Die Riester-Förderung wird nur dauerhaft gewährt, wenn die Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgekapital einer lebenslangen Altersleistung entspricht. Wird das angesparte Vermögen vom Anleger anders verwendet, z. B. bei Kündigung eines Vertrags mit gleichzeitiger Auszahlung des Kapitals, müssen die auf das anders verwendete Altersvorsorgevermögen entfallenden Altersvorsorgezulagen und die steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden. Das ist die sog. schädliche Verwendung.[1] Außerdem ist die bisher nicht vorgenommene Besteuerung der Erträge und Wertsteigerungen im Zeitpunkt der schädlichen Verwendung nachzuholen.[2] Auch beim Wohn-Riester gibt es eine schädliche Verwendung. In diesem Fall kommt es jedoch nicht zu einer Rückforderung der Förderung, sondern zu einer nachgelagerten Besteuerung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge.

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