Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse...mehr

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Personalakten richtig führen / 2.4 Verfassungsrecht und Vertraulichkeit

Der Datenschutz im weiteren Sinne ist allgemeiner Ausdruck des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers. Rechtsprechung und Rechtslehre haben mit Zustimmung des BVerfG aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG i. V. m. Art. 1 GG das Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit entwickelt (Allgemeines Persönlichkeitsrecht). Im Arbeitsverhältnis hat das allgemeine Persönlichkeitsrec...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechung des BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen (USTB 2021, Heft 11, S. 365)

Eine Kurzanalyse zum BMF-Schr. v. 1.10.2021 StB Rainald Vobbe / Mag. iur. Timm Stelzer[*] 1. Abmahnungen auf gesamtem Gebiet des geistigen Eigentums umsatzsteuerpflichtig Das BMF-Schr. v. 1.10.2021[1] zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen wurde lange erwartet und beinhaltet keine großen Überraschungen. Mit ihm bestätigt die Finanzverwaltung die gefestigte Rechtsprechungslini...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / III. Die wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 5. Mögliche Folge der FG-Entscheidung für nachfolgende BFH-Rechtsprechung

BFH wäre an Schlussfolgerungen tatsächlicher Art des FG Köln gebunden: Weitaus spannender dürfte es m.E. allerdings werden, wenn das FG Köln, ggf. unter Heranziehung eines vom EuGH erlaubten Sachverständigengutachtens, entscheiden sollte, dass die unterschiedliche Besteuerung von auf (ortsungebundenen) Jahrmärkten einerseits und in (ortsgebundenen) Freizeitparks andererseits...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / 1. Abmahnungen auf gesamtem Gebiet des geistigen Eigentums umsatzsteuerpflichtig

Das BMF-Schr. v. 1.10.2021[1] zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen wurde lange erwartet und beinhaltet keine großen Überraschungen. Mit ihm bestätigt die Finanzverwaltung die gefestigte Rechtsprechungslinie des BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen, die ihren Ausgang in der Entscheidung vom 16.1.2003[2] zur lauterkeitsrechtlichen Abmahnung eines sog. Abmahnvereins n...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / 3. Inhaltliche Bewertung

a) Rechtsgrundlage und Abmahnerfolg unerheblich Festhalten lässt sich zunächst, dass es für die Steuerbarkeit einer Abmahnung weder auf den Rechtsgrund (Urheberrecht, Lauterkeitsrecht) noch auf die konkrete zivilrechtliche Norm ankommt, die einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen begründet (§ 97a Abs. 3 UrhG, § 13 Abs. 3 UWG, § 683 S. 1 i.V.m. § 670 BGB). In...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / [Ohne Titel]

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / 4. Handlungsempfehlung

Vorsteuerabzug möglich: Für abmahnende Unternehmen gilt es künftig zu berücksichtigen, dass die Abmahnkosten nicht das Schicksal des Schadenersatzes teilen und Umsatzsteuer auslösen. Spiegelbildlich dürfte damit – numehr unstreitig – ein Vorsteuerabzug aus entsprechenden Eingangsleistungen möglich werden (z.B. anwaltliche Beratungsleistungen). Dies war von manchen FG in jüng...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / a) Rechtsgrundlage und Abmahnerfolg unerheblich

Festhalten lässt sich zunächst, dass es für die Steuerbarkeit einer Abmahnung weder auf den Rechtsgrund (Urheberrecht, Lauterkeitsrecht) noch auf die konkrete zivilrechtliche Norm ankommt, die einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen begründet (§ 97a Abs. 3 UrhG, § 13 Abs. 3 UWG, § 683 S. 1 i.V.m. § 670 BGB). In beiderlei Hinsicht wird damit dem unionsrechtl...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / b) Sachverwandtschaft mit außergerichtlichem Vergleich

Vor allem im Hinblick auf den Zweck der außergerichtlichen Streitbeilegung ist die Konstellation der Abmahnleistung gegen Entgelt sachverwandt mit außergerichtlichen Vergleichen. Bis dato hat der BFH in diesem Bereich bereits entschieden, dass selbst bei einer Klagerücknahme aufgrund einer außergerichtlichen Einigung ein Leistungsaustausch anzunehmen sei, da der Beklagte ein...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / c) Erfreuliche Klarstellung hinsichtlich Schadensersatzzahlungen

Begrüßenswert ist die Klarstellung des BMF, dass es sich bei etwaigen Schadensersatzzahlungen um nicht steuerbaren (echten) Schadensersatz handelt. Das Immaterialgüterrecht gestattet dem Geschädigten, den Schaden alternativ und nach seiner Wahl auf drei Arten zu berechnen. Er kann Naturalrestitution, die Herausgabe des erzielten Gewinns oder eine angemessene Lizenzgebühr (so...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / 2. Die Kernaussagen des BMF-Schreibens

Ergänzung des UStAE: Nachdem bislang nur das Urteil des BFH v. 16.1.2003 im BStBl. II veröffentlicht wurde, werden nunmehr auch die Urteile des BFH v. 21.12.2016 sowie vom 13.2.2019 folgen und verwaltungsseitig für verbindlich erklärt. Das BMF-Schreiben, das nun Abschn. 1.3 UStAE um einen neuen Abs. 16a und Abschn. 13.1 UStAE um einen neuen Abs. 7 ergänzt, lässt sich dabei a...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 2. Der Sachverhalt

Die Klägerin betreibt das Phantasialand, einen in Brühl bei Köln gelegenen Freizeitpark. Den Verkauf der Eintrittskarten zu ihrem Freizeitpark behandelte die Klägerin als Umsätze, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die von der Klägerin begehrte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf den Verkauf der Eintrittskarten zu ihrem Fre...mehr

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 4. Die "schwierige" Sicht des Durchschnittsverbrauchers

Steuerlicher Neutralitätsgrundsatz entscheidend: Das Urteil des EuGH macht einmal mehr deutlich, dass für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht (mehr) zwingend der Wortlaut des nationalen Gesetzestextes, sondern der steuerliche Neutralitätsgrundsatz entscheidend ist. Entsprechend darf ein nationaler Gesetzgeber, wie in Deutschland geschehen, Schaustellerleistungen ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2021 (USTB 2021, Heft 11, S. 368)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im Umsatz-Steuer-Berater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2020 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Facharztweiterbildung gehört nicht zu einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass eine im Anschluss an ein Medizinstudium absolvierte Facharztweiterbildung eine Zweitausbildung ist. Da die Berufsausübung während der Weiterbildung bereits im Vordergrund steht, kann nach Gerichtsmeinung keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung angenommen werden, sodass ein Kindergeldanspruch ausscheidet. Jetzt muss der ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 1. Die Ausgangsfrage

Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen temporären, ortsungebundenen Veranstaltungen sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG i.V.m. § 30 UStDV ermäßigt zu besteuern. Dies gilt – von ständiger BFH-Rechtsprechung[1] bestätigt – allerdings nicht für Schaustellerleistungen, die in ortsgebundenen Freizeitparks erbracht werden. Sie unterliegen nach § 12 Abs. 1 UStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 11 Abs. 1 WEG). Dies gilt auch, wenn ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Gemeinschaft vorliegt. Selbstverständlich kann aber die Eigentümergemeinschaft eine Aufhebung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vereinbaren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen zur U...mehr

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 3. Die Entscheidung des EuGH – C-406/20

Differenzierung zwischen Jahrmarkt und Freizeitpark erlaubt: Hinsichtlich der vom FG Köln in der ersten Vorlagefrage erbetenen Definition bzw. Abgrenzung der Begriffe "Jahrmarkt", "Vergnügungspark" und "Freizeitpark" führt der EuGH aus, dass diese Begriffe weder in der Mehrwertsteuerrichtlinie noch in der betreffenden Durchführungsverordnung definiert werden. Da insoweit auc...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Auffassungen in der Rechtsprechung

Rz. 132 Die Auffassungen in der Literatur finden auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ihren Widerhall. So hat der Bundesgerichtshof bereits 1969[328] festgestellt, dass "in der Regel niemand gehalten ist – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht – derartige Arbeiten, soweit sie Dritten übertragen werden können, selbst auszuführen; wenn dies...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Rz. 109 Es wird in der (Kommentar-)Literatur nicht (mehr) ernsthaft in Zweifel gezogen, dass der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen hat und hierzu auch die Inkassokosten gehören.[273] Die Rechtsprechung hat dies in den letzten Jahren mehrfach klar ausgesprochen und die europäische und nationale Gesetzgebung lässt dara...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / D. Rechtsmittel

Rz. 22 Wird die Klage allein wegen der Inkassokosten abgewiesen, steht der Gläubiger häufig vor dem Problem, dass die Entscheidung aus sich heraus nicht rechtsmittelfähig ist. Nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO setzt die Statthaftigkeit der Berufung nämlich grundsätzlich voraus, dass der Wert der Beschwer 600 EUR übersteigt, d.h. mindestens 600,01 EUR beträgt. Meist liegen die gelt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Europarechtliche Aspekte

Rz. 169 Weiterhin keinen hinreichenden Eingang in die Rechtsprechung und Literatur haben Aspekte des Europäischen Rechtes gefunden. Lediglich in Großkommentaren zum BGB finden sich hier erste Ansätze. So bestimmte schon die Zahlungsverzugsrichtlinie[382] aus dem Jahre 2000 in Art. 3 Abs. 1 Buchst. e: Zitat "Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner Anspruch auf angemessenen Er...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / D. Grundlegende Fragestellungen zur Kostenerstattung

Rz. 86 Nach der Betrachtung der Akteure der Forderungseinziehung stellt sich die Frage, welche Aufwendungen bei ihnen entstehen und ob der Schuldner die Kosten erstatten muss. Nachfolgend sollen die Fragestellungen im Sinne eines Überblicks skizziert werden, um sie im nächsten Kapitel des Praxisleitfadens dann einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Rz. 87 Entscheidet ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 374 Die Praxis zeigt, dass innerhalb des möglicherweise lange andauernden Forderungsbeitreibungsprozesses nicht nur ein Rechtsdienstleister tätig wird, sondern mehrere, insoweit also auch zwischen der Forderungsbeitreibung durch den Rechtsanwalt und den Inkassodienstleister gewechselt wird. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Verbraucherschutz und Schuldnerschutz

Rz. 105 Hat der Schuldner eine berechtigte Forderung nicht erfüllt, kennt die Rechtsprechung und auch das Gesetz in § 280 BGB keine "unwesentlichen Rechtsverletzungen". Vielmehr liegt in der Nichtleistung eine Pflichtverletzung, die den Schuldner nach §§ 280, 286 BGB zum Schadensersatz gemäß §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Hierzu gehören nach gesicherter höchstrichterlicher und...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Problembeschreibung

Rz. 138 In der Rechtsprechung der Amtsgerichte wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Großgläubigern die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zu versagen ist, weil sie aufgrund ihrer personellen und sachlichen Ausstattung auch in der Lage seien, jedenfalls die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung selbst zu gestalten. Diesen Ansatz verfolgt auch die V...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 11 Das BGB kennt verschiedene Formen der Leistungsstörungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Beim Schuldnerverzug kann die Leistung vom Schuldner grundsätzlich noch erbracht werden. Es wird jedoch zu spät geleistet. Das Gesetz spricht dem Gläubiger für diesen Fall nach § 280 Abs. 1 BGB einen Schadenersatzanspruch gegen den Schuldner wegen dieser Pflichtverletzung zu.[...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten

Rz. 202 Nur noch vereinzelt wird die Auffassung vertreten, Inkassokosten seien grundsätzlich nicht als Verzugsschaden erstattungsfähig.[421] Dies gelte auch für deren Erstattung in Höhe der fiktiven vorgerichtlichen Anwaltskosten. Teilweise wird diese Auffassung schon nicht begründet. Zum Teil wird ausgeführt, dass die Tätigkeit eines Inkassodienstleisters mit der eines Anwa...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Die Abhängigkeit der Leistungszeit von einem Ereignis

Rz. 44 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist die Mahnung auch dann entbehrlich, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. In diesem Fall kann der Schuldner das Ereignis feststellen und weiß unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Die berufsrechtliche Problematik

Rz. 423 Es liegt auch acht Jahre nach dem Inkrafttreten des RDG keine vertiefende Literatur zum Konzerninkasso unter den Bedingungen des neuen Rechtes vor, so dass die nachfolgende Darstellung an der unter dem RBerG geführten Diskussion anknüpfen muss, um dabei die sich durch das RDG ergebenden neuen Aspekte mit einzubinden. Die neueren Ansätze hierzu betreffen das Kostenrec...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Das einfache Schreiben

Rz. 287 Regelmäßig wird gegenüber Inkassodienstleistern und dem deren Kosten verlangenden Gläubiger eingewandt, dass die vorgerichtlichen Schreiben sich lediglich als einfaches Schreiben darstellten. Es sei erkennbar, dass diese automatisiert erstellt seien. Vorgerichtlich falle deshalb auch nur eine 0,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG an. Diese Auffassung ist in mehrfa...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / II. Abgrenzung von Rechts- und Inkassodienstleistung

Rz. 8 Wie sich aus § 2 Abs. 2 RDG ergibt, gilt die Inkassodienstleistung als Rechtsdienstleistung, ist aber eben nicht in jeder Ausprägung eine solche. Die Inkassodienstleistung ist in berufsrechtlicher wie kostenrechtlicher Hinsicht einerseits ein Unterfall der Rechtsdienstleistung,[28] andererseits eine Dienstleistung, die außerhalb der Rechtsdienstleistung steht, aber der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vergütung und Erstattung: Die Anspruchsprüfung

Rz. 5 Auch wenn sich die Problematik der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten letztlich aus dem Vergütungs- oder Abrechnungsverhältnis heraus begründet, die beiden Rechtsverhältnisse also notwendigerweise eng miteinander verwoben sind, müssen sie doch streng getrennt werden. Rz. 6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister, das Vergütu...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 201 Nachfolgend sollen einzelne Argumentationslinien Gerichte nachgezeichnet werden, die die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten schon dem Grunde nach verneinen und auf ihre Überzeugungskraft untersucht werden. Hinweis Auch wenn die Frage der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten verfassungs- und europarechtlich beantwortet ist und der nationale Gesetz...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten

Rz. 86 Diffiziler gestaltet sich die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Pauschale und tatsächlich angefallenen Kosten verhält. Nach Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie soll die Pauschale als Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers dienen. Zusätzlich zum Pauschalbetrag können auch Beitreibungskosten geltend gemacht werden, die diesen Betrag überschreiten. ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr