Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ertrag des Rentenrechts, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 3 EStG

Rn. 200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als Ertrag des Rentenrechts gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kapitalwerts der Rente auf ihre voraussichtliche Laufzeit ergibt, wobei der Kapitalwert nach dieser Laufzeit zu berechnen ist (gesetzliche Definition in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gleichmäßigkeit der Leistungen

Rn. 60 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der steuerrechtliche Begriff der Rente setzt fortlaufend gleichbleibende, dh betragsmäßig fest begrenzte Leistungen bzw Bezüge voraus (BFH BFH/NV 2010, 459; BFH BStBl II 2006, 245; BFH BStBl II 1992, 78; BFH BStBl II 1980, 501). Außerdem sind die Leistungen periodisch, dh in gleichen zeitlichen Abständen, zu erbringen (BFH BStBl III 1967, 17...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Rn. 578 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grds in der Zahlung einer lebenslänglichen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Die Versicherungsleistungen unterliegen einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG nur dann, wenn sie nicht in Form von Rentenzahlungen erbra...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Angabe der Bezüge

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 9 Buchst. b betrifft die an frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und deren Hinterbliebenen gewährten Bezüge. Die Angabe ist in einem Betrag jeweils für die genannten Personengruppen zu machen. Gehört ein früheres Organmitglied jetzt einem anderen Gremium an, sind die Bez...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Zurechnung von Rentenzahlungen im Sterbemonat, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 6 EStG

Rn. 217 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Auch für den Regelungsbereich des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit für eine Regelung nachschüssig gezahlter Renten im Sterbemonat gesehen. Rechtstechnisch ist dies durch den Verweis in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 6 EStG auf § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 9 EStG erfolgt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unschädliche Wertsicherungs- oder Währungsklausel

Rn. 66 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Sicherung einer Rente durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel oder einer Währungsklausel (vgl H 22.3 EStH 2023 "Begriff der Leibrente"), dh die vertragliche Koppelung der Rente an eine bestimmte Bezugsgröße, ist für die Annahme einer Leibrente unschädlich (BFH BStBl II 2010, 24; BFH BStBl II 1997, 284; BFH BStBl II 1992, 499; BFH...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung gegenüber Kapitaleinkünften

Rn. 8 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG weist seit 2005 Auszahlungen von Erträgen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen mit Sparanteil im Erlebens- und Rückkaufsfall den Einkünften aus KapVerm zu (dazu s § 20 Rn 560 ff (Möllenbeck)). Lediglich dann, wenn eine Auszahlung in Form lebenslanger Rentenzahlungen gewählt wird, wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Unentgeltliche Zeitrenten

Rn. 74 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Werden die Zeitrenten unentgeltlich geleistet, liegen zumeist die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG vor (s Rn 48). In einem solchen Fall sind die Renten nicht steuerbar. Liegen diese Voraussetzungen ausnahmsweise nicht vor, greift der Grundtatbestand des § 22 Nr 1 S 1 EStG und die Renten unterliegen als sonstige wiederkehrende Bezüg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der Pensionsrückstellungen (Nr. 9 Buchst. b Satz 3)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Ferner ist der Betrag der für frühere Organmitglieder gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie der Betrag der für diese Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben. Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Angaben sind entgegen dem Gesetzeswortlaut für jede der in Nr. 9 genannten Personengruppen getrennt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Altverträge

Rn. 184 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Tabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG findet auch Anwendung auf vor dem Jahr 2005 abgeschlossene private Leibrentenversicherungen (sog Altverträge, vgl die Gesetzesbegründung in BT-Drs 15/2150, 41; BFH BFH/NV 2012, 31; BStBl II 2014, 15). Darauf, ob diese die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erfüllen, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Nr. 24 geht zurück auf das BilMoG. Für den HGB-Konzernanhang findet die Berichtspflicht eine Entsprechung in § 314 Abs. 1 Nr. 16. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, inwiefern künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt und die Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundlegendes zur Besteuerung

ba) Nachgelagerte Besteuerung Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überschusserzielungsabsicht

Rn. 11 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit den anderen Einkunftsarten haben die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gemeinsam, dass das Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht vorausgesetzt wird (BFH BStBl II 2014, 15; BFH BStBl II 2006, 228: zu privater Rentenversicherung; BFH BStBl II 2006, 248; BFH BStBl II 2006, 870; BFH BStBl II 2000, 660; BFH BStBl II 2000, 267; BFH B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Nominalwertprinzip

Rn. 141 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei ihren Modellrechnungen ging die Sachverständigenkommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 51 unter Berufung auf das Urt BVerfG v 06.03.2002, BStBl II 2002, 618 vom Nominalwert- bzw Nennwertprinzip aus, dh, sie setzte die in der Vergangenheit geleisteten Beitragszahlungen nominell ins Verhältnis zu noch zu leistenden Rentenzahlungen, ohne au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufteilung in Einzelleistungen

Rn. 68 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Haben Vertragsparteien im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen in einem einheitlichen Vertrag die Abänderbarkeit nur einzelner Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen, sind nur diese als Leibrenten und die übrigen als dauernde Lasten zu beurteilen (BMF v 16.09.2004, BStBl I 2004, 922 Rz 48 für vor dem 01.01.2008 g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 1 EStG

aa) Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG nicht erfüllen Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG fallen in erster Linie die privaten Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nicht erfüllen und auch nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Zusätzliche Voraussetzungen für sog Rürup-Rentenverträge

Rn. 102 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für nachgelagert zu versteuernde Vorsorgeprodukte iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (sog Rürup-Rentenverträge iRd sog Basisversorgung) ist darüber hinaus erforderlich, dass die Laufzeit der Versicherung nach dem 31.12.2004 beginnt und der Vertrag die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ertragsanteilstabelle, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG

da) Keine Abweichung von der Ertragsanteilstabelle Rn. 202 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ebenso wie die Ertragswerttabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF hebt auch die Tabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG infolge des für die gesamte Rentenbezugsdauer gleichbleibenden Ertragsanteils und vereinfachenden mathematischen Annahmen modellhaft ab auf einen ideal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbezieher mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbb) Definition der Doppelbesteuerung

Rn. 139 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Was konkret unter einer Doppelbesteuerung zu verstehen ist, hat das BVerfG weder begrifflich noch rechnerisch konkretisiert. Es hat lediglich dargelegt, dass als steuerbares Einkommen die erstmalige Realisierung einer Vermögensmehrung, nicht aber ein erfolgsneutraler Vermögenstausch oder gar ein Vermögensverbrauch in Betracht kommt. Es beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gem § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Leis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bezüge nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Rn. 581 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Inkrafttreten des EU-Abgeordnetenstatuts (2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments; Amtsblatt der EU v 07.10.2005 L 262/1) v 28.09.2005 am 14.07.2009 erfolgte eine grundlegende Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Danach erhalten die Europaabgeordneten ihre Bezüge nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern von der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 64 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 sind nicht börsennotierte KapGes. unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Angabe der Gesamtbezüge von in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b genannten Organmitgliedern im Anhang befreit. Die Angabepflicht nach § 285 Nr. 9 Buchst. c (gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen sind zu untergliedern in: Rz. 361 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen fassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus der Altersversorgung zusamm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Einmalzahlungen

Rn. 183 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 1 EStG erfasst seinem Wortlaut nach zwar neben Leibrenten auch andere Leistungen, soweit diese nicht der sog Basisversorgung iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG zuzurechnen sind. Bei Einmalzahlungen kann aber weder von einem Rentenrecht noch von daraus erzielten Erträgen ausgegangen wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Öffnungs- oder Escapeklausel (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG besteht die Möglichkeit, Leibrenten, die ansonsten gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG zu versteuern wären, auf Antrag mit dem günstigeren Ertragsanteil zu versteuern. Dies ist aber nur insoweit möglich, als die Leibrenten auf Beiträgen beruhen, die oberhalb des Betrags des jew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Andere Leistungen

Rn. 104 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 1 EStG der Begriff der "Leibrenten" um den Begriff "andere Leistungen" erweitert. Nach der Begründung des Finanzausschusses (BT-Drs 15/3004, 19) erfolgte dies, um auch Teilkapitalisierungen, wie sie bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Pensionskassen vorkom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Abgekürzte Leibrenten/Berufsunfähigkeitsrenten

Rn. 182 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wird im Zusammenhang mit einer vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren ergänzend eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart und werden nach Eintritt des Versicherungsfalls ab dem Jahr 2005 Leibrenten wegen Berufsunfähigkeit gezahlt, sind die Rentenbezüge gem § 22 Nr 1 S 3 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Zurechnung im Erbfall, § 22 Nr 5 S 15 EStG idF JStG 2024

Rn. 760 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem JStG 2020 hat der Gesetzgeber auch in § 22 Nr 5 EStG mit Wirkung zum 01.01.2021 einen Verweis auf § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 9 EStG aufgenommen. Der Verweis dient der Vermeidung kosten- und zeitintensiver Ermittlungen im Erbfall. Abweichend vom zivilrechtlichen Grundsatz gem § 1922 BGB wird geregelt, dass eine im Sterbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Keine Abweichung von der Ertragsanteilstabelle

Rn. 202 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ebenso wie die Ertragswerttabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF hebt auch die Tabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG infolge des für die gesamte Rentenbezugsdauer gleichbleibenden Ertragsanteils und vereinfachenden mathematischen Annahmen modellhaft ab auf einen idealtypischen Rentenverlauf. Dadurch ergibt sich zu Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umfang der Besteuerung, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2–9 EStG

Rn. 115 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Steht die Steuerbarkeit der erhaltenen Leistung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG fest, ergibt sich der Umfang der Besteuerung aus § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2–9 EStG . ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente als Bemessungsgrundlage, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2 und 3 EStG Rn. 116 Stand: ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 5 Steuerrechtliche und sozialrechtliche Behandlung

Rz. 64 Mutterschaftsgeld ist gem. § 3 Nr. 1 d) EStG steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen: Bei der Berechnung der Einkommensteuer des zu versteuernden sonstigen Einkommens ist somit das Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und aus dem sich so ergebenden Gesamtbetrag ist der Steuersatz zu entnehmen, der für das (sonstige) Einkommen maßgeblich ist.[1] R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contergangeschädigte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zahlungen der Conterganstiftung für > Menschen mit Behinderungen (früher "Hilfswerk für behinderte Kinder") als Kapitalentschädigungen und laufende Renten bleiben unbesteuert; sie sind steuerlich unter keinem Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Zinsen, die die Stiftung wegen verspäteter Zahlung zusätzlich ausschüttet, werden wie die Hauptleistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Verfassungsrechtlich ungeklärte Fragen – vor allem Doppelbesteuerung

Rn. 137 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als praktisch letzte derzeit noch nicht abschließend durch das BVerfG geklärte verfassungsrechtliche Fragestellung wird man die Frage, ob bzw in welchem Umfang es unter Umständen zu einem Verstoß gegen das Verbot der doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen kommt, ansehen können. Dabei wird es auch auf die Frag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist mittlerweile für die Praxis weitgehend geklärt. R...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Steuerrechtliche und sozialrechtliche Behandlung

Rz. 76 Mutterschaftsgeld ist gem. § 3 Nr. 1d EStG steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen: Bei der Berechnung der Einkommensteuer des zu versteuernden sonstigen Einkommens ist somit das Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und aus dem sich so ergebenden Gesamtbetrag ist der Steuersatz zu entnehmen, der für das (sonstige) Einkommen maßgeblich ist.[1] Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerung von Wertpapieren im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit laufendem Zinsschein (Stückzinsen)

Rn. 702 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Werden Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert, hat der Erwerber dem Veräußerer idR den Zinsbetrag (sogenannte Stückzinsen) zu vergüten, der auf die Zeit seit dem Beginn des laufenden Zinszahlungszeitraums bis zur Veräußerung entfällt. Gezahlte Stückzinsen sind für den Erwerber von Wertpapieren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbf) Feststellungslast

Rn. 144 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Feststellungslast kann es als höchstrichterlich geklärt angesehen werden, dass die Feststellungslast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung bei dem betroffenen StPfl liegt, sodass dieser dem Gericht seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungslauf darlegen muss sowie die einkommenst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Lebensversicherungszeitrenten

Rn. 72 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Zeitrente liegt auch vor, wenn die Rente im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags lediglich für eine bestimmte Zahl von Jahren ausgezahlt wird (BFH BStBl II 1981, 358 für eine Rentenzahlung an Hinterbliebene des Versicherungsnehmers). Eine solche Zeitrente wäre an sich ebenfalls nach § 22 Nr 1 S 1 EStG steuerbar. Vorrangig anwendbar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Betriebsrenten

Rn. 180 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Betriebsrenten unterliegen ebenfalls der Ertragsanteilsbesteuerung gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG , falls die Beiträge aus versteuertem Einkommen aufgebracht wurden, zB weil die Einzahlungen den Höchstbetrag gem § 3 Nr 63 EStG überschritten (Horlemann, FR 2004, 1050; BFH BStBl II 2007, 402: "Einsatz eigenen Vermögens"). Die ...mehr