Rz. 201

Nachfolgend sollen einzelne Argumentationslinien Gerichte nachgezeichnet werden, die die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten schon dem Grunde nach verneinen und auf ihre Überzeugungskraft untersucht werden.

 

Hinweis

Auch wenn die Frage der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten verfassungs- und europarechtlich beantwortet ist und der nationale Gesetzgeber davon ausgeht sowie die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung nur Fragen der Höhe der Erstattungsansprüche aufwerfen, hat die politische Diskussion auch nach dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht[419] noch keine Befriedung gefunden. Nicht nur innerhalb des Bundestages gab es Bestrebungen für bestimmte Forderungen Inkasso zu verbieten,[420] sondern auch aus den Reihen der Verbraucherschützer wird die Forderung erhoben, bei geringen Forderungen auf Inkassokosten ganz zu verzichten. Auch, wenn solche Bestrebungen am Ende keinen Erfolg haben werden, rechtfertigt es, mit den nachfolgenden Argumenten an der Diskussion teilzunehmen.

Im Sinne der Lesbarkeit der Ausführungen und des für die Praxis schnellen Rückgriffs auf die verschiedenen Argumente in der juristischen Auseinandersetzung werden Wiederholungen in den Ausführungen bewusst in Kauf genommen.

[419] BGBl I 2020, 3332.
[420] BT-Drucks 19/8276.

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