Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine inländische oder eine ausl. öffentliche Kasse handelt. Die Kasse ist nur dann eine öffentliche Kasse. wenn sie zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehört und staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach § 34d Nr. 5 S. 1 Halb...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.6 Gleichstellung mit der Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 17 Abs. 4 des § 156 i. d. F. als § 142 bis 31.12.2000 stellte die Invalidenrenten, Bergmannsinvalidenrenten – nicht aber die Bergmannsrente – und Invalidenrenten für Behinderte nach Art. 2 RÜG dem Grunde nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 gleich. Die Renten können seit dem 1.1.1997 nicht mehr bewilligt werden. Für Übergangsfälle galt § 434...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.8 Rente wegen Alters/Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 19 Der Anspruch auf Alg ruht bei Vollrenten ab laufendem Rentenbeginn. Das Ruhen bewirken nur Renten von Wert, Renten ohne nennenswerten Wert fallen nicht unter Abs. 1 Nr. 4. Das kann z. B. auf Renten für Spätaussiedler aus einer Republik der ehemaligen Sowjetunion zutreffen. In Betracht kommen nur vorgezogene Altersrenten, da Alg bei Erfüllung der Altersvoraussetzung fü...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, dazu gehören auch Kirchen, Gemeinden, Handwerkskammern, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträg...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege, etwa durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit, erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz daz...mehr

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Jung, SGB VII § 88 Erhöhung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Der Vorschrift kommt kaum praktische Relevanz zu, sodass Rechtsprechung zu ihr nicht ersichtlich ist (vgl. Ricke in: KassKomm, SGB VII, Stand: 15.11.2024, § 88 Rz 4). Rz. 5 Tatbestandliche Voraussetzungen sind: Der JAV wird für die Berechnung von Geldleistungen an Hinterbliebene (§ 63 Abs. 1) benötigt. Hierzu zählen Witwen-/Witwerrenten (§§ 65, 66), Waisenrenten (§§ 67, ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.10 Ruhen nach Rechtsverordnung

Rz. 22 Voll- und Teilversorgungen der Sonderversorgungssysteme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, der Zollverwaltung der DDR und des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit führen nach Maßgabe der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.9 Besonderheit: Zuständigkeitsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 79 Nach § 22 Abs. 2 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur dann zu erbringen, wenn kein anderer Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 zuständig ist. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist der Rentenversicherungsträger u. a. dann vorrangig zuständig, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 180 Kalendermonaten nachweis...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Alljährlich erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli des Jahres eine Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der prozentuale Anpassungsfaktor der gesetzlichen Rente aus der Rentenversicherung wird gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 für den JAV als Grundlage für die Berechnung der Verletztenrenten, der Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 69), der laufenden Beihilfen an Hinte...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.5 Umwertungsrenten

Rz. 16 Invalidenrenten einschließlich Invalidenvollrenten und Dienstbeschädigungsvollrenten sowie Bergmannsinvalidenrenten, auf die nach dem Recht der ehemaligen DDR am 31.12.1991 ein Anspruch bestand, werden seit 1992 als EU-Rente oder BU-Rente nach dem SGB VI gezahlt (Umwertungsrenten). Die Sonderversorgungssysteme nach Anlage 2 Nr. 1 bis 4 AAÜG wurden zum 31.12.1991 gesch...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

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Jung, SGB VII § 81 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des JAV werden Verletztenrenten (§ 56 Abs. 3) einschließlich der Hinterbliebenenrenten (§ 65 Abs. 2, § 68 Abs. 1, § 69 Abs. 4), Hinterbliebenenbeihilfen (§ 71 Abs. 1) sowie in bestimmten Fällen das Verletztengeld (§ 47 Abs. 5 oder 6) und das Übergangsgeld (§ 50 HS 2) festgesetzt. Rz. 4 Als JAV, der die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Versicherte...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 163 Nr. 1 berücksichtigt, dass bestimmte Leistungen nach dem AAÜG nicht in die Rentenversicherung überführt worden sind (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR), aber gleichwohl ganz oder teilweise zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Arbeitslosengeld (Alg) berücksichtigt werden sollen. Eine Gleichstellung mit den genannten Renten bewirkt da...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.10 Praxishinweise

Rz. 59 Die von der Unfallkasse zur Honorierung der Aufopferung eines Verstorbenen gewährte Mehrleistung ist keine Rente i. S. d. Beamtenversorgungsrechts und bleibt von entsprechenden Anrechnungsvorschriften daher verschont (BVerwG, Urteil v. 11.4.2024, 2 C 6/23; mit Anm. von Weiden, jurisPR-BVerwG 10/2025 Anm. 2).mehr

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Jung, SGB VII § 88 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gilt auch für den pauschalierten Jahresarbeitsverdienst (JAV) in der See-Unfallversicherung gemäß § 92 sowie in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gemäß § 93 (Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 7/2021, § 88 Rz. 3a; Schudmann, in: jurisPK-SGB VII, 3. Aufl. 2022, § 88 Rz 3 m. w. N.; vgl. BT-Drs. 13/4853 S. 18 zu § 92 Abs. 9 (alt) und § 93 Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 142 nach § 156 überführt. § 142 Abs. 1 Nr. 2 wurde geändert, Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und Abs. 4 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) klarstellend geändert....mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 151 nach § 163 überführt. § 151 Abs. 3 wurde mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) angefügt und wieder aufgehoben durch das 2. SGB III-ÄndG ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.1 Leistungen im Überblick

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Denn Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen sind eigenständige Rechtsansprüche, die sich zwar vom Recht des Versicherten ableiten, aber hinsichtlich aller Voraussetzungen gesondert zu prüfen sind (st. Rechtsprechung des BSG, BSG, Urteil v. 10.8.2021, B 2 U 2/20 R, Rz. 27; ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.7 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 18 Die Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Ruhen des Anspruchs auf Alg während der Zeit, für die dem Arbeitslosen Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 13 ALG zuerkannt ist, kommt daher nach § 156 nicht in Betracht, weil sie nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wird. Die Alt...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Seit 2005 betrifft das nur noch Ermächtigungen, um Leistungen der Rente wegen voller Erwerbsminderung gleichzustellen (§ 163 Nr. 3 a. F., jetzt Nr. 1) und um die ehrenamtliche Betätigung von den dabei maßgebenden Erfordernissen der beruflichen Eingl...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 136 enthält die nach dem Prinzip differenzierender Lebenslagen formulierte Grundregel, die Arbeitnehmern bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) einräumt (vgl. schon § 3 Abs. 3 Nr. 9 und Abs. 4 Nr. 1). Sie hat Programmcharakter, soweit sie die Leistungsarten des Alg auflistet (Alg nach § 138 oder § 144). Die materiell-rech...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.5 Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

Rz. 46 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011 (BGBl. I S. 2131) wurde für die Zeit ab 1.1.2012 auf die Abhängigkeit der Berücksichtigung eines Kindes von seinen Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, abgesehen. Für die Zeit bis zum 31.12.2011 galt: Unter Einkünften und Bezügen volljähr...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 nennt die Leistungen – Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten, Renten und Beihilfe –, auf die Hinterbliebene einen Anspruch haben; damit regelt Abs. 1 ganz allgemein die möglichen Ansprüche von Hinterbliebenen, hat daher Sammelfunktion und beschreibt den Kanon der Ansprüche abschließend. Abs. 1a stellt Lebenspartner im Hinblick auf den Kanon der Hinterblie...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2024. Die Frist beginnt am 17.8.2024 und endet am 16.8.2028. Am 17.8.2028 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.1 Sozialversicherungspauschale

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt seit dem 1.1.2019 eine Sozialversicherungspauschale i. H. v. 20 % des Bemessungsentgeltes. Diese dürfte die zwischenzeitlichen Verschiebungen bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung ausreichend widerspiegeln. Dabei handelt es sich um einen Näherungswert zum Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.2 Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten

Rz. 11 Die Frage, ob das rehabilitationsträgerspezifische Recht bei der Haushaltshilfe eine Regelungslücke hinterlässt, die durch Vorschriften des SGB IX geschlossen werden kann, wird teilweise kontrovers diskutiert. Die Antwort ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1: Es gilt das rehabilitationsträgerspezifische Recht – also allein § 38 SGB V hinsichtlich der Leistungsansprüche a...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.2 Lohnsteuer

Rz. 7 Steuerrechtliche Grundlagen für die Lohnsteuer sind die §§ 1, 1a, § 38a Abs. 4, §§ 38b, 39, 39e und § 39f EStG. Arbeitnehmer werden in Steuerklassen eingereiht, günstigere Steuerklassen hängen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht ab, die grundsätzlich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt. Ansonsten ist nur die Einreihung in die Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 36 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Hierunter sind die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag zu buchen, wobei eine entsprechende Kontentrennung zweckmäßig ist. Lohn- und Gehaltssteigerungen der Zukunft sind in die versicherungsmathematischen Berechnungen zwingend einzubeziehen. Nettoerträge aus der Abzinsung sind in der GuV-Rechnung gesondert ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 471 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

Hierzu gehören im Wesentlichen einbehaltene und noch abzuführende Sozialabgaben sowie die vom Unternehmen selbst zu tragenden Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Abfindungen an Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 841 Soziale Abgaben

Hierunter sind die gesetzlichen Pflichtabgaben, die das Unternehmen zu tragen hat, zu erfassen. Im Einzelnen zählen dazu die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung sowie Berufsgenossenschaft. Nicht hierzu gehören dagegen die auf Freiwilligkeit beruhenden Sozialaufwendungen, die der Kontengruppe 86 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" zuzuordnen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung französischer B... / Schreiben der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben die Anwendung des Kassenstaatsprinzips bei beitragsfinanzierten Altersbezügen präzisiert. Eine Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich regelt nun, welche Pensionen ausschließlich in Frankreich besteuert werden dürfen. Dies betrifft insbesondere Pensionen aus folgenden Versorgungssystemen: Régime des pensions c...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung französischer B... / Hintergrund

Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auf ihr sog. "Welteinkommen". Französische Beamtenpensionen, die für frühere Tätigkeiten in der Verwaltung oder im Militär gezahlt werden, unterliegen dem sog. Kassenstaatsprinzip. Das bedeutet, dass diese Pensionen grundsätzlich nur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung französischer B... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat die Besteuerung französischer Beamtenpensionen neu geregelt. Eine Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich klärt, welche Pensionen ausschließlich in Frankreich besteuert werden dürfen. Ziel ist es, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und bestehende Konflikte zu lösen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.2 Berechnung der Mindestrente (Abs. 4 S. 2)

Rz. 7a Nachdem die Bemessungsgrundlage für den Rentenzuschlag zur Beseitigung der Altersarmut in der politischen Debatte lange umstritten war, wurde das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente bzw. eines Versorgungsfreibetrags und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt.[1] Diese Bemessungsgrundlagen sind nunmehr mit dem Grund...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Fortsetzung des Dienstverhältnisses

Rz. 4 Ferner erfordert die Vorschrift die bewusste und tatsächliche Fortführung der bisher geleisteten Dienste unmittelbar nach Ablauf der Vertragszeit durch den Dienstverpflichteten.[1] Nicht ausreichend ist insoweit, wenn nach Vertragsende ein Freizeitausgleich für geleistete Überstunden gewährt oder Erholungsurlaub bewilligt wird und im Anschluss daran die Arbeit wieder a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 4 Dauer der Zahlung

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung nach der Entbindung gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr