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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 22 ... / c) Umfang der Besteuerung, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2–9 EStG

Dr. Martin Mues
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Rn. 115

Stand: EL 181 – ET: 06/2025

Steht die Steuerbarkeit der erhaltenen Leistung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG fest, ergibt sich der Umfang der Besteuerung aus § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2–9 EStG.

ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente als Bemessungsgrundlage, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2 und 3 EStG

 

Rn. 116

Stand: EL 181 – ET: 06/2025

Gem 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 2 EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag der Rente. Dieser ergibt sich aus der Summe der im Kj zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerfreie Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen werden nicht hinzugerechnet.

Der steuerbare Anteil der Rente (sog Besteuerungsanteil, BFH BStBl II 2011, 910) ergibt sich aus der Tabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 3 EStG. Maßgebend hierfür ist das Jahr des Rentenbeginns und der für dieses Jahr in der Tabelle aufgeführte Prozentsatz. Unter Rentenbeginn ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (ggf nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt wird, was sich regelmäßig aus dem Rentenbescheid ersehen lässt (vgl zum Zeitpunkt des "Beginns der Rente" in der Kopfzeile der Ertragswerttabelle nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF BFH BStBl II 2003, 391: Eintritt des sozialversicherungsrechtlich maßgebenden Versicherungsfalls).

Wird die Rente auf EUR 0 gekürzt, weil zB eigene Einkünfte anzurechnen sind, steht dies dem Rentenbeginn nicht entgegen. Eine geänderte Anrechnung führt zu keiner neuen Rente. Anders sieht es aus, wenn der Berechtigte in Kenntnis der Kürzung auf die Beantragung der Rente verzichtet. In diesem Fall lässt sich ein Zeitpunkt des Beginns der Rente noch nicht bestimmen.

 

Rn. 117

Stand: EL 181 – ET: 06/2025

Fiel der Rentenbeginn in das Jahr

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