Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 3. Gewerbesteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 2. Betrieb/Bilanzierung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStG

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 7 Besonderheiten bei Aufmerksamkeiten

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Zu den Getränken und Genussmitteln gehören z. B. Tee, Kaffee, Wasser, Obst. Aber auch unbelegte Brötchen mit Heißgetränk stellen gem. Rechtsprechung des BFH kein Frühstück und ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016[1] sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich, wenn der Wortlaut einer Vorschrift den Widerruf nicht ausdrücklich ausschließt oder die Antrags- und Wahlrechte dem Grunde nach einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Demnach können nach ständiger Rechtsprechung des BFH solche unwiderruflichen Antrags- und Wahlrechte anderweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.1 Schreibfehler, Rechenfehler, ähnliche offenbare Unrichtigkeiten

Rz. 3 Das Gesetz benutzt den Begriff der "offenbaren Unrichtigkeiten" als Oberbegriff; hierunter fallen Schreibfehler, Rechenfehler und "ähnliche" offenbare Unrichtigkeiten. Das Gesetz enthält somit keine Definition des Begriffs der "offenbaren Unrichtigkeiten". Bei der Auslegung dieses Begriffs ist daher von den in Rz. 1 dargestellten systematischen Erwägungen auszugehen. E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Fehlerhafter Adressat

Rz. 2a Ein Verwaltungsakt an einen falschen Adressaten kann nach der Rechtsprechung grundsätzlich nichtig sein.[1] Allerdings dürfte bei einer falschen Adressatennennung der Fehler regelmäßig nicht so evident sein, dass er offenkundig i. S. d. § 125 Abs. 1 AO ist. Keine Nichtigkeit liegt vor, wenn der Adressat durch Auslegung anhand der den betroffenen Personen bekannten Ums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / V. Business-Judgement-Rule

Rz. 18 Tatsächlich neu ist die ausdrückliche Regelung einer an das Aktienrecht angelehnten und von dort bekannten, US-amerikanisch inspirierten sog. Business-Judgement-Rule für die Stiftungsorganmitglieder in § 84a Abs. 2 S. 2 BGB n.F. Mit Blick auf die Praxis wird man sagen dürfen, dass die Business-Judgement-Rule allgemeinen haftungsrechtlichen Rechtsgrundsätzen entspricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 §§ 83, 83a BGB n.F. – S... / III. Anmerkungen und Hinweise

Rz. 14 Als Sitz der Stiftung [24] gilt nach herrschender Meinung zum aktuell noch geltenden Recht der Ort, an welchem die Verwaltung der Stiftung geführt wird (Verwaltungssitz) oder, wie es die Gesetzesbegründung ausführt, der Ort, "an dem schwerpunktmäßig die Geschäftsführungsorgane der Stiftung tätig sind". Das lässt in der Praxis ggf. Ausnahmen zu, die im Einzelfall sinnvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt

Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / III. Rechtsformzusatz

Rz. 16 Im Zusammenhang mit der Registereintragung regelt § 82c BGB n.F. schließlich den künftig nach der Eintragung verbindlichen Rechtsformzusatz im Namen der Stiftung. Nach Eintragung im Stiftungsregister hat die Stiftung ihren Namen mit dem Zusatz "eingetragene Stiftung" oder "e. S." zu führen und die Verbrauchsstiftung den Zusatz "eingetragene Verbrauchsstiftung" oder "e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4 Rücknahme des Verwaltungsakts

Rz. 24 Ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann ohne weitere Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) oder mit Wirkung auch für die Vergangenheit (ex tunc) zurückgenommen werden. Eine Rücknahme mit Wirkung ex nunc ist nur bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung[1] möglich, nicht bei einmaligen Verwaltungsakten.[2] Die Behörde kann den Verwaltungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 §§ 83, 83a BGB n.F. – S... / II. Begründung

Rz. 13 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 83a BGB-neu (Verwaltungssitz der Stiftung) Stiftungen unterliegen der Stiftungsaufsicht durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Wirksame Stiftungsaufsicht kann die zuständige Behörde über eine Stiftung nur ausüben, wenn die Verwaltung der Stiftung im Inland geführt wird. In § 83a BGB-neu soll deshalb künftig ausdrücklich g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Maßnahmen und Einkom... / Zusammenfassung

Überblick Für die demnächst zu erstellenden Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 sind einige Besonderheiten aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation zu beachten. Dazu gehören u. a. bei Arbeitnehmern der Bezug von Lohnersatzleistungen und / oder die Arbeit im Homeoffice. Daneben haben Bundesregierung und Gesetzgeber auch steuerliche Maßnahmen getroffen, um Bürgern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.6 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 37 Nach § 169 Abs. 1 S. 2 AO kann die Berichtigung nur vor Ablauf der Festsetzungsfrist erfolgen.[1] Ist allerdings der zu berichtigende Bescheid bereits nach Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen worden, ist eine Berichtigung auch trotz Festsetzungsverjährung möglich.[2] Dies setzt nach der Rechtsprechung allerdings voraus, dass die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 2 AO no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / V. Regelung bei unvollständiger Satzung

Rz. 21 In § 81 Abs. 4 BGB n.F. ist die Ergänzungsbefugnis der Stiftungsbehörde bei einer unvollständigen Satzung normiert. Bisher galt diese Ergänzungsbefugnis nur bei einem Stiftungsgeschäft in Form einer Verfügung von Todes wegen. Nunmehr greift sie, sobald der Stifter verstorben ist, mithin also bspw. auch in dem Fall, dass der Stifter zu Lebzeiten ein schriftliches Stift...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / I. Abkopplung von den vereinsrechtlichen Vorschriften

Rz. 12 Die §§ 84 ff. BGB n.F. enthalten Regelungen zu den Stiftungsorganen, die sich im Wesentlichen bisher aus Verweisungen auf das Vereinsrecht über § 86 BGB ergeben haben. Die in der Fachliteratur dazu diskutierte und betonte "Abkopplung vom Vereinsrecht"[1] ist für die Praxis genau betrachtet nicht bedeutsam, denn inhaltlich gibt es bei der Gesetzesneufassung überwiegend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.3.1 Reguläre Arbeitszimmerregelungen

Zunächst muss überhaupt ein geeignetes Zimmer vorhanden sein. Das ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten genutzt wird. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 1 §§ 130, 131 AO sind §§ 48, 49 VwVfG nachgebildet; vgl. auch §§ 44, 45 SGB X. Sie regeln die Durchbrechung der Bestandskraft außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens.[1] Erfasst werden nur Verwaltungsakte, die nicht nach § 125 AO nichtig[2] und deren Fehler nicht nach § 126 AO geheilt worden sind. Ist ein Fehler nach § 127 AO unbeachtlich, kann der Betroffene die Rücknahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / III. Letztwillige Stiftungserrichtung

Rz. 18 Die gesetzliche Regelung des § 80 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. entspricht dem bisherigen § 84 BGB. Es kann also dazu auf die vorhandenen Fachäußerungen zu diesem Paragrafen und zur Stiftungserrichtung von Todes wegen verwiesen werden.[39] Festhalten möchten wir aber auch hier, dass sich aus unserer Sicht das Modell der lebzeitigen Anstiftung und der letztwilligen Zustiftung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / II. Eintragung im Stiftungsregister

Rz. 12 Nach § 82b Abs. 2 BGB n.F. ist die Stiftung nach der Anerkennung durch den Stiftungsvorstand in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 StRG).[5] Ist die Anmeldung von einem Notar beglaubigt, kann die Einreichung bei der Registerbehörde auch durch diesen erfolgen (§ 3 Abs. 3 StRG). Die Eintragung in das Sti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 §§ 83, 83a BGB n.F. – S... / 2. Stifterwille

Rz. 4 Die besondere und grundlegende Bedeutung des Stifterwillens wird zwar immer wieder betont, dennoch kommt seine Betrachtung regelmäßig zu kurz – und das auch bei der Gesetzesneufassung.[2] Das ist ein Grund dafür, warum es in der Praxis immer wieder zu Fehlern kommt. Der Stifterwille manifestiert sich ausdrücklich und vorrangig in dem Stiftungsgeschäft mit der Stiftungss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

Leitsatz Die Verwendung von Kohle als Heizstoff zur Herstellung von Asphaltmischgut ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG steuerfrei, da es sich bei Asphaltmischgut um eine Ware aus Asphalt handelt. Normenkette § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG, § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, CB 14.21, DI 26.82 VO 3037/9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

Rz. 1 Diese Vorschrift entspricht § 47 VwVfG, § 43 SGB X. Der UZK enthält keine entsprechende Regelung, sodass § 128 AO nicht überlagert wird, sondern auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben anwendbar ist. Die Vorschrift dient, ebenso wie §§ 126 und 127 AO, dazu, nur formelle Aufhebungen von Verwaltungsakten zu verhindern. Es soll vermieden werden, dass ein Verwaltungsakt wegen eines ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.1 Zurückstellung wegen Schul- und Berufsausbildung

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG liegt eine besondere Härte in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1 Zurückstellung von der Wehrpflicht

Die Ausnahmen von der allgemeinen Wehrpflicht gemäß §§ 9–13 WPflG, z. B. die Befreiung von schwerbehinderten Menschen nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 WPflG, gelten weiterhin. So kann ein Arbeitnehmer wegen seiner Unentbehrlichkeit im Betrieb gem. § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a WPflG als besonderer Härtefall (dazu darf der Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.2 Unzumutbare Härte der Wehrdienstleistung

Vom Gesetzestext nicht abgedeckt, jedoch von der Rechtsprechung zusätzlich berücksichtigt, ist das Kriterium der "unzumutbaren" Härte. Eine unzumutbare Härte kann z. B. darin liegen, dass der Wehrpflichtige einen Zeitverlust von mehreren Monaten bei einer mehrjährigen Ausbildung durch die Wartezeit zwischen Beendigung des Wehrdienstes und der Wiederaufnahme einer unterbroche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2021, Heft 11, S. 361)

FG- und BFH-Entscheidungen Ltd.MR Dr. Michael Kober[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2021 (Borgdorf, AO-StB 2021, 227) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Finanzgerichtsordnung

a) § 46 FGO – Außergerichtlicher Rechtsbehelf als Voraussetzung einer Untätigkeitsklage Wird gegen einen Einfuhrabgabenbescheid kein Einspruch eingelegt, ist eine unmittelbar erhobene Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 S. 2 FGO unzulässig. Abweichend von § 44 FGO ist eine Klage ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig (Untätigkeitsklage), wenn über einen außergeri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Abgabenordnung

a) § 195 S. 2 AO – Auswahlermessen bei der Anordnung einer Außenprüfung (Ap) durch ein anderes als das originär zuständige FA Das FG Münster hatte über eine vom beklagten FA erlassene Anordnung einer steuerlichen Ap zu entscheiden, das diese im Auftrag des für die Besteuerung eigentlich zuständigen FA erlassen hatte. Das FG erachtete diese Anordnung als rechtswidrig, weil die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

Ltd.MR Dr. Michael Kober[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2021 (Borgdorf, AO-StB 2021, 227) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a FGO – ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung eines FG-Urteils

Der BFH hat sich im Rahmen eines PKH-Verfahrens mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines FG-Urteils fehlerhaft ist, wenn dort genaue Angaben zur elektronischen Einlegung eines Rechtsbehelfs gem. § 52a Abs. 4 Nr. 1 FGO fehlen. Der Ast. wollte nach Ablauf der einmonatigen Frist für die Einlegung einer NZB unter Berufung auf die aus seiner Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 240 AO – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen

In einer aktuellen Entscheidung hat das FG Düsseldorf entschieden, dass an der Vorschrift des § 240 AO keine verfassungsrechtlichen Zweifel bestehen. Insb. sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die die neuere Rspr. hinsichtlich der Verzinsungsvorschriften der AO entwickelt hat, auf die Erhebung von Säumniszuschlägen nicht übertragbar. Soweit den Säumniszuschlägen auch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 74 FGO – Aussetzung des Verfahrens bei zweifelhafter Annahme einer typisch stillen Gesellschaft

Der BFH hat die Anforderungen an die Aussetzung des Verfahrens bei einer zweifelhaften Annahme einer typischen Gesellschaft konkretisiert. Im Streitfall hatte das FG ein Klageverfahren gegen Einkommensteuerbescheide nicht gem. § 74 FGO ausgesetzt, um den Abschluss eines Verfahrens zur gesonderten und einheitliche Feststellung von Einkünften abzuwarten. Diese Vorgehensweise b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 46 FGO – Außergerichtlicher Rechtsbehelf als Voraussetzung einer Untätigkeitsklage

Wird gegen einen Einfuhrabgabenbescheid kein Einspruch eingelegt, ist eine unmittelbar erhobene Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 S. 2 FGO unzulässig. Abweichend von § 44 FGO ist eine Klage ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig (Untätigkeitsklage), wenn über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 155 FGO, § 227 ZPO – Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

Der Kläger stellte einen Tag vor der mündlichen Verhandlung um 19:44 Uhr einen Terminverlegungsantrag und fügte diesem Antrag ein ärztliches Attest bei, nach dem er nicht in der Lage gewesen sei, am Folgetag an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Gleichwohl lehnte das FG den Terminverlegungsantrag ab. Der Kläger rügte mit seiner NZB die fehlende Gewährung rechtlichen Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 105 FGO – klarstellende Aufhebung eines unwirksamen Urteils und Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

Die zu besprechende Entscheidung hat Seltenheitswert: Der BFH hat mit einem Beschluss vom 3.3.2021 festgestellt, dass sein zuvor in der Streitsache ergangenes Urteil vom 19.6.2019, das den Beteiligten am 10.1.2020 zugestellt wurde, unwirksam ist und hat dieses zudem klarstellend aufgehoben. Das Urteil verstößt gegen die Vorschrift des § 105 Abs. 1 S. 2 FGO. Nach dieser Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 236 AO – Prozesszinsen sind Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Prozesszinsen gem. § 236 AO sind wie Erstattungszinsen steuerpflichtige Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Dies hat der BFH in zwei NZB-Verfahren entschieden. Die jeweiligen Kl. waren dagegen der Auffassung, dass die ihnen zugeflossenen Prozesszinsen dem nicht steuerbaren Bereich zuzuordnen wären. Allerdings stellt ein öffentlich-recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 195 S. 2 AO – Auswahlermessen bei der Anordnung einer Außenprüfung (Ap) durch ein anderes als das originär zuständige FA

Das FG Münster hatte über eine vom beklagten FA erlassene Anordnung einer steuerlichen Ap zu entscheiden, das diese im Auftrag des für die Besteuerung eigentlich zuständigen FA erlassen hatte. Das FG erachtete diese Anordnung als rechtswidrig, weil die Beauftragung des beklagten FA mit der Durchführung einer Ap beim Kläger ermessensfehlerhaft gewesen sei. Gemäß § 195 S. 1 AO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anforderungen an die Handelsregisteranmeldung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Bei der Handelsregisteranmeldung muss die Versicherungserklärung des neuen Geschäftsführers nach dem OLG Hamm nicht immer ausdrücklich die in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG genannten Straftaten enthalten. Kurzwiedergabe des Sachverhalts Der neue Geschäftsführer einer GmbH meldete seine Bestellung zum Handelsregister an. Die Anmeldung enthielt die Belehrung, dass G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beweisverwertungsverbot bei... / 1. Strafprozessuales Verwertungsverbot bei Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften?

In gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerfG v. 20.9.2018 – 2 BvR 708/18) gehen die Strafgerichte davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz fremd ist, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht. Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.2.2 Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse darlegt. Erforderlich ist dann eine Interessenabwägung. Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 4 Datenschutz

Der Arbeitnehmer bedarf zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts[1] des Schutzes vor der Personaldatenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Diesem Schutz dienen: individualrechtlich das Vertrags- und Deliktsrecht, das Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verbietet; die DSGVO, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Eu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 6 Aufbewahrung der Akten ausgeschiedener Mitarbeiter

In Betrieben werden Akten ausgeschiedener Mitarbeiter häufig jahrzehntelang aufbewahrt. Die Auffassung, hierzu sei der Arbeitgeber verpflichtet, ist weit verbreitet. Hier ist zu differenzieren: Abrechnungsunterlagen Dieselben Vorschriften vorwiegend steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Natur, die den Arbeitgeber verpflichten, überhaupt (Abrechnungs-) Unterlagen über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / Zusammenfassung

Überblick Trotz der weiten Verbreitung von Personalakten besteht in der Praxis häufig Unsicherheit über Fragen wie: Was gehört überhaupt zur Personalakte? Wer darf sie einsehen? Was gilt für sensible Daten? Kann der Mitarbeiter verlangen, dass seiner Akte ein Inhaltsverzeichnis beigefügt oder der Inhalt mit Seitenzahlen versehen wird? Welche Auswirkungen ergeben sich aus der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 2.3.2 Einschränkungen aus dem Persönlichkeitsrecht

Das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Privatsphäre begrenzt den Umfang der legitim aufzunehmenden Unterlagen. Ihr Kreis deckt sich in etwa mit dem Katalog der Fragen, die dem Arbeitnehmer bei seiner Bewerbung zulässigerweise gestellt werden dürfen. Die Verwahrung graphologischer Gutachten und Eignungstests setzt sein Einverständnis voraus. Weitere Schranke ist die...mehr