Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 11/2022, Mehrbedarf gleich Mehrarbeit?

Silke Morsch Im Kindesunterhalt geht die Post ab! Dafür sorgt seit einiger Zeit der XII. Senat des BGH. Von der Bemessung des Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen, über den Kindesunterhalt nach den zusammengerechneten Einkünften der Eltern zur Neuberechnung des Betreuungsunterhalts werden viele Details auf den dogmatischen Objektträger gelegt. Alles zweifellos praxisreleva...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / 1. Merkantile Wertminderung

Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger oder ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil potenzieller Käufer eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht.[2...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 26 In konsequenter Umsetzung der von Rechtsprechung und Literatur[75] schon zur Sequestration gemäß § 106 KO entwickelten Grundsätze und wiederum in enger Anlehnung an die frühere Regelung des § 11 VerglO wurde für das moderne Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Die Anordnung und die daraus resulti...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 1. Eingriffe in die elterliche Sorge wegen Kindeswohlgefährdung

a) Fachrechtliche Grundlagen (§§ 1666, 1666a BGB) Sorgerechtsentscheidungen auf der Grundlage von § 1666 BGB (i.V.m. § 1666a BGB) können auf der Rechtsfolgenebene nach § 1666 Abs. 3 BGB mit Eingriffen in die elterliche Sorge von höchst unterschiedlicher Intensität einhergehen; das Spektrum reicht von der Auflage (§ 1666 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB) bis zum teilweisen oder vollständig...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hi...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Fortführungsprognose

Rn 13 Nach der bisherigen Rechtslage hat die Frage der Fortführungsprognose lediglich Relevanz für den Wertansatz des Vermögens. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners konnte die Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich war. Auch bei einer positiven Fortführungsprognose war demgemäß eine Überschuldu...mehr

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FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 3 Der Praxistipp

Immenser Vollstreckungsdruck Die obergerichtliche Rechtsprechung stärkt den Gläubiger im Vorfeld der Immobiliarzwangsvollstreckung ganz erheblich. Kann der Gläubiger potenziell auf Immobiliarvermögen zugreifen, muss der Schuldner mit dem dauerhaften Makel rechnen. Es spricht vieles dafür, dass der Gläubiger dies im Vorfeld der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner themat...mehr

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zfs 11/2022, Keine generell... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Diese Feststellungen sind nicht geeignet, den Schuldspruch eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO i.V.m. §§ 69a StVZO, 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG zu tragen. Auf die zusätzlich erhobene Verfahrensrüge kommt es daher nicht an. 1. Den – hierzu recht knappen – Feststellungen kann noch hinreichend entnommen werden, dass das Fahrzeuggespann aufgrund eines Schadens a...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / Leitsatz

Es stellt keine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 Abs. 1 GKG dar, wenn das Gericht auf der Grundlage einer vertretbaren vorläufigen Rechtsansicht Sachverständigenbeweis erhebt und später unter Bezugnahme auf höherinstanzliche Rechtsprechung seine Ansicht ändert, so dass sich das Sachverständigengutachten als überflüssig erweist (Anschluss an OLG München, Beschl. v. 10.3....mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Entscheidung des BVerfG

Die Verfassungsbeschwerde war wegen unzureichender Begründung (vgl. § 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG – oben II.2.) unzulässig. Der Beschwerdeführer hatte die Berichte des Jugendamts und des Verfahrensbeistands nicht vorgelegt, auf die sich aber die Fachgerichte bezogen hatten. Außerdem berief er sich auf verschiedene Umstände, die gegen die Feststellungen der Fachgerichte sprä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nutzungsänderung in absehbarer Zeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach § 159 Abs. 1 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Bewertungsstichtag bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Rz. 10 [Autor/Stand] Eine Nutzu...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 4.3 Wirkung der Beschlussfassung über die Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung

Trotz insoweit eindeutiger Rechtsprechung des BGH[1] fanden sich auf Grundlage der vormals geltenden Rechtslage immer wieder Tendenzen in der Rechtsprechung, die allein eine Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in die Nähe konkludenter Verwalterentlastung rückten. So war es nach Ansicht des LG München I[2] eine Frage der Beschlussauslegung, ob eine konkrete Beschlussfa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Verluste, die in steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben entstehen

Tz. 50 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verbietet, dass Mittel nicht für satzungsfremde Zwecke eingesetzt werden. Mittel, die den steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stehen (Mitgliederbeiträge, Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse, Gewinne aus Zweckbetrieben, gebildete Rücklagen) oder Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und das entsprech...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Verbleibende Unsicherheit in der Praxis

Trotz dieser Empfehlungen ist das Konfliktpotential bei der Bestimmung der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung weiterhin signifikant hoch.[19] Das überrascht nicht, sind doch ungeachtet der im Jahr 2000 entwickelten Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins und ihrer grundsätzlichen Akzeptanz in der Praxis und der Rechtsprechung[20] nach wie vor viele ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins aus dem Jahr 2000

Eine besonders hervorgehobene Rolle innerhalb der verschiedenen Vergütungstabellen spielen die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins aus dem Jahr 2000,[16] die ihrerseits eine Weiterentwicklung der aus dem Jahr 1925 stammenden "Rheinischen Tabelle" darstellen. Sie wird teilweise auch "Neue Rheinische Tabelle" genannt.[17] Die Rechtsprechung hat diese Empfehlungen ...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / I. Die wichtigsten Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft

Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR als Grundform der Personengesellschaften. Bereits im Jahre 2001 hat der BGH die (Außen-) GbR für rechtsfähig erklärt.[1] Gem. § 51 Abs. 1 ZPO ist die GbR parteifähig, gem. § 47 Abs. 2 GBO grundbuchfähig und gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch insolvenzfähig. In den nachfolgenden Jahren nach dem eben genannten Grundsatzurteil des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anbieterhaftung ab VZ 2018

Rn. 24 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das BetriebsrentenstärkungsG v 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) wird ab dem VZ 2018 eine Verschärfung der Anbieterhaftung eintreten. Der Gesetzgeber schließt eine Regelungslücke (vgl BT-Drucks 168/11286, 68). Nach der bisherigen Rechtslage kann der Anbieter nicht für entgangene Steuern in Haftung genommen werden. Dies ist dann der Fall, we...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Berechtigter Personenkreis, Antragserfordernis

Rn 9 Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten besteht für jeden Insolvenzschuldner, der eine natürliche Person ist, unabhängig davon, ob der Schuldner die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens erfüllt oder den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / b) Verfassungsrechtliche Grundlagen

Art. 6 Abs. 2 GG betrifft das Elternrecht und die Elternpflicht: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Besonderen Schutz gewährt das Grundgesetz nach Art. 6 Abs. 3 GG bei fachgerichtlichen Entscheidungen, die mit der Trennung des Kindes von de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im insolvenz(Antrags-)verfahren, ZInsO 2022, 1838 ff.; Henssler, Die verfahrensrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH und GmbH & Co.KG, in: Kölner Schrift zur Insolvenzord...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / gg) Bindungswirkung der Verfügungen des Überlebenden

Es schließt sich die Frage an,[31] ob und inwieweit der überlebende Ehegatte im Fall seiner Wiederverheiratung, durch die er die Vorteile verliert, die ihm beim Tod des Erstverstorbenen zugefallen sind, auch ohne Anfechtung durch das gemeinschaftliche Testament noch gebunden ist. Vorrangig ist der im Testament ausdrücklich geäußerte oder durch Auslegung zu ermittelnde Wille d...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 1 Grundsätze

Die früher lebhaft geführte Diskussion über die Frage, ob ein Entlastungsbeschluss grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht[1] oder aber zunächst und grundsätzlich einer solchen entspricht, ist infolge einer Grundsatzentscheidung des BGH[2] weitgehend verstummt. Hiernach widerspricht ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters nicht grundsätzlich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Legaldefinition des Abs. 2

Rn 7 Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wird gesetzlich dahingehend definiert, dass dieser nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. In der Legaldefinition wird auf die Benennung der Merkmale der Dauer und der Wesentlichkeit sowie des ernsthaften Einforderns verzichtet, da nach Auffassung des Gesetzgebers insbesondere diese Definitionsmerkmale zu ...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Auslegung der InsO

Rn 24 Die InsO ist, wie jedes andere Gesetz auch, zunächst an Hand ihres Wortlauts und ihres inneren Zusammenhangs auszulegen.[18] Soweit Zweifel bei der wortgetreuen Auslegung verbleiben, kann auf die Erläuterungen und Begründungen zum Regierungsentwurf sowie die Stellungnahmen von Ausschüssen und Bundesrat im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zurückgegriffen werden. Sind...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.3.2 Sonderumlagen

Vereinzelt sehen Musterverwalterverträge ein Sonderhonorar für den Fall vor, dass Sonderumlagen erforderlich werden. In der Regel soll sich dabei die Höhe des Sonderhonorars nach der Höhe der beschlossenen Sonderumlage richten, also einen bestimmten Prozentsatz von ihr betragen. Zwar handelt es sich bei einer Sonderumlage um eine Ergänzung des Wirtschaftsplans, allein deshal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsstätte / Zusammenfassung

Begriff Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte im Inland ist Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuereinbehalt; zudem sind dort die Lohnunterlagen aufzubewahren. Die Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teilbetrieb des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Es kommt also darauf an, wo di...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / A. Einführung

Im zweiten Teil des Aufsatzes zum selbstständigen Beweisverfahren sollen die vielfältigen Anwendungsbereiche aufgezeigt werden. Dies sowohl im Rahmen der Unfallschadenregulierung, das heißt im Sach- und Personenschaden, aber auch im Versicherungsvertragsrecht. Es werden in allen Bereichen Musteranträge aufgezeigt, die der Verfasser in seiner eigenen Praxis verwendet. Der Aut...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verfahren

Rn 103 Zur Entscheidung über die Anordnung der Maßnahmen des § 21 ist der Richter berufen, dessen funktionelle Zuständigkeit aus der allgemeinen Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG folgt. Im Beschwerdeverfahren kann auch das Beschwerdegericht vorläufige Maßnahmen ergreifen, weil es an die Stelle des Insolvenzgerichts tritt, nicht jedoch das Rechtsbeschwerdegericht.[275] Das G...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / Einführung

Zu den Grundlagen der anwaltlichen Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsmandaten gehört die Kenntnis und Handhabung der Grundsätze der Entflechtung vermögensrechtlicher Verbindungen von Ehegatten, auch und insbesondere falls die Sachverhalte über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinausgehen. [1] Hierbei ist das Konkurrenzverhältnis zum Zugewinnausgleich im Blick zu beha...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / aa) Maßstab nach Art. 6 Abs. 2 GG (Maßnahmen ohne Trennung von der Familie)

Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden, bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist. Das Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässi...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / 1. Kaskoentschädigung

Bei versicherungsvertragsrechtlichen Ansprüchen im Rahmen der Unfallschadenregulierung geht es regelmäßig um die Feststellung des Aufwandes für die Beseitigung eines Sachschadens. Es liegt mithin ein klarer Anwendungsfall des § 485 Abs. 2 3. Alt. ZPO vor. Dementsprechend hat das LG München I schon im Jahre 1993[41] festgestellt, dass das selbstständige Beweisverfahren ein pr...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung bei verweigerter Einsicht Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, stellt dies einen wichtigen Grund zu dessen Abberufung dar.[1] Anmerkung: Der Verwalter kann jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG erst spätestens 6 Monate nach der Abber...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / c) Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung

Handelt es sich bei der fachgerichtlichen Entscheidung um einen Eingriff in das Elternrecht ohne Trennung des Kindes von der Familie, ergibt sich der Maßstab allein aus Art. 6 Abs. 2 GG; es erfolgt nur eine zurückgenommene verfassungsrechtliche Prüfung. Ist mit dem Eingriff in das Elternrecht die Trennung des Kindes von der Familie verbunden, unterliegt die Maßnahmen einer s...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / III. Fazit

Sowohl bei Neugründungen als auch in der laufenden Beratung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern müssen die mit dem MoPeG verbundenen Änderungen bereits jetzt berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass einzelne bislang offene Fragestellungen, wie z.B. das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters oder die Anwendbarkeit des bisherigen § 139 ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / II. Die Bedeutung der Vergütungstabellen in der Praxis

Da es für die Bestimmung der angemessenen Vergütung für Testamentsvollstreckungen keine amtlichen Vorgaben i.S.e. Gebührenordnung gibt, haben sich in der Praxis unterschiedliche Vergütungstabellen entwickelt. Die Rechtsprechung hat zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit i.S.d. § 2221 BGB seit jeher auf diese Vergütungstabellen zurückgegriffen. Von ...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / a) Fachrechtliche Grundlagen (§§ 1666, 1666a BGB)

Sorgerechtsentscheidungen auf der Grundlage von § 1666 BGB (i.V.m. § 1666a BGB) können auf der Rechtsfolgenebene nach § 1666 Abs. 3 BGB mit Eingriffen in die elterliche Sorge von höchst unterschiedlicher Intensität einhergehen; das Spektrum reicht von der Auflage (§ 1666 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB) bis zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge (§ 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Maßstab nach Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 GG (Maßnahme zur Trennung des Kindes von der Familie)

Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern nur, wenn das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läss...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Sonstige Eingriffe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die nicht an eine Kindeswohlgefährdung anknüpfen, betreffen häufig solche über die Verteilung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern nach § 1671, § 1628 BGB sowie gerichtliche Regelungen des Umgangs gemäß § 1684 BGB (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und § 1685 BGB (Art. 6 Abs. 1 GG). Für die verfassungsgerichtliche Pr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Zahlungsunfähigkeit stellt den allgemeinen Eröffnungsgrund dar, der für alle insolvenzfähigen Rechtsträger und gesonderten Vermögensmassen Geltung hat. Neben der Funktion als Auslösetatbestand für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat die Zahlungsunfähigkeit Relevanz für die Anfechtungsgründe der §§ 130–132[1], für die gesetzlichen Antragspflichten gem. 15a od...mehr

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zfs 11/2022, Auf nach Goslar in den AK IV

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich gerade am Mittelmeer bei einem kühlen Bier den Hafenblick auf Gozo genieße und meine Gedanken schweifen lasse, so bin ich temperaturtechnisch ganz nahe bei dem außergewöhnlichen Sommer-VGT im August 2022. Man ist versucht, zu sagen, ist doch alles wunderbar. Es ist leicht, die Sorgen um die Energiekrise und den Ukrainekrieg in den Hint...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG München hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen, die nach meinen Informationen unter dem Aktenzeichen VI a ZB 22/22 auch eingelegt worden ist. Dem VIII. ZS des BGH liegt seit einem knappen Jahr ein vergleichbarer Fall zum selben Thema unter dem Aktenzeichen VIII ZB 53/21 zur Entscheidung vor. Es besteht somit begründete Hoffnung, dass der seit Ja...mehr

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zfs 11/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern Online, 25. November 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Aktuelles zum Sachschaden Online, 30. November 2022 (2,5 Std. FAO) Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Online, 02. Dezember 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Fahrverbot in Bußgeldsachen Online, 07. Dezember 2022 (2,5 Std. ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 7

Auf einen Blick Testamentsvollstreckung ist eine sehr anspruchsvolle Dienstleistung. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Es steht daher außer Frage, dass eine solche Tätigkeit grundsätzlich zu vergüten ist. Die gesetzliche Regelung (§ 2221 BGB) dazu ist kurz und einfach: "Der Testamentsvollstreck...mehr