Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Die Falsch-, Zuviel- oder Zuwenigforderung

Rz. 25 Die Mahnung muss dem Schuldner grundsätzlich noch einmal vor Augen führen, was konkret er leisten soll.[41] Das gilt insbesondere dann, wenn dem Gläubiger mehrere Forderungen gegen den Schuldner zustehen, was häufig im Massenverkehr des E-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Versicherungswirtschaft oder auch der Telekommuni­kationsbranche vorkommt, aber auch in an...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / A. Einleitung

Rz. 1 Beauftragt der Gläubiger einen Inkassodienstleister,[1] sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Grundvoraussetzung eines Anspruches auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Form von Inkassokosten ist das Vergütungsverhältnis, dass die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Gläubiger einerseits und dem Inkassodienstleister oder dem Rechtsanwalt andererseits bes...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Voraussetzung: Vergleichbarkeit der Leistung

Rz. 257 Der Einwand kann allerdings schon im Ansatz nur dann Erfolg haben, wenn es möglich erscheint, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag, den der Inkassodienstleister bezüglich des außergerichtlichen Forderungseinzuges erhalten hat, in gleicher Weise hätte erfüllen können. Dies wird bei einem rein schriftlichen Forderungsinkasso durch den Inkassodienstleister der Fall sein. S...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / hh) Wertungswidersprüche vermeiden

Rz. 159 Für die Praxis darf der Wertungswiderspruch einer anderen Sicht der Dinge nicht übersehen werden. Einerseits wird dem Gläubiger das Recht abgesprochen, die Kosten des eigenen Personaleinsatzes bei der Bemessung vorgerichtlicher Mahngebühren zu berücksichtigen.[376] Anderseits soll aber gerade der Umstand, dass er über im kaufmännischen Mahnwesen ausgebildetes Persona...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Keine Vergleichbarkeit mit "Kündigungsfällen"

Rz. 145 Das hier beispielhaft in seiner Entscheidung herangezogene Amtsgericht[353] sieht sich Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es behauptet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Forderungseinziehung der Beauftragung einer anwaltlichen Kündigung gleichstehe und damit im ersten wie im zweiten Fall die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Besondere Gründe für den unmittelbaren Verzugseintritt

Rz. 51 Weiter nennt § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Mahnung "besondere Umstände, die bei Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen". Es handelt sich um eine Auffangbestimmung, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Neben der (vorherigen oder gleichzeitigen) Fälligkeit der Leistung muss sich aus den...mehr

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Vorwort

Es ist – leider – ein Massenphänomen, dass begründete Forderungen nicht ausgeglichen werden. Gerade eher kleinere Forderungen im e-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation oder der Versicherungswirtschaft sind betroffen. Aber auch der Vermieter, der Handwerker, der Dienstleister und der Freiberufler sind vom Forderungsausfall tangiert. Tagtäglich müssen sic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 216 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner unter den vorstehend erläuterten Voraussetzungen nach §§ 286, 280 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens oder einen korrespondierenden Anspruch aus dem Deliktsrecht.[447] Während ein Rechtsanwalt keine gesonderte Vergütungsabrede treffen muss und dann nach §§ 675, 612 Abs. 2 BGB das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als "Ta...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Schadensersatz in Abtretungsfällen

Rz. 105 Tritt der Gläubiger die Forderung ab, tritt nach § 398 S. 2 BGB der neue Gläubiger (Zessionar) mit dem Vertragsabschluss an die Stelle des alten Gläubigers (Zedenten), so dass für den weiteren Verzugseintritt ebenso wie für die Bestimmung des Verzugsschadens allein auf den neuen Gläubiger abzustellen ist.[261] Dem neuen Gläubiger stehen (auch) die Folgeansprüche aus ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die ortsübliche Inkassovergütung

Rz. 238 Ist eine vertragliche Vergütungsregelung nicht getroffen oder auch aus den verschiedensten Gründen unwirksam, ist nach § 612 Abs. 2 BGB die ortsübliche Vergütung geschuldet. Spiegelbildlich stellt sie den ersatzfähigen Schaden dar. Eine große praktische Bedeutung kommt dieser Variante allerdings nicht mehr zu. Sie wäre eher heranzuziehen, wenn sich – aus welchen Grün...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 32 Als Akteure im Forderungsinkasso sind neben dem Schuldner vor allem der Gläubiger, der Rechtsanwalt und der Inkassodienstleister zu betrachten. Dem Gegenstand dieses ­Praxisleitfadens ist es geschuldet, dass sich die Ausführungen auf die Akteure konzentrieren, die eine Forderung beitreiben wollen. Dabei sind die jeweiligen Kernkompetenzen zu beschreiben, um hieraus Ge...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Einleitung

Rz. 224 Zu ersetzen hat der Schuldner den Schaden des Gläubigers. Dieser bildet sich zunächst aus der Vergütung, die der Gläubiger dem Rechtsdienstleister, d.h. dem Rechtsanwalt oder dem Inkassodienstleister zu zahlen hat. Die Situation ist also für den Inkassodienstleister nicht anders als beim Rechtsanwalt. Hinzu kommen die Auslagen, die der Rechtsanwalt wie der Inkassodie...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / C. Die Geltendmachung der Inkassokosten im streitigen Erkenntnisverfahren

Rz. 8 Kommt es nach einem gerichtlichen Mahnverfahren aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs oder unmittelbar zu einem streitigen Erkenntnisverfahren, müssen die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, darunter auch die Inkassokosten neben der Hauptforderung als materieller Anspruch geltend gemacht werden. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahren sind dagegen innerh...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Das Vergütungsverhältnis

Rz. 2 Zum einen schließt der Gläubiger mit dem Inkassodienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Rechts- und Inkassodienstleistungen nach § 2 RDG, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675, 611 BGB. Regelmäßig wird der Vertrag über den Einzug bei Auftragsübergabe im Wesentlichen unstreitiger Forderungen geschlossen. Es handelt sich im ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 356 Die Geschäftsgebühr kann bei der Rechtsdienstleistung im Rahmen von 0,5 bis 2,5 entstehen, so dass die Mittelgebühr 1,5 beträgt. Eine 1,5-Geschäftsgebühr würde also bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfallen.[689] Der Gesetzgeber hat mit der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG die Mittelgebühr allerdings auf eine 1,3-Gebühr begrenzt, die Schwellengebühr. Diese darf nur ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 7. Besonderheiten beim Übergang ins Klageverfahren

Rz. 367 Erhebt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder reagiert er auf den Vollstreckungsbescheid mit einem Einspruch, wird die Auseinandersetzung im streitigen Erkenntnisverfahren fortgesetzt. Gleiches gilt, wenn nach einem Widerspruch der Antragsteller das Verfahren nicht weiterbetreibt, aber der Antragsgegner seinerseits den weiteren Gerichtskostenvorsch...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (4) Der umfangreiche Fall

Rz. 324 Nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG darf bei einer Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung eine höhere als eine 0,9-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig ist. Eine besondere Schwierigkeit steht nicht wirklich im Raum, hat im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt und wird aktuell nicht d...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 282 Ist der Inkassodienstleister vorgerichtlich beauftragt, richtet sich seine Vergütung im Verhältnis zum Gläubiger nach den vertraglichen Vereinbarungen, widrigenfalls nach § 612 Abs. 2 BGB. Das begründet den Schaden des Gläubigers, der nach Maßgabe der getroffenen Ausführungen vom Schuldner zu erstatten ist. Nach § 254 Abs. 2 BGB sowie § 13e RDG ist der Schaden allerd...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Freiheit der Unternehmensorganisation

Rz. 149 Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil der Gläubiger sein Unternehmen in der Organisation nicht auf eine fortgesetzte Forderungsbeitreibung ausgerichtet hat. Eigentlich genügt dazu schon ein Hinweis auf die ältere BGH-Rechtsprechung:[358] Zitat "In der Regel (ist) niemand gehalten – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die wechselseitige Qualifikation der Rechtsdienstleister

Rz. 208 Ungeachtet des Umstandes, dass der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits angenommen hat, ist das Argument, dass die Tätigkeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten nicht vergleichbar sei, rechtlich und tatsächlich unzutreffend, soweit dies die Erbringung der Rechts- und Inkassodienstleistung zur Einziehung einer fremden oder zum...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG – einfaches Schreiben

Rz. 329 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art ­beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ii) Externe Bearbeitung hält Kostenvergleich stand

Rz. 161 Das AG Essen-Steele ist beispielhaft der Auffassung, dass nach zwei kaufmännischen Mahnungen die vorgerichtliche anwaltliche Mahnung aus einem ganz anderen Grunde nicht mehr sachgerecht sei. Sofern weitere Zahlungsaufforderungen nicht durch eigene Mitarbeiter versandt würden, sei dem Rechtsanwalt nämlich schon aus Kostengründen ein unmittelbarer Klageauftrag und nich...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 7 Zum 1.7.2008 wurde das Rechtsberatungsrecht einer umfassenden Neuregelung unterworfen.[22] Das Rechtsdienstleistungsgesetz löste das Rechtsberatungsgesetz ab. Zugleich wurde dessen Regelungsbereich auf die außergerichtliche Rechtsberatung beschränkt und die Frage der Postulationsfähigkeit im Übrigen in den jeweiligen Verfahrensgesetzen[23] geregelt. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Verschulden

Rz. 67 Der Schuldner kommt wegen seiner verspäteten Leistung nach § 286 Abs. 4 BGB nicht in Verzug, wenn er die Leistungsverzögerung nicht zu vertreten hat. Der Verzugseintritt ist also verschuldensabhängig. Hinweis Zu vertreten hat der Schuldner allerdings eine Leistungsverzögerung auch dann, wenn er hierfür eine Garantie übernommen hat. Insoweit ist es letztlich möglich, da...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Die Verjährung des Schadensanspruches

Rz. 389 Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280, 286 BGB begründet ebenso wie der deliktische Schadensersatzanspruch und die selbstständige vertragliche Kostenübernahmevereinbarung einen materiell-rechtlichen Anspruch, der nach § 194 BGB der Verjährung unterliegt. Die Ansprüche verjähren mangels Sonderverjährungsvorschriften nach § 195 BGB damit grundsätzlich...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Regulierung als Kostenreduktion: Ein erster Überblick

Rz. 111 Rechtsanwälte und Inkassodienstleister werden bei Aufträgen nach dem 1.10.2021 zusammengefasst folgende Änderungen beachten müssen, soweit Inkassodienstleistungen erbracht werden. Wird dagegen eine Rechtsdienstleistung erbracht, bleibt es nach Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG bei den bisherigen Gebührensätzen, d.h. einer 0,5 bis 2,5-Geschäftsgebühr bei Beachtung einer 1,3-Schw...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Begrenzung der Inkassokosten nach § 13e RDG

Rz. 277 Die Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nach § 13e RDG [563] nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig. Es handelt sich um keine Anspruchsgrundlage für die Inkassokosten. Diese sind im materiellen[56...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Zahlung oder Freistellung?

Rz. 245 Hat der Inkassodienstleister dem Gläubiger gegenüber die angefallenen Inkassokosten bereits abgerechnet und hat der Gläubiger die Rechnung auch bereits ausgeglichen, kann der Ersatzanspruch unmittelbar im Wege der zivilprozessualen Leistungsklage, d.h. Zahlungsklage verfolgt werden. Hat der Inkassodienstleister seine Vergütung entweder noch gar nicht abgerechnet oder ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Kein Zweifel an der Erforderlichkeit

Rz. 154 Der Geschädigte kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[370] Die Erforderlichkeit bestimmt sich dabei nicht nach den Organisationsmöglichkeiten, sondern nach der tatsächlichen Organisation des Gläubigers. Der Schuldner muss jenseits der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / V. Streitiges Verfahren und Kostenfestsetzung

Rz. 395 Kommt es aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs zum streitigen Verfahren, hat der Gläubiger seinen Kostenerstattungsanspruch für das gerichtliche Mahnverfahren im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren zu begründen, da dort die Titulierung einfacher und schneller erreicht werden kann.[762] Dass die Kosten dort festgesetzt werden können, ergibt sich schon aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Die Hebegebühr

Rz. 368 Die Hebegebühr[715] nach Nr. 1009 VV RVG entsteht nicht für jeden Zahlungseingang, sondern für die Weiterleitung des Zahlungseingangs an den Gläubiger und Auftraggeber; diese ist Anknüpfungspunkt. Dabei kann unter Berücksichtigung eines Vorschussrechtes – soweit vereinbart – allerdings auch bereits mit dem Zahlungseingang eine entsprechende Abrechnung im Erstattungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.2.1 Ausschluss nach § 98c AufenthG

Rz. 23 Bewerber oder Bieter können durch öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB von einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag auch dann ausgeschlossen werden, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR rechtskräftig belegt worden ist. Nach § 404 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / 1. Bisherige Rechtsprechung

Grundsätze: Ausgehend von der Rechtsprechung im Bereich der Anwendung des § 16 EStG [1] haben sich folgende Grundsätze sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch an Mitunternehmerschaften wie folgt in der bisherigen Rechtsprechung etabliert: Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt grds. stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt – und zwar nach dem Realisa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Vertrauensschutz bei der Änderung und Aufhebung (§ 176 AO)

Rz. 48 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Es ist möglich, dass im Zeitpunkt der Änderung eines Bescheids seine ursprüngliche Rechtsgrundlage durch das BVerfG für nichtig erklärt oder von einem obersten Bundesgericht für verfassungswidrig befunden worden ist oder sich die dem Bescheid zugrunde liegende Rechtsprechung des BFH geändert hat. § 176 Abs 1 Satz 1 AO gewährt in diesen Fälle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / 3. Fazit für den eine Transaktion begleitenden Steuerberater

Das Wissen um die steuerliche Erfassung von Earn-Out-Klauseln gehört damit zum Basiswissen des Steuerberaters, der Transaktionen begleitet. Hierbei kann im Hinblick auf die Steuerplanung aus Sicht des Veräußerers die bewusste Herbeiführung einer Zuflussbesteuerung zu einer Entzerrung der steuerlichen Belastung führen und damit aus Sicht des Veräußerers attraktives Steuergestal...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In der Rechtsprechung und den dieser folgenden Verwaltungsanweisungen hat sich die Auslegung (> Rz 6) des Begriffs "Arbeitslohn" im Laufe der Zeit fortentwickelt. Der RFH sah als Arbeitslohn "Frucht und Ertrag der Arbeit" an (RStBl 1935, 335). Der BFH folgte ihm zunächst in der Aussage, dass der Begriff Arbeitslohn weit und umfassend sei (zB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / 2. Besonderheiten für Earn-Out-Klauseln

Wesentliche Modifikationen ...: Zwischenzeitlich haben diese Grundsätze durch die neuere Rechtsprechung – und insbesondere die Entscheidung des BFH vom 19.12.2018 – eine wesentliche Modifikation erfahren: Nach den Feststellungen des FG Hamburg[3] und nachgehend des BFH[4] werden Earn-Out-Zahlungen zwar weiterhin als Veräußerungsgewinn behandelt; Sondervorschriften (z.B. §§ 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.2 Vorsteuerabzug

Rz. 298 Den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG kann der Land- und Forstwirt für gesondert in Rechnung gestellte Steuerbeträge für solche Leistungen in Anspruch nehmen, die nach dem Zeitpunkt des Wechsels zur Regelbesteuerung an ihn ausgeführt worden sind. Dagegen sind solche Vorsteuerbeträge vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, die noch zzt. der Durchschnittssatzbesteuerung an ihn ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwand

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwand bezeichnet im EStG den Vermögensabfluss, ohne den Grund dieses Abflusses in einer Erwerbshandlung einerseits und in der privaten > Lebensführung andererseits anzudeuten. § 12 Nr 1 EStG behandelt "Aufwendungen für die Lebensführung" und §§ 4 und 9 EStG behandeln "Aufwendungen", die der Erzielung von > Einkommen dienen (BVerfG 99, 280 vom 11....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treuhand an einem Kommandit... / 6. Steuerliche Aspekte

Zurechnung des Treuguts: Zivilrechtlich ist nur der Treuhänder Gesellschafter; er nimmt im Außenverhältnis die Gesellschaftsrechte wahr. Der Anteil wird jedoch steuerlich dem Treugeber zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO). Dies setzt voraus, dass im Vorfeld ein inhaltlich eindeutiger Treuhandvertrag geschlossen wird (Ratschow in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 39 Rz. 64; dor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Gründe für den Wechsel

Rz. 288 Die Regelung in § 24 Abs. 4 UStG gibt jenen Land- und Forstwirten, denen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nachteilig erscheint, die Möglichkeit, eine andere Besteuerungsform zu wählen, nämlich die Regelbesteuerung oder (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. In der Regel wird für einen Land- und Fors...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / b) Wie sieht es aus bei nur dem Grunde nach unsicheren Earn-Out-Klauseln?

Höchstrichterliche Rechtsprechung, ob die Grundsätze der Zuflussbesteuerung auch für solche Earn-Out-Klauseln gelten, bei denen von Anfang an der konkrete Earn-Out-Betrag feststeht – die mithin nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach unsicher sind – existiert bislang nicht. Hier wird es auf den Einzelfall ankommen, wie sicher die Entstehung der Zahlung dem Grunde nach im Zei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Ausschließlich berufliche Nutzung

Rz. 4 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei Gegenständen, die ihrer Art nach nur für eine Benutzung im Rahmen der beruflichen Arbeit geeignet sind, kann idR ohne Weiteres ein Arbeitsmittel anerkannt werden (zB für die Berufsausübung des Stpfl erforderliche Werkzeuge oder typische > Berufskleidung). Ist ein Gegenstand jedoch auch im Rahmen der außerberuflichen > Lebensführung benutz...mehr