 40b EStG i. d. F. des AltEinkG). Das B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 190 "Übernahme von Verbindlichkeiten" bedeutet zivilrechtlich die sog. befreiende "Schuldübernahme" i. S. d. §§ 414ff. BGB. Erfasst werden aber auch die Schuldübernahme und der Schuldbeitritt. Als Beispiele von Verbindlichkeiten, die steuerfrei übernommen werden können, wurden bei Einführung der Befreiung angesehen Pensions- und Rentenverpflichtungen, Einlagen bei der Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Gegenstand der Steuerbefreiung – Universaldienstleistungen

Rz. 50 Gegenstand der Steuerbefreiung ab 1.7.2010 sind (Post)Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG in der jeweils geltenden Fassung. Bei dem Verweis auf die Richtlinie handelt es sich um einen gleitenden Verweis, sodass bei Änderung des Universaldienstleistungsbegriffs nach der RL 97/67/EG sich entsprechend der Umfang der Umsatzsteuerbefreiung ändern w...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / e) Weitere Änderungen im EStG

Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Referentenentwurf u.a. die folgenden Änderungen im EStG vor: Einführung einer Steuerfreigrenze i.H.v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 3 Nr. 73 EStG-E). Es besteht eine Steuerpflicht auf Antrag, wenn die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Einnahmen üb...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

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Pensionen und sonstige Versorgungsbezüge

Zusammenfassung Begriff Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst sind nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG u. a. Ruhegehälter, Witwen- oder Waisengelder, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Altersversorgung in Fo...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3 Abgrenzung Rente und dauernde Last

2.3.1 Abänderbarkeit der Leistungen Die bei einer Grundstücksübergabe vereinbarten wiederkehrenden Leistungen sind als dauernde Last zu beurteilen, wenn sie abänderbar sind.[1] Dauernde Lasten sind zwar ebenso wie Leibrenten wiederkehrende Zahlungen, die jedoch an die Bedürfnisse des Berechtigten, z. B. bei Krankheit, oder der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, z. B. bei ...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.5 Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Pensionäre haben einen Vorteil im Vergleich zu aktiven Arbeitnehmern. Ihr Ruhegehalt zählt zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, für die in der Übergangszeit von 2005 bis einschließlich 2057 zum Ausgleich der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen ein Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (sog. Freibeträge für Ve...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3.2 Wertsicherungsklausel

Die Laufzeit der Rente bzw. dauernden Last ist regelmäßig an die Lebenszeit einer Person oder auch mehrerer Personen geknüpft. Meist wird zusätzlich vereinbart, dass die Rente oder dauernde Last im Hinblick auf die Veränderungen des Geldwerts mit einer Wertsicherungsklausel, z. B. Lebenshaltungskostenindex, Beamtengehalt einer bestimmten Besoldungsgruppe, verbunden wird. Ein...mehr

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Renten und dauernde Lasten

Zusammenfassung Überblick Immobilien werden oft schon zu Lebzeiten des Eigentümers auf die jüngere Generation, d. h. Kinder oder Enkel, übertragen. Eine solche Übertragung kann genauso wie zwischen fremden Dritten als vollentgeltliches Geschäft abgewickelt werden, kann aber auch unentgeltlich oder teilentgeltlich erfolgen. Oft werden anlässlich einer solchen Haus- und Grundbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 1.4 Abzug höherer Werbungskosten

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist der Mindestbetrag, der von den Versorgungsbezügen abgezogen wird. Entstehen einem Pensionär höhere Werbungskosten als 102 EUR, kann er diese steuerlich geltend machen. In diesem Fall wirken sich bereits die Kosten, die über 102 EUR hinausgehen, steuermindernd aus. Falls ein Pensionär keine Werbungskosten nachweist – das ist der Normalfall –...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.3 Werbungskosten-Pauschbetrag statt Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Obwohl ein Pensionär ebenso wie ein aktiver Beamter weiterhin als Arbeitnehmer gilt, steht ihm der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR (ab 2023)[1] nicht zu. Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR.[2] Mit anderen Worten: Bezieher von Beamten- und Werkspensionen können nur den wesentlich niedrigeren Werbungskosten-Pau...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 3 Altersentlastungsbetrag

Viele Pensionäre beziehen neben ihrer Pension weitere steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung. Da Renten und Pensionen in der Übergangsphase bis 2057 steuerlich begünstigt sind, gibt es auch für die übrigen Alterseinkünfte bis dahin eine steuerliche Vergünstigung: den Altersentlastungsbetrag[1] nach § 24a EStG. Für eine Übergangszeit bis einschließli...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / Zusammenfassung

Begriff Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst sind nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG u. a. Ruhegehälter, Witwen- oder Waisengelder, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Altersversorgung in Form einer Pensio...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.9.1 Witwen-/Witwer- und Waisengeld

Für die laufenden Bezüge, die im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung der Beamten an Witwen/Witwer oder Waisen gezahlt werden, gilt steuerlich prinzipiell das Gleiche wie beim Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erzielen als Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an d...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.2 Ertragsanteilsbesteuerung beim Empfänger der Leistungen

Die Voraussetzungen einer Leibrente sind erfüllt, wenn regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen in bestimmter Höhe auf die Lebenszeit des Berechtigten zu erbringen sind.[1] Beim Verkauf auf Leibrentenbasis erhält der Veräußerer bis an sein Lebensende regelmäßige, in gleicher Höhe wiederkehrende Zahlungen. Die Gleichmäßigkeit der Leistungen wird n...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.1 Vermietete Immobilie

Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt werden.[...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.10 Steuerfreie Unfallfürsorgeleistungen

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, erhält er von seinem Dienstherrn Heil- und Pflegeleistungen sowie Sachschäden ersetzt[1], evtl. auch einen Ausgleich nach, wenn er in seiner Erwerbsfähigkeit länger als 6 Monate wesentlich beschränkt ist.[2] Diese Unfallfürsorgeleistungen sind nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Gleiches gilt für Unterhaltsbeiträge nach den §§ ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.3 Zinsanteil

Nach Auffassung des BFH[1] ist der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle [2] zu ermitteln, kann aber auch wahlweise nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % und der jeweils geltenden Sterbetafel berechnet werden.[3] Die Ertragsanteilstabelle ist so gestalte...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.1 Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten bei der Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen die Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung.[1] Es handelt sich danach um eine voll- oder teilentgeltliche Übertragung[2], nicht um Unterhaltsleistungen. Trotz des evtl. bestehenden Verwandtschaftsver...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.1 Unentgeltliche Übertragung

Bei Grundstücksübergaben unter Angehörigen gegen Rente oder dauernde Last, bei denen der Übergabevertrag bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Regelungen über den 31.12.2007 hinaus bis zum Erlöschen der zuvor abgeschlossenen Übergabevereinbarung fort. Die im Folgenden beschriebene Rechtslage gilt also nur für sog. "Altfälle". Wird eine Immobilie gegen ...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.7 Zeitanteilige Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags

Wird im einzelnen Jahr die Pension nicht durchgängig gezahlt, vermindert sich für das betreffende Jahr für jeden Monat, in dem keine Pension gezahlt wird, der Freibetrag samt Zuschlag um 1/12.[1] Bei Zahlung mehrerer Versorgungsbezüge erfolgt eine Kürzung nur für Monate, für die keiner der Versorgungsbezüge geleistet wird. Ändern sich der Versorgungsfreibetrag und/oder der Z...mehr

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Renten und dauernde Lasten / Zusammenfassung

Überblick Immobilien werden oft schon zu Lebzeiten des Eigentümers auf die jüngere Generation, d. h. Kinder oder Enkel, übertragen. Eine solche Übertragung kann genauso wie zwischen fremden Dritten als vollentgeltliches Geschäft abgewickelt werden, kann aber auch unentgeltlich oder teilentgeltlich erfolgen. Oft werden anlässlich einer solchen Haus- und Grundbesitzübergabe wi...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.9 Hinterbliebenenversorgung

1.9.1 Witwen-/Witwer- und Waisengeld Für die laufenden Bezüge, die im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung der Beamten an Witwen/Witwer oder Waisen gezahlt werden, gilt steuerlich prinzipiell das Gleiche wie beim Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erzielen als Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch die Zahlung von dem Er...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2 Betriebliche Altersversorgung

2.1 Durchführungswege und Vorsorgeformen Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage (interner Durchführungsweg)[...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1 Beamtenrechtliche Versorgung

1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben be...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.[1] Es handelt sich um nachträgliches Entgelt f...mehr