Insbesondere bei Steuerpflichtigen mit geringen maßgebenden Einnahmen und mehreren Kindern kann der in der Tabelle dargestellte Mindesteigenbeitrag 0 EUR oder weniger betragen. Der Anleger erhielte die Riester-Förderung somit ohne eine Eigenleistung. Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass es sich um eine eigenverantwortlich aufgebaute private Altersversorgung handeln soll. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass der Zulageberechtigte wenigstens einen Sockelbetrag (= Mindest-Eigensparleistung) als eigene Altersvorsorgeleistung erbringen muss, um in den Genuss der vollen Zulage zu gelangen. Dieser Sockelbetrag beträgt 60 EUR.

 
Wichtig

Unterschied zwischen Sockelbetrag von 60 EUR und Mindestbeitrag für mittelbare Zulageberechtigung

Für die Gewährung der ungekürzten Altersvorsorgezulage ist von unmittelbar Zulageberechtigten immer mindestens der Sockelbetrag i. H. v. 60 EUR einzuzahlen. Für das Bestehen einer mittelbaren Zulageberechtigung ist erforderlich, dass der Anleger einen Mindestbeitrag von 60 EUR auf seinen Altersvorsorgevertrag zahlt. Die 60 EUR sind erforderlich, damit überhaupt eine mittelbare Förderberechtigung besteht. Die Beiträge sind nicht bei der Mindesteigenbeitragsberechnung des unmittelbar Zulageberechtigten zu berücksichtigen. Sockelbeitrag und Mindestbeitrag haben unterschiedliche Funktionen und sollten nicht verwechselt werden.

Der Sockelbetrag ist mit dem um den Zulageanspruch gekürzten Mindesteigenbeitrag zu vergleichen. Die Altersvorsorgezulage wird für das jeweilige Beitragsjahr nicht gekürzt, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte den höheren der beiden Beträge als eigene Altersvorsorgebeiträge zugunsten seines Vertrags einzahlt.

 
Praxis-Beispiel

Mindesteigenbeitrag i. H. v. 60 EUR

Eine ledige Arbeitnehmerin mit 2 nach 2007 geborenen Kindern, für die sie Kindergeld erhält, erzielt im Kalenderjahr 2022 ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. H. v. 20.000 EUR.

Um die volle Zulage zu erhalten, muss sie im Kalenderjahr 2023 folgenden Mindesteigenbeitrag leisten:

 
4 % von 20.000 EUR = 800 EUR
maximal 2.100 EUR
anzusetzen 800 EUR
./. Grundzulage ./. 175 EUR
./. Kinderzulage (= 2 × 300 EUR) ./. 600 EUR
Zwischenergebnis 25 EUR
Sockelbetrag 60 EUR
Mindesteigenbeitrag 60 EUR

Die Arbeitnehmerin muss mindestens 60 EUR auf ihren Vertrag einzahlen, um die ungekürzte Zulage i. H. v. 775 EUR zu erhalten.

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